Parlamentskorrespondenz Nr. 192 vom 05.03.2008

Vorlagen: Gesundheit

Anpassung der Gesundheitsberufe an das EU-Recht

Primäres Ziel der Regierungsvorlage (435 d.B.) ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, die Hebammen, den kardiotechnischen Dienst, die medizinischen Masseure/-innen und Heilmasseure/-innen, die medizinisch-technischen Dienste, die Sanitätshilfsdienste, die Sanitäter/innen und den zahnärztlichen Beruf. Außerdem werden die Regelungen über Nostrifikationen im Hebammengesetz und im MTD-Gesetz geändert. Die laufende Überführung der Hebammenakademien und MTD-Akademien in Fachhochschul-Studiengänge hatte nämlich zur Folge, dass die Nostrifikationen nach den geltenden Bestimmungen undurchführbar wurden. (Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz – GesBRÄG 2007)

Novellierung des Hebammen- und Zahnärtzegesetzes

Eine weitere Regierungsvorlage (433 d.B.) aus dem Gesundheitsbereich schlägt eine Novellierung des Hebammen- und des Zahnärztegesetzes vor. Die Änderungen betreffen einerseits die Registrierungsregelungen im Hebammengesetz, andererseits sollen unabhängige Verwaltungssenate der Länder als Berufungsinstanz für Entscheidungen betreffend die Aufnahme und Beendigung der Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des Hebammenberufs normiert werden.

(Schluss)