Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 25.03.2008

Verfassungsausschuss empfiehlt Ratifikation des EU-Reformvertrags

SPÖ, ÖVP und Grüne gegen Abhaltung einer Volksabstimmung

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute seine Beratungen über den EU-Reformvertrag abgeschlossen. Nach insgesamt vier Sitzungstagen, zahlreichen Expertenanhörungen und knapp 18-stündigen Beratungen empfiehlt der Ausschuss dem Nationalrat, dem Vertrag seine Zustimmung zu erteilen. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, die FPÖ äußerte die Befürchtung, dass Österreich in der EU weiter an Einfluss verlieren werde und blieb bei ihrer Forderung nach Abhaltung einer Volksabstimmung. Das BZÖ nahm aus Protest gegen den Ratifizierungsfahrplan auch an den heutigen Beratungen nicht teil.

Ziel des Reformvertrages (Vertrag von Lissabon) ist es, die demokratische Legitimation der EU zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass die nunmehr erweiterte Union handlungsfähig bleibt. Von 27 EU-Staaten haben sechs den Vertrag bereits ratifiziert.

Vor der Abstimmung wiederholten die Fraktionen ihre grundsätzlichen Positionen zum EU-Reformvertrag. So betonten etwa SPÖ-Klubobmann Josef Cap und Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der EU auch nach dem Erweiterungsprozess zu erhalten und zu verbessern. Die EU sei nicht nur ein Friedensprojekt, sondern auch ein bedeutendes Wirtschafts- und Sozialprojekt, unterstrich Cap. Spindelegger verwies unter anderem auf die "Fülle von Vereinfachungen" durch den Reformvertrag und die Aufwertung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente.

Eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag erachteten weder Cap noch Spindelegger als erforderlich. Sie wiesen in diesem Zusammenhang auf die übereinstimmende Meinung zahlreicher Verfassungsexperten hin. Spindelegger zufolge entspricht es überdies dem Wesen einer repräsentativen Demokratie, dass das Parlament "das letzte Wort hat".

Seitens der FPÖ bekräftigten die Abgeordneten Robert Aspöck, Manfred Haimbuchner und Reinhard Eugen Bösch hingegen die Forderung der FPÖ nach Abhaltung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag. Die FPÖ sei nicht gegen Europa, unterstrich Aspöck, sie sei aber dagegen, dass die EU zu einem "europäischen Einheitsstaat" werde. Seiner Auffassung nach werden kleinere Staaten wie Österreich künftig auf EU-Ebene noch weniger mitzureden haben. Österreich drohe zu einer EU-Provinz zu werden. Er habe auch nicht das Gefühl, dass die nationalen Parlamente gestärkt würden, sagte Aspöck. Abgeordneter Haimbuchner sprach von einem "sehr schwammigen" EU-Vertrag, der viel Raum für Interpretationen lasse und die wahren Probleme nicht beseitige.

Abgeordneter Bösch räumte zwar ein, dass die EU nach der Erweiterung "eine neue Geschäftsgrundlage" brauche, und wertete die diesbezüglichen Elemente des Reformvertrags auch als "vernünftig", er vermisst aber, wie er ausführte, wesentliche Punkte im Vertrag. So fehlt ihm etwa die Zusicherung, dass Österreich gentechnikfreie Zone bleiben und den Universitätszugang für ausländische Studierende weiter einschränken dürfe. Seitens der FPÖ-Abgeordneten wurde zudem bezweifelt, dass es für EU-Bürgerinnen und Bürger möglich sein wird, die Grundrechte durchzusetzen. Was die FPÖ-Forderung nach Abhaltung einer Volksabstimmung betrifft, gab Bösch zu bedenken, dass nur eine solche eine breite öffentliche Diskussion über die Vor- und Nachteile des Vertrags gewährleisten würde.

Namens der Grünen brachte Abgeordnete Ulrike Lunacek einen Entschließungsantrag ein. Er enthält insgesamt 12 an die Bundesregierung gerichtete Forderungen, die sich auf die Zeit nach der Ratifizierung des EU-Reformvertrages beziehen. Unter anderem fordern die Grünen die Einführung einer europäischen Volksabstimmung, die Gleichstellung der Sozialpolitik mit der Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene, eine verstärkte Investition in erneuerbare Energieträger und die Einführung neuer Steuern, etwa durch die Besteuerung von Finanztransaktionen oder von Kerosin, zur Eigenmittelfinanzierung der EU. Außerdem soll die Regierung, geht es nach den Grünen, Verbündete im Kampf gegen die Atomlobby suchen und auf eine "ständig strukturierte Zusammenarbeit" mit anderen EU-Ländern auf militärischem Gebiet verzichten.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) machte geltend, dass die EU "zeitgemäße Spielregeln" brauche. Man dürfe die Bedeutung des Reformvertrags für die Entwicklung der Europäischen Union zu einer Sozialunion nicht verkennen, bekräftigte sie, auch wenn es noch zu früh sei, von einer Sozialunion zu sprechen. Die Neutralität Österreichs wird Grossmann zufolge durch den EU-Reformvertrag besonders abgesichert, eine Auffassung, die auch ihr Fraktionskollege Andreas Schieder teilte.

Auch ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel ging auf die Frage der Neutralität ein. Er bekräftigte, dass der Kern der österreichischen Neutralität – keine Teilnahme an Kriegen, kein Beitritt zu einem Militärbündnis, keine dauerhafte Stationierung fremder Truppen in Österreich – auch in Zukunft unverändert bleibe. Daraus solle man aber nicht ableiten, dass sich Österreich nicht an der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheitspolitik beteiligen werde, sagte er. Generell lasse der EU-Reformvertrag durchaus manche Wünsche noch offen, sagte Schüssel, in Summe sei er aber ein deutlicher Schritt nach vorne.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) zeigte sich über die ausdrückliche Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung sowie über die steigende Bedeutung des Ausschusses der Regionen durch den EU-Reformvertrag erfreut. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) wandte sich gegen die Abhaltung einer Volksabstimmung und begründete dies unter anderem mit der bereits 1994 erfolgten Zustimmung der Bevölkerung zur EU. Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) mahnte eine soziale Absicherung von Mikrounternehmern ein und sprach sich dafür aus, den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu EU-Förderprogrammen zu vereinfachen.

Bei der Abstimmung sprachen sich SPÖ, ÖVP und Grüne für den EU-Reformvertrag aus. Die mit dem Vertrag mitverhandelten Anträge der FPÖ (284/A(E), 407/A(E), 394/A)und der Grünen (343/A(E)), in denen es u.a. um die Abhaltung einer Volksabstimmung sowie um die Beibehaltung der österreichischen Neutralität geht, blieben in der Minderheit.

Ebenfalls keine Mehrheit fand der Entschließungsantrag der Grünen und eine von der FPÖ beantragte Ausschussfeststellung. Die FPÖ wollte mit dieser Ausschussfeststellung klar stellen, dass künftige Änderungen der EU-Verträge auch dann vom Nationalrat zu genehmigen sind, wenn sie auf EU-Ebene nach einem vereinfachten Änderungsverfahren beschlossen werden. Ausschussobmann Peter Wittmann (S) hielt dazu fest, dass dem Nationalrat ohnehin in jedem Fall die Zustimmung zu Staatsverträgen obliegt.

Keine Ergänzung der Tagesordnung um Neuwahlantrag des BZÖ

Zu Beginn der Sitzung hatte BZÖ-Klubobmann Peter Westenthaler beantragt, die Tagesordnung des Verfassungsausschusses um den Neuwahlenantrag seiner Fraktion (262/A) zu ergänzen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Westenthaler argumentierte, dass der Antrag bereits fast neun Monate im Hohen Haus liege und Neuwahlen in Anbetracht des Dauerstreits der Koalition notwendig seien.

Bei den anderen Fraktionen stieß der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung allerdings auf Ablehnung. So argumentierte Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G), dass das Zeitfenster für Neuwahlen vor der Fußball-Europameisterschaft "zu ist" und niemand während der EURO 2008 Wahlen wolle. Überdies verwies er auf die Abwesenheit des BZÖ bei den letzten Sitzungen des Verfassungsausschusses. Dieser Argumentation schloss sich auch Abgeordneter Robert Aspöck (F) an. Seitens der Koalitionsparteien bekräftigten SPÖ-Klubobmann Josef Cap und Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V), es gebe keinen Anlass für Neuwahlen. (Schluss)