Parlamentskorrespondenz Nr. 900 vom 23.11.2007

Debatte um Verein für Konsumentenschutz

Ausschuss für Konsumentenschutz vertagt Anträge

Wien (PK) –  Der Ausschuss für Konsumentenschutz diskutierte in weiterer Folge Anträge der Opposition, die sich mit dem Verein für Konsumenteninformation, mit der Vernetzung des Beratungs- und Hilfsangebots im Bereich Konsumentenschutz, mit der Produktsicherheit sowie mit dem Problem fiktiver negativer Sparzinsen befassen. Alle Anträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt.

Diskussion um Unabhängigkeit des Vereins für Konsumenteninformation

Eine eher emotionale Debatte rief der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) hervor. Darin wird der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Verein für Konsumenteninformation bis Ende 2007 zu einer unabhängigen zentralen Interessenvertretung der Verbraucher umgestaltet wird, deren Finanzierung durch einen gesetzlich geregelten Bundeszuschuss oder durch ein ausreichendes Stiftungskapital der bisherigen Vereinsmitglieder sichergestellt wird.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) begründete seine Kritik mit dem Hinweis, dass die Sozialpartner weiterhin über ein starkes Mitbestimmungsrecht im VKI verfügen, obwohl deren Finanzierungsanteil im Laufe der Jahre stark gesunken sei. In der Zwischenzeit zahle der Bund den Löwenanteil der Subvention des VKI. Das Sozialpartnermodell halte er daher für überholt. Außerdem würden die Sozialpartner die Tätigkeit des VKI insofern beeinträchtigen, als dieser auf die Eigeninteressen der Interessenvertretungen Rücksicht nehmen müsse. Dolinschek plädierte auch dafür, die vielfältigen Initiativen für den Verbraucherschutz zusammenzuführen.

Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) schloss sich dieser Kritik an und zeigte wenig Verständnis dafür, dass der ÖGB mit 1000 Euro Beitrag noch heute über ein starkes Mitspracherecht im VKI verfügt. Grundsätzlich meinte er, die Sozialpartner müssten nicht überall vertreten sein.

Ähnlich war die Reaktion der Abgeordneten der Grünen. So meinte etwa Abgeordnete Bettina Hradecsni (G), sie unterstütze den Antrag, weil es notwendig sei, den VKI zu stärken. Außerdem könnte man die Finanzierung des VKI durch die Wirtschaftskammer durchaus auch als einen Widerspruch zum Auftrag des VKI sehen, zumal man eine Einflussnahme nicht ausschließen könne. Abgeordneter Gabriela Moser (G) zufolge sollte man über eine neue Konstruktion des VKI diskutieren und dabei insbesondere bei den Instrumentarien ansetzen.

Die vorgebrachten Zweifel an der Unabhängigkeit des VKI wies der Vorsitzende des Ausschusses Abgeordneter Johann Maier (S) dezidiert zurück. Der VKI habe sich bei seiner Amtsführung niemals beeinflussen lassen, sagte er. Als Sozialpartnerverein habe der Verein eine Erfolgsgeschichte hinter sich und er könne auch deshalb so erfolgreich agieren, weil es eine breite Basisfinanzierung durch den Bund gebe. Der VKI ist unabhängig und wird unabhängig bleiben, bekräftigte Maier. Seine Klubkolleginnen Gertraud Knoll (S) und Christine Lapp (S) argumentierten ähnlich und unterstrichen die solide finanzielle Basis des VKI. Knoll warf in diesem Zusammenhang dem ehemaligen Justizminister Böhmdorfer vor, erst nach Einschaltung des Rechnungshofs die Bundeszuschüsse für den VKI bereitgestellt zu haben. Der ehemalige Justizminister habe auch einen Wunschkandidaten in die Geschäftsführung berufen, kritisierte sie. Dem entgegnete Dolinschek, dass damals wie heute der VKI rot und schwarz aufgeteilt sei.

Auch die ÖVP (Abgeordneter Franz Hörl) hielt die derzeitige Konstruktion und Finanzierung des VKI für ausreichend. Er wolle keine weitere Zusatzbehörde schaffen, so seine Begründung für die Ablehnung des Antrags.

Allgemein wurde dem VKI von den Abgeordneten jedoch eine hervorragende Arbeit bescheinigt.

Bundesminister Erwin Buchinger betonte, der VKI und die Arbeiterkammer seien gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern die wesentlichsten Konsumentenschutzeinrichtungen. Der VKI sei selbstverständlich unabhängig und finanziere sich zu 72 % selbst. Die restlichen 28 % würden von Bund und Sozialpartnern aufgebracht, wobei 19 % vom Bund kämen, 6 % von den Arbeitnehmervertretungen und 3 % von den Arbeitgebervertretungen. Die Struktur stelle daher seiner Ansicht nach keine Fessel, sondern eine solide Grundlage dar. Der VKI gelte heute europaweit als eine der renommiertesten Verbraucherschutzorganisationen, stellte Buchinger fest und versicherte, sein Ressort habe nicht vor, den Bundeszuschuss zu kürzen.

Am Ende der Debatte wurde der Antrag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt.

Vernetzung des Hilfsangebots im Bereich Konsumentenschutz

Auch der Entschließungsantrag des BZÖ, im Bereich des Konsumentenschutzes bis Ende 2007 eine niederschwellige zentrale Erstanlaufstelle (persönliche Vorsprachemöglichkeit, einfache Telefonnummer zum Ortstarif, zentrale Internet-Adresse als Informations-Plattform) einzurichten und auch entsprechend wirksam publik zu machen, wurde mit den Stimmen der Koalitionspartner mehrheitlich vertagt. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) führte dazu aus, derzeit seien zahlreiche Organisationen tätig, wodurch die Situation für die KonsumentInnen unübersichtlich sei.

Grundsätzlich wurde der gegenständliche Antrag von allen positiv beurteilt. Seitens der ÖVP machte Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) jedoch geltend, dass ihr in Hinblick auf die Umsetzung konkrete Punkte fehlen. Man wolle daher darüber weitere Gespräche führen, kündigte sie an.

Bundesminister Erwin Buchinger räumte ebenfalls ein, für die KonsumentInnen sei es angesichts der zahlreichen Organisationen oft schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Sein Ressort habe daher ein Handbuch zur besseren Orientierung in Auftrag gegeben, das dann auch auf der Homepage abrufbar sein soll. Mit der Fertigstellung rechnet er Mitte kommenden Jahres.

Warten auf Produktsicherheits-Richtlinie der EU

Der Entschließungsantrag der Grünen, das Produktsicherheitsgesetz zu novellieren, wurde mit dem Hinweis, dass nationalstaatlich nur wenig gemacht werden könne und man die Diskussion auf EU-Ebene zur Produktsicherheitsrichtlinie abwarten müsse, mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Die Grünen treten insbesondere für staatliche Kontrollen schon vor dem Inverkehrbringen der Produkte, abschreckende strafgesetzliche Bestimmungen für die Unternehmer sowie verpflichtende Produktsicherheitsstandards, die von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, ein. Das geltende Produktsicherheitsgesetz werde in der Öffentlichkeit überhaupt nur wahrgenommen, wenn es zu größeren Rückrufaktionen wie z.B. in letzter Zeit betreffend Kinderspielzeug komme, gab Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) zu bedenken. Das bekannte CE-Zeichen, das von den Herstellern selbst vergeben und nicht von staatlicher Seite geprüft werde, führe die KonsumentInnen in die Irre, stellte sie fest. Auch wenn eine europäische Harmonisierung notwendig ist, so Hradecsni, gebe es hinsichtlich der Änderung des Produktsicherheitsgesetzes Handlungsbedarf. Die Kontrollen seien in Österreich viel zu gering, beklagte sie.

Abgeordnete Anita Fleckl (S) begrüßte die Intention des Antrags grundsätzlich, meinte jedoch, dass der Antrag am Problem vorbeigehe. Beim Inverkehrbringen von Produkten entstehe das Problem an den EU-Außengrenzen und hier müssten die Kontrollen einsetzen. Eine innerstaatliche Kontrolle sei in dem Ausmaß nicht durchführbar und deshalb sollte man die Diskussion um die Produktsicherheits-Richtlinie auf EU-Ebene abwarten. Ebenso vertrat Abgeordnete Ridi Steibl (V) die Auffassung, staatliche Kontrolle sei mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar.

Ausschussvorsitzender Johann Maier (S) verwies auf die alarmierenden Berichte von OLAF über Produktpiraterie und gefährliche Produkte und stellte fest, die entscheidenden Kontrollen hätten in den Containerhäfen und auf den Flughäfen stattzufinden. Hier gebe es jedoch noch große Defizite. Die Ausweitung nationaler Kompetenzen sei schwierig, derzeit würden Stichproben durch die Produktsicherheitsorgane der Bundesländer erfolgen, wobei er zugeben müsse, dass diese nicht optimal funktionieren. Maier kritisierte darüber hinaus die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums für die Produktsicherheit bei Spielzeugen. Die Produktsicherheits-Richtlinie der EU hält Maier für eines der wichtigsten Gesetze in diesem Zusammenhang, sie sei aber, nachdem sie bereits 15 Jahr bestehe, reformbedürftig. Er trat daher dafür ein, die Diskussion auf EU-Ebene abzuwarten, wenngleich er mit der Richtung des vorliegenden Antrages konform gehe. In der EU werde auch über eine zentrale Marktaufsichtsbehörde diskutiert.

Bundesminister Erwin Buchinger pflichtete dem bei und merkte an, der Antrag sei für seine Begriffe zu allgemein formuliert. Die derzeitige Rechtslage nehme die Unternehmen in die Pflicht, und das sei gut und richtig.

Thema "fiktive negative Sparzinsen" - G-Antrag neuerlich vertagt

Schließlich vertagte der Ausschuss den Entschließungsantrag der Grünen für ein Verbot fiktiver negativer Zinsen in Sparverträgen auf Antrag des VP-Abgeordneten Johann Rädler mit der Mehrheit der Regierungsparteien neuerlich.

In der Debatte hatte Antragstellerin Bettina Hradecsni (G) einmal mehr für eine Erweiterung des Konsumentenschutzgesetzes zur Herstellung größerer Rechtssicherheit für Sparer plädiert. Auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) drängte auf Maßnahmen gegen unlautere Praktiken zu Lasten der Sparer, während ein Vertreter des Ressorts dazu riet, das Ergebnis des derzeit in der Sache laufenden Musterprozesses und die für Dezember in Aussicht gestellten Vorschläge der Banken abzuwarten.

Ausschussobmann Johann Maier (S) ließ Präferenzen für eine rechtliche Regelung erkennen, hielt aber eine Vertagung wegen des derzeitigen Musterprozesses des Vereins für Konsumenteninformation für richtig. Ein Urteil erster Instanz liege bereits vor, informierte der Ausschussobmann, sei aber noch nicht rechtskräftig. Bei neuen Entwicklungen werde er dem Ausschuss berichten und eine neuerliche Behandlung des Antrags vorschlagen, sagte Maier. (Schluss)


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