Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom 21.01.2008

Vorlagen: Soziales

Verfassungsgesetz bringt umfassende Amnestie für illegale Pflege

Ein von SPÖ und ÖVP gemeinsam vorgeschlagenes Pflege-Verfassungsgesetz (547/A) sieht eine umfassende Amnestie für die illegale Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten vor. Demnach sollen BezieherInnen von Pflegegeld bzw. ihre Angehörigen weder nachträglich Sozialversicherungsbeiträge entrichten noch Finanz- und andere Verwaltungsstrafen zahlen müssen, wenn eine Anmeldung der illegalen Pflegekräfte bei der Sozialversicherung bis zum 30. Juni erfolgt. Dabei ist sowohl eine Anmeldung als unselbständig Beschäftigte (ASVG) als auch als selbständige Betreuungsperson (GSVG) möglich. Die Amnestie gilt aber auch für all jene Fälle, bei denen die illegale Pflege vor dem 1. Jänner 2008 beendet wurde.

Begründet wird die umfassende Pflegeamnestie, die weit über die bis Ende letzten Jahres geltenden Amnestiebestimmungen hinausgeht, seitens der Koalition damit, dass die betroffenen Familien Sicherheit bei der Legalisierung von Betreuungsverhältnissen bräuchten. Für das Betreuungspersonal selbst bringt das Verfassungsgesetz den Vorteil, dass es für ausgeübte Tätigkeiten, für die es im Grunde nicht berechtigt war (z.B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme der Pflegebedürftigen), nachträglich nicht belangt werden kann.

Pflege: FPÖ will bundesweite Streichung des "Angehörigen-Regresses"

In einem Entschließungsantrag (551/A[E]) spricht sich die FPÖ für eine bundesweite Streichung des "Angehörigen-Regresses" im Pflegebereich aus. Abgeordneter Kickl und seine FraktionskollegInnen erachten es als ungerecht, dass in manchen Bundesländern Kinder für Pflege- und Betreuungskosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn deren Einkommen nicht ausreicht, während bei Kinderlosen die öffentliche Hand die Kosten übernimmt, sobald das eigene Vermögen verbraucht ist.

FPÖ regt Einrichtung einer Genossenschaft für Pflege und Betreuung an

Um die unselbständige Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Personen zu erleichtern, regt die FPÖ die Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung an (552/A[E]). Diese Genossenschaft soll nach Vorstellung der FPÖ für betreuungsbedürftige Personen die Anstellung von Pflegekräften und damit in Zusammenhang stehende administrative Pflichten übernehmen und auch für notwendige Urlaubsvertretungen sorgen, wobei der Pflegebedürftige (Genossenschafter) seine Betreuungsperson selbst aussuchen können soll. Außerdem könnte die Bundespflegegenossenschaft der FPÖ zufolge im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal aktiv werden und eng mit dem Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten.

Die FPÖ glaubt, dass zahlreiche Pflege- und Betreuungsbedürftige deshalb weiter illegale Pflege in Anspruch nehmen, weil sie sich nicht in der Lage sehen, den zahlreichen Verpflichtungen nachzukommen, die sie als Arbeitgeber hätten. (Schluss)


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