Parlamentskorrespondenz Nr. 894 vom 22.11.2007

Vorlagen: Justiz

15a-Vertrag über Abgeltung medizinischer Leistungen für Häftlinge

Mit einer Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG soll die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geregelt werden (319 d.B.). Darin verpflichten sich die Bundesländer, dem Justizministerium für diesen Zweck insgesamt einen jährlichen Pauschalbetrag von rund 8,6 Mio. € zu leisten, der nach einem komplizierten Schlüssel auf die einzelnen Länder aufgeteilt wird. Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum von Anfang 2009 bis Ende 2013. (Schluss)