Parlamentskorrespondenz Nr. 441 vom 16.05.2008

Vorlagen: Finanzen

Schenkungen müssen auch künftig dem Finanzamt gemeldet werden

Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 31. Juli 2008 aufgehoben. Um auch danach Vermögensverschiebungen nachvollziehen zu können, schlägt die Regierung ein "Schenkungsmeldegesetz" (549 d.B.) und damit die Verpflichtung vor, geschenktes Vermögen - mit Ausnahme von Grundvermögen - der Finanzverwaltung anzuzeigen. Diese Anzeige soll elektronisch erfolgen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Bei Außenprüfungen sollen Schenkungen dann auf ihre abgabenrechtliche Wirksamkeit geprüft werden. Die Anzeigeverpflichtung von Schenkungen soll das Vortäuschen unentgeltlicher Zuwendungen zur Begründung ungeklärter Vermögenszuwächse vermeiden. 

Durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werde die Attraktivität Österreichs als Standort für KMU verbessert sowie Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gefördert. Die finanziellen Auswirkungen des Steuerausfalls für Bund, Länder und Gemeinden werden in den Erläuterungen wie folgt beziffert: 2008 - minus 45 Mill. Euro; 2009 - minus 95 Mill. Euro; 2010 - minus 115 Mill. Euro; 2011 ff - minus 135 Mill. Euro. (Schluss)