Parlamentskorrespondenz Nr. 925 vom 28.11.2007

Verfassungsausschuss diskutiert Transparenz der Parteienfinanzierung

Weiteres Thema: Ausdehnung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofs

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss befasste sich auch mit einer Reihe von Anträgen der Opposition, die jedoch allesamt mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt wurden. Dabei ging es insbesondere um die Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs und mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung.

So fordern die Grünen unter dem Stichwort "gläserene Parteikassen" unter anderem eine detaillierte Darstellung aller Parteieinnahmen, eine Veröffentlichung von Parteispenden über 7.000 €, ein Verbot von anonymen Spenden über 500 € sowie strafrechliche Konsequenzen bei einer Verletzung der Transparenz-Bestimmungen (11/A). Mehr Transparenz soll es ihrer Meinung nach außerdem bei den Wahlwerbungskosten geben (15/A).

Die Diskussion über diese beiden Anträge verlief teilweise sehr emotionell. Auf den Vorwurf der Dritten Präsidentin des Nationalrats Eva Glawischnig-Piesczek (G), die SPÖ verabschiede sich durch die Vertagung von ihren eigenen Aussagen in der Öffentlichkeit, konterte Klubobmann Josef Cap (S). Die SPÖ rücke keineswegs von ihren Forderungen ab, stellte er fest, es sei aber sinnvoll, bei diesem Thema gemeinsam vorzugehen und einen Fünfparteienantrag zu erarbeiten, hinter dem dann alle stehen. Ein gemeinsames Vorgehen liege auch um Interesse der Stärkung des Hauses, meinte er. Man müsse darüber nachdenken, wie man ordentliche Strukturen schaffe, und das gehe nicht "auf die Schnelle". Außerdem sei auch die Mentalität der Spender zu berücksichtigen, so der SP-Klubobmann.

Dem schloss sich Abgeordneter Franz Morak (V) an, der die Frage in den Raum stellte, wie sich bei der Veröffentlichung von Spenden die Zuordnung zu einzelnen Weltanschauungen auf die SpenderInnen auswirke. Er sah dabei durchaus die Gefahr der "Vernaderung". Sein Klubkollege Peter Sonnberger betrachtete die einschlägigen Gesetze als ausreichend und konnte keinen Handlungsbedarf erkennen.

Dem gegenüber argumentierten die Abgeordneten Werner Kogler und Eva Glawischnig-Piesczek (G), in Österreich mangle es bei der Parteienfinanzierung an ausreichender Transparenz. Dass ein enormer Handlungsbedarf bestehe, hätten die Untersuchungsausschüsse gezeigt. Die Behauptung, der Rechnungshof kontrolliere ohnehin, sei falsch, denn dieser habe in diesem Bereich nur die Funktion einer Poststelle inne. Abgeordneter Kogler ortete überhaupt eine Demokratielücke und warf insbesondere der ÖVP vor, mit ihrer Verfassungsmehrheit blockiere sie eine transparente Vorgangsweise, da eine solche nicht im Interesse der ÖVP liege. Als Vorbild für eine transparente Lösung nannte er die Regelung in Deutschland.  

Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs soll umfassend diskutiert werden 

In Bezug auf die Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs lagen dem Verfassungsausschuss vier Anträge des BZÖ (378/A[E]), 397/A, 398/A, 399/A) und ein Antrag der FPÖ vor (391/A). Unter anderem sprechen sich BZÖ-Abgeordneter Josef Bucher und seine FraktionskollegInnen dafür aus, dass der Rechnungshof künftig auch gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und alle Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen von mehr als 10 Mill. € prüfen kann. Weiters sollen nach Auffassung des BZÖ sämtliche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 25 % beteiligt ist, in die Prüfkompetenz des Rechnungshofes einbezogen werden – derzeit liegt die Beteiligungsschwelle bei 50 %. Auch die FPÖ will eine Zuständigkeit des Rechnungshofes für gemeinnützige Bauvereinigungen, unabhängig von deren Beteiligungsverhältnissen.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) begründete den Vertagungsantrag mit dem Hinweis, dass der Rechnungshof selbst Überlegungen zu einer Reform anstelle und man daher das Ergebnis dieser Arbeit abwarten sollte. Eine grundlegende Diskussion sollte dann insgesamt zu einem Kontroll- und Transparenzpaket führen, meinte Kräuter.

Dem konnte sich Abgeordneter Josef Bucher (B) nicht anschließen. Er erläuterte eingehend die Anträge des BZÖ, die Kontrolllücken schließen würden. So wies er darauf hin, dass die Ausdehnung der Kontrollrechte auf Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen von 10 Mill. € eine wichtige Stütze und Hilfestellung für diese Gebietskörperschaften darstellen würde, und dies wäre auch im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit. Dadurch würden 224 Gemeinden mehr geprüft werden können.

Dem gegenüber meinte Abgeordneter Werner Kogler (G), dass für die Prüfung der Gemeinden andere Indikatoren zählen müssten, als das Budgetvolumen. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) wies auch darauf hin, dass mit diesem Antrag ein großer Teil der Gemeinden weiterhin ungeprüft bliebe. Seiner Meinung nach sollte man die Prüftätigkeit auf alle Gemeinden ausweiten und auch länderübergreifend nach bestimmten Gemeindetypen kontrollieren. Dem widersprach Abgeordneter Otto Pendl (S) heftig, der darauf hinwies, dass die Gemeinden die am meisten geprüften Gebietskörperschaften darstellen. Auch Abgeordneter Peter Sonnberger (V) vertrat die Auffassung, man müsse sich das System genauer anschauen und überlegen, wie man es optimieren könne. Keinesfalls sollte zu den bestehenden Prüfungen noch eine weitere Prüfungsinstanz dazukommen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) sprach sich auch dafür aus, die Landesrechnungshöfe zu stärken, weshalb er den Antrag des BZÖ bezüglich Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof ablehnte. Voll unterstützte er die Forderung nach Prüfung von Unternehmen, die zu 25 % dem Bund gehören.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) nahm schließlich zum Antrag der FPÖ Stellung und merkte dazu an, dass die Wohnungsgemeinnützigkeit in Zusammenhang mit gewissen Vorteilen stehe und deshalb der Rechnungshof als Organ des Landtages tätig werden müsste. (Schluss)