Parlamentskorrespondenz Nr. 501 vom 28.05.2008

Christa Kranzl: Eigene Eisenbahnkreuzungs-Verordnung in Ausarbeitung

Verkehrsausschuss beschließt neue Flugsicherheitsbestimmungen

Wien (PK) – Der Verkehrsausschuss beschloss in seiner Sitzung mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien EU-Anpassungen im Luftfahrtrecht bzw. einstimmig das BG über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008. Außerdem nahmen die Ausschussmitglieder zwei Berichte des Verkehrs-Arbeitsinspektorates bzw. der Bundesanstalt für Verkehr einhellig zur Kenntnis und führten die Berichte einer Enderledigung zu. Die oppositionellen Anträgen wurden allesamt einer Vertagung zugeführt.

Ausweitung der Meldepflicht führte zu Steigerung der Unfallzahlen

Der nunmehr vom Verkehrsminister vorgelegte Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für 2007 weist eine Steigerung der Zahl der gemeldeten Unfälle aus, die er mit der Ausweitung der Meldepflichten im Gefolge der Novelle des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes (VAIG) erklärt. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Unfallzahlen allerdings stark zurückgegangen.

Im Einzelnen wurden im Berichtsjahr 2007 dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat aus den Betrieben, die in den Wirkungsbereich des Verkehrs-Arbeitsinspektorats fallen, insgesamt 4.443 Unfälle gemeldet, von denen 9 tödlich waren. Gegenüber dem Vorjahr ist damit die Zahl der gemeldeten Unfälle (2006: 4.019 Unfälle) angestiegen, auch bei den tödlichen Unfällen war ein Anstieg (2006: 5 tödliche Unfälle) zu verzeichnen.

In der Debatte wies Abgeordneter Hermann Gahr (V) darauf hin, dass es wichtig sei, über alle Unfälle einen Überblick zu haben. Seine Frage betraf eine etwaige Zusammenführung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats mit dem Arbeitsinspektorat. – Staatssekretärin Christa Kranzl teilte mit, dass an eine Zusammenführung der beiden Arbeitsinspektorate nicht gedacht sei, zumal der Verkehrsbereich ein spezieller Bereich sei, bei dem auch Experten herangezogen werden.

G-Abgeordnete Bettina Hradecsni hielt den Anstieg der Zahl der Arbeitsunfälle für auffallend und sprach von einer Vervierfachung. Die Staatssekretärin machte darauf aufmerksam, dass die Meldepflicht ausgeweitet wurde. Seitens eines Vertreters des Ressorts wurde darauf hingewiesen, dass früher nur jene Arbeitsunfälle weitergeleitet wurden, die an die Sozialversicherung zu melden waren. Die Unfälle bei den Beamten der Wiener Linien (ungefähr 4.000) wurden nicht weitergeleitet, weil keine Meldepflicht bestand. Die Unfallquote bei den Seilbahnen liege über dem Durchschnitt, aber sie seien nicht der unfallträchtigste Verkehrsträger, betonte der Vertreter des Ministeriums.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hob als positiv hervor, dass die Beamten der Wiener Linien nun von der Meldepflicht erfasst werden; würde man diese Unfälle nicht hinzurechnen, wäre die Zahl der Arbeitsunfälle rückläufig, meinte er. Abgeordneter Bernhard Themessl (F) erkundigte sich nach der Zahl der Beanstandungen in den letzten Jahren und Abgeordneter Helmut Kukacka (V) wollte wissen, ob es einen Vergleich zwischen den Arbeitsunfällen in der Wirtschaft und den Unfällen bei den Verkehrsunternehmen gebe.

Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen und sogleich einer Enderledigung zugeführt.

Beobachtungsstelle für Verkehrssicherheit besteht seit 2007

Die Einrichtung der Beobachtungsstelle wurde vom Verkehrsministerium gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit im Rahmen des Projekts Safety Net der Europäischen Union vorangetrieben. Der Betrieb konnte im abgelaufenen Jahr aufgenommen werden. Die Inhalte der österreichischen Beobachtungsstelle wurden, wie der Bericht dazu mitteilt, kontinuierlich auf die europäischen Vorgaben abgestimmt, wodurch die Benutzer der österreichischen Beobachtungsstelle immer auf ein europäisches Pendant zurückgreifen und Ergebnisse international vergleichen können. Ziel der österreichischen Beobachtungsstelle ist es, eine nationale Plattform für alle im Verkehrssicherheitsumfeld Agierenden zu bieten.

Eine zentrale Aufgabe der Beobachtungsstelle liegt im Bereich der Sammlung und Auswertung von Daten zu Verkehrsunfällen und Unfallfolgen sowie insbesondere auch im internationalen Informationsaustausch. Es werden die aus den evaluierten Zählblättern der Statistik Austria gewonnenen Unfall- und Unfallbegleitdaten in eine Unfalldatenbank mit Auswerte-Interface eingelesen und nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewertet. Diese Daten werden dann mit den von den Bundesländern einlangenden Zusammenstellungen ihrer Unfallhäufungsstellen verglichen. Eine Gegenüberstellung der Berichte der Bundesländer über Unfallverhütungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ermöglicht der Beobachtungsstelle dann eine das ganze Bundesgebiet umfassende Zusammenschau über die Effizienz von getroffenen Maßnahmen zu Vergleichs- und Verbesserungszwecken.

S-Abgeordnete Gabriele Binder-Maier wollte wissen, welche Konsequenzen aus dem Bericht gezogen werden, G-Abgeordnete Gabriela Moser befasste sich mit den Lkw-Kontrollen, der Übertretungszahl, den schweren Mängeln, der Einhaltung der EU-Mindestkontrolldichte und mit dem Überfahren von Lichtsignalen bei Eisenbahnkreuzungen. F-Abgeordneter Karlheinz Klement erkundigte sich nach einer Auflistung nach Nationalitäten bei den Lkw hinsichtlich der Mängel und wollte wissen, ob durch eine Ausflaggung Qualitätseinbußen bei der Sicherheit entstehen.

Staatssekretärin Christa Kranzl machte darauf aufmerksam, dass sämtliche Unfälle peinlich genau aufgelistet werden und dass eine Vergleichbarkeit mit den übrigen Mitgliedsstaaten der EU bestehe. Empfehlungen werden in Gesetzesnovellierungen ihren Niederschlag finden. Eisenbahnkreuzungen haben nichts mit der StVO zu tun, im Ressort werde an einer eigenen Eisenbahnkreuzungs-Verordnung gearbeitet. Kranzl hielt auch fest, dass es selbst auf gesicherten Eisenbahnkreuzungen Unfälle gibt, und zwar teilweise aus Unachtsamkeit. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gestern getagt habe. Man wolle im Oktober die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe präsentieren.

Die Ausflaggung habe bisher zu keiner Risikosteigerung geführt, denn ein Betrieb flagge nur mit neuen Fahrzeugen aus. Unterschiede bei der Ausbildung der Fahrer sind jedoch möglich.

Auch dieser Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen und einer Enderledigung zugeführt.

EU-Anpassungen im Luftfahrtrecht beschlossen

Eine Änderung des Luftfahrtgesetzes (537 d.B.) bringt im Wesentlichen Anpassungen an die europarechtlichen Vorgaben, wobei vor allem die Bestimmungen über die Flugsicherheit komplett neu gefasst werden. Im Einzelnen geht es darum, die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über den "Einheitlichen Europäischen Luftraum – Single European Sky (SES)" in nationales Recht zu implementieren. So werden durch die Novelle insbesondere die begleitenden und durchführenden Regelungen zu den jeweiligen EU-Verordnungen über die Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung"), über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum ("Flugsicherungsdienste-Verordnung"), über die Ordnung und Nutzung des europäischen Luftraums ("Luftraum–Verordnung"), über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes ("Interoperabilitäts-Verordnung") und über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung geschaffen.

Einer Anpassung an eine EU-Verordnung dient auch das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008. Insbesondere soll damit die Gleichbehandlung aller Luftfahrtunternehmen der Union mit einer Niederlassung in Österreich bei der Verhandlung von Luftverkehrsabkommen und bei der Aufteilung von Flugverkehrsrechten sichergestellt werden.

G-Abgeordnete Gabriela Moser listete Gründe auf, weshalb die Grünen der Vorlage nicht zustimmen könnten. Sie reichte von der Nicht-Umsetzung von EU-Vorgaben über fehlende Gesundheits- und Belästigungsaspekte für Nachbarn, das Fehlen der Parteienstellung der Nachbarn bis zum Fehlen eines Sanierungsverfahrens für bestehende Anlagen. F-Abgeordneter Norbert Hofer zeigt sich erfreut darüber, dass die Amtssprache Englisch keinen Eingang in die Vorlage gefunden habe, denn die sei etwa für Paragleiter und Segelflieger nicht notwendig. Auch er nannte Punkte, die im Entwurf nicht berücksichtigt sind, so sei etwa der Eigentümer nicht im Luftfahrtregister eingetragen.

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP angenommen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr einstimmig verabschiedet.

Vertagung oppositioneller Anträge

Schließlich vertagte der Verkehrsausschuss oppositionelle Anträge jeweils mit S-V-Mehrheit. Eine Rad- und fußgängerfreundliche Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung verlangte Abgeordnete Gabriela Moser (G) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion. Zu ihren Vorschlägen zählte die Einführung von Fahrradstraßen nach deutschem Vorbild, Radfahren in Fußgängerzonen und Maßnahmen zur Unterstützung schwächerer Verkehrsteilnehmer (269/A[E]). Eine ähnliche Vorlage kam vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (B), der auf eine praxisgerechte Reform der Gesetzesbestimmungen für Radfahrer bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller anderen Verkehrsteilnehmer drängte (732/A(E)).

In der Debatte plädierte Abgeordnete Gabriela Moser (G) dafür, holländische Beispiele bei der Regelung des Fahrradverkehrs zu studieren. Abgeordneter Christian Hursky (S) begründete seinen Vertagungsantrag mit dem Hinweis auf eine Arbeitsgruppe im Verkehrsministerium, deren Ergebnisse zum Thema Radfahrer man vor weiteren Schritten abwarten sollte. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sah die Notwendigkeit, Regelungen zu ändern, um Konflikte zwischen Radfahrern und Autofahrern zu entschärfen. Staatssekretärin Christa Kranzl berichtete von der intensiven Arbeit der bereits genannten Arbeitsgruppe und versicherte, dass man sich an europäischen Best-Practice-Modellen orientiere.

Thema Verkehrssicherheit

Mit dem Argument, Tote dürften kein obligatorischer Nebeneffekt der Mobilität sein, verlangte G-Abgeordnete Moser ein Verkehrssicherheitspaket mit der "Vision Zero" (348/A(E)). Vorgeschlagen werden die Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie höhere Strafen gegen Autoraser. In einem weiteren Entschließungsantrag verlangten die Grünen bundeseinheitliche Strafen bei Verkehrsdelikten und - falls erforderlich - eine verfassungsrechtliche Änderung der Kompetenzlage zugunsten des Bundes (363/A(E)). - Einen Zielkonflikt zwischen Lärmschutz und Verkehrssicherheit ortete Abgeordneter Sigisbert Dolinschek wegen der Behinderung von Rettungseinsätzen, aber auch der Schneeräumung entlang von schallgeschützten Autobahnstrecken und beantragte bauliche Vorkehrungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unter Beibehaltung eines möglichst guten Lärmschutzes (733(A(E)).

Den Vertagungsantrag stellte Abgeordneter Johann Rädler (V) mit dem Argument, es handle sich um eine umfangreiche Materie, die vielfach Länderinteressen berühre. Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich verwundert darüber, wie schnell manche verkehrspolitischen Entscheidungen, etwa die Zulassung von Fähnchen an Fahrzeugen, getroffen würden, während das von Verkehrsminister Faymann angekündigte Verkehrssicherheitspaket lange auf sich warten lasse. - Staatssekretärin Christa Kranzl erklärte, die "Fähnchenfrage" habe deshalb so rasch entschieden werden können, weil das im Erlassweg geregelt werden konnte. Das Verkehrssicherheitspaket soll Anfang 2009 in Kraft treten, kündigte Kranzl an. 

Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat dafür ein, den derzeit auf österreichische Patente beschränkten Prüfauftrag des Biopatent-Monitoring-Komitees auf europäische Patente auszuweiten, sofern diese Österreich betreffen (155/A(E)). Hofer wollte Zwangslizenzen, die Einhaltung der Grenze zwischen Erfindungen und Entdeckungen sowie die Einhaltung des Verbotes der Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen überprüfen.

Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S) machte darauf aufmerksam, dass zu diesem Anliegen bereits ein Ministerialentwurf ausgearbeitet wurde, der sich derzeit in Begutachtung befinde. - Diese legistische Initiative der Bundesregierung begrüßte Antragsteller Norbert Hofer (F) ausdrücklich.

Schließlich verlangte F-Abgeordneter Hofer eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Errichtung einer kleinräumigen Süd-Umfahrung für Schützen am Gebirge, die den Verzicht auf eine teure Weiterführung der S 31 ermöglichen würde (282/A[E]).

Abgeordneter Norbert Hofer (F) erinnerte daran, dass sich mit Ausnahme der Gemeinde Schützen alle Gemeinden im "Nadelöhr" zwischen Neusiedlersee und Leithagebirge gegen Umfahrungsstraßen ausgesprochen haben. Schützen soll nun durch eine Verlängerung der S 31 umfahren werden, weil dem Burgenland ein ASFINAG-Projekt aus finanziellen Gründen sympathischer sei als eine vom Land zu finanzierende Bundesstraße. Der Bund sollte daher das nur halb Umfahrungsprojekt unterstützen. - Abgeordneter Karl Freund (V) wies auf eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland hin und begründete damit seinen Vertagungsantrag. - Diese Vereinbarung ziele auf eine lediglich zweistreifige Verlängerung der S 31, annähernd in der Dimension einer Bundesstraße, sowie auf ein LKW-Fahrverbot, erläuterte Staatssekretärin Christa Kranzl. So werde auch eine rasche Verkehrsfreigabe bereits im Jahr 2012 möglich. Für die von Abgeordnetem Hofer befürchtete Verlängerung der S 31 bis zur Ostautobahn bestünden derzeit keine Voraussetzungen, sagte die Staatssekretärin. (Schluss)