Parlamentskorrespondenz Nr. 899 vom 23.11.2007

Bruttoauszeichnung von Flugpreisen: Österreich als Vorbild

Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz

Wien (PK) – Nicht ohne Stolz haben heute Mitglieder des Ausschusses für Konsumentenschutz darauf hingewiesen, dass Österreich einmal mehr eine Vorreiterrolle zukomme: In einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP wird darauf hingewiesen, dass in Österreich für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, bereits die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung besteht. Auf EU-Ebene gebe es jedoch weiterhin Regelungsbedarf. Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge und sonstige Nebenkosten nicht angegeben werden, müssen gestoppt werden. Die Antragsteller Johann Maier (S) und Johann Rädler (V) begrüßen es, dass die zuständigen Bundesminister bereits auf Kommissionsebene für eine EU-weite Regelung eingetreten sind und ersuchen sie, sich weiterhin dafür einzusetzen, eine klare europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen zu unterstützen. Der Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig angenommen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) wollte vom für den Konsumentenschutz zuständigen Minister Erwin Buchinger Informationen über den Vollzugf des Preisauszeichnungsgesetzes und fragte nach möglichen Verbündeten für einen österreichischen EU-Vorstoß zur Preisauszeichnungspflicht. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) wollte wissen, ob mit dem Gesetz alles abgedeckt sei.

Minister Erwin Buchinger verwies darauf, dass die seit 2006 geltende Brutto-Preisauszeichnung den KonsumentInnen Sicherheit bringe und sich hervorragend bewährt habe. In der EU gebe es noch keine entsprechende Regelung, 50 % der Angaben der Fluglinien seien in der Folge mangelhaft. Entsprechende Verhandlungen liefen aber schon seit geraumer Zeit, eine Verordnung sei bereits in Begutachtung. In Richtung des Abgeordneten Dolinschek meinte der Ressortchef, mit der österreichischen Regelung sei tatsächlich alles abgedeckt.

FP-Antrag über Rückrufkommission für PKW einstimmig vertagt

Einstimmig vertagt wurde ein Antrag der FPÖ auf Einsetzung einer eigenen Kommission zur Beurteilung von Rückrufaktionen von Autos. Abgeordneter Manfred Haimbuchner betonte, die Initiative würde von Autofahrerklubs und dem Verkehrsklub begrüßt, während die Wirtschaftskammer befürchte, durch eine Kommission könnte rasches und effizientes Handeln erschwert werden.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sprach sich dafür aus, die Zuständigkeit einer derartigen Kommission auf sämtliche Produkte auszuweiten. Zudem sollten nicht allein Sicherheits-, sondern auch Qualitätsmängel umfasst werden. Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) schloss sich dem grundsätzlich an, meinte aber zum einen, das Problem im Zug einer Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes zu lösen und zum andern entsprechende Überprüfungen bereits anzustellen, bevor Produkte in den Handel kommen. Abgeordnete Anita Fleckl (S) trat ebenfalls für die Lösung im Zug der Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes ein und stellte daher einen Vertagungsantrag. Abgeordneter Norbert Sieber (V) plädierte dafür, die Entscheidung der EU abzuwarten, während Abgeordnete Gabriela Moser (G) fragte, wie der entsprechende Zeithorizont aussehe.

Oft würden keine Rückrufaktionen durchgeführt, sondern bloße "Werkstättenaktionen", gab Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) zu bedenken, sprach sich aber ebenfalls für eine Verankerung im Produktsicherheitsgesetz aus. S-Abgeordneter Johann Maier stellte klar, dass etwa Kinderspielzeug davon nicht erfasst wäre; dieses falle in die Kompetenz des Gesundheitsressorts. Das in Verwendung befindliche CE-Zeichen sei keine Qualitätskennzeichnung, sondern eine Eigenkennzeichnung der Produzenten, führte Maier weiter aus.

Bundesminister Erwin Buchinger erinnerte daran, dass Rückrufaktionen bei PKW auf der Website seines Ministeriums tabellarisch erfasst und öffentlich zugänglich seien. Im übrigen sei das bestehende Instrumentarium "sehr gut"; eine Kommission, wie im Antrag vorgeschlagen, könnte sogar die Rückrufbereitschaft schwächen und zu verdeckten Aktionen führen, befürchtete der Minister und sprach sich ebenfalls dafür aus, ein Ergebnis der europäischen Diskussion zum Thema abzuwarten.

Kennzeichnung des Stromverbrauchs bei Elektrogeräten

Soll die des Stromverbrauchs von Elektrogeräten im Standby-Modus freiwillig gekennzeichnet werden, wie das ein S-V- Entschließungsantrag vorschlägt, oder soll dazu eine Verpflichtung vorgesehen werden, wie das die Grünen in einem Entschließungsantrag verlangen? Der Antrag der Koalitionsfraktionen erhielt in abgeänderter Form – die entsprechende Frist wurde von Ende 2007 auf Mitte 2008 verlängert – mehrheitliche Zustimmung, der G-Antrag hingegen wurde vertagt.

V-Abgeordnete Gertrude Aubauer plädierte für Freiwilligkeit, zumal man etwa in Deutschland damit gute Erfahrungen gemacht habe. Sie sah ein Sparpotenzial von bis zu 150 € pro Haushalt. Ausdrücklich sprach die Abgeordnete sich gegen eine Verpflichtung aus, zumal eine EU-weite Regelung in Vorbereitung sei. S-Abgeordneter Gerhard Steier ergänzte, es gehe dabei um Information, Motivation und Orientierungshilfen für die Konsumenten.

Sowohl die Grünen (Abgeordnete Bettina Hradecsni und Gabriela Moser) als auch FPÖ (Abgeordneter Manfred Haimbuchner) und BZÖ (Abgeordneter Sigisbert Dolinschek) hielten von einer freiwilligen Kennzeichnung hingegen wenig, zumal es dazu keiner gesetzlichen Initiative bedürfe.

Minister Erwin Buchinger sprach sich für eine europäische Lösung aus.

(Fortsetzung)