Parlamentskorrespondenz Nr. 1018 vom 18.12.2007

Wie kann man die Nahversorgung sicherstellen?

Rechnungshofausschuss diskutiert Auswirkungen der Einkaufszentren

Wien (PK) – Der Rückgang der Nahversorgung trifft insbesondere Stadtzentren bzw. Menschen in ländlichen Regionen, die weniger mobil sind. Der Rechnungshof hat sich dieses wichtigen Themas für das tägliche Leben der Bevölkerung angenommen und die Entwicklung der Einkaufszentren und ihre Auswirkungen auf die Nahversorgung in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark unter die Lupe genommen. (III-26 d.B.) Die Einkaufszentren waren heute auch Thema des Rechnungshofausschusses, der betreffende Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Darin stellt der Rechnungshof fest, dass in Salzburg und in der Steiermark die Tendenz zur Ansiedlung von Handelsbetrieben vorwiegend in Stadtrandlagen die Nahversorgung gefährdet und eine wachsende Verschlechterung der Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtzentren bewirkte. In Oberösterreich wiederum wiesen sechs Stadtumlandgemeinden südlich von Linz insgesamt eine größere Verkaufsfläche in Gebieten für Geschäftsbauten auf als die Landeshauptstadt. Die Bemühungen der Länder, dem Rückgang der Nahversorgung entgegenzuwirken, werden zwar gewürdigt, dennoch kamen die PrüferInnen unter anderem zum Schluss, dass etwa in Kärnten die Programme nicht aufeinander abgestimmt waren und so wie in Oberösterreich keine strukturierte Grundlagenerhebung zu Einkaufszentren, Geschäftszentren und zur Nahversorgung erfolgte. In der Steiermark führten komplizierte Bestimmungen zu Fehlentwicklungen. In Salzburg verursachte die häufige Ansiedlung von Handelsbetrieben unter 500 m2 bzw. unter 800 m2 in Betriebs- Gewerbe- und Industriegebieten insofern Probleme, als sich diese zumeist in Ortsrandlagen befinden und die angestrebte Sicherstellung einer verbrauchernahen Versorgung gefährdeten.

Rechnungshofpräsident Josef Moser unterstrich im Ausschuss, es gebe akuten Handlungsbedarf und die Politik sowie alle Gebietskörperschaften seien gefordert. Die Länder hätten zwar Teile der Rechnungshofempfehlungen aufgegriffen und Maßnahmen getroffen, um die Nahversorgung zu verbessern, dennoch, so bedauerte er, seien bestehende gesetzliche Möglichkeiten bislang nicht genützt worden. Er appellierte daher, auf jene Möglichkeiten zur Steuerung zurückgreifen, die die Gesetzeslage bereits bietet.

In diesem Zusammenhang nannte er die Verkehrsanschlussabgabe, wodurch die Gemeinden ermächtigt sind, eine flächenbezogene Abgabe zur Deckung der Kosten des Anschlusses von öffentlichen Verkehrsmitteln an Betriebsansiedlungen vorzuschreiben. Weiters schlug er die Möglichkeit des interkommunalen Finanzausgleichs nach § 17 Finanzausgleichsgesetz vor. Aufgrund dieser Bestimmungen könnten die Gemeinden Vereinbarungen über die Teilung der Kommunalsteuererträge aus gemeinsamen Betriebsansiedlungen treffen. Dies werde bereits in Oberösterreich im Rahmen von Gemeindeverbänden praktiziert, hob der Rechnungshofpräsident positiv hervor. Die Kommunalsteuer als Länderabgabe vorzusehen, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten, wie Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) dies vorgeschlagen hatte, hielt er nicht für erforderlich. Moser rief auch dazu auf, die Datenlage zu vereinheitlichen.

Aufgrund der vorliegenden Prüfung drängt der Rechnungshof auch darauf, die vier Länder sollten dem gesetzlichen Auftrag der Gewerbeordnung nachkommen und Verordnungen zur Feststellung der Gefährdung der Nahversorgung erlassen. 

Weiters regte Moser an, im Rahmen der Verfassungsdiskussion über eine Grundsatzgesetzgebung des Bundes und Ausführungsgesetzgebung der Länder nachzudenken, um die Nahversorgung sicher zu stellen. Moser konnte sich auch Regelungen über 15a-Vereinbarungen vorstellen. Er brachte auch die in Diskussion stehende, aber verfassungsrechtlich umstrittene Handelsflächenverbrauchsabgabe zur Sprache. Dadurch würden großflächige Handelsbetriebe besteuert, um mit den eingenommenen Mitteln die Nahversorgungsbetriebe finanziell zu fördern. Moser räumte jedoch ein, dass die Gemeinden dadurch eine Minderung der Standortqualität und Beeinträchtigung des Arbeitsmarktes befürchten. 

Während die Abgeordneten Konrad Steindl und Erwin Hornek (beide V) durchaus die Chance sahen, durch geeignete Maßnahmen eine Trendwende herbeizuführen, zeigte sich Abgeordneter Alois Gradauer (F) wenig zuversichtlich. Die derzeitige Situation sei die Folge des Nichthandelns, sagte er, und die Nahversorgung über Selbständige sei nun nahezu zerstört. Das bringe auch ein soziales Problem mit sich, merkte er an, und obwohl alle die Problematik kennen, blühten Einkaufszentren nach wie vor. Man werde das Rad der Zeit nicht zurückdrehen können, sagte Gradauer, sondern neue Formen des Anbietens forcieren müssen. In diesem Zusammenhang wies er auf drei positiv verlaufende Projekte hin, wo mehrere Branchen zusammengefasst werden.

Abgeordneter Hornek meinte dem gegenüber, die GemeindevertreterInnen könnten hier durchaus etwas tun. Ein wichtiges Instrument dazu sei die Meinungs- und Bewusstseinsbildung, was auch Rechnungshofpräsident Moser bekräftigte. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Norbert Sieber (V), der meinte, man müsse bei den KonsumentInnen ansetzen und bewusst Aufklärung betreiben, sonst nütze auch die beste gesetzliche Regelung nichts. Sieber trat auch für die Realisierung des interkommunalen Finanzausgleichs ein, gab aber zu bedenken, dass es hier eines guten Willens aller bedürfe. Abgeordneter Konrad Steindl (V) urgierte Maßnahmen im Bereich der Raumordnung und teilte die Auffassung Mosers, dass auch seitens des Bundes Vorschriften zur Sicherung der Nahversorgung getroffen werden sollten. Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) wies auf Oberösterreich hin, wo es gelungen sei, durch entsprechende Regelungen in den Flächenwidmungsplänen der Ansiedlungen von großen Einkaufszentren entgegenzutreten. Für die Rednerin stellte sich dabei die Frage, warum in anderen Bundesländern von Steuerungsinstrumenten wie einer Verkehrsanbindungsabgabe oder etwa dem interkommunalen Finanzausgleich so wenig Gebrauch gemacht werde. (Schluss Einkaufszentren/Forts. Bundeswohnbaugesellschaften)   


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