Parlamentskorrespondenz Nr. 6 vom 07.01.2008

Vorlagen: Umweltschutz

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Zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des "Melker Prozesses" samt Follow-up, dem sogenannten "Brüsseler Abkommen", haben österreichische Experten seit 2002 mit tschechischen Kollegen über Verbesserungen bei der nuklearen Sicherheit und beim Strahlenschutz verhandelt. Das Ergebnis, ein von beiden Regierungen Anfang 2006 unterzeichnetes Protokoll sieht Änderungen im Abkommen zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz vor (416 d.B.).

Die Informationspflicht wird ausgeweitet: Große Veränderungen wie Leistungssteigerung, Erneuerung oder Erweiterung der Betriebsbewilligung, Stilllegung oder Rückbau von Kernanlagen werden in den Informationsaustausch aufgenommen. Dazu kommen Regelungen für die Zusammenarbeit beim Notfallschutz und die Anpassung des regelmäßigen automatischen Datenaustauschs an den Stand der Technik. Für Konsultationen in Einzelfällen wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Streitbeilegungsbestimmungen im bestehenden Abkommen konnten trotz nachhaltiger österreichischer Bemühungen aber nicht verbessert werden, heißt es in den Erläuterungen. (Schluss)