Parlamentskorrespondenz Nr. 903 vom 23.11.2007

Finanzierung des Gesundheitswesens: Ausschuss genehmigt 15a-Vertrag

E-Card mit Lichtbild wird 2010 eingeführt

Wien (PK) – Einstimmig beschloss der Gesundheitsausschuss heute eine Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, die eine Verlängerung der Übergangsfristen für das Inkrafttreten der Datensicherheitsbestimmungen sowie der diesbezüglichen Verwaltungsstrafbestimmungen um ein Jahr bringt. Von den Freiheitlichen wurde in der Debatte das Thema Missbrauch der E-Card zur Sprache gebracht. Ihre beiden Initiativen, der Entschließungsantrag 401/A(E) betreffend Untersuchung des Missbrauchs der E-Card sowie der Antrag (425/A(E)) mit der Forderung nach einer E-Card mit Lichtbild wurden vertagt.

Abgeordneter Johann Maier (S) machte darauf aufmerksam, dass es datenschutzrechtlich keinen Einwand gegen das Gesetz gebe, und verwies in dem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme des Datenschutzrates. Bezüglich des Missbrauches der E-Card meinte er unter Bezugnahme auf eine Anfragebeantwortung, in Österreich sei kein maßgeblicher Missbrauch feststellbar; seit Einführung der E-Card sei die Missbrauchsmöglichkeit zurückgegangen. Eine E-Card mit Lichtbild könne Österreich nicht im Alleingang machen und habe das europäische Ergebnis abzuwarten.

Auch Abgeordneter August Wöginger (V) erklärte, es gebe keinen maßgeblichen Missbrauch der E-Card und mit 2010 werde eine neue Generation der E-Card eingeführt, die auch ein Lichtbild auf der E-Card vorsieht. Aus diesem Grund beantragte er die Vertagung des entsprechenden F-Antrages. Abgeordneter Erwin Rasinger (V) gab bekannt, dass es in Deutschland sehr wohl einen Chipkartenmissbrauch gebe. In Österreich stelle sich die Frage, wo ein solcher Missbrauch auftreten soll, zumal 98 % der Bevölkerung sozialversichert sind. Missbrauch bei den Ausländern schloss Rasinger aufgrund der Sprachbarriere aus, räumte unter Umständen Missbrauch im Rahmen des Medikamentenmissbrauchs ein.

Gewebesicherheitsgesetz einstimmig beschlossen

Das Gewebesicherheitsgesetz, mit dem drei EU-Richtlinien umgesetzt werden, soll die Qualität und Sicherheit von zur medizinischen Verwendung bestimmten Zellen und Geweben gewährleisten. Zum Schutz der Gesundheit sowohl des Spenders als auch des Empfängers müssen bei der Gewinnung, der Verarbeitung, der Konservierung sowie der Lagerung und Verteilung hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden, um vor allem die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

Die Vorlage wurde einstimmig verabschiedet.

Finanzierung des Gesundheitswesens: Gesundheitsausschuss genehmigt 15a-Vereinbarung

Mit Stimmenmehrheit genehmigte der Gesundheitsausschuss eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die im Rahmen des vorgezogenen Finanzausgleichs beschlossen wurde und für die Jahre 2008 bis 2013 gilt (308 d.B.).

Wie Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky erläuterte, einigten sich die Verhandlungspartner dabei auf eine Weiterführung der im Jahr 2005 eingeleiteten Organisations- und Finanzierungsreform, wobei folgende Ziele im Vordergrund stehen: die Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren im Hinblick auf eine bessere Abstimmung der Planung, Steuerung und Finanzierung (z.B. sektorenübergreifende Finanzierung von ambulanten Leistungen), die Intensivierung der erforderlichen Strukturveränderungen im intra- und extramuralen Bereich, die langfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit sowie die Fortsetzung der Arbeiten zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen sowie zum Aufbau der maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA, E-Card, E-Health). Die Planungsziele und Grundsätze werden in einem Österreichischen Strukturplan Gesundheit gemeinsam festgelegt, die Planung erfolgt in den Regionalen Strukturplänen auf Landesebene.

Festgelegt wurde nach den Worten Kdolskys u.a., dass der Bund die Krankenversicherungsbeiträge befristet auf den Zeitraum der Geltungsdauer der Vereinbarung (2008-2013) um 0,1 % erhöhen wird.

Dem Bund entsteht durch diese Vereinbarung ein Mehraufwand von 100 Mill. € jährlich. Weiters werden ab dem Jahr 2009 die gesamten Bundesmittel entsprechend der Änderung des Aufkommens an den Abgaben mit einem einheitlichen Schlüssel valorisiert. In speziellen Arbeitsgruppen sollen sektorenübergreifende Abrechnungsmodelle für den ambulanten Bereich sowie eine Versorgungsstruktur entwickelt werden, die bedarfs- und patientenorientiert ist, Versorgungslücken schließt und Doppelstrukturen vermeidet.

Die Versorgungszentren hielt Kdolsky nach wie vor für eine vernünftige Lösung. Das Machtspiel mit der Ärztekammer habe sie aber, wie sie sagte, nicht bis zum Ende durchspielen wollen, um nicht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Frage zu stellen. Die ambulanten Zentren werden aber kommen, betonte die Ministerin, zwar nicht sofort, aber doch bis zum Jahr 2009.

In der Debatte äußerten sich die Sprecher aller Fraktionen durchwegs zustimmend zu der Vereinbarung. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) zeigte sich erfreut über die Nachbesserung bei der Finanzierung, bedauerte aber, dass man hinsichtlich der Umsetzung der Versorgungszentren, die einen Zusammenschluss der unterschiedlichsten Berufsgruppen im Gesundheitswesen ermöglichen würden, nur einen halben Schritt vorwärts gekommen ist.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) bezeichnete die 15a-Vereinbarung als Quantensprung, habe man doch einen für die Politik eher unüblich langen Zeitraum von 6 Jahren gewählt. Wenn alle Beteiligten mitspielen, dann werde man am Ende Qualitätssicherung und eine Verlagerung von Spitalsleistungen nach außen erhalten, zeigte er sich zuversichtlich.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) meinte ebenfalls, die Vereinbarung gehe in die richtige Richtung und begrüßte es vor allem, dass dadurch die Kooperation der einzelnen Sektoren im Gesundheitswesen weiter intensiviert wird. Wichtig sei es nun, das enorme Einsparungspotential auszuschöpfen, ohne dabei die Leistungen für die Patienten zu kürzen.

Für die Grünen stellte Abgeordneter Kurt Grünewald eine Zustimmung seiner Fraktion im Plenum in Aussicht. In der Vereinbarung sah er einen großen Schritt nach vorn, wobei er aber einschränkte, die ambitionierten Ziele, wie etwa eine verpflichtende überregionale Planung, seien auf dem Weg zur Gesetzwerdung verschwunden.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) konnte in der Vereinbarung viele positive Aspekte erkennen, vermisste aber weitere Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten sowie Sanktionsmöglichkeiten.

Kritisch ging Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) mit der Ärztekammer wegen deren Haltung hinsichtlich der Vorsorgezentren ins Gericht. Die Ärztekammer tue nichts zur Steigerung der Qualität und versuche mit erpresserischen Methoden, alles beim Alten zu lassen, warf er der Standesvertretung vor.

Im Zusammenhang mit der Organisation des Gesundheitswesens lagen dem Ausschuss auch zwei Entschließungsanträge der FPÖ vor. Zum einen forderte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Erstattung von Arzt- und Spitalskosten für Urlaubsgäste (402 (A(E)). Die zweite Initiative (462/A(E)) der Freiheitlichen war von dem Grundsatz getragen, Ordensspitäler mit anderen Krankenanstalten gleichzustellen, um ihre Finanzierung zu sichern. Beide Anträge wurden unter Hinweis auf noch ausständige Gespräche vertagt.

Senkung der Medikamentenkosten, Importverbot von Genraps: Initiativen der Opposition vertagt

Ein Entschließungsantrag (67/A(E)) der FPÖ, in dem Abgeordneter Alois Gradauer eine die Senkung der Medikamentenkosten, insbesondere die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes von 20 % auf 10 % sowie die Senkung des Selbstbehalts bei Generika forderte. Wurde vom Ausschuss vertagt. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S), die sich mit dem Anliegen grundsätzlich anfreunden konnte, begründete diesen Schritt mit noch laufenden Verhandlungen.

Nicht durchsetzen konnte sich auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) mit seinem Antrag (346/A(E)) betreffend ein Importverbot für drei gentechnisch veränderte Rapssorten. Auch hier entschied der Ausschuss mehrheitlich auf Vertagung, um, wie Abgeordnete Anna Höllerer (V) erläuterte, entsprechende Entscheidungen auf EU-Ebene abzuwarten.

Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 

Mit dem Entwurf zu einem Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 werden insgesamt vier Gesetze abgeändert bzw. angepasst. So soll etwa die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tierkrankheiten und der Umgang mit Tierseuchenerregern einer klaren Regelung zugeführt werden. Außerdem wird die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel systemkonform dem Arzneiwareneinfuhrgesetz unterstellt. Neu aufgenommen in die Liste der anzeigenpflichtigen Tierseuchen wurden Affenpocken und Ebola. (Tierseuchengesetz). Die Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes sieht u.a. vor, dass immunologische Tierarzneimittel, die im EWR zugelassen sind und damit die europäischen Standards erfüllen, lediglich einem Meldeverfahren (Meldung im voraus) unterliegen. Weitere Änderungen betreffen das Tierarzneimittelkontroll- und das Rezeptpflichtgesetz.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) verwies auf einige kritische Stellungnahmen zum Gesetz, z.B. von Seiten der Kärntner Landesregierung. Da manche Fragen noch offen seien (z.B. die Ausnahmeregelungen), könne er im Ausschuss dem Gesetz noch nicht zustimmen.

Abgeordneter Johann Maier (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Besonders erfreut sei er darüber, dass die Dopingproblematik nunmehr auch auf veterinärrechtlicher Ebene berücksichtigt werde. Außerdem wies er darauf hin, dass in der 2. Lesung ein Abänderungsantrag eingebracht werde, bei dem es um das Veterinärregister gehe.

Auch Abgeordneter Norbert Hofer (F) stimmte dem Entwurf zu, weil damit mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.

Der Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)