Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 04.03.2008

Erweiterte Informationspflichten für Tschechien in Sachen Temelin

Umweltausschuss beschließt Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes

Wien (PK) – In der heute Nachmittag stattfindenden Sitzung des Umweltausschusses wurde zunächst eine Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ beschlossen, die in erster Linie eine EU-Richtlinie über (Alt)Batterien und (Alt)Akkumulatoren umsetzt. Der zweite Teil der Sitzung war geprägt von einer Diskussion über Temelin. Bundesminister Josef Pröll bezeichnete das auf der Tagesordnung stehende Abkommen mit Tschechien "zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz", das erweiterte Informationspflichten bringt, als tatsächliche Qualitätsverbesserung. Die Opposition bemängelte, dass die wichtigsten offenen Fragen nicht gelöst seien, vor allem die Anerkennung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melker Abkommens durch Tschechien. – Die Regierungsvorlage sowie der von SPÖ und ÖVP eingebrachte Entschließungsantrag wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Neue Sammel- und Verwertungssysteme für Batterien

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hat die Bundesregierung einen Entwurf für eine " Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle Batterien " vorgelegt. Die Novelle schreibt den Herstellern von Batterien und Akkumulatoren vor, sich zu registrieren und an einem Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- und Fahrzeug-Altbatterien und Altakkumulatoren teilzunehmen. Gemeinden oder Gemeindeverbände müssen ihren Bürgern die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Gerätealtbatterien aus privaten Haushalten anbieten. Jeder Vertreiber einer Batterie oder eines Elektrogerätes, das eine Batterie enthält, muss unabhängig von einem Neukauf und unabhängig von der chemischen Zusammensetzung Altbatterien der entsprechenden Sammel- und Behandlungskategorie zurücknehmen, dies gilt auch für den Versandhandel und für Vertreiber von Fahrzeugbatterien.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) sprach im Zusammenhang mit der AWG-Novelle von einem sehr effizienten Ansatz. Die Hersteller seien nun aufgefordert, entsprechende Systeme zu entwickeln. - Abgeordneter Karlheinz Klement (F) sah in den Altbatterien eine interessante Rohstoffquelle, die genutzt werden müsse. - Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) bemängelte, dass die Kommunen die Fahrzeugbatterien nicht mehr verpflichtend zurücknehmen müssen. – Abgeordneter Gerhard Steier (S) lobte die konsensuale Lösung, die einen Nutzen sowohl für die Konsumenten als auch für die Wirtschaft bringe. Eine von ihm eingebrachte Ausschussfeststellung sah eine Evaluierung des Systems nach einer gewissen Zeitspanne sowie eine verpflichtende Information der Konsumenten vor. – Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) hielt der Abgeordneten Lichtenecker entgegen, dass die verpflichtende Rücknahme nicht angetastet werde. Bei den Altbatterien sei jedoch aufgrund des Sachwertes ein Markt entstanden, gab er zu bedenken. - Abgeordneter Veit Schalle (B) forderte eine noch bessere Information der Konsumenten, da noch immer zu viele Batterien im normalen Müll landen. – Abgeordneter Franz Hörl (V) stellte in Frage, ob Bodenaushub überhaupt im AWG geregelt werden müsse.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) ging auf den Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der die Einführung einer Meldepflicht bei der Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle vorsieht. Jahr für Jahr würden nämlich tausende Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, wobei unter dem Deckmantel des Datenschutzes geheim gehalten wird, wo welche Abfälle verbrannt oder verarbeitet werden. Eine jährliche Meldepflicht des Umweltressorts soll Bürgermeister und Gemeinderäte über Art und Menge gefährlicher Abfälle in ihren Gemeinden informieren.

G-Abgeordnete Ruperta Lichtenecker machte in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion anhand von Beispielen darauf aufmerksam, dass von unbefugten Personen illegal betriebene Bodenaushubdeponien in Form eines "vereinfachten Verfahrens" gegen den Willen von Anrainern und Gemeinden nachträglich genehmigt werden können. Die Grünen verlangen daher eine Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle, die verhindert, dass konsenslos errichtete Deponien ohne Parteistellung der Anrainer nachträglich legalisiert werden.

Bundesminister Josef Pröll pflichtete Abgeordnetem Klement bei, dass sich aufgrund der Rohstoffpreise ein Markt bei den Altbatterien entwickelt habe und eine neue Situation bei den Recycling-Kreisläufen entstanden ist. Was die Fahrzeugbatterien betrifft, so sehe er keine Änderung, meinte er in Richtung Abgeordneter Lichtenecker, zumal sichergestellt sei, dass alle – egal, wo sie gesammelt werden – abgeholt werden. Auch für die Forderung des Abgeordneten Hofer sah er keine Notwendigkeit, da es seiner Ansicht nach bereits ein dichtes Informationsnetz und ein strenges Regelungssystem für die Anlagen gibt. Bezüglich des S-V-Abänderungsantrages wies Pröll darauf hin, dass Amtsbeschwerden überall dort möglich sind, wo das Lebensministerium in erster Instanz entscheidet, und zwar vor allem in Fällen bezüglich der Verbringung von Abfällen. Weiters teilte der Ressortchef den Abgeordneten noch mit, dass die Verpackungs-Verordnung Ende 2008 bzw. Anfang 2009 unter Dach und Fach sein sollte.

Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ beschlossen; die Ausschussfeststellung fand die Zustimmung aller Parteien. Keine Zustimmung fand der F-Entschließungsantrag; der G-Entschließungsantrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Mehr AKW-Informationen aus Tschechien 

Zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des "Melker Prozesses" samt Follow-up, dem sogenannten "Brüsseler Abkommen", haben österreichische Experten seit 2002 mit tschechischen Kollegen über Verbesserungen bei der nuklearen Sicherheit und beim Strahlenschutz verhandelt. Das Ergebnis, ein von beiden Regierungen Anfang 2006 unterzeichnetes Protokoll sieht Änderungen im Abkommen zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz vor. Zentraler Inhalt der Regierungsvorlage ist eine Ausweitung der Informationspflichten: Große Veränderungen wie Leistungssteigerung, Erneuerung oder Erweiterung der Betriebsbewilligung, Stilllegung oder Rückbau von Kernanlagen werden in den Informationsaustausch aufgenommen. Dazu kommen Regelungen für die Zusammenarbeit beim Notfallschutz und die Anpassung des regelmäßigen automatischen Datenaustausches an den Stand der Technik. Für Konsultationen in Einzelfällen wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Streitbeilegungsbestimmungen im bestehenden Abkommen konnten trotz nachhaltiger österreichischer Bemühungen aber nicht verbessert werden, heißt es in den Erläuterungen.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) war der Auffassung, dass die parlamentarische Kommission gute Arbeit geleistet habe. Erklärtes Ziel müsse es natürlich sein, einen Streitbeilegungsmechanismus zu finden. Auch in dem im Laufe der Sitzung eingebrachten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung unter anderem ersucht, an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der "Vereinbarung von Brüssel" festzuhalten und diese völkerrechtliche Verbindlichkeit weiter zu vertreten, zeigte Kopf auf.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) wies darauf hin, dass die FPÖ vier Völkerrechtsexperten gebeten hat, ein Gutachten zu erstellen und auf Basis dieses Ergebnisses einen Antrag eingebracht hat, der jedoch dem außenpolitischen Ausschuss zugewiesen wurde. Zum S-V-Entschließungsantrag brachte er sodann eine Reihe von Kritikpunkten vor. So fragte er sich etwa, warum die Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission verlängert werden soll. Es schaue so aus, als ob sie zur Dauereinrichtung gemacht werden soll, so lange bis Temelin schließlich zur Kenntnis genommen wird. Auch der Ausweitung der Meldepflicht konnte er nichts abgewinnen, da die tschechische Seite schon der bisherigen nicht nachgekommen sei und zahlreiche Störfälle einfach vertuscht wurden. Eine entscheidende Frage sei auch, ob das Abkommen bereits bei den Vereinten Nationen gemäß Artikel 102 registriert wurde. Darauf habe die Außenministerin aber bis heute keine Antwort gegeben.

Die Abgeordneten Petra Bayr und Walter Schopf (beide S) berichteten von der schwierigen und mühsamen Arbeit in der parlamentarischen Kommission. Der Dialog sei jedoch die einzige Möglichkeit, um Verbesserungen zu erreichen; ein Ausstieg aus dem Melker Vertrag bringe niemandem etwas.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) war der Auffassung, dass die wichtigsten offenen Fragen nach wie vor ungelöst seien. In einem Entschließungsantrag forderten die Grünen daher die Bundesregierung auf, die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens durch entsprechende Expertisen zu untermauern und diesen Rechtsstandpunkt gegenüber Tschechien zur Geltung zu bringen. Die Tätigkeit der parlamentarischen Temelin-Kommission wollen die Grünen bis zur Klärung dieser Frage ruhen lassen.

Nachdem es in der nun schon langen Geschichte rund um das AKW Temelin keine Fortschritte gebe, müsse ein verstärkter Druck auf Tschechien und die europäische Atomwirtschaft ausgeübt werden, meinte Abgeordneter Lutz Weinzinger (F).

Abgeordneter Veit Schalle (B) sprach sich gegen den Entschließungsantrag aus, da er den Status quo beibehalte. Das Problem werde viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen und die einzige Möglichkeit sei daher eine Völkerrechtsklage gegen Tschechien, wie dies auch im BZÖ-Antrag gefordert wird.

Bundesminister Josef Pröll stellte gegenüber F-Abgeordnetem Neubauer klar, dass der tschechische Außenminister Jan Kavan im Dezember 2001 von keiner völkerrechtlichen Verbindlichkeit, sondern davon gesprochen habe, dass sich die Regierung gebunden fühle, das Abkommen umzusetzen. Es war höchste Zeit, dass nun dieses Nuklearinformationsabkommen, das die Informationspflichten auf eine erheblich breitere Basis stellt, beschlossen wird. Ein Streitbeilegungsmechanismus hänge nun einmal von der Zustimmung beider Länder ab und hier sei eine Einigung sehr schwierig. Außerdem gab er zu bedenken, dass sich gerade Österreich innerhalb der EU sehr für die Beibehaltung der Autonomie der Länder in Energiefragen eingesetzt habe. Er sehe jedenfalls keine Alternative zum bilateralen Dialog und verstehe daher auch nicht, warum Grüne und Freiheitliche nicht mehr an der Kommission mitarbeiten. – Die Regierungsvorlage und der Entschließungsantrag wurden mehrheitlich angenommen; keine Zustimmung fanden die Anträge der Opposition.

Mehr Öffentlichkeit bei Entscheidungen über Gentechnik-Freisetzungen

Eine Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen dient der Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, insbesondere bei Verfahren über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Als Ziel gilt die Erhöhung der biologischen Sicherheit.

Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien begrüßten die Vorlage und sahen darin eine Verbesserung und einen Fortschritt. - Bundesminister Josef Pröll betonte, dass die nationalen Regelungen im Gentechnikgesetz von dieser Änderung unberührt bleiben, und hielt es für notwendig, bestehende Haftungslücken zu schließen.

Die Vorlage wurde einhellig verabschiedet. (Schluss)