Parlamentskorrespondenz Nr. 315 vom 10.04.2008

Justizvorlagen runden die Tagesordnung des Nationalrates ab

Kinderrechtskonvention wird im Zuge der Verfassungsreform umgesetzt

Wien (PK) – Im Zusammenhang mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 erwartete sich S-Abgeordneter Dr. JAROLIM von diesem Gesetz eine Verbesserung der externen Kontrolle in den Unternehmen durch die Bestimmung, dass "Netzwerke" in Zukunft nicht mehr mit der Abschlussprüfung betraut werden dürfen. Ein von Jarolim eingebrachter Abänderungsantrag hatte überwiegend redaktionelle Klarstellungen und Verweise zum Inhalt.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) bekannte sich zu einer effizienteren Kontrolle von Kapitalgesellschaften, merkte aber an, dass auch die beste Kontrolle Missstände und kriminelle Handlungen nicht ausschließen könne. In diesem Zusammenhang mahnte der Abgeordnete die Verantwortung der Aufsichtsräte ein, mit Sachkunde dafür zu sorgen, dass die Interessen der Anleger und Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens gewahrt bleiben. Das vorliegende Gesetz verbessere die Rahmenbedingungen für eine effiziente Kontrolle, ohne den Handlungsspielraum der Unternehmen einzuschränken.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) sah die Einengung des Handlungsspielraums des österreichischen Parlaments durch den EU-Reformvertrag angesichts der vorliegenden Umsetzung von EU-Richtlinien bestätigt, kündigte aber dennoch die Zustimmung der FPÖ an, weil sie mit den Neuerungen sachlich übereinstimme. Der Gesetzentwurf sei im Interesse der Transparenz und einer effizienteren Kontrolle zu begrüßen, sagte Haimbuchner und bekannte sich zur Stärkung des Vertrauens in Konzernabschlüsse und zur Verbesserung des Risikomanagements in Unternehmen.

Auch Abgeordneter Mag. DARMANN (B) besprach die Umsetzung von EU-Richtlinien durch ein Unternehmensrechts-Änderungsgesetz positiv. Es könne nur sinnvoll sein, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu verstärken. Das BZÖ hätte sich darüber hinaus gewünscht, den Vorschlag des Rechnungshofes umzusetzen und eine externe Rotation einzuführen, merkte Darmann an.

Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte an Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche, die große wirtschaftliche Schäden verursacht haben. Daher sei es zu begrüßen, wenn die Abschlussberichte künftig besser geprüft und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers verstärkt wird. Dies liege im Interesse des Wirtschaftsstandorts und der Arbeitnehmer, zeigte sich die Rednerin überzeugt und sah auch Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Genossenschaften für wichtig an.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) sprach von einem wichtigen Gesetz, das nun nach guter Kooperation zwischen Justizressort und Justizausschuss konsensual beschlossen werden könne. Die Vor- und Nachteile externer und interner Rotation seien intensiv diskutiert worden, wobei die Nachteile der externen Kontrolle deutlich herausgearbeitet werden konnten. In der Causa Meinl sei zu prüfen, wie es möglich gewesen sei, ein System zu etablieren, das nur als "Abzocke" bezeichnet werden könne.

Justizministerin Dr. BERGER dankte für die tief gehende Debatte des Regierungsentwurfs im Justizausschuss und brachte ihre Freude über die einhellige Zustimmung zum Ausdruck. Über die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien hinaus gehe es auch um Grundsätze der Corporate Governance, etwa bei der intensiveren Kommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer. Der Corporate Governance Codex wird künftig eine größere Rolle spielen, um die Unternehmenskultur zu verbessern und die Verantwortlichkeiten in den Unternehmen klar zu regeln. Bei der Umsetzung des Codex müsse nicht alles gesetzlich geregelt werden, doch aber dort, wo die Entwicklung der Unternehmen hinter den Anforderungen der Zeit zurückbleibe, sagte die Justizministerin.

Abgeordneter GLASER (V) bekannte sich zur Straffung der Bedingungen, unter denen Abschlussprüfer tätig seien können, wobei ihre Unabhängigkeit im Vordergrund stehe. Der Aufsichtsrat werde künftig stärker in die Bestellung der Prüforgane einbezogen. Generell sei es notwendig, die ethische Verantwortung der Geschäftsführer, der Kontrollorgane und der Abschlussprüfer stärker einzufordern.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) sah die weitreichenden Änderungen, aber auch viele kleine Änderungen durch den Gesetzentwurf als wichtig an. Sie freue sich darüber, dass bei einem Unternehmensübergang grundsätzlich alle nicht persönlichen Rechte auf den Übernehmer übergehen sollen, wodurch ungewollte Haftungsketten vermieden werden können. Dies bringe Erleichterungen für die Betriebe, zeigte sich die Rednerin erleichtert.

    

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) hielt es für richtig, bei der Umsetzung des Corporate Governance Codex den Weg von "soft law" einzuschlagen und erst in weiterer Folge an gesetzgeberische Maßnahmen zu denken. Das gelte auch für den Gender Aspekt, denn es entspreche dem wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen, auf den speziellen Input der Frauen nicht zu verzichten. Denn ohne diesen können Betriebe nicht erfolgreich sein, wie sich längst herausgestellt habe.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) hielt in manchen Fällen Druck von der vielgescholtenen EU für richtig, weil man nicht sicher sein könne, dass alles aus eigener Kraft gelingen könne. Von einer externen Rotation hätte er sich mehr Druck auf die Seriosität des Abschlussprüfers erwartet, merkte Kogler an. Beim "Casino Jericho" wäre mancher Missstand mit einer strengeren Rotationsregelung nicht möglich gewesen, ebenso beim Fall Meinl, wobei sich Kogler über die nunmehrige Anerkennung des Gesetzgebungsbedarfs erfreut zeigte. Die Marktwirtschaft könne nur funktionieren, wenn durch Kontrolle sichergestellt werde, dass ihre Regeln eingehalten werden.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des S-V-Abänderungsantrages einstimmig verabschiedet.

    

Nächster Verhandlungsgegenstand: Feilbietungsrechtsänderungsgesetz.

Abgeordnete STADLBAUER (S) erinnerte daran, dass die Möglichkeit zur freiwilligen Versteigerungen von Liegenschaften bisher kaum genutzt wurde. Nun werden Rechtsanwälte und Notare befugt, Immobilien außerhalb eines ordentlichen Gerichtsverfahrens gemeinsam versteigern zu können oder sich eines privaten Aktionärs zu bedienen. Das am 1.1.2009 in Kraft tretende Gesetz soll die freiwillige Feilbietung attraktiver machen und den Liegenschaftsverkehr beleben. Das diene der Wirtschaft und entlaste zugleich die Gerichte. Die SPÖ stimme diesem praktikablen Gesetz, das den Bürgern Gerichtsgebühren erspare, gerne zu. 

Auch Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) bekannte sich dazu, die freiwillige Feilbietung zu erleichtern und damit den Verkauf von Immobilien zu erleichtern. Die Trennung der Funktionen des Notars und des Rechtsanwalts bei der Versteigerung sei eine gute Lösung; so werde ein sauberes Verfahren gewährleistet. 

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) hielt es für richtig, die Gerichtsbarkeit zu entbürokratisieren, weil dies der Leistungsfähigkeit des Staates diene. Personalprobleme bei den Gerichten veranlassten den Abgeordneten zu einem Appell an die Justizministerin: sie möge für eine entsprechende Personalausstattung bei den Gerichten sorgen.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) schloss sich in einer kurzen Wortmeldung seinen Vorrednern an und kündigte die Zustimmung der Freiheitlichen an.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) begrüßte die Regierungsvorlage seitens des BZÖ und hob ausdrücklich die Entlastung der Gerichte hervor. Der Bürger könne beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften nun eine wirtschaftlichere und effizientere Erledigung seines Anliegens erwarten.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) zeigte sich erfreut über den einstimmigen Beschluss und fasste die Vorteile der Neuerung zusammen, indem er auf die Möglichkeit hinwies, Immobilien durch private Auktionshäuser feilbieten zu können. Dazu kommt die Gewährleistung des Konsumentenschutzes durch die vorgeschriebene Kooperation von Notaren, Liegenschaftsexperten und Anwälten.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) zeigte seine Freude über die Beseitigung eines Anachronismus und brach in Analogie dazu eine Lanze für die Einführung des Registerpfandrechts.

Auch Justizministerin Dr. BERGER bekundete ihre Freude über die breite Zustimmung zu einer weiteren Vorlage ihres Ressorts. Der Stellenplan 2007/08 sehe mehr Planstellen für Richter, aber auch für Staatsanwälte und Justizwachebeamte vor, informierte die Ministerin. Ihrer Ansicht nach seien die Staatsanwaltschaften ausreichend mit Planstellen ausgestattet. Beim Thema Registerpfandrecht zeigte sich die Ministerin gesprächsbereit.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

In der Debatte über das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten legte Abgeordnete ABLINGER (S) ein nachdrückliches Bekenntnis zur Stärkung der Kinderrechte ab. Kinder sollen das Recht haben, vor Gericht ihre Meinung äußern zu dürfen und angehört zu werden. Bei der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes sei die Justizministerin gut unterwegs, es fehle nur noch das nötige Geld vom Finanzminister. In diesem Zusammenhang machte die Rednerin auf die Armutsgefährdung vieler Alleinerzieherinnen aufmerksam. Eine rasche Lösung durch Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes sei notwendig, um Frauen- und Kinderarmut zu vermeiden.

Abgeordnete FRANZ (V) sah Kinderrechte als Menschenrechte für Menschen unter 18 Jahren an. Dazu gehören der Schutz vor Gewalt, die Meinungsfreiheit und die Partizipation. Prozessuale Rechte seien für Kinder wichtig, sagte die Rednerin. Auch Abgeordnete Franz ging auf die Armutsgefährdung von insgesamt 80.000 Kindern in Österreich ein und drängte darauf, die Familien in der nächsten Steuerreform entsprechend zu berücksichtigen.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) kritisierte mangelndes Engagement in Österreich bei der Weiterentwicklung der Kinderrechte. Die Vorlage bringe keine Erweiterung von Kinderrechten und der Hinweis, sie koste nichts, werfe die Frage auf, wie die zusätzliche Beratung der Kinder finanziert werden soll. Wichtig sei die Wahrung der Kinderrechte bei Auslandsadoptionen. Es gehe laut Zwerschitz nicht an, dass Kinder erst dann sagen können, dass sie nicht in Österreich sein wollen, wenn sie der deutschen Sprache mächtig sind. Weiters beklagte die Abgeordnete Mängel in der medizinischen Versorgung von Missbrauchsopfern und Lücken bei der Betreuung von Kindern. Handlungsbedarf sah Zwerschitz auch bei der Erhöhung der Schüler- und Studienbeihilfen und bei der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen. Ihre Freude über die Vorlage sei gering, weil nur wenig von dem umgesetzt werde, was die Regierung beim Ausbau der Kinderrechte versprochen habe.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) begrüßte die Initiative des Europarates, weil damit die Kinderrechte gestärkt werden und den Kindern die Möglichkeit gegeben wird, sich zu äußern. Eine wichtige Empfehlung, die auch in Österreich umgesetzt werden müsse, betreffe die Beschleunigung der Verfahrensdauer von familienrechtlichen Angelegenheiten, unterstrich Klement. Weiters sprach er die Bedeutung der gemeinsamen Obsorge von Vater und Mutter an, die laut einer aktuellen Studie ein Erfolgsmodell darstelle. Es wäre daher zu überlegen, ob nicht bereits im Scheidungsprozess die Eltern über ein solches Modell verpflichtend informiert werden sollen. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion forderte er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Obsorge beider Elternteile analog zur Rechtslage in der BRD als gesetzlichen Regelfall vorsieht.

Das BZÖ unterstütze vollinhaltlich die Regierungsvorlage bezüglich das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten, stellte Abgeordneter Mag. DARMANN (B) fest. Im besonderen hob er dabei die Erleichterung der Ausübung der materiellen Kinderrechte hervor, weil sich das BZÖ seit jeher dafür eingesetzt habe. Säumig sei die Regierung noch in Bezug auf die Regelung im Bereich der Absicherung des Unterhaltsvorschusses, bemängelte der B-Mandatar.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) sprach die Änderungen im Kindschaftsrecht an und war überzeugt davon, dass die gemeinsame Obsorge der Eltern zu einer Bewusstseinsänderung geführt habe. Mit dem vorliegenden Abkommen werde nun festgelegt, dass den Kindern Gehör geschenkt wird. Angesichts der zunehmenden gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen frage er sich jedoch, wie viele Kinder überhaupt in der Lage sind, sich zu artikulieren. Aus diesem Grund sollte die sprachliche Frühförderung forciert werden, wünschte sich Eisenschenk.

Abgeordnete STEIBL (V) begrüßte das Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten, das ein gutes, wichtiges und richtiges Zeichen im Sinne der Kinder sei. Sie sprach sodann die Homepage www.kinderrechte.gv.at an, wo man sich ausführlich über verschiedenste Themen informieren könne.

Abgeordnete RIENER (V) wies darauf hin, dass bereits einige Inhalte des Übereinkommens umgesetzt wurden. Als Beispiel nannte sie die Möglichkeit der persönlichen Befragung von Kindern bei Pflege-, Erziehungs- und Besuchsrechtsverfahren. Für wichtig erachtete sie es, dass Eltern im Vorfeld unterstützt werden müssen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können.

Abgeordnete FUHRMANN (V) sprach von einem sehr wichtigen Übereinkommen, das sich am Kindeswohl orientiere und eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor allem in familienrechtlichen Verfahren fördere.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) nahm das Übereinkommen, das von seiner Fraktion natürlich unterstützt werde, zum Anlass, um auf verwandte Problemfelder einen Blick zu werfen. Der Fall Luca, der von den Medien rasch wieder vergessen wurde, habe gezeigt, dass viele Probleme aus der unendlich langen Verfahrensdauer über das Obsorge- und Besuchsrecht resultieren. Fichtenbauer sprach sich daher für eine unbedingte Erledigungspflicht von sechs Monaten in der ersten Instanz und von drei Monaten in der zweiten Instanz aus. Aufgrund eines aktuellen Falles forderte der F-Redner das Verbot von gefährlichen Kampfhunden in der Nähe von Kindern.

Auch Bundesministerin Dr. BERGER erinnerte daran, dass das gegenständliche Übereinkommen in Österreich bereits umgesetzt ist. Sie informierte sodann darüber, dass die Umsetzung der Kinderrechtskonvention im Zuge der Verfassungsreform (Teil 3) erfolgen soll. Die Arbeiten in ihrem Ressort seien dabei weitgehend abgeschlossen, im Mai könne man damit in die Begutachtung gehen. Das Maßnahmenpaket umfasse insbesondere einen verbesserten Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt, die bessere Wahrnehmung von Kinderrechten in Zivilprozessen, die Ausweitung der Prozessbegleitung auf das Zivilverfahren und die Weiterführung des Modells Kinderbeistand. Es sei richtig, dass es bei den familienrechtlichen Verfahren bezüglich der Dauer Probleme gibt, räumte Berger ein. Es werde daher derzeit ein Aktionsplan Familiengerichtsbarkeit entwickelt. Was den angesprochenen Fall Luca betrifft, so gebe es nun Überlegungen, die auf eine Vereinheitlichung der Melde- und Anzeigepflichten hinauslaufen sollen.

Bei der Abstimmung wurde der Staatsvertrag einstimmig genehmigt; der F-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Die beiden letzten Justizausschussberichte betrafen die Art. 15a-Vereinbarung, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, und die Art. 15a-Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.

Durch die Änderung der 15a-B-VG-Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugründstücken werde einer schon längst fälligen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung getragen, erläuterte Abgeordneter KÖFER (S). Diese Umsetzung sollte für mehr Bürger- und Kundenfreundlichkeit sorgen und mehr Rechtssicherheit gewährleisten. In Zukunft müssen die Grundverkehrsbehörden eine Frist zur Nachholung einer versäumten Handlung einräumen. Die zweite Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betrifft die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten und werde heute zum zweiten Mal verlängert. Es stelle sich für ihn die Fragen, ob nicht ein eigenes Gefangenenkrankenhaus für Österreich unterm Strich die kostengünstigere Lösung wäre.

Abgeordneter PRASSL (V) bezog sich in seiner Wortmeldung auf die Vereinbarung bezüglich den Verkehr mit Baugrundstücken und erläuterte die Eckpunkte der Änderung.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) ging noch einmal auf den vorherigen Tagesordnungspunkt ein und wiederholte seinen Standpunkt, wonach es im Bereich der Staatsanwaltschaft zumindest einen Fehlbedarf von 80 Personen gebe. Was die 15a-Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen betrifft, so frage er sich, warum die Justiz überhaupt für eine Personengruppe zuständig ist, die als nicht zurechnungsfähig und damit als krank gilt. Und warum zahlt die Justiz in den Spitälern den Privatkostentarif? Auffallend sei auch, dass immer öfter der Maßnahmenvollzug vorgesehen ist und dass dieser immer länger dauert.

Die FPÖ werde beiden Vereinbarungen zustimmen, kündigte Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) an. Er konzentrierte sich sodann auf den Justizbereich und stellte die Frage, warum die Kosten in diesem Bereich derart explodieren. Besonders im Steigen seien etwa die Hepatitis-Erkrankungen, was u.a. auf den höheren Ausländeranteil zurückzuführen ist, gab Haimbuchner zu bedenken. In diesen Fällen werden dann die – äußerst umstrittenen – Interferon-Therapien durchgeführt, die pro Person 18.800 € kosten.

Bei der Vereinbarung über die Abgeltung von medizinischen Leistungen handle es sich um die Fortführung eines Ausgleichs zwischen den Ländern und dem Bund, wobei mittlerweile ein Pauschalbetrag von 8,6 Mill. € pro Bundesland festgelegt wurde, erklärte Abgeordneter Mag. DARMANN (B). Ein wesentlicher Kritikpunkt von seiner Fraktion sei, dass von den Spitälern der Privatkostentarif verrechnet wird. Das BZÖ unterstütze auch die zweite Vereinbarung bezüglich des Verkehrs mit Baugrundstücken, weil damit mehr Rechtssicherheit garantiert werde.

Abgeordneter PENDL (S) nahm kurz zur Vereinbarung betreffend die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten Stellung. Im besonderen wies er auf die Problematiken des Maßnahmenvollzugs hin. Es sollte vielleicht einmal im Rahmen einer Enquete darüber diskutiert werden, schlug er vor. Seiner Meinung nach sei es nicht sinnvoll, dass die österreichischen Haftanstalten zunehmend zu einer Psychiatrie werden.

Bei der Abstimmung wurde beiden Art. 15a-Vereinbarungen einstimmig die Genehmigung erteilt.

Der Antrag des Immunitätsausschusses, dem Ersuchen zur behördlichen Verfolgung des F-Abgeordneten Dr. Graf nicht zuzustimmen, wurde einstimmig angenommen.

Nach Beendigung der 56. Sitzung fand noch eine weitere Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)