Parlamentskorrespondenz Nr. 885 vom 20.11.2007

Das Bundesvergabeamt nützt Einsparungspotenziale

Weitere Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung behandelte der Wirtschaftsausschuss unter der Leitung von Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner den Jahresbericht 2006 des Bundesvergabeamtes (III-99 d.B.). Nach einer öffentlich abgehaltenen Debatte zum Hauptthema "Einsparungspotentiale beim Bundesvergabeamt wurde der Bericht in Form einer Kenntnisnahme mit S-V-G-B-Mehrheit enderledigt.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) lobte den aussagekräftigen Bericht, sah anhand eines Rechnungshofberichts aber Einsparungspotentiale beim Bundesvergabeamt, die er genützt sehen wollte. Kritisch sah Gradauer auch die Praxis des Vergabeamtes bei der Einstellung von Mitarbeitern. Abgeordneter Werner Kogler (G) wies als Vorsitzender des Rechnungshofausschusses auf die Möglichkeit hin, den zitierten Bericht des Rechnungshofes im Rechnungshofausschuss zu behandeln.

Abgeordneter Hubert Kuzdas (S) erinnerte an den Fall eines Senatsvorsitzenden, der seine Befangenheit in einem konkreten Fall nicht einbekannt habe und mahnte die Dienstaufsicht des Bundesministers ein.

Der Vorsitzende des Bundesvergabeamtes Michael Sachs räumte ein, seine Behörde habe Einsparungspotenzial, da sich die Zahl unterschwelliger Verfahren weniger stark entwickelt habe als erwartet. Daher werden freiwerdende Posten nicht nachbesetzt. Bei den Büroräumlichkeiten kooperiere sein Amt mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Ein Senatsvorsitzender, dem anonym Befangenheit vorgeworfen worden sei, habe völlig korrekt gehandelt, stellte der Behördenleiter fest. Die Dienstaufsicht des Bundesministers beziehe sich nicht auf die Senatsvorsitzenden, sofern sie als Rechtsprechungsorgane tätig seien, sondern nur auf die Wahrnehmung ihrer Verwaltungsaufgaben, klärte der Vorsitzende des Bundesvergabeamtes auf.

Bundesminister Martin Bartenstein dankte dem Bundesvergabeamt für seine effiziente Arbeit und sagte den Abgeordneten zu, die vom Rechnungshof festgestellten Einsparungspotenziale nach Möglichkeit zu nützen.

EU-Anpassungen in Berufsgesetzen

Anpassungen in den Berufsgesetzen der Wirtschaftstreuhänder (279 d.B.), Bilanzbuchhalter (288 d.B.) und Ziviltechniker (287 d.B.) an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschiedete der Ausschuss jeweils mit S-V-G-Mehrheit. Berufsbezeichnungen müssen in der Amtssprache des Niederlassungsstaates geführt werden und der Dienstleistungsempfänger informiert werden. Bei nicht gleichwertiger Berufsqualifikation kann ein Niederlassungswerber sind Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge vorgesehen. Die zu erwartenden Auswirkungen der Richtlinienumsetzung auf den Arbeitsmarkt der österreichischen Wirtschaftstreuhänder werden in den Erläuterungen als "marginal" bezeichnet. Die Auswirkungen der Richtlinienumsetzung auf den österreichischen Arbeitsmarkt werden "marginal" sein, sagte Bundesminister Martin Bartenstein den diesbezüglich besorgten Abgeordneten Veit Schalle (B) und Bernhard Themessl (F) und machte darauf aufmerksam, dass Österreicher von der Ausdehnung grenzüberschreitender Dienstleistungen insgesamt profitierten. In diesem Zusammenhang drängte Abgeordnete Michaela Sburny (G) auf eine verstärkte Informationspolitik, um etwa auf die Chancen österreichischer Buchhalter im Ausland aufmerksam zu machen.

Abgeordnetem Hubert Kuzdas (S) sagte Bundesminister Martin Bartenstein Gesprächsbereitschaft über eine Abänderung bis zum Beschluss in Plenum zu, mit der die Anrechenbarkeit von Praxiszeiten in der Ziviltechnikerausbildung verbessert werden soll.

Erster Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees liegt vor

Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen durch Österreich im Jahr 2005 liegt nun der erste Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees vor, der entsprechend einer Entschließung des Nationalrates die Auswirkungen der auf Basis der Richtlinie in Österreich erlassenen Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme überprüft. – Er wurde einstimmig angenommen.

Wie auch schon im Bericht angeführt, sei es angesichts des kurzen Beobachtungszeitraumes noch zu früh für eine umfassende Analyse der durch die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie bedingten Entwicklungen, stellte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Christa Kranzl fest. Für den Bereich der Wirtschaft wurden im Rahmen einer Umfrage Daten erhoben, wobei es zu durchaus zu positiven Rückmeldungen seitens der Wirtschaft und der Forschungsinstitute kam. In Summe gehe der Bericht davon aus, dass die Umsetzung der Richtlinie positive Auswirkungen auf den Biotechnologie-Standort Österreich sowohl im forschungs- als auch im wirtschaftspolitischen Sinn hat. Auf die Fragen der Abgeordneten Sburny hin, teilte die Staatssekretärin mit, dass das Komitee rechtlich abgesichert und daher gesetzlich verankert werden soll. Was die Abgrenzung zwischen Patentschutz und Sortenschutz betrifft, so gebe es natürlich Überschneidungen.

Berufsrecht der Patentanwälte wird aktualisiert

Durch eine Novelle des Patentanwaltsgesetzes soll das Berufsrecht der Patentanwälte aktualisiert und an nationales und EU-Recht angepasst werden. Die - einstimmig angenommenen - neuen Bestimmungen berücksichtigen dabei vor allem das Handelsrechts-Änderungsgesetz und das Berufsrecht von Rechtsanwälten, sowie die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

Staatssekretärin Christa Kranzl informierte Abgeordneten Veit Schalle (B) darüber, dass die Gebühren in den letzten Jahren immer gleich hoch gewesen sind und nun eine eher bescheidene Erhöhung vorgenommen wurde.

FPÖ für Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Treibstoffe

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) drängte in seinen inhaltlich eng zusammengehörigen Entschließungsanträgen 470/A(E) und 473/A(E) auf eine Änderung der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie, um dadurch eine Halbierung des Mehrwertsteuersatzes von 20 % auf 10 % zu ermöglichen. Themessl warnte vor den volkswirtschaftlichen Folgen der derzeit exorbitant hohen Preise für Erdölprodukte, unter denen Pendler, Konsumenten, Kaufkraft und Wirtschaft leiden. Eine deutliche Reduktion der Mehrwertsteuer führe zu einer Win-Win-Situation, von der alle profitieren könnten, denn mehr Kaufkraft bringe mehr Wirtschaftswachstum und damit auch mehr Steuern für den Bundeshaushalt, heißt es in der Begründung der Anträge.

Abgeordneter Werner Kogler (G) war inhaltlich anderer Meinung, trat jedoch für eine generelle Steuerdiskussion ein. Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass Österreich bei den Treibstoffpreisen im Vergleich zu den übrigen europäischen Staaten im unteren Bereich liege, bei den Lohnnebenkosten rangiere man aber im Spitzenfeld. Abgeordneter Konrad Steindl (V) gab zu bedenken, dass eine Senkung der Mehrwertsteuer das Problem des Tanktourismus noch mehr verschärfen würde. Der SPÖ-Mandatar Hubert Kuzdas schloss sich seinem Vorredner an. Um die Pendler zu entlasten, sollten man andere Wege beschreiten, z.B. die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, schlug er vor. Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

Mit Mehrheit vertagt wurde schließlich auch ein FPÖ-Antrag betreffend den Verkauf österreichischer Wasserrechte. Darin fordern die F-Mandatare die Bundesregierung auf, die seit Jahren geführte Debatte über einen Verkauf österreichischer Wasserrechte oder über "Liberalisierungen" in diesem Zusammenhang zu beenden. Der Einbringer des Vertagungsantrages, SPÖ-Abgeordneter Hubert Kuzdas, wies darauf hin, dass im Regierungsprogramm eindeutig festgeschrieben sei, dass es zu keiner Liberalisierung der heimischen Wasserversorgung oder von anderen öffentlichen Dienstleistungen kommen soll. (Schluss)


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