Parlamentskorrespondenz Nr. 324 vom 14.04.2008

Vorlagen: Bildung

Grüne Initiativen zur Verbesserung der Sexualerziehung

Der derzeit geltende Erlass zur "Sexualerziehung in den Schulen" stamme aus dem Jahr 1970 und bestehe aus Gemeinplätzen, ohne auf konkrete Punkte einzugehen, kritisieren die Grünen. Sie fordern daher die Unterrichtsministerin auf, einen neuen Erlass unter besonderer Berücksichtigung der Themen Hetero- und Homosexualität, Toleranz, Selbstbestimmung, Partnerschaft und Verhütung vorzulegen. (677/A[E])

In einem weiteren Entschließungsantrag (698/A[E]) treten die Grünen dafür ein, GynäkologInnen verpflichtend zum Sexualkundeunterricht beizuziehen. Diese könnten durch eine wertfreie und kompetente Information über alle Fragen zur Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft, Gesundheitsgefahren und sexuell übertragbare Krankheiten die LehrerInnen bei ihren Aufgaben unterstützen.

FPÖ für gesetzlich festgelegte Klassenschülerhöchstzahlen

Die FPÖ hält die Richtwerte für Klassenschülerhöchstzahlen, wie sie der Ministerialentwurf für die Novelle zum Schulorganisationsgesetz vorsieht, für nicht ausreichend. Sie haben daher einen Initiativantrag eingebracht, der die maximalen Schülerzahlen pro Klasse gesetzlich festlegt. So sollen, abgesehen von den Sonderschulen, in den einzelnen Klassen der Pflichtschulen und höheren Schulen keinesfalls mehr als 25 SchülerInnen sitzen. (705/A)

Wie kann man ohne Matura an Pädagogischen Hochschulen studieren?

Nach Einrichtung der Pädagogischen Hochschulen, legte nun die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Erlangung der Studienberechtigung für Studien an den genannten Hochschulen vor (Hochschul-Studienberechtigungsgesetz – HStudBerG). (522 d.B.)

Es bildet die Rechtsgrundlage für das Verfahren der Studienberechtigungsprüfung, die es Personen ohne Matura ermöglicht, an Pädagogischen Hochschulen Bachelorstudien zu inskribieren. Das bedeutet, mit der absolvierten Prüfung nach diesem Gesetz wird es nicht möglich sein, ein Studium an einer anderen universitären Einrichtung zu beginnen. Inhaltlich regelt das Hoschschul-Studienberechtigungsgesetz im Wesentlichen das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete sowie die Anforderungen und Methoden bei den Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungen und Leistungen, die Durchführung und Wiederholungsmöglichkeit von Studienberechtigungsprüfungen sowie die Zusammensetzung der Prüfungskommission. (Schluss)


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