Parlamentskorrespondenz Nr. 926 vom 28.11.2007

Kritik des Rechnungshofs: Ertragsmöglichkeiten nicht genutzt

Debatte über Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften im RH-Ausschuss

Wien (PK) - Mit gleich fünf Rechnungshof-Berichten befasste sich der Rechnungshofausschuss des Nationalrates in seiner heutigen Sitzung. Neben der Wiederaufnahme von vertagten Tagesordnungspunkten standen dabei auch zwei neue Berichte auf der Agenda. Zunächst nahm der Ausschuss seine am 24. April dieses Jahres vertagten Beratungen zum Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/3 (III-44 d.B.) wieder auf und beschäftigte sich konkret mit dem Verkauf der BUWOG, zu welchem Zweck Josef Mantler vom Bundesministerium für Finanzen als Auskunftsperson geladen war.

Abgeordnete Ruth Becher (S) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass es nicht gelungen sei, einen ansprechenden Preis für die Bundeswohnbaugesellschaften zu erzielen, woran auch der Rechnungshof scharfe Kritik geübt habe. Es stelle sich die Frage, ob der Steuerzahler durch die von der seinerzeitigen Regierung gewählte Vorgangsweise um entsprechenden Gewinn gebracht wurde. Ihr Fraktionskollege Erwin Kaipel (S) ergänzte, die gewählte Vorgangsweise lasse vermuten, dass man hier eine Konstruktion gewählt habe, die das vorab gewünschte Ergebnis gewährleisten sollte.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) wies gleichfalls auf den kritischen Befund durch den Rechnungshofbericht hin und ging auf die Vorgänge rund um die ESG Villach und den Verzicht auf die Einweisungsrechte ein. Der Verkauf habe nur der Erreichung des Nulldefizits gedient und sei vor diesem Hintergrund suboptimal erfolgt. Abgeordnete Andrea Eder-Gitschthaler (V) erkundigte sich nach einer Gesamtbeurteilung des Verkaufs im Lichte der Budgetsanierung. Abgeordneter Alois Gradauer (F) fragte, ob weitere Gewinne erzielbar gewesen wären und wie hoch diese hätten ausfallen können.

Staatssekretär Reinhold Lopatka wies darauf hin, dass die den Mietern verkauften Wohnungen von der Lage her ganz anders zu bewerten gewesen seien als der Rest, woraus sich die Differenz beim Erlös ergebe. Zudem verkaufte man nicht mehr Objekte an die Mieter, weil von den 30000 Mietern insgesamt nur rund 1500 auf das gelegte Angebot reagierten. Der Staatssekretär erläuterte das beim Verkauf gewählte Procedere und verteidigte diese Vorgangsweise als folgerichtig und zweckdienlich. Daher falle die Gesamtbeurteilung auch positiv aus, zumal die gesetzten Ziele erreicht wurden und sich der Verkauf entsprechend auf den Bundeshaushalt ausgewirkt habe.

Weitere Details zu diesem Themenkomplex wurden sodann von der Auskunftsperson dargelegt. Rechnungshof-Präsident Josef Moser hielt fest, dass eine Erlösmaximierung nicht erreicht wurde, weil nicht alle Potentiale ausgeschöpft worden seien. Man habe Erlös steigernde Maßnahmen nicht genutzt, etwa gerade in Bezug auf die erwähnten Einweisungsrechte. Ähnliches gelte für die gewählte Vorgangsweise rund um die Villacher ESG. Im Gegensatz zur Auskunftsperson habe, so Moser, der Rechnungshof den Eindruck gewonnen, dass man sich mit dem Verzicht auf die Einweisungsrechte der Möglichkeiten zur Erlössteigerung begeben habe. Damit wolle man nicht behaupten, dass konkret etwas falsch gemacht worden sei, man wolle aber festhalten, dass nicht alle Potenziale ausgeschöpft wurden.

Die Kernfrage sei, wie der heutige Wert von Immobilien erschlossen werden soll, erklärte Staatssekretär Christoph Matznetter in Richtung der G-Abgeordneten Moser. Er würde davon abraten, Wertschätzungen, die auf Homepages zu finden sind, für bare Münze zu nehmen. Rückblickend betrachtet sei es aus seiner Sicht natürlich nicht sehr vorteilhaft, wenn der Rechnungshof daran zweifle, dass beim Verkauf der Buwog-Wohnungen nicht alle möglichen Potentiale ausgeschöpft wurden. Man könne nur die Lehren aus solchen Vorfällen ziehen und es in Zukunft besser machen.

Josef Mantler (Finanzministerium) teilte der Abgeordneten Moser mit, dass er seit vielen Jahren Sachbearbeiter für die Wohnbaugesellschaften war und daher in den Verwertungsprozess eingebunden wurde; der "führende Kopf" und Ansprechpartner bei den Verhandlungen war jedoch Dr. Traumüller. Bei den unbebauten Liegenschaften, bei denen es sich zum Großteil nicht um Bauland handelte, ging es vor allem um die Frage, welche Erlöse damit zu erzielen sind. Aus Gründen der Einfachheit habe man daher die Buchwerte heranzogen bzw. Abschläge davon vorgenommen. Mantler wies noch darauf hin, dass man sich deshalb zu einer Paketlösung entschlossen habe, um auch internationale Anbieter ins Boot zu holen. Eine Aufteilung des Pakets hätte eine Neuaufrollung des Verfahrens zur Folge gehabt. Hinsichtlich der Beratungskosten führte Mantler aus, dass die Gesamtsumme 8,2 Mill. € betragen habe, die vorgesehene Deckelung aber in allen Bereichen gegriffen hat. Der von Moser angesprochene Vertrag wurden zwischen Landeshauptmann Jörg Haider und dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgeschlossen.

Rechnungshofpräsident Josef Moser wiederholte, dass seine Mitarbeiter zum Schluss gekommen seien, dass nicht alle erlössteigernden Potenziale ausgeschöpft bzw. genutzt wurden. Was die Paketlösung angehe, so hätten die Berater darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Einzelverwertung höhere Beträge lukriert werden könnten. Außerdem gab Moser zu bedenken, dass bei der Einholung unverbindlicher Angebote noch einige internationale Investoren dabei gewesen seien. Der Rechnungshof hätte sich auch gewünscht, dass schon von Haus aus die verkaufserlösrelevanten Vertragsinhalte festgelegt und auf eine lückenlose Dokumentation von Gesprächs- und Beratungsprotokollen geachtet worden wäre.

Die Beratungen über den Rechnungshofbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde vertagt. (Fortsetzung)