Parlamentskorrespondenz Nr. 849 vom 09.11.2007

Zuwanderungsquote für 2007 wird erhöht

Änderung der Niederlassungsverordnung passiert Hauptausschuss

Wien (PK) – Die Zuwanderungsquote für 2007 wird durch eine Änderung der geltenden Niederlassungsverordnung erhöht. Eine entsprechende Vorlage des Innenministers passierte heute den Hauptausschuss mit SP-VP–Mehrheit.

Die Novelle zur geltenden Niederlassungsverordnung sieht konkret für die Bundesländer Burgenland, Salzburg und Wien eine höhere Quote vor. Damit steigt die Gesamtzahl der ursprünglich 6.500 Niederlassungsbewilligungen auf 6.870. Begründet wird dies mit einer "überdurchschnittlich hohen Ausschöpfung" der für unselbständige Schlüsselkräfte festgelegten Quotenplätze in den genannten Bundesländern bereits im ersten Halbjahr 2007. Darüber hinaus liege eine unerwartet hohe Anzahl von eingebrachten, aber noch nicht entschiedenen Anträgen auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung vor.

Konkret wird es für das Burgenland 130 statt 100 Niederlassungsbewilligungen geben, für Salzburg 365 statt 325 und für Wien 3.440 statt 3.140. Dies betrifft jeweils unselbständige Schlüsselkräfte.

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) vertrat die Auffassung, dass eine Quote, die man bei Bedarf erhöht, eigentlich keine Quote ist. Er bezweifelte überhaupt die Notwendigkeit von Quoten, zumal das Procedere vor Erlassung der Verordnung außerordentlich kompliziert ist.

Abgeordneter Gernot Darmann (B) wiederum hielt die Begründung für die Anhebung der Quote, es gebe noch so viele nicht entschiedene Anträge, für nicht ausreichend.

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (F) sprach sich prinzipiell dagegen aus, noch mehr ausländische StaatsbürgerInnen nach Österreich zu holen und thematisierte gleichzeitig die Frage des Familiennachzugs.

Abgeordnete Elisabeth Hlavac sah die SPÖ in deren ursprünglicher Kritik an der Niederlassungsverordnung, insbesondere was die Schlüsselkräfte betrifft, bestätigt. Es sei notwendig, meinte sie, im Rahmen der Integrationsplattform die weitere Vorgangsweise über die Zuwanderung vor allem über jene von qualifizierten Arbeitskräften zu klären.

Bundesminister Martin Bartenstein unterstrich, es handle sich um Spitzenkräfte, die die Wirtschaft brauche. Mit ihnen habe es niemals Probleme gegeben, meinte er in Richtung Abgeordnetem Mayerhofer. Bei den Schlüsselkräften aus den EU-Staaten sei die Quote bereits aufgehoben worden, und die Sozialpartner hätten sich unisono für eine weitaus größere als nun vorgenommene Erhöhung der Zahl an Schlüsselkräften aus Drittstaaten ausgesprochen. Grundsätzlich bemerkte Bartenstein, er halte die bundesländermäßige Aufteilung der Quoten für wenig sinnvoll.

Am Beginn der Sitzung ist Abgeordneter Josef Cap einstimmig zum neuen Mitglied des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union gewählt worden. Er folgt in dieser Funktion dem aus dem Nationalrat ausgeschiedenem Abgeordnetem Caspar Einem. (Fortsetzung)