Parlamentskorrespondenz Nr. 932 vom 29.11.2007

Deutschkenntnisse der Kinder - Eltern werden in die Pflicht genommen

Weniger Autonomie bei Festlegung schulfreier Tage

Wien (PK) – Die weiteren Themen des Unterrichtsausschusses betrafen Deutschkenntnisse der VolksschülerInnen, die Termine für Wiederholungsprüfungen, die autonome Festlegung freier Schultage und die Integration behinderter Kinder.

Der Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Jahresvorschau 2007 auf der Grundlage des legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaft wurde ebenso einem Unterausschuss zugewiesen wie der BZÖ-Antrag betreffend Erstellung eines Nationalen Bildungsplans für das letzte Kindergartenjahr mit Schwerpunkt auf Sprachförderung und der Antrag der Grünen betreffend Gratis-Kindergarten sowie jener Antrag der Grünen, wonach die bestehenden Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) zu eigenständigen "Kompetenzzentren für inklusive Pädagogik" werden sollen. Die Zuweisung erfolgte einstimmig, die Zusammensetzung des Unterausschusses wurde im Verhältnis 6 S, 6 V, 2 G, 2 F und 1 B vorgenommen.

Eltern haften für die Deutschkenntnisse ihrer Kinder

In einem Abänderungsantrag zur vorliegenden Regierungsvorlage, mit der das Schulunterrichtsgesetz geändert werden soll, wird die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten aufgenommen, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache beherrschen, sodass sie dem Unterricht zu folgen vermögen. In den Erläuterungen dazu heißt es, dass Bund und Länder entsprechende Fördermaßnahmen anbieten werden, damit die Erziehungsberechtigten dieser Verpflichtung auch nachkommen können. Dazu werden auch einheitliche Deutsch-Standards erarbeitet werden. Im Bereich der der Aus- und Weiterbildung der KindergartenpädagogInnen sowie der VolksschulleiterInnen und -lehrerInnen will der Bund für die erforderlichen Qualifikationen zur Sprachstandardfeststellung und frühen sprachlichen Förderung Sorge tragen. All diese Maßnahmen sowie deren Finanzierung sollen in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden, heißt es weiter. Die Sprachstandardfeststellung soll spätestens 15 Monate und der Beginn der Sprachförderung spätestens ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht eines Kindes erfolgen, so die Intention des Gesetzes. Die Regierung will mit der ersten Sprachstandardfeststellung in den Kinderbetreuungseinrichtungen bereits Ende Mai 2008 beginnen, die erste Sprachförderung soll mit dem Kindergartenjahr 2008/2009 starten.

Die ursprüngliche Regierungsvorlage zum Schulunterrichtsgesetz bezog sich jedoch auf die Wiederholungsprüfungen. Diese sollen künftig an den ersten beiden Unterrichtstagen des neuen Schuljahres stattfinden. So legt es die Novelle fest. Gleichzeitig soll aber für die Schulpartnerschaft die Möglichkeit bestehen, die Prüfungen auf Donnerstag und/oder Freitag der letzen Ferienwoche zu verlegen, wenn der Beginn des Unterrichts durch die Abhaltung der Wiederholungsprüfungen beeinträchtigt wäre. Dafür ist jedoch eine 2/3- Mehrheit unter den Schulpartnern erforderlich. Die bisherige Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Termine habe sich auf Grund der unterschiedlichen Interessen der Schulpartner als "sehr schwierig bis sogar konfliktträchtig" erwiesen, so die Begründung für die Änderungen.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) erklärte, mit diesen Vorlagen wolle der Bund gegenüber den anderen Gebietskörperschaften ein Zeichen setzen. Der Mandatar setzte sich mit dem Prinzip der sprachlichen Frühförderung auseinander und meinte, auf dem skizzierten Wege solle erreicht werden, dass diese auch entsprechende Ergebnisse zeitige. Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) zeigte sich zufrieden, dass mit diesem Abänderungsantrag ein Punkt des Volksbegehrens "Österreich zuerst" erfüllt werde und erachtete die eingebrachten Inhalte für vernünftig, weshalb seine Fraktion ihnen zustimmen werde. Abgeordnete Ursula Haubner (B) begrüßte den Abänderungsantrag grundsätzlich, meinte aber, man solle zuerst die entsprechenden Grundlagen schaffen, ehe man an die legistischen Maßnahmen gehe.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) zeigte sich hingegen erschrocken über den Abänderungsantrag und warnte vor den Konsequenzen für die betroffenen Kinder, dabei auf die sozialen und finanziellen Aspekte der Thematik verweisend. Ihr Fraktionskollege Dieter Brosz vertrat die Ansicht, wenn man schon einen solchen Schritt setze, dann möge man ihn wenigstens kostenfrei stellen. Zudem könne es nicht sein, dass man die Verantwortung einseitig verteile, auch die Institutionen müssten folgerichtig in die Pflicht genommen werden. G-Mandatarin Barbara Zwerschitz schließlich meinte, eine Umsetzung dieser Pläne sei im ländlichen Bereich gar nicht möglich, mit dieser Vorgangsweise stehle sich der Staat wieder einmal aus seiner Verantwortung.

Abgeordneter Franz Riepl (S) sprach hingegen von einem Signal in die richtige Richtung. Die Eltern sollten eben rechtzeitig ansprechende Deutschkenntnisse ihrer Kinder sicherstellen. Sein Fraktionskollege Elmar Mayer sah in der Vorlage eine gezielte Maßnahme, die Länder dazu anzuhalten, auf diesem Gebiet tätig zu werden, und die Eltern müssten dabei eben mithelfen. Auch Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) meinte, man dürfe die Erziehungsberechtigten nicht ganz aus der Verantwortung entlassen.

Bundesministerin Claudia Schmied erklärte, die Vorlage stelle ein grundlegendes Maßnahmenpaket zur Sprachförderung dar. Alles, was man in der frühen Kindheit nicht verankere, könne später nur noch schwer aufgeholt werden, und umso wichtiger sei es, frühzeitig anzusetzen. Man habe daher intensive Verhandlungen mit den Ländern geführt, sodass man mit der Umsetzung der geplanten Schritte gemäß des gesteckten Zeitrahmens werde beginnen können, so Schmied.

Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

BMS: Schulnachricht im letzten Schuljahr bleibt

Eine weitere kleine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes sieht vor, dass die Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS) nunmehr explizit von § 19 Abs. 2a ausgenommen werden, wonach in der letzten Schulstufe keine Schulnachrichten mehr auszustellen sind. Für die AHS, die BHS sowie für die höheren Anstalten der LehrerInnen- und ErzieherInnenbildung gelten die Bestimmungen weiterhin. Bei den BMS wird aber die Ausstellung einer Schulnachricht als durchaus sinnvoll angesehen. Der Antrag passierte, nachdem Abgeordneter Peter Eisenschenk (V) von einer sinnvollen Korrektur gesprochen hatte, einstimmig den Ausschuss.

Autonome Festlegung freier Schultage wird teilweise zurückgenommen

Die autonome Festlegung freier Schultage wird auf Grund einer Änderung des Schulzeitgesetzes teilweise wieder zurückgenommen, da die bisherige Regelung in Familien mit berufstätigen Erziehungsberechtigten bzw. in Mehrkindfamilien oft zu Schwierigkeiten geführt hat. Für Volks- und Hauptschulen sowie für die mit einer 5-Tage-Woche geführten Langformen der AHS werden in Hinkunft zwei der derzeit fünf schulautonomen Tage innerhalb eines Bundeslandes zentral schulfrei erklärt. Dabei soll auch in Bezug auf die Grenzregionen zwischen den Bundesländern auch eine grenzüberschreitende Koordination erfolgen.

Mit diesem Thema befasste sich auch ein Antrag der Grünen, in dem sich diese für eine Vereinheitlichung der schulautonomen Tage aussprechen.

In der diesbezüglichen Debatte zeigte sich die Abgeordnete Beate Schasching (S) froh, dass man den Beratungen der Schulpartner breiten Raum gegeben und ihren Vorschlägen Folge geleistet habe. Abgeordneter Johann Schelling (V) sprach von einem auch aus der Sicht der Wirtschaft richtigen Schritt, wobei er aber eine freiwillige Koordination der Bundesländer via Bundesministerium anregte.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) ortete zwar eine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Zustand, meinte aber, seine Fraktion sei nach wie vor an einer Gesamtlösung der Problematik der schulfreien Tage interessiert. Auch Abgeordneter Martin Graf (F) präferierte eine Gesamtlösung und verwies dabei auf die Diskussion um allfällige Herbstferien. Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach von einem halben Schritt, wo es besser gewesen wäre, ein Gesamtpaket zu schnüren. Prinzipiell, so Haubner, sei eine regionale Regelung zu befürworten. Bundesministerin Claudia Schmied sagte, es sei ihr ein Anliegen gewesen, die Schulpartnervereinbarung ernst zu nehmen. Die Abstimmung der Länder wurde bereits besprochen, eine entsprechende Koordination werde angestrebt.

Während die Regierungsvorlage mit den Stimmen von S, V und B den Ausschuss passierte, wurde der G-Antrag abgelehnt. (Schluss)


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