Parlamentskorrespondenz Nr. 975 vom 06.12.2007

Kampf gegen Schwarzarbeit, Hilfe für Trafikanten

Nationalrat beschließt weitere Finanzvorlagen

Wien (PK) – Nach der Neuordnung der Finanzmarktaufsicht standen weitere Finanzvorlagen auf der Tagesordnung des Nationalrats. Zunächst wurden unter einem das Abgabensicherungsgesetz 2007 und Hilfen für Trafikanten debattiert.

Abgeordneter WEINZINGER (F) setzte sich mit der Schwarzarbeit auseinander und fragte nach deren Gründen. Die Bevölkerung hintergehe den Staat nicht aus eigenem Antrieb, sondern weil die Abgabenquote viel zu hoch sei. Diese müsse auf ein erträgliches Maß reduziert werden, forderte der Redner.

Abgeordnete TAMANDL (V) meinte, die Vorlage diene der Bekämpfung des Vorsteuerkarussellbetrug s. Sie verstehe die Ängste der Unternehmer, doch mit der nötigen Sorgfalt werde man genau das erfüllen, was der Gesetzgeber hier beabsichtigt habe. Sodann setzte sich die Rednerin mit dem Trafikantenpaket auseinander.

Abgeordneter BUCHER (B) erklärte, seine Fraktion verfolge bei den Trafikanten dasselbe Ziel, doch halte man den eingeschlagenen Weg für nicht zweckmäßig. Auf diese Weise werde das Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert.

Abgeordneter WIMMER (S) befasste sich mit dem Abgabensicherungsgesetz und erläuterte die damit verbundenen Ziele, die Vorlage zur Annahme empfehlend.

Abgeordneter ZANGER (F) brachte einen Entschließungsantrag betreffend Finanzierung von Raucherentwöhnungskuren ein, um sodann auf das Trafikantenpaket einzugehen, wozu er einen Entschließungsantrag betreffend Aufhebung des Mindestpreises für Zigaretten einbrachte.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) begrüßte das heute zu beschließende Babypaket. An dieser Stelle setze der Staat ein wichtiges Zeichen, heute sei ein guter Tag für Österreichs Kinder und Familien.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) ging auf die Vorgeschichte des Trafikantenpakets ein und meinte, rechtlich sei auf diesem Gebiet nichts zu machen gewesen. Vor diesem Hintergrund müsse dieses Paket gesehen werden. Der Redner brachte einen Abänderungsantrag betreffend Sprachfassung der Warnhinweise auf Zigarettenpackungen ein.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) beschäftigte sich gleichfalls mit dem Trafikantenpaket, erinnerte an dessen Hintergrund und empfahl seine Annahme, zumal dieses Paket eine Zusperrwelle verhindere und die Nahversorgung stärke sowie die grenznahen Trafiken sichere.

Abgeordneter WÖGINGER (V) begrüßte die Entlastung der Familien durch die Abschaffung aller Gebühren, die bisher bei der Geburt eines Kindes eingehoben wurden. Diese Maßnahme seien wichtig für junge Eltern, dem Finanzminister sei Dank. Bei der Steuerreform würden dieser Weg zur Entlastung der Familien fortgesetzt.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER (S) wies die Behauptung zurück, Unternehmen und Konsument wären an Schwarzumsätzen interessiert - jene schwarzen Schafe, die so handelten, seien in der Minderheit. Es gelte zu verhindern, dass ehrliche Unternehmer durch die Schmutzkonkurrenz anderer bedrängt werden, die sich illegal Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beim Nachweis des Umsatzsteuerbetrugs werde keine Beweislastumkehr vorgenommen, die Finanzbehörden müssten dem Unternehmer jeweils nachweisen, dass er von dem Betrug, in den er involviert sei, gewusst habe. Von der jetzt zu beschließenden Solidaritätsabgabe auf Tabakprodukte erwarte er sich keine Preiserhöhungen von 10 Cent, sollte es zu Preisabsprachen kommen, werde man sich zu wehren wissen, sagte der Finanzstaatssekretär. Mit der Solidaritätsabgabe wurde eine Regelung gefunden, mit der tausende Trafikanten, viele von ihnen behinderte Menschen, abgesichert werden können.

Bei der Abstimmung wurde das Abgabensicherungsgesetz mehrheitlich angenommen. Auch die Änderung des Tabakgesetzes wurde mit Mehrheit verabschiedet. Der Zusatzantrag der Grünen blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt. Keine Mehrheit fanden die F-Entschließungsanträge zu den Themen Finanzierung der Raucherentwöhnung und Aufhebung der Tabak-Mindestpreise. 

Einrichtung einer Entwicklungsbank, Doppelbesteuerungsabkommen

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) machte auf den Unterschied zwischen Exportförderung und Entwicklungshilfe aufmerksam und äußerte daher Zweifel an der Konstruktion der geplanten Entwicklungsbank als Tochter der Kontrollbank, einer Bank, die sich im Besitz österreichischer Geschäftsbanken befindet. Für Rossmann drohe Exportförderung unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe, vollständige Transparenz für die Tätigkeit der einzurichtenden Entwicklungsbank sei ebenso zu fordern wie die Einhaltung internationaler Standards in Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen.

Abgeordneter GLASER (V) sah in der Einrichtung einer Entwicklungsbank als Tochtergesellschaft der Kontrollbank eine gute Ergänzung bestehender entwicklungspolitischer Instrumente in Österreich und einen Beitrag zur Intensivierung und Professionalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Nord und Süd - die ÖVP stimme gerne zu.

Abgeordneter BUCHER (B) macht kein Geheimnis aus seinem Interesse am Nutzen der Entwicklungspolitik für die heimische Wirtschaft. Mit der Installierung der Entwicklungsbank werde diesem Interesse entsprochen, das sei vernünftig, da aber viele Fragen der Opposition offen geblieben und den Abgeordneten viele Informationen vorenthalten wurden, könne seine Fraktion nicht zustimmen.

Für Abgeordnete BAYR (S) lautete der oberste Anspruch an die neue Entwicklungsbank, Projekte für nachhaltige Entwicklung, für bezahlte Arbeit und für die Beschäftigung von Frauen als Beitrag zur Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern zu sorgen. Die Förderung von KMU sei dabei zu begrüßen, dafür stünden aber in erster Linie andere Förderungsinstrumente zur Verfügung. Sinnvoll wäre laut Bayr gewesen, Vertreter der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft in das Beratungsgremium einzubeziehen. Es werde am Parlament liegen, zu beobachten, wie das Gesetz umgesetzt werde und welche Qualität die geförderten Projekte haben.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) befand, dass ein vernünftiger Schritt in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gesetzt werde und plädierte dafür, in den Entwicklungsländern Strukturen zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Budgethilfe lehnte Bösch ab, weil er meinte, dass Österreich die Kontrolle über die jeweiligen Entwicklungsprojekte selbst in der Hand haben sollte.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) erinnerte an aktuelle Flüchtlingstragödien im Mittelmeerraum und verlangte Hilfe für Menschen, die auf der Flucht vor dem Hunger aus Afrika in Richtung Europa aufbrechen. Dazu gehöre die Förderung von Entwicklungsprojekten und nachhaltige Investitionen, die den Menschen in den Entwicklungsländern Zukunftsperspektiven geben.

Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) hielt die Einrichtung der Entwicklungsbank für dringend notwendig, um langfristige Investitionen in den Entwicklungsländern zu fördern. Interessenvertretungen und EZA-Organisationen hätte der Abgeordnete gerne stärker in das Beratungsgremium eingebunden. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland diene der Entbürokratisierung und sei ebenfalls zu begrüßen.

Abgeordneter WIMMER (S) besprach das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland positiv, es ersetze das völlig veraltete Übereinkommen vom Anfang der siebziger Jahre.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER verlieh seiner Freude über die Einrichtung der Entwicklungsbank Ausdruck, mit der österreichische Unternehmen bei der Vermarktung ihrer hervorragenden Produkte in Entwicklungsländern unterstützt werden können. Die Einrichtung bei der Kontrollbank sei eine "schlanke Lösung" mit möglichst geringen Kosten für den Steuerzahler bei optimaler Ausnützung vorhandener EZA-Expertise. In zwei bis drei Jahren werde sich die Entwicklungsbank selbst finanzieren, zeigte sich der Staatssekretär überzeugt.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit angenommen. Die Zustimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland erfolgte einhellig.

BFG-Novelle 2008BÜG 2007Genehmigung von Vorbelastungen

      

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) konzentrierte sich auf Vorkehrungen in den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008, mit denen sichergestellt werden soll, dass Mittel des Klimaschutzfonds, die 2007 nicht verwendet werden, in den kommenden Jahren ausgegeben werden können. Bei den vorgesehenen Ermächtigungen zu Vorbelastungen zugunsten der ÖBB zeigte sich der Redner erschüttert über neue Nachricht von Spekulationsverlusten der ÖBB in den USA. Was fehle sei ein langfristiges Finanzierungskonzept für die Infrastruktur der ÖBB, kritisierte Abgeordneter Rossmann einmal mehr.

Abgeordneter HAUBNER (V) begrüßte es, nicht verwendete Mittel des Klimafonds nicht verloren gehen zu lassen und zeigte sich überzeugt davon, dass diese Mittel zweckmäßig eingesetzt werden. Der Redner sprach sich auch für budgetäre Vorsorgen für die Ausstellung "90 Jahre Republik" aus und sprach dabei von einer wichtigen Dokumentation zur Geschichte Österreichs und von einem Impuls für die Tourismuswirtschaft.

Abgeordneter WEINZINGER (F) kritisierte die Untätigkeit der Bundesregierung beim Klimaschutz, die dazu führe, dass für diesen Zweck vorgesehene Mittel zurückgestellt werden. Die ÖBB haben nicht ihr eigenes, sondern Geld der Republik, man könne den vorliegenden finanziellen Ermächtigungen zugunsten der ÖBB nicht ruhigen Gewissens zustimmen.

Abgeordneter STEIER (S) erklärte die Bundesfinanzgesetznovellen 2007 und 2008 mit budgetären Vorsorgen für die Einrichtung des Asylgerichtshofes, für Vorkehrungen zur Förderung von Privatbahnen und für Mehrausgaben der Austro Control bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen.

Abgeordneter BUCHER (B) hielt es für bedenklich, wenn Budgetansätze für das Bundesheer erhöht werden müssen, obwohl der Verteidigungsminister dafür gelobt werde, bei der Anschaffung der Eurofighter 370 Mill. € eingespart zu haben.

Abgeordnete SCHITTENHELM (V) erläuterte die niederösterreichische Investitionspolitik zugunsten der Kinderbetreuung, der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Wirtschaft. Am vorliegenden Budgetüberschreitungsgesetz begrüßte die Rednerin insbesondere Mehraufwendungen zugunsten der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) brachte das Spekulationsdesaster der ÖBB zur Sprache und hielt es daher nicht für angebracht, finanzielle Ermächtigungen zugunsten der ÖBB zu beschließen. In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion formulierte die Rednerin jene Bedingungen, unter denen die Grünen bereit wären, weiteren Mittelzuführungen an die ÖBB zuzustimmen, dazu gehören die Revitalisierung von Nebenbahnen, die Attraktivierung des Nahverkehrs und Investitionen zugunsten des barrierefreien Zugangs zu den Bahnhöfen und Zügen der ÖBB.

Es mute schon eigenartig an, wenn man einerseits lebensnotwendige Zuschüsse in der Höhe von 1,9 Mrd. € bis 2013 beschließen muss, und andererseits in den letzten Stunden mit Hiobsbotschaften aus dem Spekulationsbereich, die die ÖBB-Chefetage betreffen, konfrontiert sei, erklärte Abgeordneter HABERZETTL (S). Es sei aber aufgrund der Verkehrsentwicklung notwendig, die Infrastruktur weiter rasch auszubauen. Gleichzeitig sollte man aber auch eindeutige personelle Konsequenzen ziehen.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) warf Haberzettl vor, offensichtlich nichts aus den katastrophalen Ereignissen in der BAWAG gelernt zu haben. Er frage sich, wie man das den Bahnkunden, der mit schlechter Qualität leben muss, verkaufen will. Außerdem habe die Regierung bis heute weder ein bundesweites Infrastrukturkonzept noch ein Klimakonzept vorgelegt, bemängelte Klement. Kritisch beurteilte er auch den Brenner-Basis-Tunnel, der von der EU nur zu 8 % mitfinanziert wird und von dem nur Deutschland und die Benelux-Staaten profitieren werden.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) sprach die Änderungen im Bundesfinanzgesetz an, die u.a. dazu dienen 1,91 Mrd. € für ÖBB-Infrastrukturprojekte zur Verfügung zu stellen.

Bei der – getrennten - Abstimmung wurde zunächst die BFG-Novelle 2008 in der Fassung eines S-V-Zusatz- bzw. Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Das Budgetüberschreitungsgesetz 2007 sowie

die Änderung des Bundesfinanzgesetzes wurden ebenfalls mehrheitlich angenommen. Der G-Entschließungsantrag betreffend verkehrs- und klimapolitisch sinnvolle Verwendung der für die ÖBB-Infrastruktur vorgesehenen Gelder der Steuerzahler fand keine Mehrheit.

(Schluss Wirtschaft/Forts. NR)