Parlamentskorrespondenz Nr. 187 vom 04.03.2008

Familienlastenausgleichsfonds wird evaluiert

Jugendwohlfahrtsgesetz soll grundlegend reformiert werden

Wien (PK) - Der Familienausschuss beschäftigte sich heute auch mit zahlreichen Anträgen der Opposition, die jedoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt wurden. Unter anderem gefordert werden die Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes und eine finanzielle Absicherung der Besuchsbegleitung für Scheidungskinder (BZÖ), die Abgabe der "Pille danach" an Schulen und eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe (Grüne) sowie eine Valorisierung der wichtigsten Familienleistungen und höhere Familienbeihilfen für Mehrkinderfamilien und Familien mit einem behindertem Kind (FPÖ).

Keine Chance für bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz

Zunächst nahm der Ausschuss die am 11. Oktober vertagten Beratungen über einen Entschließungsantrag des BZÖ (242/A[E]) betreffend Maßnahmenpaket zur Beseitigung bestehender Mängel in der staatlichen Sorge um das Kindeswohl wieder auf. Abgeordnete Ursula Haubner unterstrich in diesem Zusammenhang insbesondere die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Jugendschutzes sowie einer umfassenden Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Sie erkundigte sich auch, ob der Pilotversuch des Kinderbeistands bei Gericht umgesetzt wird.

Sowohl Abgeordnete Andrea Kuntzl als auch Abgeordnete Laura Rudas (beide S) sahen im gegenständlichen Antrag eine Reihe positiver Punkte. Man wolle jedoch jetzt keinen Schnellschuss starten, so Rudas, sondern die derzeit laufenden Arbeiten des Ministeriums abwarten. Damit begründeten die beiden den Antrag auf Vertagung.

Bundesministerin Andrea Kdolsky informierte die Abgeordneten, dass sich derzeit drei Arbeitsgruppen mit einer grundlegenden Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes befassen. Das Ergebnis werde vor dem Sommer im Rahmen einer Veranstaltung präsentiert, worauf das Ministerium darangehen werde, die Vorschläge in eine gesetzliche Form zu fassen. Die Ministerin hat vor, den Entwurf im Herbst dem Parlament vorzulegen. Was das gemeinsam mit Bundesministerin Maria Berger geführte Pilotprojekt Kinderbeistand betrifft, so möchte Kdolsky den Abschluss der Evaluierung abwarten und im Herbst die nächsten Schritte setzen. Für die bundesweite Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes sieht die Ministerin derzeit keine Chance. Sie kündigte auch eine Reform des Mutter-Kind-Passes an, woran derzeit ebenfalls eine Expertengruppe arbeitet.  

Abgabe der "Pille danach" an den Schulen abgelehnt

Kontroversiell diskutierten die Abgeordneten über einen Antrag der Grünen (422 A/[E]), dem zufolge Schülerinnen die "Pille danach" im Bedarfsfall bei SchulärztInnen und VertrauenslehrerInnen beziehen können sollen. Während die Grünen in ihrem Antrag geltend machen, dass die "Pille danach" ein wirksames und gut verträgliches Mittel gegen ungewollte Schwangerschaften sei und derzeit bereits in 17 europäischen Ländern rezeptfrei in Apotheken gekauft werden könne, zeigten sich die anderen Parteien skeptisch.

So kam eine völlige Ablehnung seitens der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Sie stieß sich insbesondere an der Formulierung in der Begründung des Antrags, wo von einer "allgemein guten Verträglichkeit" des Medikaments gesprochen wird. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der "Pille danach" um eine hoch dosiertes Hormonpräparat handle, sei dies verantwortungslos, bemerkte Belakowitsch-Jenewein. Das Medikament dürfe nur durch entsprechend ausgebildete Personen abgegeben werden.

Aus der Sicht der LehrerInnen nahm Abgeordnete Anna Franz (V) Stellung. Die Verantwortung sei zu groß, außerdem stelle sich bei gesundheitlichen Folgeschäden der Schülerinnen dann die Haftungsfrage, und das könne man den LehrerInnen, die über keine medizinische Ausbildung verfügen, nicht aufbürden. Außerdem ist laut Abgeordneter Franz entgegen der Darstellung der Grünen die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich sehr gut.

Einen großen Diskussionsbedarf zu dieser Thematik sahen auch die Abgeordneten der SPÖ. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek sprach sich zwar für eine Rezeptfreiheit aus, um auch am Land den Zugang zu diesem Medikament barrierefrei zu gestalten, eine Abgabe der "Pille danach" an den Schulen lehnte sie aber ebenfalls ab. Sie sprach sich jedoch für eine bessere Information, etwa durch das Auflegen von Broschüren, aus. Heinisch-Hosek trat dafür ein, sich sehr genau über die Kontraindikationen des Medikaments zu unterhalten und stellte fest, dass die "Pille danach" nichts mit einem Schwangerschaftsabbruch zu tun hat. Ähnlich äußerte sich ihr Klubkollege Franz Riepl, der anmerkte, die Schule sei keine Lagerhaltung und Abgabestelle für Medikamente. Abgeordnete Laura Rudas (S) fügte hinzu, dass auch VertrauenslehrerInnen sehr unterschiedliche Auffassungen verträten und es sich daher für Schülerinnen ebenfalls schwierig gestalten könnte, sich an diese zu wenden.

Viele offene Fragen ortete auch Abgeordnete Ursula Haubner (B), die sich strikt dagegen wandte, ein Hormonpräparat in die Hand der LehrerInnen zu geben. Haubner zeigte sich jedoch offen für weitere Diskussionen. Unterstützt wurde von ihr der Vorschlag, die Information an den Schulen zu verbessern. Man sollte aber nicht nur über Verhütung und Abtreibung informieren, sondern auch darüber, wie man eine Schwangerschaft austrägt, meinte sie.

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (G) verteidigte ihren Antrag und kritisierte, dass die Abgabe der "Pille danach" in Österreich zu einer Art Glaubensfrage geworden sei. Gerade bei Teenagern sei der Prozentsatz ungewollter Schwangerschaft sehr hoch, weshalb die "Pille danach" einer Abtreibung vorzuziehen sei. Am Land sei es aber nicht einfach, an ein derartiges Hormonpräparat zu kommen, weil dort die Anonymität nicht gegeben sei. Die Abgabe an den Schulen hätte den Vorteil, dass sich die LehrerInnen wieder mehr mit dem Thema befassen müssten. Außerdem hätten LehrerInnen die Möglichkeit, im Nachhinein nochmals auf die Schülerinnen zuzugehen und auf etwaige Probleme einzugehen.

Bundesministerin Andrea Kdolsky wies den Vorwurf zurück, man mache aus dem Thema eine Glaubensfrage. Als Ärztin sei sie dagegen, ein Hormonpräparat von dafür nicht qualifizierten Personen an junge Menschen abzugeben. Die fachärztliche Information sei unabdingbar, da derartige Präparate gerade bei Heranwachsenden gesundheitliche Störungen verursachen können. Die "Pille danach" sei eine Notfallsmedikation, die mit Vorsicht angewendet werden müsse, und kein Verhütungsmittel, unterstrich die Ministerin und wies, wie einige andere zuvor, auf die Haftungsfrage bei LehrerInnen hin.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) respektierte zwar die Vorsicht der Ministerin, er wies aber auf das Faktum hin, dass es bereits derzeit möglich sei, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ärztliche Verschreibung zu diesem Medikament zu kommen. Man müsse daher die großen Unterschiede hinsichtlich der Zugänglichkeit eingehend erörtern, sagte Öllinger.

Prekäre Lage des Familienlastenausgleichsfonds

Gleich in mehreren Anträgen urgiert die FPÖ eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes. Ihr geht es dabei vor allem um eine Ausdehnung der Kinderstaffel ab dem 2. Kind, eine Erhöhung der Familienbeihilfe für Familien mit einem erheblich behinderten Kind sowie um eine Valorisierung der wichtigsten Familienleistungen wie etwa des Kinderbetreuungsgeldes und des Kinderabsetzbetrags.

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) begründete jeweils die Anträge. So wies sie hinsichtlich der geforderten Erweiterung der Familienbeihilfe für Mehrkinderfamilien (474/A) darauf hin, dass aufgrund der Teuerungswelle bereits Familien mit zwei Kindern unter Druck geraten, weshalb nach ihrer Ansicht die Kinderstaffel bereits ab dem zweiten Kind einsetzen sollte.

Abgeordneter August Wöginger (V) erinnerte an die verbesserte Mehrkindstaffel ab 1. Jänner, an die flexiblere Gestaltung des Kinderbetreuungsgeldes und an das so genannte "Babypaket" mit der Abschaffung der Gebührenpflicht. Dieser erste Schritt müsse nun durch die Steuerreform ergänzt werden, die den Familien eine deutliche Entlastung bringen soll, betonte Wöginger.

Dezidierte Ablehnung des Antrags kam von den Grünen. Abgeordneter Karl Öllinger (G) stufte die Begründung des Antrags als "rassistisch" ein. Dort heißt es nämlich, Familien mit zwei Kindern beträfen mehr "die heimische autochthone Bevölkerung".

Im Gegensatz dazu meinte Abgeordnete Ursula Haubner (B), ihr gehe es um den Inhalt des Antrags. Im Sinne der Gleichbehandlung und vor dem Hintergrund der Teuerungswelle wäre die Staffelung bereits ab dem zweiten Kind durchaus legitim.

Die Einschätzung Öllingers wurde vollinhaltlich von Abgeordneter Andrea Kuntzl (S) geteilt. Sie meinte auch, es komme bei der Armutgefährdung nicht immer auf die Kinderzahl an, sondern darauf, von welchen Einkommen eine Familie leben muss. Dennoch sei es Tatsache, dass Familien mit mehreren Kindern am meisten armutgefährdet sind. Die SPÖ trete daher für eine steuerliche Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen ein.

Auch Bundesministerin Andrea Kdolsky bestätigte, dass gerade Mehrkinderfamilien Gefahr laufen, in die Armut abzugleiten. Sie machte aber auch darauf aufmerksam, dass Österreich europaweit die Nummer Eins bei der direkten Förderung von Familien ist. Dennoch habe das nicht zu einer Verbesserung der Geburtenrate beigetragen. Die nächsten Schritte müssten daher bei der steuerlichen Entlastung der Familien und beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen einsetzen. Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang aber auch auf den, wie sie sagte, katastrophalen Zustand des Familienlastenausgleichsfonds hin. Derzeit würde die Struktur des Fonds evaluiert, um Transparenz in die Zahlungsströme zu bekommen.

Was die von Abgeordneter Barbara Rosenkranz (F) beantragte Erhöhung der Familienbeihilfe für Familien mit einem erheblich behinderten Kind betrifft (484/A), so wiesen die Abgeordneten Andrea Kuntzl (S) und Anna Höllerer (V) ebenfalls auf die schwierige finanzielle Situation des Familienlastenausgleichsfonds hin.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) sah in der Erhöhung der Familienbeihilfe nicht das geeignete Instrument, um den Aufwand für eine erheblich behindertes Kind entsprechend abzugelten. Ihrer Ansicht nach ist es zielführender, beim Pflegegeld anzusetzen und Kinder genauso einzustufen wie erwachsene Pflegebedürftige. Sie wies auf einen entsprechenden Antrag ihrer Klubkollegin Theresia Haidlmayr hin. Diese Ansicht Mandaks wurde von Abgeordneter Ursula Haubner (B) geteilt, die jedoch meinte, das schließe eine Erhöhung der Familienbeihilfe nicht aus. Sie unterstütze daher den FPÖ-Antrag.

Bundesministerin Kdolsky sagte zu, dass die verbesserte finanzielle Unterstützung für Familien mit erheblich behinderten Kindern ganz oben auf der Agenda stünde. Sie wolle aber die Evaluierung des Familienlastenausgleichsfonds abwarten.

Hinsichtlich der von der FPÖ geforderten Valorisierung der wichtigsten Familienleistungen (172/A[E]) wurde die Vertagung ebenfalls mit dem Zustand des Familienlastenausgleichs begründet. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) forderte, den Teuerungsausgleich durch eine vorgezogene Steuerreform vorzunehmen. Zusätzliches Geld müsse aber für die Infrastruktur, sprich für Kinderbetreuungseinrichtungen, zur Verfügung gestellt werden.    

Ebenfalls um die Familienbeihilfe geht es in einem Entschließungsantrag der Grünen (500/A[E]). Abgeordnete Sabine Mandak fordert, sämtliche Familienleistungen künftig zu Beginn des Monats der Anspruchsberechtigung auszuzahlen, um finanziellen Problemen von Familien entgegen zu wirken. Für die Familien stünden vor allem am Monatsbeginn viele Fixzahlungen an, argumentierte Mandak.

Grundsätzliche Unterstützung erhielten die Grünen von Abgeordneter Ursula Haubner (B), die sich für eine Vereinheitlichung bei der Auszahlung der verschiedenen Familienleistungen aussprach, sowie von Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F). Letztere meinte jedoch, man müsse sich bei einer etwaigen Umstellung genau die zusätzlichen Verwaltungskosten anschauen. Auch Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) trat dafür ein, im Vorfeld den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu prüfen.

Abgeordnete Andrea Eder-Gitschthaler (V) führte ins Treffen, dass die geltende Regelung bei einem etwaigen Eintritt der Jugendlichen in den Beruf keine finanzielle Lücke lasse, da die Löhne auch erst Ende des Monats ausbezahlt würden. Außerdem könnten die Familien derzeit besser reagieren, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wird. (Schluss)