Parlamentskorrespondenz Nr. 905 vom 26.11.2007

Die Arbeitsinspektion berichtet über ihre Tätigkeit

2006 wurden 66.500 Arbeitsstätten und Baustellen überprüft

Wien (PK) - Im Berichtsjahr 2006 führten die 305 ArbeitsinspektorInnen insgesamt 164.358 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten bei rund 66.500 Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen durch. Über 55 % aller Tätigkeiten waren Besichtigungen (90.600), die 50.900 Arbeitsstätten, also 21,6 % aller vorgemerkten Arbeitsstätten, und 13.100 Unternehmen auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen betrafen und bei denen je nach Anlassfall routinemäßige Kontrollen, Überprüfungen besonderer Aspekte, Schwerpunkterhebungen, Verhandlungen und Beratungen vor Ort durchgeführt wurden. Dies geht aus dem nun dem Parlament zugeleiteten Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2006 (III-101 d.B.) hervor.

Zusätzlich zu diesen Besichtigungen führten die ArbeitsinspektorInnen 2.100 Kontrollen von LenkerInnen durch und nahmen an 17.100 behördlichen Verhandlungen teil (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen). Ferner wurden - über die alle Tätigkeiten begleitenden routinemäßigen Beratungen hinausgehend – 23.000 Beratungen vor Ort und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durchgeführt sowie 20.700 sonstige Tätigkeiten vorgenommen (z.B. Teilnahme an Schulungen bzw. Tagungen).

Bei 21.300 oder mehr als 33 % aller besichtigten Arbeitsstätten und Unternehmen, die auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen tätig waren, wurden im Berichtsjahr Übertretungen von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes festgestellt, wobei zu den 67.900 Übertretungen im Bereich des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes sowie des Verwendungsschutzes noch 6.600 Übertretungen hinzukommen, die bei Kontrollen von Lenker/innen aufgezeigt wurden. Insgesamt wurden 1.955 Strafanzeigen an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet. Weiters mussten in 13 Fällen wegen unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen getroffen werden.

Entsprechend den Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nahm im Berichtsjahr sowohl die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) von 103.000 auf 106.800 als auch die entsprechende Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, d.h. der tödlich verlaufenen oder einen Krankenstand von mehr als drei Tage verursachenden Arbeitsunfälle, von 63.300 auf 64.500 leicht zu, während die der tödlichen Arbeitsunfälle von 124 auf 107 deutlich abnahm.

Mittelfristig betrachtet nahm im Zeitraum 1996 bis 2006 trotz eines deutlichen Anstiegs der bei der AUVA unfallversicherten unselbständig Erwerbstätigen von rund 153.000 die Zahl der Arbeitsunfälle im engeren Sinn um rd. 23.000 oder 17,7 % ab. Zur zukünftigen Vermeidung ähnlicher Arbeitsunfälle führte die Arbeitsinspektion 2.800 Erhebungen schwerer Arbeitsunfälle durch. Zugleich stieg die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen von 1.146 auf 1.199 an, davon 72 mit tödlichem Ausgang.

Die Ausgaben für die Arbeitsinspektion betrugen 2006  25,1 Mill. €, davon entfielen 18,63 Mill. € auf den Personalaufwand, 1,03 Mill. € auf Aufwendungen für gesetzliche Verpflichtungen und 5,44 Mill. € auf den Sachaufwand. Die Einnahmen (im Wesentlichen Kommissionsgebühren) beliefen sich auf 0,38 Mill. €.

Bei den Arbeitsinspektoraten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, die die telefonische Erreichbarkeit von Arbeitsinspektoraten/innen außerhalb der Dienstzeit sicherstellt. Diese können daher in dringenden Fällen (z.B. schwere und tödliche Arbeitsunfälle) rund um die Uhr kontaktiert werden.

2006 gingen bei den Arbeitsinspektoraten 797 Anrufe außerhalb der Normaldienstzeit ein, wobei in 128 Fällen Sofortaktionen gesetzt werden mussten. (Schluss)


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