Parlamentskorrespondenz Nr. 830 vom 07.11.2007

Nationalrat verlängert Uni-Quotenregelung um zwei Jahre

Minister Hahn: Freier Hochschulzugang bleibt das Ziel

Wien (PK) - Wie Nationalratspräsidentin Mag. PRAMMER im Anschluss an die Aktuelle Stunde mitteilte, habe die FPÖ verlangt, den Antrag 446/A(E) betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates dringlich zu behandeln. – Aufruf der Dringlichen: 15 Uhr.

Eine Kurze Debatte über die Beantwortung 1172/AB der Anfrage 1356/J des Abgeordneten Pirklhuber (G) betreffend geplante EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut durch den Landwirtschaftsminister findet im Anschluss an die Dringliche statt.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) eröffnete die Debatte über die ersten beiden Punkte der Tagesordnung. Unter einem debattiert wurden die Änderung des Universitätsgesetzes – konkret die Verlängerung der Quotenregelung bei einigen Studienrichtungen - und die Aufhebung eines Gesetzes im Zusammenhang mit der Auflösung eines Fonds an der Universität Innsbruck. Grünewald wies darauf hin, dass nun ein Gesetz mit kleinen marginalen Erleichterungen für Studierende fortgeschrieben werde. Atempausen sollten seiner Meinung nach dafür genutzt werden, darüber nachzudenken, wie man Universitäten, Studierenden sowie der EU gerecht wird. Der Redner fragte sich, wie es zusammenpasse, wenn Österreich auf die Bremse steigt und die EU als Ziel eine Wissensgesellschaft anstrebt. Daten wiesen nämlich darauf hin, dass die soziale Selektion durch Benachteiligung bildungsferner und einkommensschwacher Schichten Österreich nicht nur eine unterdurchschnittlich niedrige MaturantInnen-Rate, sondern auch eine niedrige Übertrittsquote auf die Universitäten beschert. Es fehlt in Österreichs Hochschulpolitik laut Grünewald eine längerfristige Strategie, vielmehr gebe es anlassbezogene kosmetische Reparaturen und Regelungen, die teilweise von der EU gekippt werden.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) brachte einen Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ ein, der sich mit der Zukunft der Universitäten und der Forschungspolitik befasst. In der jetzigen Legislaturperiode könne man auf ausverhandelte Leistungsvereinbarungen aufbauen, aber auch auf zusätzliche Mittel in der Höhe von 525 Mill. € für die nächsten drei Jahre plus einem Generalsanierungspaket von 500 Mill. €. In Richtung ihres Vorredners meinte sie, Grünewald irre sich, wenn er behaupte, Österreich liege so schlecht im Umgang mit der Zulassung. Bis auf Belgien und Österreich seien im Wesentlichen die Länder des europäischen Hochschulraumes dazu übergegangen, den Zugang zu den Universitäten zu regulieren und strukturieren, um Planungssicherheit zu haben. – Trotzdem gebe es eine hohe Zahl an Studierenden.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) meinte, der Anhebung der Ausgaben auf 2 % des BIP im universitären Bereich könne man nur zustimmen. In Wirklichkeit versuche man, sich um ein zentrales Thema im bildungspolitischen Bereich, nämlich soll es in Österreich abgesichert einen freien Hochschulzugang geben, zu drücken. Der so genannte Evaluierungsbericht ist nach Ansicht von Graf der schlechteste Bericht, den das Hohe Haus jemals zugeleitet bekommen hat. Im Parlament gibt es, so der Abgeordnete, dreieinhalb Fraktionen, die einer Zugangsbeschränkung das Wort reden. Die ÖVP sei schon immer dafür gewesen, die SPÖ ist plötzlich dafür, Grünewald, der sich heute zu diesem Thema nicht geäußert hat, habe stets Verständnis für eine Quote bei den Medizinern gezeigt und das BZÖ sei dafür. Somit gebe es nur mehr eine Fraktion im Parlament, die für einen freien Hochschulzugang eintritt, und das sei die Freiheitliche Partei. In einem Entschließungsantrag forderte er, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage, welche die Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen für österreichische Studierende zum Inhalt hat, vorzulegen.

Abgeordneter BROUKAL (S) meinte, man sollte nicht darüber reden, wie viele Leute an die Universität gegangen sind, sondern vielmehr wie viele Studenten jährlich zum Dr. med. promoviert wurden. Das waren nicht mehr als heute. Der Redner prangerte auch an, dass von der Opposition Beträge, die "jenseits von Gut und Böse sind", eingefordert werden, ohne Bedeckungsvorschläge zu bringen. Diese 1,5 Mrd. € werden "jetzt und gleich" gefordert. Die ÖVP und die SPÖ versprechen in ihrem Antrag, dass bis zum Jahr 2020 die Budgets der österreichischen Universitäten um 50 % erhöht werden; das sei ein schönes Programm. Im Jahr 2020 werde man statt 3 Mrd. € 5 Mrd. € für die österreichischen Universitäten zur Verfügung haben. Bei den Zugangsbeschränkungen wies Broukal darauf hin, dass die SPÖ nur dort dafür sei, wo sie unausweichlich sind, zurzeit in der Medizin. In Verhandlungen mit der ÖVP habe er aber erreicht, dass es in zwei Bereichen ab dem nächsten Jahr keine Zugangsbeschränkungen mehr geben wird, außer es werden "durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen unvertretbar".

Bundesminister Dr. HAHN machte darauf aufmerksam, dass für die ÖVP der freie Hochschulzugang am Beginn des Studiums ein Ziel ist und bleibt. Man beabsichtige, die Studieninformation an den höheren Schulen deutlich zu verbessern, denn durch eine verbesserte Information werde es eine bessere Auffächerung der Studienmöglichkeiten geben. Außerdem sei Österreich neben Belgien jenes Land in Europa, das den liberalsten Hochschulzugang hat. Soziale Herkunft und Hochschulzugang hätten eine gewisse Korrelation, das heißt der freie Hochschulzugang garantiere keine bessere soziale Verteilung. Zu den Begriffen "Zulassungsbeschränkung" und "Quote" meinte der Minister, die Quote sei eine ganz bestimmte Maßnahme, die man in der Medizin als Reaktion auf die Situation in Deutschland ergreifen musste. Seit 2001 habe sich die Zahl der in Österreich studierenden deutschen Personen von 6.000 auf annähernd 13.000 erhöht. Es war und ist daher, so Hahn, notwendig, Beschränkungen vorzunehmen. Das gelte auch für andere Fächer. Momentan gebe es 37 % AusländerInnen, die in Österreich zu studieren beginnen. Auch Hahn ist dafür, dass sichergestellt wird, dass ÖsterreicherInnen die Möglichkeit haben, in Österreich zu studieren und vor allem das zu studieren, was sie wollen.

Abgeordneter Mag. Dr. ZINGGL (G) wies darauf hin, dass die Grünen immer für eine Aufrechterhaltung des freien Hochschulzugangs eingetreten sind. Auch viele SPÖ-Mandatare hätten sich immer dafür ausgesprochen, erinnerte Zinggl, heute liege jedoch ein Antrag vor, mit dem weitere Zugangsbeschränkungen beschlossen werden sollen. Er verstehe nicht, warum die SPÖ, die offensichtlich der kleine Partner in der Koalition ist, nicht mindestens vier Studienrichtungen herausverhandeln konnte.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) konnte die Kritik von Seiten der Grünen und der FPÖ nicht nachvollziehen, wonach das Zugangsverfahren eine Benachteiligung für Frauen darstellen soll. Auch in der Schweiz werde dieser Test durchgeführt, zeigte der Redner auf, und führe zu keinen Nachteilen für die weiblichen Teilnehmer. Er frage sich zudem, welche Situation eintreten würde, wenn es etwa an der Uni Innsbruck, wo 60 % der Bewerber aus Deutschland kommen, kein Aufnahmeverfahren in Kombination mit der Quote geben würde. Wichtig wäre es, die Jugendlichen schon in der Mittelschule rechtzeitig auf diese Auswahlverfahren vorzubereiten, forderte Darmann; die Gesamtschule sei dafür aber sicher der falsche Weg. Schließlich brachte er einen Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Errichtung einer eigenen medizinischen Universität in Linz ein.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) bezweifelte, dass man den Ärztemangel beheben könne, indem man einfach nur eine weitere Universität baue und gleichzeitig die Zugangsbeschränkungen aufrecht erhalte. Sie bedauerte, dass in Hinkunft viele junge Österreicher und Österreicherinnen ihren Traum, Medizin zu studieren, aufgeben müssten, nur weil sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügten. Kinder von reichen Eltern hingegen könnten ins benachbarte Ausland ausweichen, vor allem nach Ungarn, nach Tschechien und in die Slowakei, und dort Medizin oder Zahnmedizin zu studieren. Dies sei aber nur für ganz wenige möglich, da die Universitäten pro Jahr ca. 11.000 Euro kosten. Deshalb haben die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem ein freier Hochschulzugang für alle gefordert wird.

Abgeordnete Dr. KARL (V) wies darauf hin, dass bei so gut wie allen internationalen Rankings amerikanische Universitäten an der Spitze liegen; die besten nicht-amerikanischen Hochschulen kämen regelmäßig aus Großbritannien. In all diesen Universitäten, die oft sehr hohe Studiengebühren verlangten, gebe es keinen freien Zugang, zeigte Karl auf. Außerdem werde der Hochschulzugang in fast allen EU-Ländern – außer in Belgien und in Österreich – umfassend gesteuert und reguliert. Auch im "Paradebildungsland" Finnland gelte bei allen Studienrichtungen ein numerus clausus; darüber hinaus falle die Zulassung zum Studium in den autonomen Bereich der finnischen Universitäten. Konkret bedeute das, dass an der Uni Helsinki nur 15 % der Bewerber zum rechtwissenschaftlichen Studium zugelassen würden.

Karl pflichtete Darmann bei, dass die Zugangsquote beim Medizinstudium gar nicht frauenfeindlich sein könne, weil sie auf die Staatsangehörigkeit abstelle. Nicht nachvollziehen könne sie die Argumentation von Belakowitsch-Jenewein, denn das würde bedeuten, dass alle jungen Menschen, die aus sozial schwachen Schichten kommen, den Zugangstest nicht schaffen und damit weniger intelligent sind; dies sei eine infame Unterstellung.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter BROUKAL (S) gegenüber der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein klar, dass die FPÖ sehr wohl die Zugangsbeschränkungen mitbeschlossen habe, und zwar folgende Mandatare: Bösch, Rosenkranz, Partik-Pablé und Neudeck.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) wies seinen Vorredner darauf hin, dass weder Neudeck noch Partik-Pablé der FPÖ-Fraktion angehören. Man müsse endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Freiheitlichen als einzige Partei neben den Grünen für einen freien Universitätszugang eintreten. Außerdem habe sich herausgestellt, dass die weiblichen Maturantinnen bei den Aufnahmetests, die teilweise fragwürdige Inhalte haben, in Innsbruck wesentlich schlechter abgeschnitten hätten als ihre männlichen Kollegen.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) berichtete über ihre Erfahrungen mit dem Medizinstudium in den 80er Jahren, das damals schon ein Abenteuer gewesen sei. Heute meldeten sich 6.500 MaturantInnen aus Österreich und den Nachbarstaaten für einen Studienplatz an, wobei Frauen bei den Tests schlechter abschnitten als Männer. Aber auch wenn man die Prüfung geschafft hat, bedeute das noch lange nicht, dass man wirklich studieren könne, da aus dem Vorjahr noch Bewerber warten, zeigte Oberhauser auf. Gleichzeitig müsse man derzeit mit einem ÄrztInnenmangel rechnen; sie hoffe daher, dass der Minister diesbezüglich schon einige Überlegungen angestellt habe.

In einer tatsächlichen Berichtung verwahrte sich Abgeordneter Mag. DARMANN (B) gegen die "billige Unterstellung" von Seiten seiner Vorrednerin, wonach man aus seiner Wortmeldung gehört haben könnte, dass die weiblichen Studenten in Österreich dümmlich seien, weil sie bei den Aufnahmetests schlechter abschneiden.

Wenn Minister Hahn den freien Hochschulgang als ÖVP-Ziel definiert, dann sei dies eine Klima- und Kulturwechsel in der Wissenschafts- und Universitätspolitik der Volkspartei, urteilte Abgeordnete Mag. TRUNK (S). Aufgrund des großen Engagements und der Beharrlichkeit von Seiten der SPÖ war es möglich, einen Bewusstseinswandel beim Regierungspartner zu bewirken. Die Aussagen der Abgeordneten Karl sprechen jedoch eine andere Sprache und seien ein Exempel für das Spannungsfeld in der ÖVP. Schließlich plädierte Trunk für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Alpen-Adria-Universität in Kärnten.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Universitätsgesetzes sowie der S-V-Entschließungsantrag betreffend Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des österreichischen Hochschulraums mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen. Der F-Entschließungsantrag betreffend Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für Studierende sowie der B-Entschließungsantrag betreffend die Errichtung einer medizinischen Universität in Linz fanden keine Mehrheit. Die Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, erfolgte einstimmig.

(Schluss Quotenregelung/Forts. NR)