Parlamentskorrespondenz Nr. 918 vom 27.11.2007

E-Government: Abgeordnete wollen Einsatz der Bürgerkarte forcieren

Verfassungsausschuss stimmt auch Änderungen im Beamtendienstrecht zu

Wien (PK) – Die Verwendung elektronischer Signaturen im Allgemeinen und der Einsatz der Bürgerkarte im Speziellen sollen durch praktikablere gesetzliche Bestimmungen forciert werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte in seiner heutigen Sitzung einer Änderung des E-Government-Gesetzes und des Signaturgesetzes mit S-V-F-B-Mehrheit sowie dem Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007 mit S-V-Mehrheit zu. Ziel des Gesetzespakets ist es, nicht nur die sichere elektronische Kommunikation zwischen BürgerInnen und Behörden zu vereinfachen, sondern auch die Verwendung der elektronischen Bürgerkarte in der Privatwirtschaft zu erleichtern. So werden Bürgerkarten in Hinkunft etwa auch zum E-Banking benutzt werden können.

Die einfachere Handhabung elektronischer Signaturen und der Bürgerkarte soll durch eine Reihe von Detailänderungen bewirkt werden. So werden etwa die Bestimmungen über die Beweiskraft eines auf Papier ausgedruckten elektronischen Dokuments adaptiert, juristische Personen als Signatoren zugelassen, eine einfache Aktivierung ausländischer Signaturkarten als Bürgerkarten ermöglicht und der bürokratische Aufwand für Zertifizierungsanbieter reduziert. Ein angenommener Abänderungsantrag, der auf eine Novellierung der Gewerbeordnung abzielt, stellt klar, dass bei Ferngeschäften eine qualifizierte Signatur einen Lichtbildausweis ersetzt. Gleichzeitig werden einfache Formen der elektronischen Zustellung, etwa die Fax-Zustellung oder die E-Mail-Zustellung, nicht nur wie ursprünglich vorgesehen in einer Übergangsphase, sondern auf Dauer zulässig sein.

Behörden wird in Bezug auf die zwingende Verwendung von elektronischen Amtssignaturen mehr Zeit für notwendige Umstellungen eingeräumt, wobei in einer von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommenen Ausschussfeststellung ausdrücklich festgehalten wurde, dass über diese Frage noch Gespräche mit den Bundesländern zu führen sind. Schließlich umfasst das Gesetzespaket auch generelle Änderungen bei der Zustellung von behördlichen Schriftstücken – der zweite Zustellversuch bei der Zustellung zu eigenen Handen entfällt.

Im Rahmen der Beratungen über das E-Government-Gesetz wurde von den Koalitionsparteien auch ein Antrag auf Novellierung des Vermessungsgesetzes vorgelegt, der auf eine unbefristete Weitergeltung der Bestimmungen über die Aufteilung von Kosten und Einnahmen zwischen dem Bund und den Gemeinden aus dem Adressregister abzielt. Dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich beschlossen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) übte an allen drei Vorlagen Kritik. Die Bürgerkarte leide an allgemeiner Akzeptanz, stellte er fest, außerdem sehe er durch diese Gesetzesänderungen die Gefahr des gläsernen Menschen. Durch die neuen Bestimmungen des Zustellgesetzes könnte es zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Fristen kommen, so seine Befürchtung.

Auch Abgeordneter Robert Aspöck (F) vertrat die Auffassung, dass die Zustellrechte der BürgerInnen in Hinkunft beschnitten würden.

Ablehnend zum Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007 äußerte sich Abgeordneter Herbert Scheibner (B). Man bleibe auf halbem Weg stehen, wenn neue Übertragungsmöglichkeiten nur für den Zeitraum innerhalb der Amtsstunden vorgesehen sind. Die Bürgerkarte hingegen begrüßte er grundsätzlich und unterstützte auch deren Ausweitung.

Staatssekretärin Heidrun Silhavy unterstrich, die Stärke der Bürgerkarte bestehe darin, dass sie nicht verknüpfbar ist. Die Änderungen würden BürgerInnen und der Wirtschaft ein wesentlich besseres Service gewährleisten. Die Ausweitungen müsse man auch mit der Dienstleistungs-Richtlinie sehen, die in den nächsten Jahren umzusetzen sei.

Flexiblere Regelungen für Einberufung des Nationalen Sicherheitsrats

Einstimmig nahm der Verfassungsausschuss einen gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen an, der darauf abzielt, die Einberufung des Nationalen Sicherheitsrates und des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik flexibler zu gestalten. Demnach werden der Bundeskanzler bzw. die Außenministerin künftig nicht mehr verpflichtet sein, die beiden Räte automatisch alle sechs Monate einzuberufen, sondern nur noch dann, wenn zumindest zwei Mitglieder es verlangen. Gleichzeitig wird eine eindeutige Grundlage für Entsendungen von Parteienvertretern geschaffen – jeder im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Partei stehen zumindest zwei Sitze in beiden Räten zu.

2. Dienstrechtsnovelle passiert Ausschuss

Schließlich passierte die 2. Dienstrechts-Novelle 2007 den Verfassungsausschuss des Nationalrats mit S-V-Mehrheit. Sie enthält eine Reihe von Detailänderungen für den öffentlichen Dienst. So werden etwa die vom Rechnungshof kritisierten Ruhensbestimmungen für pauschalierte Nebengebühren und monatliche Vergütungen neu gestaltet und der im Bereich der Privatwirtschaft bereits eingeführte Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte auch in das Dienstrecht des Bundes übernommen. Teilzeitbeschäftigte, die Überstunden nicht innerhalb eines Kalendervierteljahres abbauen können, erhalten damit künftig einen Überstundenzuschlag von 25 %, wobei dieser auch durch zusätzlichen Zeitausgleich abgegolten werden kann.

Ein im Rahmen der Beratungen vorgelegter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag sieht darüber hinaus eine Neuregelung des Fahrtkostenzuschusses für öffentlich Bedienstete vor. Um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird der Fahrtkostenzuschuss künftig an das so genannte "Pendlerpauschale" gekoppelt, wobei durch eine Übergangsbestimmung Einbußen für derzeitige BezieherInnen des Fahrtkostenzuschusses hintangehalten werden. In Form eines selbständigen Gesetzesantrags, der ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde, empfiehlt der Verfassungsausschuss zudem die Aufnahme von fliegendem Personal, Passagieren und Fallschirmspringern des Bundesheeres in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) kündigte für das Plenum des Nationalrats eine getrennte Abstimmung seitens seiner Fraktion an, da die Novelle aus der Sicht des BZÖ durchaus auch positive Elemente enthalte. Im Ausschuss werde die Vorlage jedoch abgelehnt, da das BZÖ grundsätzlich für eine Modernisierung des Dienstrechts eintrete, die jedoch auf sich warten lasse, so Scheibner. Er nannte in diesem Zusammenhang etwa die Forderung nach einem flexiblen Dienstrecht für die Exekutive, die Abflachung der Gehaltskurve und die Auflösung des starren Schemas.

Darauf replizierte Abgeordneter Otto Pendl (S) indem er betonte, ein modernes Dienstrecht sei notwendig und darüber müsse ausführlich verhandelt werden. Bevor man dieses aber nicht hat, dürfe es keinen Stillstand geben.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) räumte ein, dass der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbedienstete zwar einen kleinen Schritt zur Gleichberechtigung darstelle, die Grünen wären jedoch statt der 25 Prozent für einen 50-Prozent-Zuschlag.

Bundesministerin Doris Bures reagierte auf Abgeordneten Scheibner und wies darauf hin, dass zur Abflachung der Gehaltskurve bereits Maßnahmen gesetzt worden seien. Dieser Weg müsse fortgesetzt werden, sagte sie, um vor allem auch die Einstiegsbezüge leistungsgerechter zu gestalten. Eine Besoldungsreform mit flacherer Einkommenskurve und höheren Einstiegsgehältern bedeute aber anfangs einen zusätzlichen Finanzbedarf, wofür im derzeitigen Budget keine Vorsorge getroffen sei. Man werde aber das kommende Jahr für die Diskussion um eine diesbezügliche Änderung des Besoldungsrechts nützen.

Bures gab gegenüber Abgeordneter Weinzinger zu bedenken, dass mit dem Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitkräfte eine wichtige Verbesserung erfolge. Was die Chancengleichheit von Frauen in höheren Positionen betrifft, eine Frage, die ebenfalls von Abgeordneter Weinzinger angesprochen worden war, wies Bures auf die Änderungen im Ausschreibungsgesetz hin sowie auf die neue Bestimmung, wonach die Begutachtungskommission paritätisch besetzt werden muss. Dass die Instrumente greifen, das zeige die Tatsache, dass es nunmehr 4 % mehr Frauen in Führungspositionen gibt.

Die Frage des Abgeordneten Manfred Haimbuchner (F) nach dem Versicherungsschutz für den Fall, dass Zivilpersonen mit militärischem Gerät transportiert werden, beantwortete die Ministerin mit dem Hinweis, dass derzeit Gespräche geführt würden, damit es keine Lücken bei der Versicherungsleistung gibt. (Schluss).