Parlamentskorrespondenz Nr. 883 vom 20.11.2007

Gewerbeordnungsnovelle gegen das Komatrinken plenumsreif

Novelle zur Gewerbeordnung passiert Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) - Das Verbot des Alkohol-Ausschanks an Jugendliche wird verschärft. Die Wirte sind künftig verpflichtet, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Dies empfahl der Wirtschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung unter der Leitung seines Obmannes Reinhold Mitterlehner dem Nationalratsplenum als Maßnahme gegen das Komatrinken Jugendlicher. Die diesbezügliche Gewerbeordnungs-Novelle (283 d.B.) enthält zudem EU-Anpassungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Versicherungen durch Geldwäscher und Terroristen durch Umsetzung der Geldwäscherichtlinie sowie Vereinfachungen im Anzeigeverfahren. Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" wird ein geschütztes Gütesiegel. Immobilientreuhänder müssen künftig eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. - Die Gewerbeordnungsnovelle wurde in der Fassung eines V-S-Abänderungsantrages mit Unterstützung der Grünen und teilweise auch des BZÖ verabschiedet. Eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes - eingebracht im inhaltlichen Zusammenhang mit der Novelle - diente der Klarstellung des Rücktrittsrechts von Konsumenten bei Werbeveranstaltungen und erhielt einhellige Zustimmung.  

Den S-V-Abänderungsantrag erläuterten die Abgeordneten Hannes Bauer (S) und Klaus Hubert Auer (V). Er verkürze die bisherige Bezeichnung "Technische Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)" auf "Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)", um Missverständnisse im deutschsprachigen Raum zu vermeiden und Ingenieuren die grenzüberschreitende Tätigkeit zu erleichtern. Der zulässige Umfang nebengewerblicher Versicherungsvermittlung wird von 10 % auf 20 % erhöht. Bauer sprach von vernünftigen Lösungen unter Berücksichtigung von Konsumentenschutzanliegen und der Notwendigkeit, vor allem in Grenzregionen die Qualität der Gewerbeausübung zu garantieren.

Thema Nummer eins in der Debatte waren Maßnahmen gegen das "Komatrinken" Jugendlicher, das Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) auf die Perspektivlosigkeit der Jugend in manchen Regionen zurückführte, etwa in seiner Region Aichfeld/Murboden. Mit Geboten und Verboten sei wenig auszurichten, da sich jeder Alkohol besorgen könne, lautete Zangers Kritik, der Abgeordnete Ridi Steibl (V) entgegnete, es handle sich um gute Maßnahmen, die auch auf Zeltfesten und anderen Events greifen sollten. Abgeordneter Peter Marizzi (S) machte auf die Probleme vieler Jugendlicher aufmerksam, eine Lehrstelle zu finden und beklagte das Fehlen öffentlicher Lehrwerkstätten.

Bundesminister Martin Bartenstein sah in den Maßnahmen gegen das "Komatrinken" einen Beitrag zur Ergänzung der Jugendschutzgesetze, die sich in den Ländern vielfach als "zahnlos" herausgestellt hätten. Dabei kritisierte der Minister, dass Jugendliche in mehreren Bundesländern bereits mit 16 Jahren hochprozentigen Alkohol konsumieren dürfen.

Abgeordneter Veit Schalle (B) wies auf Mehrkosten hin, die die Novelle nach sich ziehe. Kosten, die das Bundesland Kärnten dazu veranlasst haben, den Konsultationsmechanismus auszulösen. Seine Fraktion lehne die Regelung grenzüberschreitender Dienstleistungen ab, weil sie österreichische Dienstnehmer benachteilige. Beim Kampf gegen das Komatrinken sprach sich Veit Schalle für die Kontrolle bestehender Bestimmungen aus, mahnte die Verantwortung der Eltern ein und wandte sich dagegen, immer nur mit der Erhöhung von Strafen zu operieren. Bei den Maßnahmen gegen Geldwäsche verlangte Veit Schalle die Gleichbehandlung von Gewerbetreibenden und Banken.

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) besprach das neue Gütesiegel "Meisterbetrieb" positiv und wertete es als einen Anreiz zur Weiterbildung.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt Sanktionen gegenüber Wirten, die das Komatrinken von Jugendlichen erleichtern, für unerlässlich und sprach sich auch für die Ausweitung von Maßnahmen gegen die Geldwäsche auf neue Branchen aus. Die vehemente Kritik der "Arge Daten" an der Regierungsvorlage veranlasste Kogler, wie auch F-Abgeordneten Wolfgang Zanger dazu, darauf hinzuweisen, dass die Gesetzgebung in diesem Bereich vor einer dramatischen Abwägungsfrage zwischen den Werten Wirtschaftsfreiheit und Kampf gegen die Geldwäsche stehe. Denn Gewerbetreibende würden zu "staatlichen Spitzeldiensten" verpflichtet, ohne Mehrkosten abgegolten zu bekommen. - Die geplanten Maßnahmen gegen die Geldwäsche seien Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit, räumte Minister Bartenstein ein, das sei von Nachteil - er sehe dazu aber keine Alternative, denn es gehe dabei auch um den Kampf gegen den Terrorismus.  

Abgeordneter Johann Maier (S) sah eine Lücke im Kampf gegen die Geldwäsche bei Buchmachern und Wettunternehmen und drängte auf Umsetzung der Geldwäscherichtlinie auch in den Bundesländern. Aus der Sicht des Konsumentenschutzes begrüßte Maier die Gewerbeordnungsnovelle ausdrücklich, hob Maßnahmen gegen Keiler im Telekom- und Strombereich hervor, begrüßte die Regelung für Immobilientreuhänder und lobte in diesem Zusammenhang das Engagement der Interessenvertretungen bei der Einrichtung eines Härtefonds in Salzburg sowie die Einführung eines Treuhandsiegels für Immobilientreuhänder. Um den Wildwuchs bei Gütesiegeln einzudämmen, verlangte der Abgeordnete eine neue Rechtsgrundlage, da die Konsumenten vielfach nicht mehr wüssten, was sie von Gütesiegeln halten sollten.  (Fortsetzung)