Parlamentskorrespondenz Nr. 829 vom 07.11.2007

Grüne: Schluss mit Fremdenrechtspfusch - Bleiberecht für Integrierte

Sitzung des Nationalrats begann mit Aktueller Stunde

Wien (PK) - Am Beginn der Sitzung des Nationalrats wurde die bisherige Bundesrätin Gertraud Knoll (S) als neue Abgeordnete angelobt. Sie folgt dem aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abgeordneten Caspar Einem (S).

Die 37. Sitzung des Nationalrats wurde mit einer Aktuellen Stunde eröffnet, für die die Grünen das Thema "Schluss mit dem Fremdenrechtspfusch – Bleiberecht für Integrierte" ausgewählt hatten. Abgeordneter VAN DER BELLEN(G) unterstrich am Beginn seiner Ausführungen, dass Zu- und Abwanderung etwas völlig Normales seien und diese innerhalb der Europäischen Union weiter zunehmen würden. Migrationsströme seien auf nationaler Ebene nur zum kleinen Teil beeinflussbar, in der EU überhaupt nicht, da hier der Grundsatz der Nichtdiskriminierung herrsche. Van der Bellen wies in diesem Zusammenhang auf deutsche ArbeitnehmerInnen hin, die derzeit den höchsten Anteil an der Nettozuwanderung in Österreich haben. Die hohe Nettozuwanderung sei auch ein Indikator für die heimische Konjunkturlage, sagte der Grüne Klubobmann, und erinnerte daran, dass spätestens im Jahr 2011 innerhalb der EU völlig Freizügigkeit herrschen werde.

Die Einwanderung aus Drittstaaten wiederum, so Van der Bellen, sei nur begrenzt steuerbar. Im Gegensatz zu anderen Ländern verfüge Österreich jedoch über kein Einwanderungskonzept für die klassische wirtschaftliche Migration, kritisierte er. In Kanada beispielsweise seien die Kriterien für die Einwanderung klar festgelegt. In Österreich hingegen herrsche die Tendenz vor, AusländerInnen in Zusammenhang mit Kriminalität zu sehen, und das sei gefährlich, sagte Van der Bellen.

Van der Bellen kam auch auf die Pressestunde mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, zu sprechen. Dieser sei in Bezug auf das Fremdenrechtspaket ungewohnt heftig geworden und habe deutlich gemacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinten und vorne nicht passen. Man wisse ganz genau, wo Probleme und Fehler der betreffenden Gesetze liegen, was ein Alarmzeichen für den Gesetzgeber darstellen müsste. Daher könne er nicht verstehen, warum man zunächst evaluieren und mit einer Reform zwei Jahre lang warten wolle. Van der Bellen forderte eine genaue Formulierung für das Bleiberecht, indem man Kriterien für die bisherige Dauer, Unbescholtenheit und Integration festlege. Bleiberecht heiße nicht, dass jeder bleiben könne, machte Van der Bellen klar. Wenn die Bundesregierung die Probleme weiter ignoriere, dann müsse sie sich überlegen, was man damit dem Ansehen und der Wirtschaft Österreichs antue.

In seiner Stellungnahme bekräftigte Innenminister PLATTER, der Beschluss des Fremdenrechtspakets 2005 sei wichtig und richtig gewesen. Seither könne man feststellen, dass Österreich deutlich weniger für Asylmissbrauch und illegale Einwanderung interessant sei. Auch den Schlepperorganisationen habe man damit einen Riegel vorgeschoben. Um die Situation vor dem Fremdenrechtspaket zu verdeutlichen, verglich der Innenminister die Zahl der AsylwerberInnen im Jahr 2005 in Österreich, Deutschland und den USA. Während es in Österreich rund 22.000 Ansuchen gegeben habe, seien es in Deutschland 28.000 gewesen und in den USA 48.000. Daraus ersehe man die Unverhältnismäßigkeit, berücksichtige man die Einwohnerzahlen der genannten Länder. Im Jahr 2006 habe man in Österreich ein Sinken der Anträge um 40 % verzeichnen können, bis Ende September 2007 weitere 10 %.

Österreich als Land mit hohem Lebensstandard und einem guten Gesundheits- und Sozialsystem sei selbstverständlich attraktiv, sagte Platter. Daher müsse man punktgenau zwischen Asyl und Zuwanderung unterscheiden. Asyl sei ein Recht derjenigen, die Hilfe und Schutz brauchen, man dürfe jedoch keine Zuwanderung unter dem Deckmantel Asyl erlauben. Bei der Zuwanderung habe Österreich selbst zu entscheiden, wer im Interesse der Wirtschaft kommen könne, und dafür habe man auch vernünftige Regelungen gefunden, zeigte sich der Minister überzeugt.

Was das Bleiberecht betrifft, so habe sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs keineswegs für ein generelles Bleiberecht ausgesprochen, sondern Einzelentscheidungen befürwortet. Bei einem Bleiberecht aus humanitären Gründen müsse man eine Gesamtbetrachtung anstellen, und darin sehe er sich in voller Übereinstimmung mit Korinek.

Platter betonte weiter, dass in Bezug auf den Rückstau der offenen Verfahren durch Personalaufstockungen seit Ende 2006 eine Trendumkehr gelungen sei. Gegenüber 39.743 offenen Verfahren stehe man heute bei 33.560.

Abschließend begrüßte Platter den Beschluss des Ministerrats, einen Asylgerichtshof einzurichten. Ziel sei es, die Verfahren innerhalb eines Jahres abzuwickeln und den Rückstau an offenen Verfahren bis 2010 abzubauen. Der Gerichtshof sollte in letzter Instanz entscheiden, und nur grundsätzliche Rechtsfragen sollten an den Verwaltungsgerichtshof gehen können. Dieser werde aber selbst innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden haben. Selbstverständlich, so Platter, sei eine Befassung des Verfassungsgerichtshofs möglich, dieser dürfe aber nichts mehr an den Verwaltungsgerichtshof abtreten. Der Minister hoffte auf eine parlamentarische Behandlung dieser Materie noch in diesem Jahr, damit das Gesetz mit 1.1.2008 in Kraft treten und der Asylgerichtshof ab 1.1.2008 operativ tätig werden kann.

Abgeordneter PARNIGONI (S) wies ebenfalls auf den Asylgerichtshof hin, der eine Chance auf eine rasche Abwicklung der Verfahren und den Abbau des Rückstaus an offenen Verfahren darstelle. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes habe dazu dezidiert festgestellt, dass die gefundene Lösung keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken aufweise. Als Beispiel einer gelungenen Reform nannte Parnigoni das deutsche Bundesamt für Asyl und Migration, von dem man drei wesentliche Aspekte mitnehmen könne: eine ausreichende personelle Aufstockung der Asylinstanzen, eine hohe Qualität der erstinstanzlichen Bescheide und eine tagesaktuelle Dokumentation der Situation in den Herkunftsstaaten. Er, Parnigoni, halte es auch für notwendig, in Österreich in ähnlicher Weise vorzugehen, zumal 40 % der Bescheide erster Instanz aufgehoben würden. Seitens der deutschen Behörden sei das Angebot gemacht worden, den österreichischen Institutionen ein Zugriffsrecht auf die Datenbank der tagesaktuellen Dokumentation zu gewähren.

Parnigoni wies die Kritik der Grünen am Fremdenrechtspaket schärfstens zurück. Der SPÖ sei es damals gelungen, rund 50 verfassungswidrige Bestimmung aus dem Erstentwurf herauszuverhandeln. Die Aussagen des Verfassungsgerichtshofspräsidenten in der Pressestunde kritisierte er als "Wirtshausdiskussion". Es wäre hilfreich gewesen, wenn Korinek die aus seiner Sicht verfassungsrechtlichen Mängel konkret genannt hätte, sagte Parnigoni.

Abgeordneter KÖSSL (V) verteidigte das Fremdenrechtspaket als eine Erfolgsgeschichte für Österreich, was durch Zahlen und Fakten untermauert werde. Bei Vorliegen eines richtigen Asylgrunds bekomme jeder in Österreich Asyl, stellte Kössl fest, man müsse aber auch mit Härte gegen Missbrauch vorgehen. Für eine Gesetzesänderung sah er keinerlei Gründe. Den Grünen warf er vor, Asyl und Zuwanderung zu vermischen. Asyl sei ein Menschenrecht, das vor Gerichten durchgesetzt werden könne, die Zuwanderung aber richte sich nach dem Arbeitsmarkt und könne vom jeweiligen Staat bestimmt werden. Mit der ÖVP gebe es kein generelles Bleiberecht, hielt Kössl fest, die ÖVP stehe für Sicherheit und Einhaltung der Gesetze. Illegalität dürfe nicht mit einem Bleiberecht belohnt werden, Urteile müssen umgesetzt werden. Man habe auch Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung. Die Tatsache, dass in Österreich rund 700.000 Menschen leben, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, zeige die Offenheit des Landes. Integration müsse vor Zuwanderung stehen. Rund 2/3 der ÖsterreicherInnen würden sich gegen ein generelles Bleiberecht aussprechen und träten in schwierigen humanitären Fällen für Einzelfallentscheidungen aufgrund eines Kriterienkatalogs ein.

Abgeordnete WEINZINGER (G) hielt den beiden Vorrednern und dem Minister entgegen, dass jeder, der vor Verfolgung fliehe, das Recht habe, in Österreich Asyl zu beantragen. Das sei ein internationales Menschenrecht und es könne daher nicht Sache des Ministers sein, Menschen davor abzuhalten, Asyl zu beantragen. Das System des humanitären Gnadenaktes des Ministers widerspreche der Menschenrechtskonvention und sei daher verfassungswidrig. Weinzinger plädierte daher für eine neue gesetzliche und menschenrechtskonforme Regelung des Bleiberechts aufgrund bestimmter Kriterien und wies in diesem Zusammenhang den Vorwurf zurück, die Grünen wollten ein generelles Bleiberecht. Abgeordnetem Parnigoni warf sie vor, sich auf die Ebene des Kärntner Landeshauptmannes zu begeben, denn derzeit würden Familien auseinandergerissen und abgeschoben. Das Fremdenrechtspaket halte sie für eine Blamage für Österreich, und der SPÖ falle nichts anderes dazu ein, als eine Evaluierung durchzuführen.

Abgeordneter STRACHE (F) mutmaßte wiederum, dass die Grünen jeden, der komme, ein Bleiberecht erteilen wollten. Dort wo es ihnen passe, beriefen sich die Grünen auf die Gesetze, wo nicht, riefen sie zur Missachtung der Gesetze auf. Ebenso übte er Kritik an Präsident Korinek, der seiner Meinung nach Dinge wie ein Politiker und nicht wie ein Verfassungsrichter bewerte. Dennoch habe auch Korinek festgestellt, dass es kein Recht auf Zuwanderung gebe. Die derzeitige Massenzuwanderung hätten ÖVP und SPÖ zu verantworten. Der ÖVP warf er Doppelbödigkeit vor, denn der Minister lasse sich von einer 15-jährigen seit Wochen erpressen, obwohl die Familie versucht habe, das Asylrecht zu missbrauchen. Vielmehr sollte Platter eine Familienzusammenführung im Kosovo unterstützen, sagte Strache. Ähnlich kritisch äußerte sich Strache zu Landeshauptmann Pröll, der Landtagsabgeordneter Petrovic einen Orden verleihe, obwohl diese zum Gesetzesbruch aufgerufen habe. Abschließend verlangte Strache ein schärferes Asylgesetz und ein besseres Fremdenrecht nach dem Vorbild der Schweiz.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Politik der Bundesregierung. Diese habe nämlich im letzten Ministerrat ein Haftentlassungspaket beschlossen, das ausländischen Straftätern mit einer Strafe bis zu drei Jahren die Hälfte dieser Strafe erlasse. Damit habe sich die ÖVP als Sicherheitspartei verabschiedet und könne nicht mehr argumentieren, Recht müsse Recht bleiben. Westenthaler zeichnete ein düsteres Bild der aktuellen Situation, indem er darauf hinwies, dass ethnische und politische Konflikte, insbesondere zwischen Türken und Kurden, auf offener Straße in Österreich ausgetragen werden. Das seien keine Einzelfälle, sagte er, das sei bereits ein Flächenbrand, und erwähnte in diesem Zusammenhang die angekündigte Großdemonstration auf der Mariahilfer Straße sowie die angekündigten Demonstrationen in Linz und Innsbruck. Westenthaler verlangte zum Schutz der Menschen und Wirtschaftstreibenden die Demonstration auf der Mariahilfer Straße zu verbieten und kritisierte scharf die Sozialistische Jugend, die zur Kundgebung in Innsbruck aufgerufen habe. An diesen Demonstrationen würden immer die selben Personen teilnehmen und diese gehörten abgeschoben, betonte Westenthaler. Österreich dürfe nicht zum Exerzierfeld von politischen und ethnischen Gruppen aus dem Ausland werden. Wer das Asylrecht und den Sozialstaat missbrauche und straffällig geworden sei, dürfe nicht in Österreich bleiben.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) hielt Westenthaler entgegen, Österreich sei ein Rechtstaat, der aufgrund von Gesetzen und nicht aufgrund von Verdächtigungen entscheide. Man dürfe nicht vergessen, wie seit dem Jahr 2001 im Asylbereich gearbeitet werde. Das Leben von Menschen, die integriert seien und sich nichts zu Schulden hätten kommen lassen, würde auf den Kopf gestellt. Das Niederlassungsrecht bezeichnete Hagenhofer als intransparent, weshalb sie für klare und nachvollziehbare Regelungen eintrat. Hagenhofer begrüßte die Schaffung des Asylgerichtshofs und ersuchte eindringlich, das nötige Personal zur Verfügung zu stellen, um den Rückstau an offenen Verfahren abbauen und die Evaluierung durchführen zu können. Menschenrechte müssten eingehalten werden, sagte Hagenhofer, die die kritische Meinung von Amnesty International teilte. Regelungen müssten für alle gelten und nicht nur für jene, die es über die Medien in die Öffentlichkeit schaffen.

Abgeordnete TAMANDL (V) meinte, die Schlagworte, die von Grünen, FPÖ und BZÖ kämen, seien der Sache nicht dienlich. Sie erinnerte auch an die Sondersitzung, in der die Grünen ein generelles Bleiberecht beantragt haben. Man müsse jeden einzelnen Fall prüfen, so ihre Auffassung, und es könne kein Bleiberecht für Straffällige geben. Tamandl bekannte sich zum Fremdenrechtspaket und begrüßte den geplanten Asylgerichtshof. Der bestehende Rucksack an noch offenen Verfahren sei in den alten Gesetzen vor dem Fremdenrechtspaket 2005 begründet. Tamandl verteidigte den Minister auch im aktuellen Fall der Familie aus dem Kosovo. Wenn jemand nach zwölf Monaten einen Negativbescheid in der Hand habe, alle Instanzen bemühe und selbst zur Verschleppung des Verfahrens beitrage, wenn man als Vater die Familie mit einer Schlepperbande hole, obwohl kein Asylgrund vorliegt, dann dürfe man nicht mit einem Bleiberecht belohnt werden, bekräftigte sie.

Abgeordnete GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) wies die Kritik Parnigonis am Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes als Entgleisung zurück. Die dritte Nationalratspräsidentin ortete gravierende verfassungsrechtliche Probleme im Asylgesetz und meinte, dass vor allem das Grundrecht auf Familie und Familienzusammenführung verletzt werde, wenn die Entscheidungen nicht innerhalb eines rechtstaatlichen Verfahrens fallen, sondern von einem Gnadenakt des Ministers abhängen. Österreich brauche faire und schnelle Verfahren, dies habe das Fremdenrechtspaket 2005 nicht erreicht. Im Gegensatz dazu sei der Rückstau größer geworden und sei von 33.829 offenen Verfahren im Jahr 2005 auf 34.634 im Jahr 2007 angestiegen. Glawischnig-Piesczek appellierte an die Verantwortung der Gesellschaft für Kinder und Jugendliche und übte Kritik an der geplanten Regelung für den Asylgerichtshof. Der Rechtsstaat bestehe darin, dass die Verwaltung auf Basis der Gesetze agiert und dass es Höchstgerichte gibt. Werden die Höchstgerichte beschnitten, dann beschneide man auch den Rechtsstaat.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) meinte in Richtung Van der Bellen, ob ein Staat ein Einwanderungsland ist, bestimme sich nicht nach der Anzahl der auf seinem Territorium befindlichen ausländischen Bürger, sondern danach, ob ein Staat aktiv darum wirbt, dass andere die Staatsbürgerschaft annehmen. Ein Staat, so Rosenkranz weiter, werde nicht zum Einwanderungsland durch Fakten, sondern durch eine politische Entscheidung. Im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit und dem Anti-Diskriminierungsverbot fremder Staatsbürger sei Österreich gezwungen, jedem Staatsbürger die gleichen Sozialleistungen zuzuerkennen. Damit habe man einen Sog ausgelöst, der ab 2011 massiv zum Sozialtourismus und zur Einwanderung nach Österreich führen wird, zeigte sie sich überzeugt. Die ÖVP sollte ehrlich genug sein und zugeben, dass sie doch so etwas wie ein Bleiberecht anstrebt und eine multikulturelle Gesellschaft will. Die FPÖ will so eine Vorgangsweise nicht, so Rosenkranz.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) verwies darauf, dass Asyl ein Menschenrecht ist, das an bestimmte Voraussetzungen gebunden sei. Missbrauche man dieses Menschenrecht, dann ist es zu entziehen. Der Redner befasst sich mit den Aussagen von Präsident Korinek, der sagte, es gebe kein generelles Bleiberecht; er ist für eine Einzelfallprüfung nach einem Kriterienkatalog. Im Zusammenhang mit der Familie Zogaj vertrat der Redner die Ansicht, es spreche nichts gegen eine Familienzusammenführung im Kosovo, der kein Kriegsland mehr ist. Es sei daher nicht unzumutbar, in sein ursprüngliches Heimatland zurückzukehren. (Schluss Aktuelle/Forts. NR)