Parlamentskorrespondenz Nr. 535 vom 05.06.2008

Ökostromgesetz wird einstimmig an Ausschuss rückverwiesen

Förderung der Ablaugeverwertung sichert Arbeitsplätze in Pöls

Wien (PK) - Vor Beginn der Diskussion über das Ökostromgesetz gab Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bekannt, dass die FPÖ einen Antrag gestellt hat, über die Beantwortung Nr. 3556/AB der schriftlichen Anfrage 3586/J an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Neugestaltung des Ministerbüros eine Kurzdebatte zu führen.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten des BZÖ einen Antrag gestellt, dem Familienausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 468/A(E) betreffend die Stärkung der Vaterbindung durch die Einführung eines "freiwilligen Vatermonats" eine Frist bis 7. Juli zu setzen. Auch darüber wird eine Kurzdebatte geführt werden. Die beiden Debatten beginnen um 15 Uhr.

Unter einem wurden verhandelt: 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 und das KWK-Gesetz.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) kritisierte scharf die vorliegende Novelle zum Ökostromgesetz und warf der Regierung vor, die Dramatik der Situation nicht zu verstehen. Die Abhängigkeit von Öl zu finanzieren, sei der falsche Weg, sagte sie, es bedürfe einer vernünftigen, mittelfristig und langfristig vorausschauenden Energiepolitik. Man sei am Ende des Ölzeitalters angelangt, weshalb man den Weg des Öls verlassen müsse, bevor es uns verlässt, forderte Glawischnig-Piesczek. Aus ihrer Sicht sei es daher notwendig, die Ölabhängigkeit zu reduzieren, den Verbrauch zu senken und die erneuerbaren Energieträger zu fördern und zu erhöhen. Minister Bartenstein habe versagt, den Ausstieg aus der Ölabhängigkeit zu begleiten. Die 10 Mill. € Bundeszuschuss für den öffentlichen Nahverkehr seien eine "Frechheit", stellte sie fest und bezeichnete die 60 Mill. € für den Pendlerzuschuss im Vergleich dazu als ein eklatantes Missverhältnis. Wenn man nicht bald im ländlichen Raum leistbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stelle, würden die Leute vor unlösbare Probleme gestellt. Das vorliegende Ökostromgesetz verhindere einen vernünftigen Weg und zerstöre ihn, meinte sie, seit 2006 funktioniere das Ökostromregime nicht mehr. Glawischnig-Piesczek brachte abschließend einen Misstrauensantrag gegen Bundesminister Bartenstein ein.

Abgeordneter KOPF (V) rechnete vor, dass in den Jahren 2002 bis 2006 der Anteil von Ökostrom von unter 1 % auf 8 % erhöht worden ist, wobei er auch den hohen Anteil an Wasserkraft erwähnte. Ökostrom werde jährlich mit 300 Mill. € gefördert, womit man 3 Mill. Tonnen CO2-Ausstoß einspare. Die Novelle sehe nun eine Erhöhung des Ökostromanteils auf 15 % vor, womit man weitere 3 Mill. Tonnen CO2 vermeide. Das Gesetz beinhalte auch eine dauerhafte Abnahmepflicht und erhöhe das Fördervolumen. Zu dem 300 Mill. € kämen nun 21 Mill. € jährlich hinzu, verteidigte er die Novelle. Es werde neue Tarife geben und das Kofinanzierungserfordernis der Länder fallen weg. Die Kraft-Wärme-Koppelung habe man aus dem Gesetz herausgelöst, so seine weitere Argumentation. Man dürfe das Ökostromgesetz auch nicht isoliert sehen, meinte er und wies auf das in Begutachtung befindliche Gesetz zur Förderung von Fern- und Nahwärme hin. Schließlich brachte Kopf zwei Abänderungsanträge ein, die unter anderem eine Ausdehnung der Kontrahierungspflicht und eine Klarstellung hinsichtlich der Verbraucher bringen.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) führte ins Treffen, dass angesichts des hohen Wasserkraftanteils ein Anteil aus erneuerbarer Energie nichts Besonderes sei. Er kritisierte auch die Auflage an die Länder, selbst Rahmenpläne entwickeln zu müssen, und zeigte kein Verständnis dafür, dass die Fotovoltaik für den gesamten gewerblichen Bereich ausgeklammert wird. Klement meinte auch, der Minister hantiere mit falschen Zahlen. Er fragte, wie die Energieeffizienz gesteigert werden soll, wenn es keine Analyse der Situation gibt und keine Pläne vorliegen. Den Hinweis auf die Konformität mit EU-Regelungen hielt er für falsch, da es keinen europäischen Markt für erneuerbare Energie gibt. Alles in allem sah Klement die Notwendigkeit einer Totalreform des Ökostromgesetzes.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) gab zu bedenken, dass man derzeit an einer Zeitenwende von fossiler Energie zu erneuerbarer Energie stehe. Das gehe aber nicht von heute auf morgen, stellte er fest, vielmehr brauche man eine Übergangszeit, um die Versorgung sicherzustellen und die Möglichkeiten der technischen Entwicklung zu nützen. Bauer verstand die Kritik der Opposition nicht, da es aus seiner Sicht keinen Stillstand beim Ausbau der erneuerbaren Energie gibt. Vielmehr stelle das Ökostromgesetz eine Trägerrakete dar, mit der eine Energiewende signalisiert werde. Bauer plädierte für eine realistische Sichtweise und merkte an, dass man das Ökostromgesetz nicht isoliert sehen dürfe. Man müsse vielmehr die Förderungen in Summe sehen und berücksichtigen, dass der nächste Schritt ein Energieeffizienzgesetz sein müsse, mit dem neue Chancen und Möglichkeiten für dezentrale Systeme geschaffen würden. Abschließend brachte Bauer einen Entschließungsantrag zur Umsetzung eines Fotovoltaik-Förderprogramms ein.

Nationalratspräsidentin PRAMMER gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass das Parlament im Zuge der Dachsanierung seine erste Fotovoltaikanlage bekommen werde.

Abgeordneter SCHALLE (B) zeigte sich äußerst skeptisch hinsichtlich der Erreichung des Einsparungsziels. Er selbst geht von einer maximalen Erhöhung des Anteil an erneuerbarer Energie um 3 % aus. Schalle plädierte für einen offensiven Einsatz von Solarenergie und Fotovoltaik, denn diese seien nicht so sehr den Preisschwankungen unterworfen. Der Regierung warf er vor, eine Förderpolitik für die Konzerne und die Landwirtschaft zu betreiben. Dieser Weg werde aber der Landwirtschaft schaden, weil den Böden wertvoller Humus entzogen werde, was vermehrten Einsatz von Dünger und letzten Endes ein stärkere Belastung des Grundwassers bedeute. Es könne auch nicht sein, dass die Industrie doppelt gefördert wird, kritisierte er. Schalle lehnte auch die vorgelegten Abänderungsanträge ab, denn diese würden nicht einmal begründet. Die Aufstockung der Fördermittel um 4 Mill. € nannte er einen Witz. Es forderte, den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen bis 2020 anzupeilen, und schlug unter anderem vor, Solaranlagen für Neubauten und Fotovoltaik für große Bürobauten verpflichtend vorzuschreiben. Als notwendig erachtete er auch eine Bewusstseinsbildung für das Energiesparen an den Schulen.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) kritisierte in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung die Vorgangsweise der Koalitionsparteien bei der Beschlussfassung der Ökostromgesetz-Novelle. Es mag geschäftsordnungskonform sein, in die Plenardebatte einen achtseitigen, schwer lesbaren Abänderungsantrag mit fünf Verfassungsbestimmungen einzubringen. Mit dem "neuen Parlamentarismus", der der Opposition versprochen wurde, sei es aber unvereinbar, wenn Abgeordnete über ein Gesetz abstimmen, das sie nicht kennen können.

Abgeordneter HOFER (F) schloss sich Van der Bellen an und unterstützte dessen Vorschlag, die Abstimmung über die Ökostromgesetz-Novelle zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) schloss sich ebenfalls an und meinte, "das ist nicht der neue Parlamentarismus, den uns Josef Cap versprochen hat". Es sei zu wenig, die Abstimmung an das Ende der Tagesordnung zu verschieben.

Abgeordneter Dr. SCHÜSSEL (V) erläuterte den genannten Abänderungsantrag, der großteils aus Zitationen bestehe und die Ausweitung der Befreiung von der Zählpunktpauschale über den Kreis der Mindestrentner hinaus enthalte. Schüssel versprach aber, Abänderungsanträge in Zukunft früher vorzulegen.

Abgeordneter Dr. CAP (S) hielt die Kritik der Opposition für berechtigt und trat dafür ein, die Abstimmung zu verschieben.

Den Vorschlag der Präsidentin Mag. PRAMMER, die Abstimmung an das Ende der Tagesordnung zu verschieben, hielt Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) für nicht akzeptabel. - Die Präsidentin erinnerte daran, dass vor der Abstimmung ein Rückverweisungsantrag der Grünen zur Abstimmung gelangen werde.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich verwundert über das Lob der Grünen für das Ökostromgesetz des Jahres 2002, zumal die Grünen dieses Gesetz abgelehnt haben. Die aktuelle Ökostromgesetz-Novelle bringe nicht weniger, sondern wesentlich höhere Förderungen als das alte Gesetz, sagte der Minister. Auch die Kritik am Masterplan Wasserkraft wies der Minister zurück, er bringe eine CO2-Einsparung von 3 Mill. t, ohne die Konsumenten zu belasten. Mit ihrer negativen Haltung gegenüber der Wasserkraft stellten die Grünen ihre Glaubwürdigkeit in Frage.

Die Reduktion der CO2-Emissionen um eine Tonne koste mit Hilfe von Photovoltaik nicht 770 €, wie Klement sagte, sondern 1.300 €, rechnete der Minister vor. Dennoch bringe die Ökostromgesetznovelle erhebliche Verbesserungen für die Photovoltaik. Seien bisher drei Megawatt pro Jahr gefördert worden, werden es künftig 16 Megawatt sein.

In seinen weiteren Ausführungen bekannte sich der Energieminister zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die sehr CO2-relevant sei, auch wenn fossile Energieträger zum Einsatz kommen. Bartenstein sprach sich auch für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus und unterstrich die Absicht, die energetische Verwertung von Ablauge zu fördern. Damit können in Pöls 450 Arbeitsplätze und tausende Arbeitsplätze bei Zulieferern gesichert werden. "Wir sind bei der Förderung der Ökostromproduktion auf einem guten Weg", schloss der Minister.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) erinnerte Abgeordneten Schalle, dass Schweden auf seinem Weg aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch auf Atomstrom setze. Das österreichische Ökostromgesetz ziele auf die Heranführung alternativer Energieproduktionen an den Marktpreis, erklärte der Redner und forderte die Grünen auf, sich im Detail mit den Verbesserungen der Novelle auseinanderzusetzen, statt von einem "Klimakillergesetz" zu sprechen. Mitterlehner begrüßte die Ausgleichsmaßnahmen für energieintensive Betriebe, bezeichnete die vorgesehene Investitionsförderung zur Ablaugeverwertung positiv und hielt die Kritik der Grünen für unverständlich.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) hielt die Vorgangsweise der Regierungsparteien bei der Novellierung des Ökostromgesetzes für unerträglich. Im Ausschuss wurde per Abänderungsantrag eine "Lex Pöls" zur Erhöhung der Investitionsförderung bei der Ablaugeverwertung von 20 % auf 30 % vorgelegt, und im Plenum liege nun ein weiterer achtseitiger Abänderungsantrag vor. Das vorgesehene Förderungsvolumen von 21 Mill. € sei nicht ausreichend, sagte die Rednerin, die Förderung der Photovoltaik beschränke den Ausbau dieser Zukunftstechnologie und die Ziele bei der energetischen Biomassenutzung erschienen der Rednerin "lächerlich" gering. Die Regierung ignoriere die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ökostromproduktion, kritisierte die Abgeordnete. Die Grünen seien keineswegs gegen die Wasserkraft, sie verlangten aber Rücksicht auf den Naturschutz. Die Ökostromgesetz-Novelle in der vorliegenden Form verhindere den Klimaschutz und nütze Atomstromimporteuren, sagte Lichtenecker.

Abgeordneter Mag. KUZDAS (S) warf den Grünen vor, ein gutes Gesetz schlecht zu reden, ohne konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Die Ökostromgesetz-Novelle beende den Ausbaustopp und werde den Ökostromanteil auf 15 % erhöhen. Um dem Widerstand der Bürger gegen Windkraftprojekte entgegenzuwirken, müsse man Raumordnungsprobleme lösen, sagte Kuzdas, der eine Lanze für die energetische Nutzung von Wind und Sonne brach. "Heute ist ein guter Tag für Österreichs Ökostromproduzenten", schloss Kuzdas.

Abgeordneter THEMESSL (F) hielt die Ökostromgesetz-Novelle für unzureichend, um die selbstgesteckten Ziele der Regierung beim Klimaschutz zu erreichen. "Die Zeit der faulen Kompromisse ist vorbei", zitierte der Redner den ehemaligen EU-Kommissar Fischler und appellierte an die Regierung, mehr zu tun, um Strafzahlungen an die EU wegen Nichterreichung der Klimaschutzziele zu vermeiden.

Statt Emissionszertifikate zu kaufen und Kapital ins Ausland abfließen zu lassen, sollte man Kaufkraft und Wertschöpfung im Inland behalten, forderte Themessl und legte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zur Halbierung der Mehrwertsteuer auf erneuerbare Energieträger inländischer Herkunft vor.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) berichtete von den zielführenden Verhandlungen mit Vertretern der Industrie, der Landwirtschaft und von Umweltschutzorganisationen sowie vom Beitrag des Parlaments zu einer Ökostromgesetz-Novelle, die Österreich bei der Energieproduktion unabhängiger machen und die Entwicklung neuer Technologien für eine nachhaltige Energieproduktion unterstützen werde. Das neue Ökostromgesetz biete den Menschen im ländlichen Raum Arbeit, verhindere den Kaufkraftabfluss nach Russland und Arabien und spare 5 Mill. t CO2 bis 2015 ein. Die Förderung der Ablaugeverwertung sichere Arbeitsplätze in Pöls und in der Forstwirtschaft, lobte Grillitsch.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) begründete den Misstrauensantrag seiner Fraktion gegen Wirtschaftsminister Bartenstein, indem er darauf hinwies, dass die E-Control, eine unabhängige Kontrollbehörde, "die aber am Gängelband des Wirtschaftsministeriums" hänge, synchron mit der Industriellenvereinigung in der Öffentlichkeit falsche Zahlen über Ökostromprojekte verbreitet habe. In diesem Zusammenhang bezeichnete Kogler den Wirtschaftsminister als einen "Agenten der Industriellenvereinigung und der Großindustrie".

Abgeordneter WENINGER (S) erinnerte an die langen Verhandlungen über ein neues Ökostromgesetz, in denen viele unterschiedliche Interessen und viele Vorschläge zur Förderung der Ökostromproduktion berücksichtigt wurden. Das Ziel, den Ökostromanteil bis 2015 auf 15 % zu steigern und 6 Mill. t CO2 einzusparen, hielt Weninger für herzeigbar. 500 Mill. € an zusätzlichen Förderungen werden zum Einsatz kommen, neue Technologien unterstützt, Arbeitsplätze geschaffen und der energiewirtschaftliche Standort Österreich weiter entwickelt. Aspekte der Verteilungsgerechtigkeit werden berücksichtigt und ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die SPÖ stimme daher gerne zu, sagte Weninger.    

Auch wenn diese Novelle eine Verbesserung gegenüber dem letzten Gesetz darstelle, könne von einer Energieautonomie oder einer Versorgungssicherheit noch nicht die Rede sein, monierte Abgeordneter HOFER (F). Negativ beurteilte er etwa die Verschiebung des Ökostrom-Ziels von 2010 auf 2015 oder die Beibehaltung der Deckelung. Um die Abhängigkeit von den Oligarchen und Ölscheichs zu reduzieren, sollte nicht nur auf heimische, erneuerbare Ressourcen gesetzt, sondern auch der Verbrauch reduziert werden, wie z.B. durch die Förderung der thermischen Sanierung. In diesem Zusammenhang brachte er auch einen Entschließungsantrag betreffend die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die thermische Wohnbausanierung und von Energiesparmaßnahmen ein. Ein weiterer F-Antrag enthielt einen umfassenden Katalog an Maßnahmen, die alle darauf abzielen, Österreich energieunabhängiger zu machen.

Abgeordnete STEIBL (V) verwies auf die vielfältigen und wichtigen Maßnahmen, die in der Novelle zum Ökostromgesetz enthalten sind, und hob insbesondere die positiven Auswirkungen auf die Steiermark hervor. Sodann ging sie noch auf den Artikel des Abgeordneten Pilz über die Arbeit der Mandatare ein, den sie als "eine bodenlose Frechheit" bezeichnete.

Abgeordnete SBURNY (G) übte massive Kritik an der Novelle, da weder die Ziele der neuen EU-Richtlinie eingehalten werden, wo eine Steigerung des Ökostromanteils von 23 % auf 34 % bis 2010 gefordert wird, noch die Vorgaben des Regierungsprogramms, wo sogar 45 % stehen. Wenn die Gelder für erneuerbare Energieformen zurückgestutzt, aber gleichzeitig fünf Megagaskraftwerke gefördert werden, müsse man sich ernsthaft fragen, welche Interessen dahinter stehen.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) war der Auffassung, dass das 2. Ökostromgesetz und das KWK-Gesetz eine gute Antwort auf die energiepolitischen Herausforderungen der Zukunft sind, weil damit zusätzliche Förderungen für den Ökostrom, die Photovoltaik und die Kleinwasserkraftwerke sowie der Ausbau des Fernwärmenetzes verbunden sind. Erfreulich sei zudem, dass es in Österreich sehr viele regionale Initiativen gibt, hob der Redner hervor, wie zum Beispiel die jährlich stattfindende Energiesparmesse in Wels.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) sprach die hohen Preissteigerungen bei Erdöl und Ergas an, die zu einer unglaublichen Mehrbelastung der Haushalte geführt haben. Er glaube, dass gerade das vorliegende Ökostromgesetz eine Antwort auf diese Entwicklung gebe, weil sich Österreich damit ein wenig von der Energieabhängigkeit lösen könne.

Es sei eine Zumutung, wenn die Regierungsparteien einen achtseitigen Abänderungsantrag vorlegen, dessen Inhalt bis jetzt noch von niemandem erläutert werden konnte, meinte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Für das Bild des Parlaments, das damit der Öffentlichkeit vermittelt werde, tragen die Regierungsparteien die Verantwortung.

Für ihn persönlich sei die Novelle zum Ökostromgesetz ein guter Kompromiss zwischen den Regierungsparteien, weil "wir richtig liegen", urteilte Abgeordneter MARIZZI (S). Für den weltweiten Infrastrukturboom werden bis 2030 Mittel in der Höhe von voraussichtlich 11 Billionen Dollar erforderlich sein, um den Energiebedarf zu decken, gab der Redner zu bedenken. Schließlich legte Marizzi noch ein klares Bekenntnis zur Wasserkraft ab.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordnete Dr. BRINEK (V) gegenüber Abgeordnetem Öllinger klar, dass das österreichische parlamentarische System ein Milizsystem darstelle und es sogar geboten sei, dass die Abgeordneten ihre Berufe ausüben.

Abgeordneter DI AUER (V) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, weil mit dem neuen Ökostromgesetz nicht nur der Klimaschutz verbessert, sondern auch die erneuerbaren Energien forciert, in Forschung und Entwicklung investiert und die heimische Wirtschaft angekurbelt wird.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) räumte gegenüber der Abgeordneten Sburny ein, es sei nicht in Ordnung, dass die Oppositionsparteien die Abänderungsanträge nicht im voraus erhalten haben. Im besonderen sprach die Rednerin sodann den verbesserten Zugang zu den Heizkostenabrechnungen sowie die Maßnahmen für die Mindestrentner an, weil damit direkte positive Auswirkungen für die KonsumentInnen verbunden sind. 

Auch Abgeordneter STEINDL (V) zeigte sich erfreut über das neue Ökostromgesetz, weil damit der Vorsprung Österreichs in der Umwelt- und Energiepolitik in Europa sichergestellt werden könne.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) analysierte die Auswirkungen des Ökostromgesetzes im Hinblick auf die Entwicklung der Energiepreise. Man sehe etwa, dass der Ökostrom nicht der Preistreiber bei den Stromkosten sei, weshalb man sich auch nicht "vor ihm fürchten sollte". Gartlehner wünschte sich, dass die CO2-Zertifikate auch den Kommunen für energiesparende Maßnahmen oder technologische Innovationen zur Verfügung gestellt werden.

Er betrachte es als eine offene Provokation von Seiten der Regierungsparteien, wenn mitten in der Debatte ein achtseitiger Abänderungsantrag zu einer ohnedies komplexen Materie eingebracht wird, erklärte Klubobmann Dr. VAN DER BELLEN (G). Auf diese Weise werde das Parlament zu einer Farce degradiert, und zwar nicht nur was die Opposition, sondern auch die eigenen Abgeordneten betrifft. Die Grünen haben sich daher dazu entschlossen, zu den 39 Ziffern des Antrags namentliche Abstimmungen zu verlangen; dies sei eine Notwehrmaßnahme. Diesen Abstimmungen könne man dadurch entgehen, wenn man dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zustimmt.

Das Ökostromgesetz sei ein guter Schritt in Richtung Förderung der Alternativenergien und der Erfüllung der Kyoto-Ziele, urteilte Abgeordneter GLASER (V). Ein besonderes Anliegen waren ihm die Biogasanlagen, da sie bezüglich des CO2-Ausstoßes die effizienteste Energieerzeugungsform darstellen.

Klubobmann STRACHE (F) schloss sich den Ausführungen von Van der Bellen an, da die Vorgangsweise der Regierungsparteien dazu führe, dass Demokratie und Parlamentarismus heute wieder einmal mit Füßen getreten werde. Angesichts dieses "selbstherrlichen und präpotenten Verhaltens" sei es erforderlich, dass die Opposition dagegen geschlossen vorgeht.

Die vorliegende Novelle zum Ökostromgesetz sei ein guter Kompromiss, da einerseits die Probleme der Biogasanlagenbetreiber berücksichtigt und andererseits Photovoltaikanlagen und kleine Wasserkraftwerke durch Investitionszuschüsse gefördert werden, konstatierte Abgeordneter HÖRL (V). Seiner Meinung nach gehe es vor allem darum, jene Energieformen zu unterstützen, die auf dem Markt keine entsprechenden Preise erzielen, um von der Gas- und Ölabhängigkeit wegzukommen.

Auch seine Fraktion habe sich der geschäftsordnungskonformen Notwehraktion der Opposition gerne angeschlossen, erklärte eingangs Klubobmann WESTENTHALER (B), und zwar vor allem weil SPÖ und ÖVP "Wiederholungstäter" sind.

Klubobmann Dr. CAP (S) war der Meinung, dass die Kritik der Opposition richtig sei. Man bemühe sich seit eineinhalb Jahren, das Konzept eines "Parlaments Neu" umzusetzen, die Opposition verstärkt einzubeziehen und das Image des Hauses zu verbessern. Er habe es immer als Unsitte angesehen, wenn im letzten Moment noch Abänderungen vorgenommen wurden; dies sei ein altes Problem. Cap schlug daher vor, dass der Opposition mindestens 24 Stunden vorher die Abänderungen übermittelt werden. Eine Rückverweisung an den Ausschuss halte er daher für sinnvoll.

Klubobmann Dr. SCHÜSSEL (V) machte darauf aufmerksam, dass die ÖVP schon vorher angekündigt habe, dem Rückverweisungsantrag zuzustimmen. Er bat jedoch darum, so rasch wie möglich eine Ausschusssitzung einzuberufen. Dennoch war er der Meinung, dass sich keine Fraktion das Recht nehmen lassen sollte, in der zweiten Lesung Anträge zu stellen. Schüssel stellte zudem noch den Antrag, beide Regierungsvorlagen, die inhaltlich zusammengehören, an den Ausschuss zurückzuverweisen.

Schließlich wurden beide Regierungsvorlagen einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückverwiesen. (Forts.)


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