Parlamentskorrespondenz Nr. 440 vom 16.05.2008

Bis 2015 Steigerung des Ökostromanteils auf 15 Prozent

Zweite Ökostromgesetz-Novelle im Parlament

Wien (PK) - Zur Umsetzung von Entschließungen des Nationalrats und Empfehlungen der Energie-Control folgend, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle des Ökostromgesetzes (553 d.B.) mit neuen Zielen für den Ausbau von Ökostromanlagen vorgelegt. Erneuerbare Energieträger sollen bis 2015 einen Anteil von 15 % am elektrischen Endverbrauch aus öffentlichen Netzen erreichen. Neue und erweiterte Laufkraftwerke sowie Windkraftanlagen sollen bis 2015 jeweils um 700 MW mehr Leistung aus Wasser und Wind bringen, wobei die Hälfte der geplanten zusätzlichen Wasserkraftkapazität auf kleine- und mittlere Anlagen entfällt. Unter der Voraussetzung verfügbarer Rohstoffe sollen zudem neue Biomasse- und Biogas-Ökostromanlagen mit 100 MW Leistung errichtet werden. Investitionen zur energetischen Nutzung von Ablauge aus der Zellstoff- oder Papiererzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden in die Ökostrom-Förderung einbezogen. Um Bau und Ausbau von Anlagen zu beschleunigen, wird das zusätzliche jährliche Unterstützungsvolumen von 17 Mill. Euro auf 21 Mill. Euro aufgestockt und die Vergabe der Mittel flexibler gestaltet.

Optimale Nutzung von Agrarrohstoffen  

Beim Einsatz von Brennstoffen zur Erzeugung von Ökostrom schreibt die Novelle vor, sorgfältig auf die Verfügbarkeit der Rohstoffe und auf deren optimalen Einsatz zu achten. Die bestmögliche Nutzung von Biomasse und Agrarprodukten sei wichtiger als Stromerzeugung um jeden Preis. Neue Ökostromtechnologien (Photovoltaik und Geothermie) sollen in enger Abstimmung mit EU-Forschungsprojekten in Programmen wie dem KLI.EN-Fonds gefördert und in Forschungszentren entwickelt werden. Der Photovoltaikanteil an der Ökostrom-Förderung wird von bisher 10 % auf 12 % angehoben. Photovoltaik sei zukunftsträchtig, auf Basis der derzeit verfügbaren Technik werde ihr Beitrag zur Stromversorgung bis 2015 aber noch nicht signifikant sein können, heißt es in den Erläuterungen.

Masterpläne für Wasser- und Windkraftausbau  

Der geplante Wasserkraftausbau wird im Weg von Einzelverfahren der Investoren allein nicht realisierbar sein, schreibt die Bundesregierung und regt Masterpläne für jedes Bundesland an. Diese sollen in Zusammenarbeit von Genehmigungsbehörden und Netzbetreibern erstellt und periodisch aktualisiert werden.

Auch der Windkraftausbau setze eine koordinierte Standortauswahl und - angesichts steigenden Widerstands der Anrainer - eine aktive Unterstützung der Projekte durch die Gebietskörperschaften voraus. Die Länder (primär Niederösterreich und Burgenland) sollten gemeinsam mit Gemeinden und Netzbetreibern Windkraft-Ausbauregionen definieren und dort die Akzeptanz der Bevölkerung verbessern. Da die Lieferfristen für Windkraftanlagen derzeit etwa zwei Jahre betragen, könne der geplante Windkraftausbau nicht vor 2010 beginnen.

Höhere Energieeffizienz

Durch effektives Management und laufendes Controlling zur Stromverbrauchsentwicklung soll die Gesamtenergieeffizienz und die Effizienz beim Stromverbrauch deutlich verbessert werden. Die Förderung von Ökostrom reiche - unabhängig von den dafür aufgewendeten Fördermitteln - zur Erreichung von Klimaschutz- und Ökostrom-Quotenzielen nicht aus, heißt es in den Erläuterungen.

Neue Einspeisetarife 

Für bestehende oder genehmigte Ökostromanlagen bleiben die Einspeisetarife in Kraft. Neben administrativen Verbesserungen, rechtlichen und begrifflichen Klarstellungen sieht die Novelle für neue Ökostromanlagen geänderte Tarife vor. Die Errichtung neuer Wasserkraftanlagen wird künftig statt mit Einspeisetarifen mit Investitionszuschüssen gefördert. Beibehalten wird die Abnahmegarantie für Anlagen bis zu 1 MW für den erzeugten Strom zum Marktpreis minus Ausgleichsenergie. Die Tarife für neue Windräder orientieren sich an den Konditionen der Ökostromverordnung 2002 mit 13 Jahren Laufzeit für garantierte Einspeisetarife.

Neue Biomasse/Biogas-Ökostromanlagen werden künftig nur dann gefördert, wenn sie längerfristig wirtschaftlich betrieben werden können und die Brennstoffe zu vertretbaren Preisen verfügbar sind. Anlagen mit einer Brennstoffnutzung von mindestens 60 % erhalten für eine 13-jährige Garantiezeit und für eine Folgeperiode von bis zu 12 Jahren Einspeisetarife, die die variablen Kosten des Betriebs decken. Anlagen mit einer Brennstoffnutzung unter 60 % sollen durch effizientere Anlagen ersetzt werden.

Zuschlag für Anlagen mit Biogas und flüssiger Biomasse

Die Preise für flüssige Biomasse und Abfälle mit hohem biogenem Anteil stiegen zuletzt weit über die Kalkulationen hinaus, die der Errichtung von Ökostromanlagen zugrunde lagen und werden auch in Zukunft hoch bleiben. Daher sieht die 2. Ökostromgesetz-Novelle für gefährdete Ökostromanlagen auch nach 2008 einen Rohstoffzuschlag von höchstens 2 Cent/kWh vor.

Die Novelle habe keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Planstellen des Bundes oder auf andere Gebietskörperschaften, heißt es in den Erläuterungen. Die Erhöhung der Investitions- und Bestandsicherheit von Ökostromanlagen führe zu einer Verringerung des Ausfallsrisikos insolvenzgefährdeter Anlagen und lasse weitergehende Investitionen erwarten. Die Energie-Control geht in ihrer Evaluierungsstudie von positiven Effekten auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort in Österreich aus.

Ein neues Gesetz zur Regelung der Kraft-Wärme-Kopplung

Im Zusammenhang mit der Zweiten Ökostromgesetz-Novelle hat die Bundesregierung dem Nationalrat auch einen Entwurf für ein Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgelegt. Dieses neue Gesetz normiert - inhaltlich unverändert - die bislang im Ökostromgesetz geregelte Förderung fossiler Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Die Bundesregierung erklärt die Vorlage mit allgemeinen systematischen Überlegungen und mit dem Umstand, dass die EU für die Förderung erneuerbarer Energieträger und für die Förderung von KWK-Anlagen jeweils unterschiedliche Richtlinien vorsieht (554 d.B.). (Schluss)