Parlamentskorrespondenz Nr. 550 vom 06.06.2008

Pensionserhöhung im November

Naturalrestitution verlängert, neue Haftungsregelung

Wien (PK) – Die Fristverlängerung für Naturalrestitutionen – in Gestalt eines Antrags der Abgeordneten Prammer und eines Antrags des Abgeordneten Spindelegger und Themen aus dem Sozialausschuss standen am frühen Abend auf der Tagesordnung des Nationalrats.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) kündigte an, seine Fraktion werde einer weiteren Fristverlängerung für Naturalrestitutionen nach dem Entschädigungsfondsgesetz nicht zustimmen. Seiner Ansicht nach ist es nicht einsichtig, dass die Frist nunmehr bereits zum vierten Mal verlängert wird. Der Gesetzgeber könne sich immer einmal irren, argumentierte Aspöck, man könne aber nicht wieder und wieder den gleichen Irrtum begehen.  

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) begründete die neuerliche Fristverlängerung für die Rückgabe von während der NS-Zeit entzogenen Liegenschaften an die ehemaligen EigentümerInnen bzw. deren ErbInnen damit, dass sich einige Gemeinden erst vor kurzem dazu entschlossen hätten, sich der Schiedsinstanz nach dem Entschädigungsfondsgesetz zu bedienen, bzw. einen solchen Schritt noch vorhätten. Sie sprach von einer "runden Sache" im Sinne der Opfer.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) bedauerte die Ablehnung der Fristverlängerung durch die FPÖ und erinnerte daran, dass die Beschlüsse bisher immer einstimmig getroffenen worden seien.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) begrüßte die vorgesehene Fristverlängerung, äußerte sich aber enttäuscht, dass die Frist nicht, wie von der SPÖ ursprünglich vorgeschlagen, generell bis Ende 2011 verlängert wird. Er fürchtet Rechtsunsicherheit durch die gewählte Vorgangsweise.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) zeigte sich verwundert darüber, dass die Koalitionsparteien ursprünglich zwei verschiedene Anträge vorgelegt hatten und sich erst im Verfassungsausschuss auf einen der beiden Anträge geeinigt haben. Der Fristverlängerung will das BZÖ Scheibner zufolge dennoch zustimmen.

Die Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz

Abgeordneter KICKL (F) unterstrich, die FPÖ unterstütze grundsätzlich jede Maßnahme zur Verhinderung von Sozialbetrug. Das vorliegende AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz ist seiner Ansicht nach aber zu wenig konsequent. Schließlich seien von 10 Unternehmen der Baubranche 9 "graue bis schwarze Schafe", führte er aus. Wettbewerbsnachteile für Österreich sieht Kickl durch die Entsendungsrichtlinie der EU.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) sieht im AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz hingegen einen wichtigen Baustein bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft. Gerade in der Bauwirtschaft würden immer wieder Firmen liquidiert, skizzierte sie, ohne dass die Beschäftigten Lohn erhielten und für sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlt würden. Künftig müssten, so Csörgits, Unternehmen für Subfirmen haften, wenn diese keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) erinnerte daran, dass mit der verpflichtenden Anmeldung von Arbeitnehmern vor Arbeitsbeginn bereits in der Vergangenheit ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gesetzt worden sei. Das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz geht ihm jedoch, wie er sagte, zu wenig weit. Dolinschek brachte einen Entschließungsantrag ein, der auf eine generelle AuftraggeberInnen-Haftung im Baubereich abzielt.

Abgeordneter SIEBER (V) erläuterte, Ziel des vorliegenden Gesetzes sei es, Unternehmen, die Aufträge an Subfirmen weitergeben, dazu zu veranlassen, vermehrt auf die Seriosität dieser Subfirmen zu achten. In den vergangenen Jahren seien den Sozialversicherungen durch Sozialbetrug Beitragseinnahmen in Millionenhöhe entgangen, schilderte er und unterstrich, Sozialbetrug schade der Solidargemeinschaft.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) führte aus, er sei maximal zu 20 % überzeugt, dass das  vorliegende Gesetz gut sei. Es schaffe eine Reihe von bürokratischen Instrumenten, ohne tatsächlich das zu kontrollieren, was man kontrollieren wolle, formulierte er. Besonders bedauerte Öllinger das Fehlen einer Generalunternehmerhaftung. Um diesen aus seiner Sicht bestehenden Mangel zu beheben, brachte er einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter KECK (S) sprach dem gegenüber von einem weiteren wichtigen Schritt gegen Schwarzarbeit. Sozialbetrug erzeuge einen massiven volkswirtschaftlichen Schaden, betonte er, dem müsse man einen Riegel vorschieben. Von 10 Firmen in der Baubranche stehen Keck zufolge 9 in akutem Verdacht, Sozialbetrug zu begehen.

Das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurde in Dritter Lesung mehrheitlich beschlossen. Der Abänderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit. Auch der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend generelle AuftraggeberInnen-Haftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich blieb in der Minderheit.

Sozialversicherungs- Änderungsgesetz und G-Antrag 600/A(E)

Abgeordneter NEUBAUER (F) erklärte, er wisse aus seiner Tätigkeit im Seniorenring, dass "die Menschen höheren Alters" über ihre Situation verzweifelt seien, in die sie seiner Meinung nach von der Regierung gebracht worden sind. Er appellierte an die Abgeordneten, Pensionserhöhungen künftig auf Basis des Preisindexes für Pensionisten und nicht auf Basis der allgemeinen Inflationsrate vorzunehmen. In Form eines Entschließungsantrages urgierte Neubauer eine nachträgliche Erhöhung von Kleinstpensionen.

Abgeordneter KECK (S) wies darauf hin, dass in Österreich 1,8 Millionen Menschen leben, die älter als 60 Jahre seien. Diesen Menschen gehe es zu einem großen Teil nicht gut, skizzierte er, gerade sie würden besonders unter den gestiegenen Preisen leiden. Schließlich liege die Durchschnittspension bei nicht einmal 850 €. Viele Lebensmittel seien für PensionistInnen bereits Luxus. Keck begrüßte in diesem Sinn ausdrücklich das vorgesehene Vorziehen der nächsten Pensionserhöhung auf November 2008.

Abgeordneter DOLINCHEK (B) sprach hingegen von einer "Alibiaktion" der Bundesregierung. Er verlangte stattdessen einen außerordentlichen Teuerungsausgleich für die Betroffenen. In einem Entschließungsantrag fordert das BZÖ eine nachträgliche Anpassung der Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz.

Abgeordneter DONABAUER (V) betonte, Österreich habe generell eine gute Altersversorgung. Er signalisierte Unterstützung für die vorgezogene Pensionsanpassung, sprach sich aber gleichzeitig für ein richtiges Augenmaß bei der Pensionserhöhung aus. Jene, die höhere Pensionsanpassungen fordern, müssten das auch gegenüber jungen Menschen vertreten, forderte Donabauer und gab zu bedenken, dass die Zeit, die man in Pension verbringe, in den letzten Jahren von 9 auf 20 Jahre gestiegen sei.

Abgeordneter HOFER (F) mahnte in Form eines Entschließungsantrags eine gerechte Anerkennung von Schwerarbeit im Pensionssystem ein. Schwerarbeit müsste immer berücksichtigt werden, egal, wann sie anfalle, forderte er und sprach sich in diesem Sinn dafür aus, Schwerarbeitern generell einen früheren Pensionsantritt ohne Pensionsabschläge zu ermöglichen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies auf Inflationsbedingte Probleme der Bezieher kleiner Pensionen hin, die bei der Pensionsanpassung unberücksichtigt geblieben seien und wies das Argument des Sozialministers zurück, kleine Pensionen seien ohnehin steuerbefreit. Ein Abänderungsantrag der Grünen sieht daher für kleine Pensionen spezielle Entlastungen vor. Für inakzeptabel hielt der Redner den "Umfaller" des Sozialministers bei der Pensionsautomatik und machte auf den stark steigenden Bundeszuschuss zu den Pensionen der Gewerbetreibenden und Bauern aufmerksam sowie darauf, dass die Pensionsautomatik für Beamte offenbar nicht gelten soll.

Abgeordneter SCHOPF (S) unterstrich sozialdemokratische Initiativen zur Unterstützung von Menschen, die unter der Teuerung leiden und bekannte sich nachdrücklich dazu, die nächste Pensionserhöhung nicht erst Ende des Jahres, sondern bereits zwei Monate früher in Kraft zu setzen. Der Redner rechnet mit einer kräftigen Pensionserhöhung in Höhe von insgesamt mehr als 100 Mill. Euro.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) bekannte sich zur vorgezogenen Pensionserhöhung, um die Teuerung in den Bereichen Energie, Nahrungsmittel und Wohnungen für Pensionisten auszugleichen. Zur Lösung der demographischen Probleme bei der Finanzierung der Pensionen hielt es der Redner für notwendig, eine Vorlage für die Pensionsautomatik in das Hohe Haus zu bringen.

Bundesminister Dr. BUCHINGER (S) sah die vorgezogene Pensionserhöhung, mit der die Bundesregierung auf die Teuerung reagiere, als Beweis für eine Politik mit sozialer Handschrift. Dazu gehörten auch Pensionserhöhungen, die doppelt so hoch seien wie etwa in Deutschland oder Frankreich. Niedrige Pensionen wurden bei der Netto-Anpassung stärker berücksichtigt als höhere Pensionen, erwiderte der Minister Abgeordnetem Öllinger. Die Notwendigkeit, das Pensionssystem nachhaltiger zu gestalten, liege auf der Hand, sagte Buchinger, ein Mehrbedarf von 4 Mrd. Euro sei bewältigbar. Es sei aber notwendig einen Notfallplan für den Fall zu haben, dass die Lebenserwartung stärker steige oder die Wirtschaftsleistung zurückgehe.

Nach Ablehnung des Abänderungsantrages der Grünen wurde das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz mit Mehrheit verabschiedet. Die Entschließungsanträge der Oppositionsparteien fanden keine Mehrheit und wurden abgelehnt.

G- Antrag zum Thema persönliche Assistenz

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erinnerte an die bundeseinheitliche Regelung des Pflegegeldes, der Assistenz am Arbeitsplatz und der 24-Stunden-Betreuung und forderte analog dazu auch eine bundeseinheitliche Regelung für die persönliche Assistenz behinderter Menschen, ungeachtet der Frage, wer sie finanziere. Denn es gelte jeden Wildwuchs bei der persönlichen Assistenz zu vermeiden - dies sei das Ziel des vorliegenden Antrags der Grünen. 

Abgeordnete Mag. LAPP (S) machte die Antragstellerin darauf aufmerksam, dass neben dem Bundespflegegeldgesetz auch Landesgesetze das Pflegegeld regelten. Behinderte Menschen haben das Recht, ganze Informationen zu bekommen und nicht nur die halben Informationen der Abgeordneten Haidlmayr, sagte die Abgeordnete, die das Engagement des Bundes für behinderte Menschen ausdrücklich würdigte.

Abgeordneter Ing. HOFER (F) betonte zunächst die Notwendigkeit, behinderten Menschen Rechtssicherheit zu geben, was bei der persönlichen Assistenz nicht der Fall sei. Dann wandte er sich direkt an Abgeordnete Haidlmayr, der er konzedierte, sich - wenn auch oft mit drastischen Mitteln - engagiert für die Anliegen der Behinderten einzusetzen und damit schon viel bewegt habe.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) unterstrich die Bedeutung persönlicher Assistenz für behinderte Menschen und unterstützte Haidlmayrs Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung. Es führe zu Schwierigkeiten, wenn persönliche Assistenz in Wien anders geregelt sei als im Burgenland. Die Absicht, behinderte Kinder beim Bundespflegegeld besser zu berücksichtigen, begrüßte Huainigg, hielt aber das vorgeschlagen Kriterium "Schwerstbehinderung" für problematisch, weil es zu belastenden Diskussionen für die Eltern und zu Härtefällen führen werde.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) sah persönliche Assistenz in vielen Fällen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen an. Diese Assistenz habe sich im beruflichen Bereich bewährt und soll auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden. Der vorliegende Antrag sei daher sinnvoll.

Auch Bundesminister Dr. BUCHINGER anerkannte das Engagement der Abgeordneten Haidlmayr, wies aber die Behauptung zurück, der Bund komme seinen Aufgaben bei der Beschäftigung behinderter Menschen nicht nach. Das Modell Assistenz am Arbeitsplatz sei beträchtlich weiterentwickelt worden. Bei Assistenz in der Freizeit liege die Verantwortung aber bei den Ländern. Die Anregungen des Abgeordneten Huainigg nahm der Minister positiv auf. Nur 500 Kinder erhalten ihr Pflegegeld vom Bund, daher müsse man auf die Vorstellungen der Länder Rücksicht nehmen, er hoffe auf Verbesserungsmöglichkeiten im Begutachtungsverfahren und auf ein konsensuales Vorgehen im Hohen Haus auch in dieser Frage.

Der Antrag wurde durch mehrheitliche Annahme eines negativen Ausschussberichtes abgelehnt.

(Schluss Soziales/Forts. NR)