Parlamentskorrespondenz Nr. 914 vom 27.11.2007

24-Stunden-Betreuung wird auf legale Beine gestellt

Amnestieregelung bei der Pflege läuft damit aus

Wien (PK) – Der zweite Teil der heute Nachmittag stattfindenden Sitzung des Sozialausschusses wurde vom Thema "24-Stunden-Betreuung" dominiert. Das von Sozialminister Erwin Buchinger vorgeschlagene Pflege- und Betreuungsmodell sieht eine Vereinheitlichung in den Bereichen Förderhöhe, Rechtsvorschriften, Qualitätsstandards, Aufteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern und der Qualitätskontrolle vor. Entsprechend dem Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen komme es zu einem Auslaufen der Amnestieregelung und der Festlegung einer Vermögensgrenze von 7.000 Euro ab 1.1.2008, erklärte der Minister.

In einer mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossenen Regierungsvorlage werden einheitliche Grundsätze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung festgelegt, wobei der Bund einen Anteil von 60 %, die Länder von 40 % übernehmen. Zu den einheitlichen Grundsätzen zählt u.a. ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem BPGG, einem Landespflegegeldgesetz oder einer gleichartigen landesrechtlichen Regelung. Ferner muss die Notwendigkeit einer bis zu 24 Stunden-Betreuung gegeben sein, wobei die Betreuung von (un)selbständigen Betreuungskräften durchgeführt werden kann. Bei Beziehern von Pflegegeld der Stufen 3 und 4 ist die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung etwa durch eine begründete (fach)ärztliche Bestätigung nachzuweisen.

Abgeordnete Christine Lapp (S) bezeichnete die Vorlage als sehr guten Schritt, dem weitere folgen müssen. Es sei wichtig, dass es zu einer Legalisierung der Betreuung komme und klare Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Sie ortete bei den auf der Tagesordnung stehenden FPÖ-Anträgen positive Ansätze, die aber derzeit in Arbeitsgruppen des Ministeriums näher beleuchtet werden; man müsse noch abwarten, zu welchen Ergebnissen sie kommen. Es habe auch niemand so getan, als ob nun alle Probleme im Pflegebereich gelöst sind, erklärte S-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S). 

Abgeordneter Werner Amon (V) räumte ein, dass sich seine Fraktion mit dem Wunsch nach einer Verlängerung der Amnestieregelung um zumindest ein halbes Jahr nicht durchsetzen konnte. Er bedauere dies, da bei den Betroffenen eine sehr große Verunsicherung herrsche, was sogar einige hundert Pensionisten dazu bewogen hat, sich heute vor dem Parlament zu versammeln. Einige Punkte seien nach Meinung Amons noch unklar, wie etwa mögliche Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder die Einklagung von Schadenersatzansprüchen im zivilrechtlichen Bereich. Auch bei der Umsetzung der Vermögensgrenze gebe es noch massivste Widerstände, zeigte Amon auf. Seine Fraktionskollegin Beatrix Karl war der Meinung, dass in Hinkunft eine Betreuungstätigkeit auf selbständiger Basis sehr wohl möglich sei.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) wies zunächst darauf hin, dass sich der auf der Tagesordnung stehende G-Entschließungsantrag auf eine frühere 15a-Vereinbarung beziehe, "die nicht so schlecht gewesen wäre". Die aktuelle Vereinbarung zwischen Bund und Ländern enthalte seiner Meinung nach einige negative Punkte, wie z.B. die Tatsache, dass den Ländern zu viel Spielraum gegeben wurde. Es wurde nämlich offen gelassen, ob und welche Einkommens- und Vermögensgrenzen festgelegt werden. Außerdem sei nach Einschätzung Öllingers die Beschäftigung einer unselbständigen Betreuungskraft quasi nicht möglich. Kritik übte er auch daran, dass die Länder viel zu früh aus ihrer Verantwortung entlassen wurden. Aufgrund der unzureichenden Finanzierung sei eine Betreuung, die die Würde von allen Betroffenen sicherstellt, nicht gewährleistet. Was die FPÖ-Anträge angeht, so könne er sich den meisten inhaltlich anschließen.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) wies in einem Abänderungsantrag darauf hin, dass es in Österreich ca. 426.000 Personen gibt, die Angehörige bzw. Bekannte zu Hause pflegen und betreuen. 80 % der Leistungen werden meist von den Angehörigen zu Hause erbracht. Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führe zu Lohndumping und Ausbeutung, heißt es im Antrag. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich die bestehende Praxis ändere, so lange es Menschen gibt, die illegal billiger arbeiten. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht gesellschaftlich erfolge und das Risiko überwiegend privat getragen werden müsse, könne die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden. Hofer trat dafür ein, dass neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 3 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 3 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit vorzusehen ist. Außerdem sollte für den Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer ein Amtshaftungsanspruch gewährt werden.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) war der Auffassung, dass die 24-Stunden-Betreuung, die auch als Unterstützung der pflegenden Angehörigen gedacht sei, eine Wahlfreiheit garantieren, leistbar sein und gewisse Qualitätsstandards erfüllen müsse. Sie bedauere sehr, dass die Zeit nicht genutzt wurde, um die ganzen Schwachstellen zu beseitigen. In einem Entschließungsantrag trat sie für die Erhöhung der Förderung der selbständigen Betreuungskräfte auf 500 Euro ein; dieser Antrag blieb bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit.

Auch der im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage eingebrachte Antrag der Freiheitlichen, in dem u.a. ein Rechtsanspruch auf "einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige" gefordert wurde, fand nur die Zustimmung der Oppositionsparteien und verfiel somit der Ablehnung.

Buchinger: Faires, legales und leistbares Modell für die 24-Stunden-Betreuung

Bundesminister Erwin Buchinger ging auf die einzelnen Fragen ein und pflichtete zunächst dem F-Abgeordneten Hofer bei, dass es sich bei den Bereichen Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen um die wichtigsten sozialpolitischen Zukunftsthemen handle. Deshalb war es ihm auch so wichtig, zu einer konstruktiven Verbesserung bei der 24-Stunden-Betreuung zu kommen, und er glaube, dass eine gute Lösung gefunden wurde. Im Mittelpunkt stand für ihn immer, dass ein faires Modell entwickelt werden soll, das nicht nur legal, sondern auch leistbar ist und Qualitätsstandards vorsieht. Außerdem war er überzeugt davon, dass es für viele zu einer Verbilligung kommt.

Die Vermögensgrenze, bei der nur Niederösterreich und Vorarlberg eine andere Linie vertreten haben, betrage derzeit noch 5.000 €. Er werde morgen eine Erhöhung auf 7.000 € im Behindertenbeirat vorschlagen und sodann eine neue Richtlinie erlassen. Im Vergleich zur jetzigen Situation sei das neue Modell ein Musterbeispiel an Vereinheitlichung, weil es die gleichen Bedingungen im Bereich der Rechtsvorschriften, der Förderhöhe, der Qualitätsstandards, der Aufteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern und der Qualitätskontrolle schaffe.

Bis Anfang November wurden insgesamt 82 Förderfälle an das Ministerium herangetragen, informierte Buchinger. Solange die Amnestie laufe, gebe es natürlich wenig Veranlassung, eine Legalisierung vorzunehmen, urteilte er. Dies sei für ihn aber ein Beweis mehr, dass die Betreuung auf eine legale Basis gestellt werden müsse und dass die Amnestie auslaufen soll. Der Ressortchef erinnerte zum wiederholten Male daran, dass sich die Amnestieregelung immer nur auf den verwaltungsstrafrechtlichen Teil bezogen hat.

Im Gegensatz zu einigen Vertragspartnern bekenne er sich zu bisherigen Vereinbarungen und zum Finanzausgleich, wo u.a. die Einkommens- und Vermögensgrenzen drinnen stehen, unterstrich Buchinger. In diesem Zusammenhang stellte er mit Nachdruck klar, dass es nur bei den Vermögensgrenzen abweichende Regelungen zum Bund geben kann, die Einkommensgrenzen gelten in ganz Österreich.

Dem Abgeordneten Öllinger teilte der Sozialminister mit, dass er die Summe von 40 Mill. € für ausreichend halte, wobei man vorerst von etwa 10.000 Förderfällen ausgehe. Was das Selbstständigenmodell angeht, so werde dies auch vom Arbeitsminister positiv beurteilt. Bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit wies Buchinger darauf hin, dass davon nicht nur die zu pflegenden Personen, sondern auch deren Angehörige profitieren können. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen – im heurigen Jahr 6.000 Förderfälle – soll auch weiter beibehalten werden.

Dem Abgeordneten Hofer (F) gegenüber betonte er, dass zahlreiche Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung des Modells arbeiten und sich u.a. auch mit der Verbesserung der Einstufung von Demenzkranken oder Rollstuhlfahrern befassen. Bis Jahresmitte sollten entsprechende Ergebnisse vorliegen.

Ausweitung des Sozialberichts um Pflegevorsorge und Qualitätssicherung

Abgeordneter Werner Amon (V) äußerte sich positiv hinsichtlich der - in Form eines Antrags - vorgebrachten Forderung der FPÖ nach einer Berichtspflicht des Sozialministeriums über die Situation Pflegebedürftiger in Österreich. Gemeinsam mit S-Abgeordneter Renate Csörgits brachte er daher einen Entschließungsantrag ein, wonach Minister Buchinger ersucht wird, den Sozialbericht im Kapitel "Pflegevorsorge" um die Themen "Qualität und Qualitätssicherung" sowie "Maßnahmen der Unterstützung für betreuende Angehörige", soweit die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, zu ergänzen. – Die Ergänzung des Sozialberichts um die Themen Pflegevorsorge und Qualitätssicherung hielt Minister Erwin Buchinger für eine sehr gute Initiative; sein Ressort werde dem Wunsch gerne entgegenkommen. - Der S-V-Entschließungsantrag wurde mehrheitlich angenommen, der F-Antrag fand keine Mehrheit.

Abgelehnt wurde auch der F-Antrag betreffend die Einführung eines bundesweit standardisierten Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs bei der funktionsbezogenen Einstufung.

Zahlreiche weitere FPÖ-Anträge zum Thema Pflege wurden vertagt

Da eine Oppositionspartei auch konstruktive Vorschläge machen sollte, habe seine Fraktion eine Reihe von Entschließungsanträgen eingebracht, die zu Verbesserungen im Bereich der Pflege führen würden, war F-Abgeordneter Norbert Hofer überzeugt. – Diese Anträge wurde alle mehrheitlich vertagt.

Die Freiheitlichen forderten u.a. die Beseitigung der tendenziellen Ungleichbehandlung von selbständigen und unselbständigen Pflegern, den Entfall der Einkommens- und Vermögensgrenze im Falle der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit und einen Rechtsanspruch für den Förderwerber.

Weiters setzten sich die Freiheitlichen für die Ausarbeitung eines neuen und zukunftsweisenden Pflegeleitbilds ein, das folgende Maßnahmen zum Inhalt hat: Pflegeanspruch verfassungsrechtlich abgesichert, für die Medizinstudenten ein eigenes Pflegesemester eingeführt, eine Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für Pflegehelfer gestartet sowie eine Berufsmatura für das Pflegepersonal eingeführt und der Beruf "Altenfachpfleger" geschaffen werden. Außerdem sollen Pflegezeiten, die von Verwandten zu Hause geleistet werden, als Schwerarbeit anerkannt und eine jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes vorgenommen werden. Die Bettenanzahl in einem Pflegeheim soll mit 150 beschränkt werden.

Außerdem wird in einem Antrag gefordert, dass bei behinderten Kindern und Jugendlichen, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Pflegebedarf, für den eine bestimmte Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist, anerkannt wird. Ferner sollen Demenzkranke zumindest die Pflegestufe 3 erhalten.

Bei der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, der Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder höher hat, soll laut einem weiteren Antrag der FPÖ der Bund den Dienstnehmeranteil und den fiktiven Dienstgeberanteil ohne zeitliche Beschränkung - unabhängig von der Pflegestufe - übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nahen Angehörigen handelt, die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt sowie die Arbeitskraft des Pflegers erheblich beansprucht wird und sich der Wohnsitz des Pflegers während der Pflegetätigkeit im Inland befindet.

Neuregelung des Rentenanspruches im sozialen Entschädigungsrecht

Der Rentenanspruch im Kriegsopferversorgungsgesetz und Opferfürsorgegesetz soll an die günstigeren Bestimmungen des Heeresversorgungsgesetzes und des Impfschadengesetzes angeglichen werden. Daher wird der Rentenanspruch in der Kriegsopferversorgung und der Opferfürsorge bereits ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % bestehen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) zeigte sich erfreut darüber, dass parallel zum BZÖ-Antrag nun auch eine Vorlage der Regierung auf der Tagesordnung stehe, die dieses Problem aufgreife. Die SPÖ-Mandatarin Christine Lapp lobte die Gleichstellung und war der Meinung, dass damit nun auch der BZÖ-Antrag miterledigt sei.

Bundesminister Erwin Buchinger sprach von einer guten Lösung und einem großen Fortschritt, der etwa 2.800 Menschen zugute kommen wird.

Die Vorlage stieß auf einhellige Zustimmung und wurde von allen Fraktionen angenommen; der BZÖ-Antrag verfiel der Ablehnung.(Fortsetzung)


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