Parlamentskorrespondenz Nr. 109 vom 05.02.2008

Verfassungsausschuss startet Beratungen über EU-Reformvertrag

Unterschiedliche Beurteilung durch Experten beim Hearing

Wien (PK) – Mit einem öffentlichen Expertenhearing startete der Verfassungsausschuss des Nationalrats heute seine Beratungen über den EU-Reformvertrag. Experten, Abgeordnete und RegierungsvertreterInnen setzten sich dabei unter anderem mit der Frage auseinander, welche Änderungen der EU-Reformvertrag gegenüber dem Status quo bringe und ob eine Volksabstimmung über den Vertrag geboten sei.

Dabei teilten die Experten im Wesentlichen die grundsätzliche Einschätzung der Regierung, dass der vorliegende Vertrag die EU handlungsfähiger und demokratischer mache und zahlreiche Fortschritte bringe. Lediglich der deutsche Universitätsprofessor Albrecht Schachtschneider brachte massive Bedenken vor und warnte vor einem Souveränitätsverlust der Nationalstaaten. Seine Argumentation wurde von den beiden Europarechtsexperten Michael Holoubek und Stefan Griller sowie von EP-Abgeordnetem Johannes Voggenhuber (G) jedoch als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen.

Dem Beharren der FPÖ auf Abhaltung einer Volksabstimmung erteilten SPÖ, ÖVP und Grüne eine Absage, wobei Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) den Verdacht in den Raum stellte, dass es der FPÖ nicht um eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung, sondern generell um eine Verhinderung weiterer Integrationsschritte auf EU-Ebene gehe. In logischer Konsequenz müsste die FPÖ eigentlich einen EU-Austritt Österreichs fordern, skizzierte er. Das BZÖ nahm an den Beratungen nicht teil, nachdem sich Abgeordneter Herbert Scheibner mit seinem Verlangen, sämtliche Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, bei den anderen Fraktionen nicht durchsetzen konnte.

Winkler: Eine solide und moderne Grundlage für die weitere Arbeit

Eingeleitet wurden die Beratungen im Ausschuss durch Stellungnahmen von Staatssekretär Hans Winkler und Staatssekretärin Heidrun Silhavy. Winkler wies dabei darauf hin, dass bereits vier EU-Staaten – Ungarn, Slowenien, Malta und Rumänien – den EU-Reformvertrag ratifiziert hätten. Auch in den anderen europäischen Staaten habe der Ratifizierungsprozess begonnen, wobei eine überwiegende Mehrheit der EU-Länder das Verfahren vor dem Sommer beenden wolle.

Aus seiner Sicht gebe es keine Alternative zur europäischen Integration und zur Europäischen Union, bekräftigte Winkler. Globalen Problemen wie dem Klimawandel könne man nur gemeinsam begegnen, unterstrich er. Auch das Projekt "Friedenssicherung" sei nach wie vor aktuell. Dass Österreich Souveräntitätsrechte an die EU abgebe, sei, so Winkler, nichts Neues, dieses Prinzip sei jedem internationalen Vertrag immanent. Der EU-Reformvertrag führe jedenfalls  zu keiner Änderung des Charakters der Europäischen Union. Weder bringe er einen EU-Bundesstaat, noch einen Staatenbund, vielmehr blieben die EU-Mitglieder unabhängige, souveräne Staaten.  

Winkler wertete den EU-Reformvertrag als solide und moderne Grundlage für die weitere Arbeit in der Europäischen Union, auch wenn dieser, wie er bedauerte, nur schwer lesbar sei. Der Vertrag werde die Europäische Union eindeutig handlungsfähiger machen, gerade in Bereichen, die die Menschen direkt berührten, zeigte er sich überzeugt. Österreich könne auf EU-Ebene nicht alle Interessen durchsetzen, räumte Winkler ein, man müsse aber wie in jeder Gemeinschaft Kompromisse schließen, wenn man die Vorteile der Gemeinschaft genießen wolle.

Silhavy: Ein besserer Kompromiss als der bisherige

Staatssekretärin Heidrun Silhavy bekräftigte, der EU-Reformvertrag mache die EU fit fürs 21. Jahrhundert. Nach Jahren der Reformdiskussion könne sich die EU nun auf aktuelle Probleme wie die Gewährleistung von sozialer Sicherheit und Vollbeschäftigung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Sicherstellung der Energieversorgung konzentrieren. Als Vorteile des Vertrags nannte sie u.a. die klare Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten, die Verbesserung der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente, die Verstärkung der sozialen Dimension der EU und die Einführung des Instruments der europäischen Bürgerinitiative. Auf persönliche Initiative von Bundeskanzler Gusenbauer ist es ihr zufolge außerdem gelungen, in die Umweltbestimmungen einen Passus über die Notwendigkeit des Klimaschutzes einzufügen.

Das Vertragswerk sei ein Kompromiss, sagte Silhavy, aber ein besserer Kompromiss als der, den es bisher gegeben habe.

Die Stimmen der Experten 

Den Beginn bei den Expertenstatements machte Universitätsprofessor Michael Holoubek, Vizerektor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied des Instituts für österreichisches und europäisches öffentliches Recht. Holoubek betonte, der EU-Reformvertrag stelle die Funktionsfähigkeit der Union auch unter neuen Rahmenbedingungen sicher. Unter anderem würden Strukturen bereinigt und Kompetenzen klarer verteilt.

Gleichzeitig wird Holoubek zufolge das demokratische Prinzip der Union aufgewertet. So gehöre das Europäische Parlament zu den Gewinnern der Reform. Damit werde klar auf vielfach geäußerte Kritik reagiert, die EU sei zu wenig demokratisch legitimiert. Auch die nationalen Parlamente spielten in Hinkunft eine weitaus stärkere Rolle als bisher.

Besonders hob Holoubek darüber hinaus die Stärkung der sozialen Dimension der EU hervor. In diesem Zusammenhang verwies er etwa auf die in der Grundrechte-Charta verankerten sozialen Grundrechte und die besondere Betonung der so genannten "Daseinsvorsorge", zu der etwa Wasserversorgung, Müllentsorgung und soziale Dienste zählen.

Eindeutig ist für Holoubek, dass der EU-Reformvertrag keine Gesamtänderung der Bundesverfassung bringt und damit auch keine zwingende Volksabstimmung erforderlich macht. In der Frage des Vorrangs von EU-Recht gegenüber nationalem Recht ändere der Vertrag am Status quo "gar nichts", sagte er.

Universitätsprofessor Stefan Griller, Vorstand des Europainstituts der Wirtschaftsuniversität Wien, machte geltend, dass der EU-Reformvertrag danach bewertet werden müsse, welche Änderungen er gegenüber dem Status quo bringe. Im direkten Vergleich könne er ausschließlich Verbesserungen erkennen, bekräftigte er. Man könne den Status quo kritisieren und den Vertrag selbst kritisieren, meinte er, ein Vergleich spreche aber eindeutig zugunsten des Reformvertrags.

Zu den wesentlichsten Änderungen gehören Griller zufolge die Erleichterung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union, die Stärkung des Parlamentarismus, eine nicht unwesentliche Klärung der Kompetenzen und eine Verbesserung der Grundrechtsschutzes. Allerdings bringe der Vertrag keine Vereinfachung der Texte, bedauerte er. Es sei einer der gravierendsten Mängel, dass der Text nicht einmal für Experten auf Anhieb verständlich sei, kritisierte Griller.

Klar ist für Griller, dass die EU durch den Vertrag nicht zu einem neuen eruopäischen Bundesstaat wird. Die Eigenständigkeit der europäischen Mitgliedstaaten gehe nicht verloren, unterstrich er. Seiner Meinung nach ist ein europäischer Bundesstaat aus heutiger Sicht allein schon deshalb "utopisch", weil der Staatsgründungswille der Mitgliedsstaaten fehle. Insgesamt bringe der Reformvertrag, so Griller, substanzielle Änderungen, aber keinesfalls eine Totaländerung. Er sieht auch keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung durch den Vertrag. 

Eine gänzlich andere Auffassung als Holoubek und Griller vertrat der deutsche Rechtsexperte Albrecht Schachtschneider. Er machte geltend, dass die EU bereits ein Bundesstaat sei und die Bundesstaatlichkeit durch den Vertrag von Lissabon verstärkt werde. Man wolle das nur nicht wahrhaben, konstatierte er.

Die Bundesstaatlichkeit ergibt sich ihm zufolge aus den Strukturen der EU und aus der Substanz ihrer Befugnisse. Es gebe so gut wie keine Politik, die nicht in der Hand der EU sei, meinte er. So sei sie nicht nur für Wettbewerbsrecht und Handelspolitik allein zuständig, sie lasse den Nationalstaaten auch im Bereich der so genannten geteilten Zuständigkeiten kaum Spielraum. Damit habe die EU auch in der Wirtschaftspolitik, im Binnenmarkt, der Sozialpolitik, der Verkehrspolitik, der Justizpolitik und der Polizeipolitik im Wesentlichen das Sagen. Die Mitgliedsstaaten würden, so Schachtschneider, zu "regionalen Selbstverwaltungseinheiten" reduziert.

Der Vertrag von Lissabon führt nach Auffassung Schachschneiders außerdem zu einem "schmerzlichen Verlust an Demokratie". In Zukunft könnten die Europäische Kommission und der Europäische Rat ohne Einbindung der Parlamente wesentliche Entscheidungen treffen, kritisierte er. Die vorgesehene Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments ist für Schachtschneider, wie er sagte, kein Ausgleich, da das Europäische Parlament kein richtiges Parlament sei, weil nicht jeder EU-Bürger das gleiche Stimmrecht habe und Bürger großer Staaten benachteiligt seien. 

Kritik übte Schachtschneider auch an der rechtlichen Verankerung der Grundrechte-Charta. Damit werde die Verantwortung für den Grundrechtsschutz von nationalen Gerichten zum Europäischen Gerichtshof verlagert, bemängelte er. Für ihn ist der Grundrechtsschutz in der Hand des EuGH aber "so gut wie verloren", dieser habe noch kein einziges Mal in seiner Geschichte zugunsten von Grundrechten entschieden.

Für Schachtschneider ist die Notwendigkeit einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag gegeben.

Johannes Voggenhuber, Abgeordneter der Grünen im Europäischen Parlament, wies die Argumentation Schachtschneiders strikt zurück. Die EU habe etwa keine "Kompetenz-Kompetenz", keine Steuerhoheit, keine Hoheit über ihre Einnahmen, keine eigene Polizei und keine eigene Armee, skizzierte er. Daher könne man auch nicht von einem Bundesstaat sprechen. Überdies müssten alle EU-Verträge von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Voggenhuber zufolge werden mit dem EU-Reformvertrag einige Konstruktionsfehler des Vertrags von Maastricht behoben. Das bestehende Demokratiedefizit der EU hat seiner Meinung nach in diesem Vertrag seinen Ursprung. Die Tatsache, dass Gesetze von Parlamenten gemacht würden und Gesetzgebung öffentlich zu sein habe, sei, so Voggenhuber, von der EU jahrelang vernachlässigt worden.

Auch wenn es, wie Voggenhuber erklärte, nicht gelungen sei, "eine schöne europäische Verfassung" zu entwerfen, so wird mit dem EU-Reformvertrag seiner Ansicht nach doch das Fundament für eine europäische Demokratie gelegt. Erstmals würden die europäischen Institutionen einem Grundrechtsregime unterworfen und soziale Grundrechte den klassischen Grund- und Menschenrechten gleichgestellt, führte er aus. Das sei die Grundvoraussetzung für die Schaffung einer Sozialunion.

Der EU-Reformvertrag bringe keinen "Zentralisierungsschub für Europa" und schaffe keine neuen Kompetenzen für die EU, vielmehr werde die Machtausübung auf europäischer Ebene umfassend demokratisiert, sowie der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle unterworfen, bekräftigte Voggenhuber. Das sei die richtige Antwort auf die Angst und das Misstrauen der Bürger gegenüber Europa. Wer den EU-Vertrag ablehne, wolle die europäische Integration nicht, zeigte er sich überzeugt. (Fortsetzung)