Parlamentskorrespondenz Nr. 211 vom 07.03.2008

Vorlagen: Soziales

Finanzieller Ausgleich für BezieherInnen von Pensionen unter 747 €

Geht es nach den Grünen, dann sollen die Pensionen unter 747 € im heurigen Jahr nicht mit dem Anpassungsfaktor vervielfältigt, sondern unterschiedlich hoch (mit einem Fixbetrag oder prozentuell) angehoben werden. Diese Erhöhung der Pensionen unter 747 € würde dem Staat nach Berechnung der Grünen 94 Mill. € kosten; angesichts der Tatsache, dass der Bund im Jahr 2007 Mehreinnahmen in der Höhe von 1,6 Mrd. € zu verzeichnen gehabt hat, kann auch budgetärer Notstand eine derartige Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, heißt es in der Begründung des Antrages. (599/A)

G für Vorziehen eines Teils der Pensionserhöhung 2009

Da der besonders starke Anstieg der Preise, insbesondere der Lebensmittelpreise und der Wohnkosten, in den Monaten November und Dezember 2007 sowie im Jänner 2008 erst im Jahr 2009 ausgeglichen wird, verlangen die Grünen in einem Entschließungsantrag ein Vorziehen eines Teils der Pensionserhöhung 2009 auf Juli 2008. (600/A[E])

FPÖ tritt für Aufhebung der verzögerten Pensionsanpassung ein

In einem Antrag fordern F-Abgeordnete, dass alle neuen Pensionen und alle Hinterbliebenenpensionen, für die der Stichtag vor dem 1. Jänner liegt, mit dem Anpassungsfaktor so vervielfacht werden, dass durch die verzögerte Pensionsanpassung im ersten Jahr den Neupensionisten keine Inflationsabgeltung (im Durchschnitt 2,1 %) auf Dauer verloren geht. (607/A)

FPÖ fordert Neuorientierung des Ersatzes der Fahrtkosten für Pendler

Eine Neuorientierung der Ersatzes der Fahrtkosten für Pendler halten F-Abgeordnete für notwendig, denn auch der unselbständig Beschäftigte soll – so wie der Unternehmer – seine berufsbedingten Fahrtkosten zum und vom Arbeitsplatz in voller Höhe im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können. (615/A[E])

FPÖ wünscht Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Dem Lehrling soll für den Fall, dass das Gewerberecht des Lehrbetriebes (durch Zurücklegung, Löschung oder Entziehung) untergeht, ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zustehen, sofern er innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnisnahme bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle zwecks Geltendmachung des Arbeitslosengeldes vorspricht. (621/A)

Behindertengesetze werden an EU-Recht angepasst

In einer Regierungsvorlage (477 d.B.) wird die Anpassung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes an das EU-Recht vorgenommen. So werden der Mindestschadenersatz bei Belästigung von 400 € auf 720 € angehoben, der Mindestschadenersatz bei diskriminierender Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses von einem auf zwei Monatsentgelte ausgedehnt, ein Wahlrecht bei diskriminierender Beendigung zwischen Anfechtung und Schadenersatz eingeräumt und die verschuldensunabhängige Haftung des Belästigers bzw. der Belästigerin in der Arbeitswelt klargestellt. Außerdem wird die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Belästigung von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. (Schluss)


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