Parlamentskorrespondenz Nr. 509 vom 29.05.2008

Verfassungsausschuss befasst sich mit Medienfragen

Entwurf für unabhängige Medienbehörde soll bis November fertig sein

Wien (PK) – Die fortschreitende Digitalisierung des Fernsehens, die Fernsehfilmförderung und die ORF-Gebühren standen im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats. Basis für die Diskussion bildeten eine Reihe von Berichten der Regierung sowie ein Entschließungsantrag des BZÖ. Im Rahmen der Debatte teilte Medienministerin Doris Bures den Abgeordneten mit, dass der Gesetzentwurf für eine Unabhängige Medienbehörde gemäß einer Vereinbarung auf Regierungsebene im November den Ministerrat passieren soll. Zudem kündigte sie an, im Herbst mit Finanzminister Wilhelm Molterer über eine Umschichtung der Mittel aus dem Digitalisierungsfonds in den Fernsehfonds verhandeln zu wollen.

Zunächst wandten sich die Abgeordneten dem Digitalisierungsbericht 2006, den beiden Tätigkeitsberichten des Digitalisierungsfonds 2006 und 2007 (III-65 d.B. und III-140 d.B.) sowie den beiden Tätigkeitsberichten des Fernsehfonds (III-141 d.B. und III-66 d.B.) zu.

ÖVP-Mediensprecher Franz Morak äußerte sich dabei kritisch in Bezug auf die Bevorzugung der MHP-fähigen Set-Top-Box zum Empfang digitaler Fernsehprogramme. Die MHP-Box könne eigentlich weniger als sie solle und biete eine schlechtere Empfangsqualität gegenüber analogem Programmempfang, kritisierte er. Zudem sei sie insbesondere für den Empfang öffentlich-rechtlicher Sender unbrauchbar, weil ihre Zusatzfunktionen wie Teleshopping öffentlich-rechtlichen Programmen verboten sei. Auch der angebotene Multitext werde von der Bevölkerung kaum angenommen, diese bevorzuge den Teletext. Morak fragte sich, warum die EU MHP als Standard definiert habe.

Der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR warf Morak vor, es verabsäumt zu haben, das Projekt MHP-Box weiterzuentwickeln. Österreich hätte neue Standards definieren und darüber auf EU-Ebene verhandeln sollen, meinte er.

Grundsätzlich positiv wertete Morak die Fernsehfilmförderung. Er erinnerte daran, dass der Fernsehfonds gegründet worden sei, um die Abhängigkeit der Produzenten vom ORF zu reduzieren. Als "Pferdefuß" sieht Morak allerdings, dass der ORF mittlerweile dazu übergegangen sei, sich immer mehr Fernsehproduktionen fördern zu lassen, und selbst weniger Geld investiere. Morak nannte das "beschämend". 

Abgeordneter Robert Aspöck (F) stand der TV-Digitalisierung ebenfalls skeptisch gegenüber. Die Digitalisierung erzeuge, zumindest bei ihm zu Hause, eher Fernsehfrust als Fernsehlust, meinte er und verwies auf häufige Empfangsausfälle des ORF-Programms. Das ZDF sei hingegen problemlos zu empfangen. Zudem machte Aspöck auf die für viele zu komplizierte Technik aufmerksam.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) hob den relativ hohen Stromverbrauch der DVB-T-Boxen hervor und erkundigte sich, wie auch Abgeordnete Bettina Hradecsni (G), danach, warum die Gutscheine für die Boxen so schleppend angenommen worden seien. Hradecsni verwies überdies ebenfalls auf Empfangsschwierigkeiten. Ihr Fraktionskollege Dieter Brosz äußerte den Verdacht, dass nicht alle geförderten Fernsehfilme den geforderten Kriterien entsprechen, wobei er insbesondere die Beteiligungsverhältnisse hinterfragte.

Medienministerin Doris Bures hielt fest, die Digitalisierung der TV-Übertragung sei ein europaweites Projekt. Österreich habe die Versorgung mit digitalem Antennenfernsehen beinahe abgeschlossen, skizzierte sie, und liege generell, was die Digitalisierung betreffe, mittlerweile im europäischen Spitzenfeld. Das gelte sowohl für die Ausstrahlungsqualität als auch für die Verbreitung. Als einen wesentlichen Vorteil des digitalen Fernsehens nannte Bures die Empfangsmöglichkeit zusätzlicher Programme, wobei sie auf die zweite, im Oktober 2007 vergebene Multiplex-Plattform verwies. Bis zum Ende dieses Jahres sollen Bures zufolge neun weitere lokale Multiplex-Plattformen (MUX-C) vergeben werden, wobei derzeit rund 20 Bewerbungen vorliegen, die über den Sommer geprüft werden.

Den Unmut über Empfangsprobleme könne sie verstehen, sagte Bures, müsse aber mangels direkter Zuständigkeit eine Antwort schuldig bleiben. Dass einzelne Empfangsgeräte für digitalen TV-Empfang stärker als andere gefördert würden, begründete sie damit, dass die EU Förderungen nur dann erlaube, wenn es Markthindernisse gebe, davon hänge auch die Förderhöhe ab.

Pionierarbeit hat Österreich Bures zufolge in Bezug auf digitales Handy-TV geleistet. 

Zum Fernsehfonds merkte Bures an, es sei im Jahr 2004 eine zukunftsweisende Entscheidung gewesen, diesen Fonds einzurichten. Die Förderungen lösten eine hohe Wertschöpfung im Inland aus und würden so nicht nur die Qualität von Fernsehfilmen heben, sondern auch für einen wirtschaftlichen Erfolg sorgen, betonte sie. Vor allem durch Koproduktionen würde Geld nach Österreich gelockt. Zuletzt sind der Ministerin zufolge auch mehr Dokumentationen gefördert worden. Bures kündigte an, im Rahmen der Budgetverhandlungen ihren Wunsch einzubringen, Mittel vom Digitalisierungsfonds in den Fernsehfonds umzuleiten, da dieser aufgrund der weit fortgeschrittenen TV-Digitalisierung künftig weniger Geld brauche.

Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Rundfunk, wies darauf hin, dass laut österreichischem Gesetz nur Set-Top-Boxen mit europäischem Standard gefördert werden dürften. Im Gegensatz zu Abgeordnetem Morak vertrat er außerdem die Ansicht, dass die MHP-Box "stark im Kommen ist". Zum einen sei sie für zeitversetztes Fernsehen (Video on demand) geeignet, zum anderen hätten moderne Flatscreens MHP und Multitext bereits integriert, skizzierte er. Somit könnten künftig auch jene, die über einen digitalen Sat-Empfang verfügen, durch Umschalten Multitext nutzen. Grinschgl betonte in diesem Zusammenhang auch, dass der ORF den Multitext definitiv nicht beseitigen werde.

Bei der Abstimmung wurden alle fünf Berichte einstimmig zur Kenntnis genommen.

Ziel des Digitalisierungsfonds ist es, den Übergang zum Digitalfernsehen in Österreich zu beschleunigen. Zu diesem Zweck erhielt er zuletzt jährlich Mittel in der Höhe von 6,75 Mill. €, mit denen er in den Jahren 2007 und 2006, neben zahlreichen kleineren Projekten, vor allem Endgeräte zum Empfang von digitalem Fernsehen und ein Pilotprojekt zur Einführung von digitalem Handy-TV gefördert hat.

Der Fernsehfonds förderte im Jahr 2007 35 Projekte (14 Fernsehfilme, 21 Dokumentationen und eine Serie) mit knapp 7 Mill. € und im Jahr 2006 31 Projekte mit 7,24 Mill. €. 29 bzw. 19 Projekte wurden in den vergangenen beiden Jahren abgelehnt.

SPÖ fürchtet um Zukunft des ORF

Weiters befasste sich der Verfassungsausschuss in seiner heutigen Sitzung mit dem Tätigkeitsbericht der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR 2006 und einem Antrag des BZÖ, in dem es unter anderem um eine Erhöhung des Anteils barrierefreier Sendungen im ORF und Erleichterungen für behinderte Menschen hinsichtlich der Rundfunkgebührenbefreiung geht. Zudem drängt das BZÖ darauf, dass nur all jene Rundfunkgebühren zahlen müssen, die das Programmangebot des ORF tatsächlich nutzen können bzw. auch tatsächlich nutzen.

Im Mittelpunkt der Debatte stand der ORF. Abgeordneter Josef Cap (S) richtete an die Abgeordneten einen dringenden Appell, den ORF nicht ständig schwächen zu wollen. Ohne eine Kombination von Quote und Qualität könnte man sich das ORF-Programm nicht leisten, sagte er, jene, die das ignorierten, gingen das Risiko ein, dass der ORF als "elektronische Wiener Zeitung" ende. Er verstehe nicht, so Cap, warum kein nationaler Grundkonsens über die Bedeutung des ORF für Österreich gefunden werden könne.

Caps Wortmeldung rief breiten Widerspruch hervor. So wiesen die beiden ÖVP-Abgeordneten Franz Morak und Heribert Donnerbauer den Vorwurf strikt zurück, den ORF "kaputt sparen" zu wollen. Nur weil man gleiche und faire Rahmenbedingungen für alle fordere, sei man noch lange nicht gegen den ORF, sagte Donnerbauer, der sich zuvor nach den Konsequenzen von Werberechtsverletzungen erkundigt hatte.

Abgeordneter Morak sprach sich dagegen aus, die Monopolstellung des ORF weiter einzuzementieren, und führte das Fehlen starker österreichischer Konkurrenz auf die Werbemacht des ORF zurück. Sein besonderer Vorwurf an den ORF galt den geringen Ausgaben für Produktionen.

Auch Abgeordneter Norbert Hofer (F) zeigte kein Verständnis für die Argumentation von Abgeordnetem Cap. Er sei der Meinung, dass ein gut geführter ORF auch dann überleben und bestehen könne, wenn es keine Zwangsverpflichtung für Gebühren gebe, erklärte er. Hofer unterstützte in diesem Sinn den Antrag des BZÖ, ORF-Gebühren nur von jenen zu verlangen, die das Programm tatsächlich sehen.

Seitens der Grünen brachte Abgeordneter Dieter Brosz zwei Entschließungsanträge ein. Zum einen drängen die Grünen darauf, den aktuellen ORF-Bericht im Parlament zu diskutieren, zum anderen wollen sie, dass der ORF die Gebühren, die ihm durch die Gebührenbefreiung von sozial schwachen Fernsehzuschauern entgehen, vom Bund refundiert bekommt. Das Volumen der Gebührenbefreiung sei größer als die jüngste Gebührenerhöhung, rechnete Brosz vor.

Beide Anträge wurden von den Koalitionsparteien abgelehnt. Abgeordneter Josef Cap (S) wertete die Forderung nach Gebührenrefundierung zwar als berechtigt, meinte aber, der Zeitpunkt der Einbringung des Antrags sei der falsche. Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) gab zu bedenken, dass für eine Diskussion über den ORF-Bericht im Parlament eine Gesetzesänderung notwendig wäre.

In Bezug auf den RTR-Bericht wies Abgeordneter Herbert Scheibner (B) auf den enormen Anstieg von Streitschlichtungsfällen zwischen Telekom-Betreibern und Kunden hin. Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) sprach sich im Zusammenhang mit den zunehmenden Beschwerden vor allem über Mehrwertnummern für eine Opt-In-Regelung aus. Abgeordneter Franz Morak (V) urgierte eine Forcierung der Breitbandoffensive und klagte, Österreich gerate hier von einer ehemaligen Spitzenposition ins Hintertreffen. Von der RTR verlangte er eine bessere Koordinierung des Kommunikations- und des Telekom-Bereichs.

Medienministerin Doris Bures verteidigte die generelle Rundfunkgebührenpflicht. Es wäre nicht im Sinne des Konsumentenschutzes, würde man in Richtung Gebührenstaffelung je nach konsumierter Sendezeit gehen, warnte sie, zudem habe der ORF eine identitätsstiftende Aufgabe.

Gefragt nach dem Zeitplan für die Einrichtung einer Unabhängigen Medienbehörde, teilte Bures mit, dass eine Beschlussfassung im Ministerrat für den November vereinbart sei. Sie habe bereits zahlreiche Gespräche geführt, betonte sie. Bei Werbeverletzungen droht privaten Sendern ihrer Auskunft nach in letzter Konsequenz ein Lizenzentzug, beim ORF können die zuständigen Organe abberufen werden.

Der Bericht der RTR wurde vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. Er wird auch im Plenum des Nationalrats diskutiert werden, da der Ausschuss auch die "Nicht-Enderledigung" des Berichts einhellig beschlossen hat. Der Antrag des BZÖ wurde mit S-V-Mehrheit vertagt. 

Die RTR fungiert als Geschäftsapparat der Kommunikationsbehörde KommAustria sowie der Telekom-Control-Kommission (TKK), nimmt eigene behördliche Aufgaben im Fachbereich Telkommunikation wahr und verwaltet die Mittel des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfonds Austria. In ihrem Tätigkeitsbericht 2006 informiert sie unter anderem über die Zulassung privater Rundfunksender, die Zuordnung von Übertragungskapazitäten, die Abwicklung der Presse- und Publizistikförderung, Regulierungsmaßnahmen für marktbeherrschende Telekom-Unternehmen, Tarifverfahren, Frequenzversteigerungen, neue Vorgaben für Sprach- und Mehrwertdienste, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und Kunden sowie über aktuelle Entscheidungen des Bundeskommunikationssenats, des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs im Kommunikations- und Telekombereich. (Schluss)