Parlamentskorrespondenz Nr. 976 vom 06.12.2007

Nationalrat debattiert Umweltthemen und Dienstrechtsnovelle

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des Nationalrats standen sodann Vorlagen aus dem Umweltausschuss, zunächst die Änderung des Umweltförderungsgesetzes.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) begrüßte grundsätzlich das Förderprogramm zur Renaturierung von Fließgewässern mit einer Dotierung von 140 Mill. €. Dennoch vermisste die Rednerin die Möglichkeit, Retentionsräume mitfinanzieren zu können. Beim zweiten Punkt gehe es um den – sehr beträchtlichen - Ankauf von CO2-Zertifikaten im Ausland, wobei der Förderbetrag um 80 Mill. € erhöht wird. In diesem Zusammenhang gab sie zu bedenken, dass laut Klimafonds jene halbe Tonne CO2, die mit den neu beschlossenen Projekten eingespart wird, aufgerechnet auf die Kyoto-Periode 50-62 Mill. € bringen wird. Außerdem müsse damit gerechnet werden, dass alle sechs Monate wieder ein Abänderungsantrag eingebracht wird, weil die Kyoto-Ziele nicht erreicht werden können.

Abgeordneter KOPF (V) warf den Grünen vor, in der Causa Klimaschutz "Nebelbomben" zu werfen. Die Klimastrategie der Bundesregierung habe immer vorgesehen, dass neben den Maßnahmen im Inland, 45 Mill. Tonnen CO2 bis 2012 durch das JI/CDM-Programm beigesteuert werden. Es habe sich am Ziel nie etwas geändert, nur die Preise sind gestiegen, erklärte Kopf.

Die Änderungen im Umweltförderungsgesetz betreffen vor allem den Bereich Wasser, wo es eine Menge an Themen zu besprechen gibt, meinte Abgeordneter DI KLEMENT (F). Auch wenn bei den Seen große Fortschritte erreicht wurden, so gebe es noch Probleme bei den Flüssen, da die Selbstreinigungskraft des Wassers nicht in Ordnung sei. Ferner wies er darauf hin, dass nur mehr 6 % der Flüsse in Österreich eine natürliche Struktur haben. Sorgen bereite ihm auch die Tatsache, dass es von Seiten der EU große Begehrlichkeiten gibt, das Wasser in die Hände zu bekommen. Die Stadtwerke in Klagenfurt haben bereits einen großen Anteil an einen Großkonzern verkauft, zeigte Klement auf.

Der Ankauf von JI/CDM-Zertifikaten könne aus ihrer Sicht immer nur ein additives Instrument sein, um den Kyoto-Zielen ein Stück näher zu kommen, meinte Abgeordnete BAYR (S). Die oberste Priorität liege natürlich bei Tätigkeiten im Inland, um in Österreich Arbeitsplätze zu schaffen und um die Wertschöpfung zu lukrieren. Letzte Woche sei eine Studie erschienen, die darauf hinweist, dass in ca. 20 % der Fällen Projekte gefördert werden, die möglicherweise ohnehin gebaut werden oder zu keinem Know-how-Transfer beitragen. Deshalb sei es notwendig, in Hinkunft noch mehr auf die Qualität der JI/CDM-Projekte zu schauen.

Auch Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) war der Auffassung, dass es primär darum gehe, in Österreich etwas weiterzubringen. So müsse etwa ein modernes Ökostromgesetz beschlossen werden, das auch keine Deckelung mehr vorsieht. Das Beispiel Dänemark, wo es seit 1990 zu einer Verzehnfachung des Anteils an erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung gekommen ist, zeige auf, was möglich ist. Sodann ging er auf die Änderungen im Umweltförderungsgesetz ein, die in der Sache gut sind. Allerdings müssten noch einige Detailfragen geklärt werden, wie z.B. ob auch die Länder in die Förderabwicklung entsprechend eingebunden werden oder welche Renaturierungsmaßnahmen geplant sind.

Abgeordneter SCHALLE (B) lobte die Verbesserungen, die im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes vorgesehen sind. Für Maßnahmen bezüglich der besseren Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie bezüglich der Abflussverhältnisse Fördermittel in der Höhe von 140 Mill. € bereit gestellt. Problematisch sei, dass mittels eines in letzter Sekunde im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrags die Mittel für den Ankauf von Emissionszertifikaten um 80 Mill. € erhöht werden. China investiere 10 Mrd. US-Dollar in erneuerbare Energie, informierte Schalle. Er frage sich, warum Österreich dann noch Windräder in China finanzieren müsse. Außerdem sei China in der Zwischenzeit Weltmarktführer bei der Solar- und der Windtechnologie.

Abgeordneter Ing. HOFER (F) kündigte an, dass seine Fraktion das Umweltförderungsgesetz – bis auf die Ziffer 3a – unterstützen werde. Die Einschränkung betreffe den Ankauf von Zertifikaten im Ausland, was seiner Meinung nach aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll sei.

Abgeordneter DI AUER (V) hob die gute Qualität des österreichischen Wassers hervor, nur bei einigen Fließwasserstrecken gebe es Nachbesserungsbedarf. Was die erneuerbare Energie anbelangt, so liege Österreich im Spitzenfeld innerhalb der EU, betonte Auer, und zwar rangiere man am vierten Platz von insgesamt 27 Staaten. Diesen Aussagen schlossen sich auch seine Fraktionskollegen Abgeordneter STEINDL und Abgeordneter KAINZ an, die die zusätzliche Fördersumme in der Höhe von 140 Mill. € hervorhoben.

Abgeordnete PFEFFER (S) begrüßte ebenso wie ihr Fraktionskollege Abgeordneter STEIER (S) die Änderungen im Umweltförderungsgesetz, wodurch sich die Bundesregierung je nach Förderungsnachfrage Investitionen zwischen 400 und 600 Mill. € und einen Arbeitsplatzeffekt von 4.800 bis 7.200 Jobs erwartet. Steier stellte noch mit Nachdruck fest, dass der privatwirtschaftliche Zugang zum Wasser verhindert werden müsse.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) lobte die gute Wasserqualität in Österreich. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Durchgängigkeitshindernisse beseitigt, die Auswirkungen von Ausleitungen und Rückstau verhindert, Maßnahmen gegen Schwallauswirkungen gesetzt und morphologisch veränderte Fließgewässer restrukturiert werden.

Bei der getrennten Abstimmung wurde das Umweltförderungsgesetz teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen. In der dritten Lesung wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, Antrag 199/A(E)

Die Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes beinhaltet im wesentlichen die Erneuerung bei den Beiträgen, einige Anpassungen an das EU-Recht sowie die Deponieverordnung, erläuterte Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G). Ein zentraler Punkt sei, dass Ausnahmeregelungen gestrichen werden. Dies bedeute, dass in Zukunft für die Ablagerung und das Verbrennen von Altlastenmüll ein Beitrag zu leisten ist, was durchaus im Sinne der Grünen sei. Was die Altlastensanierung angeht, so habe der letzte Bericht ergeben, dass die Ressourcen zu verstärken sind, um einen Fortschritt zu erreichen.

Nach den Ereignissen Ende der 80er Jahre rund um die Fischer-Deponie wurden beachtliche Fördermittel bereit gestellt, um kontaminierte Flächen zu sanieren und um die Grundwasserkörper abzusichern, erinnerte Abgeordneter HORNEK (V). Beim Thema Energie müsse seiner Meinung nach die Versorgungssicherheit oberste Priorität haben. Dies gelte umso mehr, wenn man sich anschaut, von welchen Ländern Österreich derzeit Öl bezieht: Kasachstan, Russland, Nigeria, Lybien, Saudi-Arabien, Syrien, Iran, Algerien, Aserbaidschan, Tunesien und der Irak.

Abgeordneter HOFER (F) sagte, die Vorlage sei kostenneutral und zweckmäßig, seine Fraktion werde sie daher mittragen. Zudem warb der Redner für die Annahme seines Antrages betreffend Tragtaschen und ging schließlich auf das Umwelthaftungsgesetz ein.

Abgeordneter STAUBER (S) meinte, die Vorlage stelle eine Verwaltungsvereinfachung dar und sei daher zu begrüßen.

Abgeordneter SCHALLE (B) zeigte sich hingegen skeptisch, ob mit der Vorlage der gewünschte Effekt erzielt werde, zumal die damit in Zusammenhang stehende Deponieverordnung noch immer nicht existent sei. Man könne nicht über einen Entwurf debattieren, dessen Grundlage noch nicht vorhanden sei. Seine Fraktion könne ihm daher nicht zustimmen.

Abgeordneter Mag. KUZDAS (S) warb hingegen für die Annahme der Vorlage, sei es doch wichtig, auf dem Gebiet der Altlastensanierung entsprechend tätig zu werden. Pro futuro sei der beste Müll jener, den man vermeide.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, der Bericht des Umweltausschusses ebenso mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

2. Dienstrechtsnovelle 2007Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz

Abgeordneter NEUBAUER (F) brachte einen Entschließungsantrag betreffend Harmonisierung der Pensions- und Besoldungssysteme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ein und begründete diesen damit, dass nicht nachvollziehbar sei, nach welchen Kriterien hier wie vorgegangen werde. Zudem brachte er einen weiteren Entschließungsantrag betreffend Anhebung des Kilometergeldes ein.

Abgeordneter PENDL (S) erläuterte den Inhalt der in Rede stehenden Vorlagen und mahnte Fairness für die Beamtenschaft ein. Er dankte der Ministerin für den Diskurs und sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Der Redner nutzte die Gelegenheit, den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, insbesondere den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, für ihre engagierte Tätigkeit zu danken. Schließlich brachte er einen Abänderungsantrag ein, in dessen Zentrum der Gehaltsabschluss 2008 stand.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) erklärte, seine Fraktion werde, wie bereits im Ausschuss angekündigt, in Teilbereichen zustimmen, andere Teile dieser Novelle jedoch ablehnen. Konkret mahnte der Redner ein modernes und zielorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht ein und brachte einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) referierte gleichfalls die Inhalte der Novelle ein und trat dafür ein, dass sich die Dienst- und Besoldungsrechte zwischen den Gebietskörperschaften nicht weiter auseinanderentwickelten. Dem diente diese Vorlage, die daher zu unterstützen sei. Insbesondere ging der Redner auf den Gehaltsabschluss 2008 ein, diesen als sozial ausgewogen goutierend. Der Redner schloss mit einer Würdigung des Wirkens der heimischen Beamtenschaft.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) erklärte, diese Novelle enthalte einige positive Teile, seine Fraktion werde ihr daher zustimmen, dies in der Hoffnung, dass diesem Schritt weitere folgen würden, um zu einer wirklichen Harmonisierung der diversen Dienst- und Besoldungsrechte zu kommen. Schließlich setzte sich der Redner mit dem Gehaltsabschluss 2008 auseinander.

Bundesministerin BURES ging ebenfalls auf die Inhalte der Vorlage ein und bezeichnete den Gehaltsabschluss als fair und sozial ausgewogen. Vor allem sei er finanzierbar, man habe daher ein gutes Ergebnis erzielt. Die Ministerin dankte den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für ihre wichtige und verdienstvolle Tätigkeit.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Eine Mehrheit fand die zweite Vorlage. Die Oppositionsanträge blieben hingegen in der Minderheit.

(Schluss Umwelt und Dienstrecht/Forts. NR)