Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 31.01.2008

Vermarktung der Nationalparks, Gewerbeordnung, Parlamentsmitarbeiter

Erfolg im Tourismus - 2007 121 Millionen Nächtigungen

Wien (PK) - In der Debatte über den 5-Parteien-Antrag betreffend Verstärkung der touristischen Vermarktung der österreichischen Nationalparks durch die Österreich Werbung erinnerte V-Abgeordneter HÖRL an die Erfolgsgeschichte der österreichischen Nationalparks. Erfreulich sei vor allem, dass die Angst der Grundeigentümer vor einer möglichen Bewirtschaftungseinschränkung zerstreut werden konnte. Was die touristische Entwicklung der 60 Nationalparkgemeinden angeht, so müsse man feststellen, dass die Sommernächtigungen massiv zurückgegangen sind, zeigte Hörl auf. Damit die Nationalparks nicht nur dem Schutz der Natur, sondern auch der ansässigen Bevölkerung dienen, seien neue Marketingimpulse und eine attraktive Produktentwicklung notwendig.

Mit dem heutigen Antrag soll herausgestrichen werden, dass die Vermarktung der österreichischen Nationalparks unter einer Marke von der Österreich Werbung durchgeführt werden soll, erklärte Abgeordnete Mag. TRUNK (S). Damit werde nun schon die fünfte Tourismusmaßnahme, die im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde, umgesetzt. Die anderen vier Punkte betreffen die Erstellung eines Masterplans, die Erarbeitung von Kriterien für innovative Modellregionen, die Vorlage eines Konzept zur Förderung des Ganzjahrestourismus sowie die Erstellung von neuen Förderkriterien vor allem im Hinblick auf die Umrüstung auf Alternativenergieformen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterstützte im Namen ihrer Fraktion den vorliegenden Antrag, weil damit der Schutz der herausragenden Naturschönheiten in Österreich gewährleistet und den Menschen nahe gebracht werden soll. Sie hoffe, dass gemeinsam mit der Österreich Werbung ein attraktives Paket geschnürt werden kann.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) zeigte sich erfreut über die gemeinsame Vorgangsweise im Tourismusausschuss in der Frage der Nationalparks. Er sei der Meinung, dass die Nationalparks einen sehr hohen Stellenwert einnehmen, da sie viel zur Bewahrung von Kultur, Identität und dem Erhalt wichtiger Naturlandschaften beitragen. Hauser hielt es für notwendig, neben den erforderlichen Reformschritten auch Sofortmaßnahmen zu setzen, um den weiteren Rückgang bei den Übernachtungen zu verhindern.

Auch Abgeordneter BUCHER (B) lobte die gute Zusammenarbeit im Tourismusausschuss. Der Entschließungsantrag werde dazu beitragen, dass der reibungslose Ablauf beim Marketing der Nationalparks und das gegenseitige Werben um Verständnis besser funktioniert.

Staatssekretärin MAREK gab zunächst einen Überblick über das erfolgreiche Tourismusjahr 2007. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 121 Millionen Nächtigungen verzeichnet, was ein kräftiges Plus gegenüber dem Vorjahr darstellt. Auch bei den Ankünften wurde ein Rekordmarke überschritten, es gab 31,1 Millionen Ankünfte. Festzustellen war zudem ein deutlicher Trend in Richtung Qualitätstourismus. Die Wintersaison 2007/2008 begann mit einem fulminanten Start, führte Marek weiter aus, allein im November und Dezember gehe man von einem Umsatz in der Höhe von 3,1 Mrd. € aus, was natürlich sehr positive Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation hat.

Sodann informierte Marek über die Einrichtung einer Tourismusplattform zwischen Bund und Ländern, wobei im Oktober bereits die erste Sitzung stattgefunden hat. Für die Euro 2008 wurde ein Zusatzbudget in der Höhe von 6 Mill. € zur Verfügung gestellt, das durch Umschichtungen bei der Österreich Werbung ermöglicht wurde. Was den vorliegenden Entschließungsantrag angeht, so hielt die Staatssekretärin grundsätzlich fest, dass es sich bei den Nationalparks um eine sehr sensible Materie handelt. Das Problem sei, dass die sechs Nationalparks höchst unterschiedliche Ausrichtungen haben, die auch unterschiedlich stark vermarktbar sind. Die Österreich Werbung könne nur ein Produkt, das es bereits gibt, weltweit vermarkten, gab Marek zu bedenken, und sie erstelle auch keine regionalen Marketingpläne. Ihr Ressort stehe für die weitere Zusammenarbeit gerne zur Verfügung.

Die ÖVP-Vertreter im Tourismusausschuss sind nicht dagegen, dass die Nationalparks für die Bewerbung mehr Geld bekommen, erklärte Abgeordneter OBERNOSTERER (V). Vorrangig sei jedoch, dass zunächst einmal die Strukturen aufgebaut und Zwei- und Dreigleisigkeiten abgeschafft werden; erst dann können Mittel fließen, wenn dies notwendig ist.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) begrüßte die Initiative und trat für eine stärkere gemeinsame Bewerbung der National- und Naturparks ein.

Abgeordnete HÖLLERER (V) wies darauf hin, dass immer mehr Menschen an Outdoor-Erlebnissen interessiert sind, wodurch sich Zukunftspotentiale für die Nationalparks ergeben. Ihr war es ein Anliegen, dass eine Dachmarke entwickelt und ein sanfter Tourismus forciert wird, von dem auch die Anrainergemeinden profitieren sollen.

Die Nationalparks sind eine Nische im Tourismus, die bisher zu wenig genutzt wurde, meinte Abgeordneter MAYER (S). Er freue sich daher, dass der heutige Antrag von allen unterstützt wird.

Die österreichischen Nationalparke sind zweifellos eine Erfolgsgeschichte, konstatierte Abgeordneter KAINZ (V). Sie stellen eine geglückte Symbiose zwischen Schutz der Natur und Nutzen für die Gemeinden und den Tourismus dar.

Die Nationalparks in Österreich sind die ökologisch wertvollsten Regionen, meinte Abgeordnete SCHASCHING (S), deshalb sei die heutige Initiative sehr zu begrüßen. Bei einer gemeinsamen Marketingoffensive sollte auch auf die gesunde Bewegung in einer intakten Natur hingewiesen werden, wünschte sie sich.

Nationalparks sind keine Wildnisgebiete, sondern Natur- und Kulturdenkmäler, erklärte Abgeordneter Dr. EDER (V). Eine gemeinsame Marketingstrategie müsse sowohl den Naturschutz als auch die Bedürfnisse der dort lebenden und arbeitenden Menschen sowie der Besucher berücksichtigen. Im Vordergrund sollten dabei der sanfte Tourismus, die klassische Sommerfrische sowie der Ausflugstourismus in benachbarte Regionen stehen.

Der heutige Fünfparteien-Antrag sei ein Beweis dafür, dass allen die die National- und Naturparks sowie deren touristische Vermarktung ein Anliegen ist, sagte Abgeordnete PFEFFER (S). Ziel sei es, die Vielfalt, die Eigenart, die Schönheit und den Erholungswert dieser Naturregionen zu vermitteln und in den sanften Tourismus einzubinden.

Als Touristikerin freue sie sich besonders über diesen Entschließungsantrag, stellte Abgeordnete FÜRNTRATH (V) fest. Diese Initiative werde sicher dazu beitragen, dass die Tourismusentwicklung in Österreich weiterhin eine Erfolgsgeschichte schreiben wird.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordnete Mag. TRUNK (S) klar, dass die Initiative für diesen Antrag nicht von der ÖVP, sondern von der SPÖ-Fraktion ausging.

Die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen.

V-S-Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung

Der Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung stehe deshalb heute zum zweiten Mal auf der Tagesordnung, weil es der Regierung offenbar nicht bewusst ist, dass sie sich auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit über Gesetze hinwegsetzen kann, zeigte Abgeordneter THEMESSL (F) auf. Grundsätzlich stellte der F-Redner fest, dass die Gewerbeordnung immer nur scheibchenweise repariert oder kurzfristig umgestaltet wird, ein echter Reformwille sei nicht zu erkennen. Er sei der Meinung, dass sich die Gewerbeordnung nach wie vor in vielen Bereichen im wirtschaftlichen Steinzeitalter oder Mittelalter befindet. So gebe es etwa noch immer Vorbehalte einzelner Berufsgruppen, die eher an ein Zunftdenken erinnern. Außerdem fehlen neue Berufsbilder, Erleichterungen für Unternehmensgründungen und Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) bezeichnete die Novelle zur Gewerbeordnung als eine gute Grundlage für viele Gewerbebetriebe, vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe. Als besondere Schwerpunkte des Gesetzes nannte er unter anderem den Kampf gegen die Geldwäsche, die Regelung grenzüberschreitender Leistungen, das Gütesiegel für Meisterbetriebe und die Bestimmungen hinsichtlich der verbotenen Alkoholabgabe an Jugendliche.

Abgeordneter STEINDL (V) begrüßte das Gütesiegel für Meisterbetriebe, da damit die Qualität sichtbar gemacht und für KonsumentInnen ein gute Orientierungshilfe geschaffen werde.

Abgeordneter SCHALLE (B) betonte, dass die Bundesregierung für ein rechtzeitiges Inkrafttreten zu sorgen habe und die MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keine Schuld an den ursprünglichen verfassungswidrigen Bestimmungen treffe. Er beantragte eine getrennte Abstimmung zur Ziffer 88, da seiner Meinung nach die Regelung für die grenzüberschreitende Dienstleistung zu liberal ist.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) verzichtete auf Schuldzuweisungen für den Fehler, der zur Nichtbeurkundung der Gewerbeordnungsnovelle geführt habe. Es sei gut, einen Bundespräsidenten zu haben, der über die Grundsätze des Rechtsstaates wache. Positiv erinnerte die Rednerin an die Initiative von Gewerbetreibenden zur Verbesserung des Jugendschutzes. Seriöse Gastronomen haben keinerlei Interesse an 99-Cent-pro-Getränk-Partys. Diese Betriebe gelte es zu schützen. 

Abgeordneter Dr. MAIER (V) kommentierte die Vorgangsweise des Staatsoberhauptes mit dem Begriff "Kompetenzüberreizung" und sah die Gefahr, der Bundespräsidenten könnte zu einem "Zwischenrufer der Tagespolitik" werden.

Abgeordneter MARIZZI (S) wiederum sah die Aufgabe des Bundespräsidenten darin, darüber zu wachen, dass im Parlament Gesetze verfassungskonform beschlossen werden. Marizzis Dank an Sozialpartner und Minister Bartenstein galt dem jüngsten Lehrlingspaket, das sich sehen lassen könne.

Abgeordnete HÖLLERER (V) erläuterte die Ursachen für die Nichtbeurkundung der Gewerbeordnungsnovelle, die einen neuerlichen Beschluss notwendig machte und zu einem verspäteten Inkrafttreten des Gesetzes führte. 

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) unterstützte die Einführung des neuen Meisterbetrieb-Gütesiegels und sprach sich dafür aus, das Gütesiegel moderner zu gestalten als vom Ministerium bislang vorgesehen. Das Gütesiegel werde das Image der Facharbeit in Österreich heben, zeigte sich der Redner überzeugt. 

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies neuerlich auf die Verbesserungen hin, die die Gewerbeordnungsnovelle für die Konsumenten bringe, etwa bei Werbefahrten. Dazu komme die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Immobilienverwalter, die Mieter und Wohnungseigentümer absichere.

Staatssekretärin MAREK dankte den Abgeordneten für die rasche Vorgangsweise bei der notwendig gewordenen zweiten Beschlussfassung der Gewerbeordnungsnovelle.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) sah den Fehler für die Panne bei der Gewerbeordnungsnovelle beim Legislativdienst des Parlaments.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sah die Gefahr von Pannen im Gesetzgebungsprozess steigen, wenn die Regierung dem Parlament kurzfristig "ein großes Paket Papier auf den Tisch knallt". Dabei müssten Abgeordnete der Regierungsparteien oft genug "ihren Kopf für die Regierung hinhalten", wenn es darum gehe, rasch noch Änderungen herbeizuführen. Es sei daher angebracht, über die Schieflage im Verhältnis zwischen Regierung und Parlament nachzudenken.

Bei der Abstimmung wurde die Gewerbeordnungsgesetznovelle von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen und unter teilweiser Zustimmung des BZÖ verabschiedet. 

Der Fünf-Parteien-Antrag auf Einbeziehung der Parlamentsmitarbeiter in den Personenkreis, der den Betriebskindergarten des Parlaments nützen kann, wurde einstimmig angenommen. In den durchwegs zustimmenden Wortmeldungen der Abgeordneten MARIZZI, PENDL und FLECKL (alle S), NEUGEBAUER und STEIBL (beide V) sowie BROSZ (G) und Bucher (B) kam viel Lob für die loyale und engagierte Arbeit der Abgeordnetenmitarbeiter zum Ausdruck. (Forts.)