Parlamentskorrespondenz Nr. 929 vom 29.11.2007

Finanzausschuss beschließt Finanzmarktaufsicht neu

S-V-Mehrheit für Reform, Opposition sieht nach wie vor Schwachstellen

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete der Finanzausschuss heute ein Bundesgesetz, mit dem die Finanzmarktaufsicht (FMA), aufbauend auf Anregungen des Rechnungshofs, der Nationalbank, des Finanzressorts und des Untersuchungsausschusses, ausgebaut und verstärkt wird. Während SPÖ und ÖVP von einer guten Lösung mit einer klaren Aufgabentrennung zwischen Österreichischer Nationalbank (OeNB) und FMA sprachen, kritisierten die Vertreter der Oppositionsparteien, die Lehren aus dem Untersuchungsausschuss seien nicht gezogen worden, Doppelgleisigkeiten und Schnittstellen würden nach wie vor bestehen.

Durch das Gesetz, das 2008 in Kraft tritt, sollen einerseits die Einzelbank- und Kreditinstitutsgruppenaufsicht und andererseits die mikro- und makroökonomische Analyse durch die OeNB stärker vernetzt werden. FMA und OeNB erhalten klarere Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten, sollen sich jeweils auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Ressourcen bestmöglich nutzen. 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) begrüßte die Reform und betonte, die Zuständigkeiten zwischen Finanzmarktaufsicht und Nationalbank würden nun klarer getrennt. So falle Analyse- und Prüftätigkeit in die Kompetenz der OeNB, behördliche Aufgaben würden hingegen von der FMA übernommen. Das Reformmodell könne aber nur dann gut funktionieren, wenn OeNB und FMA – anders als in der Vergangenheit - konstruktiv und partnerschaftlich miteinander umgehen, gab Krainer zu bedenken.

Abgeordneter Jakob Auer (V) bekannte sich zu einer funktionierenden Finanzmarktaufsicht, sprach sich aber gegen überschießende Regulierungen aus. Wichtig war für Auer vor allem auch die entsprechende personelle Ausstattung der Aufsicht. Wenn man Profis in der FMA haben möchte, dann werde man mit einer Bezahlung nach dem Beamtenschema kaum das Auslangen finden. Für eine wirksame Kontrolle brauche man Banker, die ein wesentlich höheres Gehaltsniveau gewohnt sind, war sich Auer klar.

Massive Kritik zu der Reform kam von der Opposition. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) warf den Regierungsparteien vor, die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses nicht berücksichtigt zu haben. So würde es nach wie vor Doppelgleisigkeiten und eine Schnittstellenproblematik geben, die, wie Rossmann befürchtete, zu negativen Kompetenzkonflikten zwischen OeNB und FMA führen könnten. Seiner Meinung nach hätte die Bankenprüfung in Vollkonzentration der OeNB übertragen werden sollen. Die vorliegende Lösung bezeichnete Rossmann als faulen Kompromiss, der nur aus dem Proporz zwischen Rot und Schwarz heraus zu verstehen sei.

Der Kritik der Grünen schlossen sich auch die Freiheitlichen an, deren Sprecher, Abgeordneter Wolfgang Zanger, die Verschiebung von Agenden von der Finanzmarktaufsicht zur Nationalbank nicht für ausreichend hielt, um die vom Untersuchungsausschuss aufgezeigten Probleme zu lösen.

Enttäuscht über die Reform zeigte sich Abgeordneter Josef Bucher (B). Mit dem Kompromiss werde es nicht gelingen, eine Optimierung der Finanzmarktaufsicht zu erreichen, eine stärkere Konzentration auf die OeNB wäre eine bessere Lösung gewesen, glaubte er.

Abgeordneter Werner Kogler (G) wiederum betrachtete es als wesentliche Schwachstelle der Reform, dass keine gesetzliche Vorsorge gegen einen unmittelbaren Wechsel der Prüfer in die von ihnen geprüften Institute getroffen wurde. Er sprach in diesem Zusammenhang von der Gefahr einer "Verhaberung".

Ausschussobmann Abgeordneter Günter Stummvoll (V) signalisierte Verständnis für das von Kogler aufgeworfene Problem und kündigte noch entsprechende Überlegungen bis zur Abstimmung im Plenum an.

Staatssekretär Christoph Matznetter sah in der Aufgabentrennung zwischen Nationalbank und Finanzmarktaufsicht ein System von Checks and Balances und präzisierte, die laufende Bankenaufsicht werde durch die OeNB vorgenommen, Hoheitsaufgaben hingegen übernehme die FMA. Die Nationalbank sei somit verpflichtet, Sachverhalte, die auf eine Gefährdung hinweisen, anzuzeigen.

Im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht und der Frage der Transparenz stand auch ein Erfahrungsbericht von Finanzminister Wilhelm Molterer und Justizministerin Maria Berger über niedrigere Meldeschwellen bei Beteiligungen und Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. In einem ebenfalls einstimmig angenommenen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag brachten die Abgeordneten ihren Wunsch nach gesetzlichen Schritten zur Senkung der Meldeschwelle zum Ausdruck, wobei die Abgeordneten Bruno Rossmann (G) und Wolfgang Zanger (F) in der Debatte auf einen Schwellenwert von 2 % pochten.. 

Kampf gegen Missbrauch von Banken durch Terroristen wird verschärft  

Mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete der Ausschuss weiters ein Bundesgesetz mit Änderungen im Bankwesengesetz, im Börsegesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Pensionskassengesetz, das der Intensivierung des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient. Vorgesehen sind verstärkte Sorgfaltspflichten bei Kunden oder Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko und angemessene Verfahren zur Feststellung,  ob es sich bei einer Person um eine politisch exponierte Person handelt. Zugleich werden die Sorgfaltspflichten in Fällen erleichtert, in denen das Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung objektiv gering ist.

Während Staatssekretär Christoph Matznetter erklärte, Österreich setze mit diesem Gesetz im Wesentlichen eine EU-Vorgabe um, kritisierte Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) die Maßnahmen als "fern von jeder Praxis". Abgeordneter Josef Bucher wiederum befürchtete Kostenüberwälzungen auf die Endkonsumenten. Für die Grünen sah Abgeordneter Bruno Rossmann in den Bestimmungen betreffend das Pensionskassengesetz einen Verstoß gegen das Gender Budgeting.

(Fortsetzung)