Parlamentskorrespondenz Nr. 306 vom 09.04.2008

Nationalrat debattiert Finanzvorlagen

Katastrophenhilfe nach Stürmen, Doppelbesteuerungsabkommen

Wien (PK) – Nach rund sieben Stunden Debatte über den Vertrag von Lissabon widmete sich der Nationalrat einer Serie von Vorlagen aus dem Finanzausschuss. Die Themen reichten von Maßnahmen im Zusammenhang mit Sturmschäden bis zu internationalen Abkommen.

Drei Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds für Schadholzlagerung

Abgeordneter AUER (V) wies auf die dramatischen Auswirkungen der jüngsten Stürme für die österreichische Forstwirtschaft hin. In diesem Sinn zeigte er sich erfreut darüber, dass den Betroffenen nun unbürokratisch geholfen werde. Durch eine Aufstockung des Katastrophenfonds könnten Nasslager für Schadholz eingerichtet werden. Großes Lob zollte Auer den österreichischen Feuerwehren.

Abgeordneter KRAINER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur vorliegenden Gesetzesänderung an. Es sei selbstverständlich, Opfern von Naturkatastrophen zu helfen, bekräftigte er. Generell sprach sich Krainer für ein Bauverbot in "Hochrisikogebieten" aus.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) gab zu bedenken, dass Österreich innerhalb eines Jahres von drei Stürmen - Kyrill, Paula und Emma - heimgesucht worden sei. Die Grünen würden der vorliegenden Gesetzesänderung zustimmen, sagte er, auch wenn er die Einrichtung von Nasslagern für Schadholz nur als Notlösung betrachte. Besser wären, so Rossmann, präventive Klimaschutzmaßnahmen.

Abgeordneter ZANGER (F) machte darauf aufmerksam, dass allein durch die jüngsten Stürme mehr als 8 Mill. Festmeter Schadholz angefallen seien, davon die Hälfte in der Steiermark. Ein von Zanger eingebrachter Abänderungsantrag zielt darauf ab, nicht nur die Nasslagerung von Schadholz, sondern auch die Folienkonservierung seitens der öffentlichen Hand zu unterstützen. Dies würde vor allem kleinen Forstbetrieben zugute kommen, skizzierte er.

Abgeordneter BUCHER (B) qualifizierte eine rasche Hilfe für Waldbauern als dringend erforderlich und begrüßte in diesem Sinn den vorliegenden Gesetzentwurf. Die jüngsten Stürme seien für manche Waldbauern existenzbedrohend, konstatierte er. Um drohende steuerliche Nachteile für betroffene Waldbauern abzufedern, brachte Bucher einen Entschließungsantrag ein.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER verwies darauf, dass die von den Stürmen "Paula" und "Emma" verursachten Schäden deutlich jene Grenze überschritten hätten, für die im Katastrophenfonds Vorsorge getroffen war. Durch eine Änderung des Katastrophefondsgesetzes werde es nun möglich, rasch und adäquat auf neue Katastrophenfälle zu reagieren, erklärte er. Für Matznetter ist auch garantiert, dass die Feuerwehren durch entsprechende Unterstützung ausreichend modernes Material zur Verfügung haben.

Was den Klimaschutz betrifft, hat Österreich Matznetter zufolge mit der Einrichtung des Klimaschutzfonds und der höheren Belastung von CO2-Emissionen vorbildliche Maßnahmen gesetzt.

Abgeordnete LENTSCH (V) machte geltend, dass, wenn die Bauern das Schadholz nicht aus den Wäldern holen, der Borkenkäfer das tun würde. Die Einrichtung von Nasslagern ist für sie in diesem Sinn dringend geboten. "Wer schnell hilft, hilft doppelt", bekräftigte Lentsch.

Abgeordneter WIMMER (S) hob die Bedeutung der Feuerwehren hervor und erneuerte den Vorschlag, Feuerwehrleute gratis gegen Hepatitis zu impfen. Wimmer dankte aber auch den Mitarbeitern der Wildbach- und Lawinenverbauung, die seit fünf Monaten im Einsatz sind, um die massiven Hangrutschungen am Traunsee unter Kontrolle zu bringen.

Abgeordneter FREUND (V) wies auf die durch Orkane hervorgerufenen Schäden hin, sich dabei besonders auf die Problematik am Holzsektor konzentrierend. Hier tue rasche und effiziente Hilfe Not, denn den Betroffenen müsse rasch und unbürokratisch geholfen werden. Besonderen Dank sprach der Redner den Feuerwehren und den Helfern aus. Mit diesem Gesetz leiste man einen wichtigen Beitrag, unterstrich der Redner.

Abgeordnete RINNER (S) sprach ebenfalls zum Thema Orkane und ging dabei auf die entstandenen Sachschäden ein. Besonders bedauerlich sei die Zahl der Toten, die damit verbundenen menschlichen Tragödien könne man mit keinem Geld ungeschehen machen. Diese Novelle schaffe die Möglichkeit, im Schadensfall rasch zu helfen, sie sei daher zu begrüßen, meinte die Rednerin, die gleichfalls den Helfern dankte.

Für die Annahme des Entwurfs sprachen sich auch die Abgeordneten STADLER (V), BAYR und HAGENHOFER (beide S) aus. In einer zweiten Wortmeldung ergänzte Abgeordneter AUER (V) die bereits gemachten Äußerungen zum Thema Raumordnung.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen, der F-Abänderungsantrag fand hingegen keine Mehrheit. Der B-Entschließungsantrag blieb gleichfalls in der Minderheit.

Änderung des Investmentfondsgesetzes, in der Versicherungsaufsicht und ein Koalitionsantrag

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) kritisierte, dass der Entwurf zum Investmentfondsgesetz wohl nur von absoluten Experten verstanden werde. Der Entwurf lasse einige Fragen offen, meinte der Redner, der für seine Ansicht einige Beispiele benannte. Im Interesse von Kleinanlegern wären Bemühungen wünschenswert, die entsprechenden Unterlagen verständlich zu gestalten, regte der Redner an, der sich skeptisch zeigte, ob die beabsichtigten Ziele mit diesem Entwurf auch erreicht würden.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) zeigte sich hingegen zufrieden mit den in Rede stehenden Vorlagen, brächten sie doch nachhaltige Vorteile. Zudem gelte es, einen Wettbewerbsnachteil der heimischen Versicherungen zu beseitigen, weshalb er um Zustimmung für die Entwürfe bitte.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) schloss an seinen Vorredner an und ging sodann auf einige Details des Kapitalmarkts ein und meinte, auf diesem Gebiet habe man noch sehr interessante Diskussionen vor sich. Sodann ging der Redner auf jüngste Entwicklungen im Bereich des Kapitalmarkts ein.

Abgeordneter THEMESSL (F) signalisierte die umfassende Zustimmung seiner Fraktion zu den in Rede stehenden Vorlagen, diese nochmals inhaltlich erläuternd.

Abgeordneter BUCHER (B) erklärte, auch seine Fraktion werde den Vorlagen zustimmen, denn alles, was dazu diene, dem Anleger mehr Transparenz zu bieten, sei zu begrüßen. Weiters brachte er einen Entschließungsantrag betreffend steuerliche Begünstigung von Spenden ein.

Abgeordneter AUER (V) meinte, die Transparenz werde erhöht und der Anlegerschutz gestärkt, womit man es mit einer begrüßenswerten Verbesserung zu tun habe.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) fokussierte auf den Anlegerschutz und sagte, die gegenständliche Vorlage diene diesem Zweck und sei daher zu begrüßen, zumal es sich auch um eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Firmen handle.

Abgeordneter KAIPEL (S) unterstrich die vorgebrachten Argumente und votierte gleichfalls für die Annahme der gegenständlichen Vorlagen, da es sich um sinnvolle Maßnahmen handle.

Ebenfalls begrüßt wurden die Vorlagen von den V-Abgeordneten Mag. IKRATH, Dr. SONNBERGER und Mag. EISENSCHENK.

Die Vorlagen wurden mehrheitlich, der Bericht des Ausschusses über den Antrag 674/A wurde einstimmig angenommen, der B-Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung.

Ein Koalitionsantrag, Abkommen mit Albanien und mit Polen

Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) erläuterte die Inhalte der geplanten Novelle des Konsulargebührengesetzes, die er für sehr gut hielt, weshalb er für dessen Annahme plädierte. Sodann setzte er sich mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Österreich und Albanien auseinander, durch welches er wirtschaftliche Vorteile erwartete.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) sprach sich gleichfalls für die geplanten Maßnahmen aus, zu denselben Schlüssen wie sein Vorredner kommend.

Abgeordneter WEINZINGER (F) erklärte, natürlich sei auch seine Fraktion für die geplante Änderung.

Abgeordneter BUCHER (B) sagte, die Punkte seien bereits ausreichend dargelegt, weshalb er sich darauf beschränke, Zustimmung zu signalisieren.

Zustimmung kam auch von den S-Abgeordneten Mag. GASSNER und KIRCHGATTERER.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER wies den Abgeordneten Rossmann darauf hin, dass erst ein Begutachtungsentwurf für ein Schenkungsmeldegesetz versandt worden ist, wobei die Frist am 11. April endet. Was den angesprochenen "Mausefalleneffekt" betrifft, so gab er zu bedenken, dass eine Stiftungseingangsbesteuerung mit 5 % besteht, die es bei allen anderen Zuwendungen nicht mehr geben würde.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Konsulargebührengesetzes, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien sowie die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen einstimmig angenommen.

(Schluss Finanzvorlagen/Forts. NR)