Parlamentskorrespondenz Nr. 495 vom 27.05.2008

Besondere Haftung von Auftrag gebenden Unternehmen in der Baubranche

Sozialausschuss: Vorgezogene Pensionserhöhung 2009 beschlossen

Wien (PK) – Wichtige Vorlagen verabschiedete heute der Ausschuss für Arbeit und Soziales. So wurden vorerst mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien Sonderhaftungsbestimmungen bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen verabschiedet und das SVÄG 2008 mit seiner vorgezogenen Pensionserhöhung 2009 von SPÖ, ÖVP und den Grünen angenommen.

Das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz enthält als Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen Bestimmungen über eine besondere Haftung von Auftrag gebenden Unternehmen in der Baubranche. Werden Bauleistungen an ein anderes Unternehmen weitergegeben, wird im neuen § 67a ASVG grundsätzlich eine Haftung des Auftrag gebenden Unternehmens für Beitragsrückstände (inklusive Umlagen) des Subunternehmens bis zur Höhe von 20 % des geleisteten Werklohnes vorgesehen. Die Haftung wird schlagend, wenn der Krankenversicherungsträger gegen das beauftragte Unternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat oder das beauftragte Unternehmen bereits insolvent ist. Auftrag gebende Unternehmen werden nur dann von der Haftung freigestellt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in einer von der Wiener Gebietskrankenkasse als Dienstleistungszentrum zu führenden Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) aufscheint.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hält die Einführung einer Auftraggeberhaftung für löblich, beanstandete aber, dass es keine Begutachtung zu dieser Vorlage, auf die sich die Sozialpartner geeinigt haben, gegeben hat. Das Ziel, eine Generalunternehmerhaftung einzuführen, sei verfehlt worden, beklagte er, obwohl die betroffenen Industrie- und Gewerbegruppen an einer entsprechenden Haftung interessiert wären. Er sprach von einem immensen bürokratischen Aufwand, von einer aufwändigen Regelung und von der Befürchtung, dass diese Bestimmung umgehungsanfällig sei.

Abgeordneter Herbert Kickl (F) meinte, man habe eine "halbherzige Lösung" gefunden. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage werde man dem Sozialmissbrauch keinen Riegel vorschieben können.

Abgeordneter Franz Riepl (S) erklärte, die Regierungsvorlage sei ein weiterer Schritt, um Sozialbetrug nachhaltig zu bekämpfen. Man dürfe aber nicht den Anspruch erheben, auf Dauer Sozialbetrug verhindern zu können; immer wieder werde man Löcher finden, die dann rasch gestopft werden müssen.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) erklärte einleitend, es gebe keinen Grund, weshalb man eine Begutachtung hätte ablehnen sollen. Er wies darauf hin, dass eine Generalunternehmerhaftung nicht verfassungskonform sei, und räumte ein, dass es im vorliegenden Fall keine Patentlösung geben kann. Man habe den Versuch unternommen, dem Problem zu begegnen.

Der Ansatz sei richtig, aber die Vorlage gehe zu wenig weit, sagte B-Abgeordneter Dolinschek.

Sozialminister Buchinger: Die Bundesregierung setzt mit dieser neuen Regelung einen wichtigen Stein im Bemühen, Sozialbetrug nicht nur von Seiten der Einzelpersonen in den Griff zu bekommen, sondern auch jenen von Unternehmen hintanzuhalten. Sozialbetrug schädige das Solidarsystem der Sozialversicherungen. Durch die Maßnahmen entstehen für die Sozialversicherung Kosten in der Höhe von rund 2 Mill. € an Erstinvestition und von etwa 2,5 Mill. € jährlich aus dem laufenden Betrieb. Dass die Sozialversicherungsträger eine weitergehende Regelung wollten, gab der Ressortleiter zu, auch habe man die Idee einer umfassenden Generalunternehmerhaftung nicht aufgenommen. Es habe auch den Vorschlag hinsichtlich einer Zession gegeben. Man habe alle Vor- und alle Nachteile abgewogen und sich dann auf die vorliegende Regelung geeinigt. "Es sei keine halbherzige Regelung, sondern eine umfassend erarbeitete Lösung." Mit dem Gesetz werden wichtige Lücken in der Finanzierung des Sozialversicherungssystems geschlossen; der Entwurf sei von Experten erarbeitet worden und sei sehr gut geeignet, das Problem angemessen zu lösen, unterstrich Buchinger.

Zu einer Frage des Abgeordneten Karl Donaubauer (V) meinte der Sozialminister, die Wiener Gebietskrankenkasse sei deshalb das Dienstleistungszentrum geworden, weil in ihrem Bereich die meisten Problemfälle aufgetaucht sind und sie große Erfahrung mit diesen Fällen habe.

Für richtig und wichtig erachtet es S-Abgeordneter Schopf, dass die Vorlage beschlossen wird – nicht nur zum Schutz der Beschäftigten, sondern vieler Unternehmer, die sich korrekt an das Gesetz halten. Es sei eine langjährige Forderung der Gewerkschaft, ein solches Gesetz zu beschließen. Jetzt umfasse das Gesetz die Bauunternehmungen, als Nächstes sollten weitere Bereiche einbezogen werden.

Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP angenommen.

Vorverlegung der Pensionsanpassung auf 1. November 2008

Gemäß dem SVÄG 2008 soll die Pensionsanpassung für 2009 bereits mit 1. November 2008 Platz greifen. Damit will man eine besondere Inflationsabgeltung für PensionsbezieherInnen vornehmen. Im Jahr 2008 zuerkannte Pensionen werden erstmals mit der Pensionsanpassung für 2010 angepasst. Darüber hinaus sollen die Ausgleichszulagen-Richtsätze ebenfalls mit 1. November 2008 erhöht werden. Die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate führt zu Mehraufwendungen für die gesetzliche Pensionsversicherung und damit für den Bund in der Höhe von 36 Mill. € je Prozentpunkt Pensionserhöhung.

Mitverhandelt wurde ein G-Antrag bezüglich für Vorziehen eines Teils der Pensionserhöhung 2009. In einem Entschließungsantrag verlangen die Grünen angesichts des besonders starken Anstiegs der Preise, insbesondere der Lebensmittelpreise und der Wohnkosten, ein Vorziehen eines Teils der Pensionserhöhung 2009 auf Juli 2008.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt eine vorgezogene Pensionserhöhung für löblich, die vorliegende Regelung aber für "missglückt". In einem Abänderungsantrag treten die Grünen für eine überproportionale Pensionserhöhung für Klein- und Kleinstpensionisten und für die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung der PensionistInnen ein, da 65 % aller Pensionen von Frauen nur um 1,7 % angehoben, während 63 % aller Männerpensionen mit einem höheren Betrag erhöht wurden.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) meinte auch, dass die Senioren besonders unter den hohen Preisen für Lebensmittel und Energie leiden; Personen mit niedrigen Pensionen seien nicht imstande, eine thermische Sanierung an den Häusern durchzuführen, sodass die Energiekosten voll durchschlagen. Die Pensionserhöhung sei "löblich", aber die, die 2008 in Pension gehen, bekommen die Pensionserhöhung erst im Jahr 2010. Aus diesem Grund präsentierte er einen Zusatzantrag betreffend Pensionsanpassung und Vervielfachung der Ausgleichszulagen-Richtsätze für das Jahr 2009.

Abgeordneter Walter Schopf (S) unterstrich, dass die Preisentwicklung vor allem bei den Lebensmitteln und im Energiebereich für viele Menschen unzumutbar sei, vor allem für jene Personen, die keine "riesigen Pensionen" haben. Das Vorziehen der Pensionserhöhung um zwei Monate erachtete er als wichtig und richtig. Auch hofft Schopf auf eine "kräftige" Pensionserhöhung, denn die Menschen brauchen dringend das Geld.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sprach von einer "Alibiaktion" und trat dafür ein, dass in Hinkunft jedem, der eine Pension unter der Ausgleichzulagenrichtsatz hat, diese um einen gewissen Betrag erhöht wird.

Abgeordneter Werner Amon (V) widersprach seinem Vorredner, dass die Vorlage eine Alibiaktion sei, vielmehr handle es sich um eine konkrete Maßnahme, die zu einer Erhöhung der Pension zwei Monate früher führt.

Bundesminister Erwin Buchinger erklärte, mit der vorgezogenen Pensionserhöhung wolle man den Inflationsdruck nehmen. Die vorgezogene Anpassung um zwei Monate sei notwendig, um neben den Arbeitnehmern mit einem niedrigen Einkommen auch den Pensionisten eine Inflationsabgeltung zukommen zu lassen.

Das SVÄG 2008 wurde in der Fassung des S-V-Abänderungsantrages (Umnummerierung eines ASVG-Paragraphen) mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und G angenommen. Der Zusatzantrag der F wurde ebenso wie der G-Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Der G-Antrag 600/A[E] fand keine Mehrheit; SPÖ, ÖVP und FPÖ stimmten dagegen.

Beseitigung der Ungleichbehandlung im Bereich der Rehabilitation -

Vertagung beschlossen

Geht es nach den Grünen, dann soll es eine Neuregelung für den Bereich der Rehabilitation geben, mit der die Ungleichbehandlung zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen, somatischer oder psychischer Erkrankung sowie Behinderung durch Erkrankung oder Behinderung von Geburt an aufgehoben wird, und zwar mit 30.9.2008 (und nicht wie ursprünglich im Antrag festgeschrieben 31.12.2007). (92/A[E])

Sozialminister Buchinger wies darauf hin, dass die Ursache für das Auseinanderklaffen von Leistungsumfang und –ansprüchen in der unterschiedlichen Versicherungskonstruktion liege, und teilte mit, im Bereich der Pensionsversicherung arbeite eine Arbeitsgruppe daran, wie die Rehabilitation in Zukunft neu organisiert werden könne.

Auf Antrag des V-Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg wurde die Behandlung des Antrages mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. (Fortsetzung/Jugendausbildung)


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