Parlamentskorrespondenz Nr. 935 vom 29.11.2007

Finanzausschuss: Unterstützung für Trafikanten in Grenzgebieten

Österreich bekommt eine Entwicklungsbank

Wien (PK) – Im zweiten Teil der heutigen Sitzung des Finanzausschusses beschlossen die Abgeordneten zunächst eine Unterstützung für Trafikanten in Grenzregionen. Es wird ein Solidaritätsfonds eingerichtet, der durch einen Zuschlag in der Höhe von 10 % der Handelsspannen gespeist wird. Dieser auf drei Jahre angelegte Fonds soll Mittel an jene Trafikanten ausschütten, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind. Weiters befassten sich die Mandatare mit einem Abgabensicherungsgesetz, mit dem Schwarzarbeit bekämpft, Steuerbetrug verhindert und die Abgabenmoral gehoben werden soll, mit neuen EU-konformen Regelungen für Finanzierungsgesellschaften für den Mittelstand sowie dem Aufbau einer Entwicklungsbank als Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft. Schließlich wurde noch eine Reihe von Oppositionsanträgen vertagt.

Unterstützung für Trafikanten in den Grenzregionen

Mit S-V-Mehrheit beschlossen wurde ein Abgabensicherungsgesetz 2007, das zahlreiche steuerrechtliche Änderungen in mehreren Gesetzen enthält, die dem Ziel dienen, Schwarzarbeit zu bekämpfen, Steuerbetrug zu verhindern und die Abgabenmoral zu heben. Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag, der festlegt, dass die Bagatellgrenze beim steuerfreien Touristenexport nicht angehoben wird. Ein weiterer mit der Regierungsvorlage in Zusammenhang stehender Antrag, der teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen wurde, betraf vor allem die Gesetzgebung im Tabakbereich. Zur Milderung der Auswirkungen, die durch die Öffnung der Grenzen zu den neuen Mitgliedsländern der EU für Trafikanten entstehen, wird im Tabakmonopolgesetz für drei Jahre ein Solidaritätsfonds eingerichtet, der durch einen Zuschlag in der Höhe von 10 % der Handelsspannen für Trafikanten gespeist wird. Dieser Fonds soll Mittel an in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommene Trafikanten ausschütten. Die Zuschläge sind von den Großhändlern einzubehalten und an den Solidaritätsfonds bei der Monopolverwaltung GmbH abzuführen.

Im Tabaksteuergesetz wird das als Prozentsatz des Kleinverkaufspreises der Zigaretten der meistgekauften Preisklasse ausgedrückte mengenabhängige Element des Steuersatzes durch einen absoluten Betrag je 1.000 Stück ersetzt. Dadurch soll die aus einer Änderung der meistverkauften Preisklasse resultierende automatische Erhöhung der Tabaksteuerbelastung aller Zigaretten verhindert werden. Der sich ergebende Entfall von Mehreinnahmen an Tabaksteuer soll insgesamt 22 Mill. € nicht übersteigen.

Im Rahmen einer Änderung des Gebührengesetzes kommt es zu einer Befreiung der abgabenrechtlichen Belastung, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entsteht.

Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) befürchtete, dass durch die neue Regelung die Zigaretten noch teurer werden.

Staatssekretär Christoph Matznetter wies darauf hin, dass Österreich keine exzessiv hohe Tabaksteuer habe, aber eine Mindestpreisregelung. Im Sinne der 4.000 Tabakfachgeschäfte, von denen mehr als Hälfte von behinderten oder schwerbehinderten Personen geführt werden, habe man eine Lösung gesucht, die Rücksicht nehme auf die jeweilige Betroffenheit. Während eine Trafik in Vorarlberg wenige Probleme habe, sind viele andere, die sich in Grenzregionen befinden, vom Zusperren bedroht. Er glaube, dass mit der Erhöhung der Spanne um 10 % und der Einrichtung eines Fonds die schwierige Situation überbrückt werden könne. Ob die Zigarettenpreise ansteigen, sei eine Marktfrage, urteilte Matznetter, er glaube aber nicht.

Was die 25-Stück-Regelung in Bezug auf den privaten Reiseverkehr betrifft, so habe man sich um eine Verlängerung bemüht, diese wäre jedoch aufgrund der Ausweitung des Schengen-Raums und des Entfalls der Grenzkontrollen schwer zu administrieren gewesen.

Mehrheitlich angenommen wurde noch eine Ausschussfeststellung, die Klarstellung bei der Abrechnung der Reisekosten vorsieht.

Neue Bestimmungen für KMU-Finanzierungsgesellschaften

Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde weiters ein sogenanntes Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz angenommen, durch das diese Gesellschaften künftig auch in der kostengünstigeren Rechtsform der GmbH und nicht mehr nur von Banken gegründet werden können. Der zulässige Anteil der öffentlichen Hand wird mit 50 % begrenzt, der Anteil des Risikokapitals am Zielunternehmen mit mindestens 70 % vorgeschrieben. Ausgeschlossen wird die Finanzierung von Konzerngesellschaften. Für bestehende Gesellschaften soll eine Übergangsregelung bis 2010 gelten. – Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen; keine Zustimmung fand ein vom BZÖ eingebrachter Abänderungsantrag.

Seine Fraktion unterstütze diese Vorlage, zumal viele KMU schwerst gefährdet sind und zu keinem Kapital mehr kommen, erklärte Abgeordneter Lutz Weinzinger (F).

Abgeordneter Jakob Auer (V) pflichtete seinem Vorredner darin bei, dass der Mittelstand in gewissen Schwierigkeiten sei. Er wünschte sich, dass in Brüssel noch mehr auf die Besonderheiten des österreichischen Mittelstandes hingewiesen wird.

Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) sprach von schwierigen Diskussionen und einem großen Verständnis von Seiten des Finanzministeriums. Die Kapitalausstattung der KMU müsse massiv gestärkt werden, um die Wachstumsziele zu erreichen, war Ikrath überzeugt. Sein Fraktionskollege Hermann Schultes begrüßte die Vorlage und zeigte sich ebenfalls erfreut über den Abänderungsantrag, der Übergangsregelungen vorsieht.

Staatssekretär Christoph Matznetter erinnerte daran, dass die EU-Kommission ein Verfahren wegen unerlaubter Beihilfen eingeleitet hat. Man sei an die Grenzen des EU-Rechts gestoßen und dies musste nun behoben werden, argumentierte er. Abgeordnetem Bucher teilte er mit, dass man komplett an die Leitlinien gebunden sei und keine Flexibilität möglich ist.

Österreich bekommt eine Entwicklungsbank

Weiters beschloss der Finanzausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages ein Bundesgesetz, das die Grundlage für den Aufbau einer Entwicklungsbank als Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) schafft. Das System der österreichischen Ausfuhrförderung, die internationalen Kontakte der Kontrollbank sowie deren reiche Erfahrungen bei der Prüfung von EZA-, Umwelt- und Sozialkriterien sollen so intensiv für entwicklungspolitische Zwecke genutzt werden.

Abgeordnete Petra Bayr (S) freute sich darüber, dass sich seit dem ersten Entwurf einiges bewegt habe und nunmehr auch die Arbeiterkammer im Gremium der Bank vertreten ist. Sie hätte sich allerdings auch gewünscht, dass ein Vertreter des entwicklungspolitischen Beirates ein Stimmrecht erhält. Abgeordneter Franz Glaser (V) bezeichnete die Entwicklungsbank als ein sehr gutes Instrument; allerdings vermisste auch er mehr entwicklungspolitisches Know-how im Gremium. Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) war der Auffassung, dass Entwicklungsländer, vor allem auf dem afrikanischen Kontinent, "intelligent gefördert" werden müssen. Dies sei auch im Sinne der Förderländer, weil dadurch zukünftige Handelspartner entstehen. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) drängte darauf, mindestens zwei entwicklungspolitisch versierte Personen ins Gremium zu entsenden und brachte einen Antrag auf Ausschussfeststellung ein.

Staatssekretär Christoph Matznetter ging zunächst auf die Zielsetzung der Bank ein, die die bisherige Lücke zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Exportförderung schließen soll. Im konkreten bedeutet dies, dass in Hinkunft z.B. ein Wasserversorgungsprojekt in Indien unterstützt werden kann, wo ein 25-jähriges Betreibermodell verlangt wird. Dies konnte Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern, die über solche Instrumente verfügen, bisher nicht finanzieren. Was die Zusammensetzung des Beirats angeht, so gibt es dort neben einem Vertreter der ADA auch einen Experten aus dem Außenministerium, der wahrscheinlich aus der entwicklungspolitischen Sektion kommen wird. Abgeordnetem Rossmann versprach er, dass er allen Finanzsprechern die Geschäftsordnung, sobald sie genehmigt ist, zukommen lassen werde.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland

Schließlich passierte ein Abkommen mit Griechenland, das auf Basis von OECD-Grundsätzen die Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beseitigt, einstimmig den Ausschuss.

Folgende oppositionelle Anträge wurden vertagt:

BZÖ-Anträge 436/A, 438/A und 439/A auf Änderung des Einkommensteuergesetzes (Korrektur der "Kalten Progression"; Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge; Erhöhung der Negativsteuer);

FPÖ-Entschließungsanträge auf die Einführung eines "Familiensteuersplitting-Modells" nach französischem Vorbild (443/A[E]), betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen (459/A[E]) und bezüglich Neuorganisation der KIAB (137/A[E]). (Schluss)