Parlamentskorrespondenz Nr. 356 vom 23.04.2008

Zivildienstzuweisungen erreichten 2007 Rekordmarke

Bericht über Zivildienst für die Jahre 2005 bis 2007 liegt vor

Wien (PK) – Im Jahr 2007 gab es mit 12.079 einen Rekord bei den Zuweisungen zum Zivildienst. Das geht aus dem Zivildienstbericht für die Jahre 2005 bis 2007 (III-136 d.B.) hervor, den jetzt der Innenminister dem Parlament vorgelegt hat. Dies belege, heißt es in dem Bericht, dass der Zivildienst einen kontinuierlichen Zulauf verzeichnet und daher einen immer größer werdenden Stellenwert und wachsende Präsenz im sozialen und gesellschaftlichen Leben Österreichs einnimmt.

Zivildiensterklärungen, Zivildiensteinrichtungen, Zivildienstplätze

Beachtlich ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Zuwachsrate: Gab es 2005 10.318 Zivildiensterklärungen, stieg die Zahl 2006 auf 11.327 und 2007 auf 12.783; das bedeutet, dass die Steigerung von 2004 auf 2005 lediglich 0,6 %, von 2005 auf 2006 9,78 % und von 2006 auf 2007 12,85 % betrug.

2005 (2006/2007) gab es 1.051 (1.096/1.131) bescheidmäßig anerkannte Zivildiensteinrichtungen; davon befanden sich im Burgenland 51 (57/61), in Kärnten 52 (55/59), in Niederösterreich 120 (119/121), in Oberösterreich 191 (201/205), in der Steiermark 148 (157/160), in Salzburg 112 (114/116), in Tirol 126 (133/140), in Vorarlberg 90 (92/94) und in Wien 161 (168/175).

Es gab 2005 (2006/2007) 12.856 (13.376/14.256) anerkannte Zivildienstplätze; davon befanden sich im Burgenland 281 (287/366), in Kärnten 537 (543/672), in Niederösterreich 1.903 (1.906/2.042), in Oberösterreich 2.343 (2.454/2.603), in der Steiermark 1.727 (1.766/1.842), in Salzburg 948 (1.013/1.063), in Tirol 1.177 (1.173/1.232), in Vorarlberg 631 (678/755) und in Wien 3.309 (3.556/3.681). Die meisten Zivildienstplätze gab es in allen drei Jahren auf dem Gebiet des Rettungswesens (um 36 %), der Behindertenhilfe (ungefähr 18 %), der Sozialhilfe (etwa 12,5 %) und in Krankenanstalten (rund 11 %).

2005 (2006/2007) wurden 10.428 Zivildienstpflichtige (11.675/12.079) zugewiesen; davon waren im Burgenland 255 (300/324), in Kärnten 443 (466/435), in Niederösterreich 1.765 (2.075/2.082), in Oberösterreich 1.978 (2.286/2.389), in der Steiermark 1.273 (1.194/1.267), in Salzburg 791 (775/748), in Tirol 933 (958/1.066), in Vorarlberg 532 (673/669) und in Wien 2.458 (2.948/3.099).

Übergenüsse, offene Forderungen

Übergenüsse entstanden aufgrund von Nichteinrechnung von Zeiten in den ordentlichen Zivildienst, Unterbrechung des Zivildienstes, vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst, unrichtige Angaben von Zivildienstleistenden bei Antritt des Zivildienstes über ihren Wohnsitz, missbräuchlicher Verwendung von Fahrtgutscheinen, Wegfall bzw. Änderung der Höhe einer zuerkannten Wohnkostenbeihilfe oder eines zuerkannten Familienunterhaltes. Im Zeitraum 2005 bis 2007 gab es 840 Übergenüsse in einer Gesamthöhe von 177.593 €, davon wurden bis 31.12.2007 82.874 € bezahlt, daher bleibt ein Betrag von 94.719 € offen.

Da es noch offene Forderungen aus dem Berichtszeitraum 2002 – 2004 in der Höhe von 44.540 € gibt, belaufen sich die Gesamtforderungen auf 139.259 €. In allen Fällen, heißt es im Bericht, wurden rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Verjährung der Forderungen des Bundes zu vermeiden.

Zivildiener im Auslandsdienst

Mit der Zivildienstgesetz-Novelle 1991 wurde der Auslandsdienst eingeführt, mit der Novelle 2005 wurde die Mindestdauer des Auslandsdienstes von 14 auf 12 Monate verkürzt. Mit Stichtag 31.12.2007 haben 1.113 Zivildienstpflichtige einen derartigen Dienst absolviert.

Anzahl der Entsendungen: Gedenkdienst: 2005 38, 2006 39, 2007 36; Friedensdienst 2005 1, 2006 0, 2007 1; Sozialdienst: 2005 60, 2006 67, 2007 70; Gesamtentsendungen 2005: 99, 2006: 106 und 2007: 107. In 52 Staaten der Welt (etwa in Australien, Bolivien, Chile, China, Guatemala, Japan, Italien, Pakistan, Sambia und Sierra Leone) kann ein solcher Auslandsdienst geleistet werden.

Die vollständige Leistung des Auslandsdienstes hat zur Folge, dass diese Zivildienstpflichtigen nicht mehr zum ordentlichen Zivildienst heranzuziehen sind. Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieses Dienstes wird dem Zivildienstpflichtigen die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet und ist eine Restdienstzeit im ordentlichen Zivildienst zu leisten. (Schluss)