Parlamentskorrespondenz Nr. 552 vom 06.06.2008

Genderfragen als brisantes Thema

Nationalrat beschließt Verbesserungen bei Gleichbehandlung

Wien (PK) - Abgeordneter DI KLEMENT (F) stellte in Zusammenhang mit der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes – dem nächsten Thema der Tagesordnung, und zwar in Form einer Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz und zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz - fest, dass es sich bei diesen Materien nur um Umerziehungsprojekte handelt. Wenn er dann von einem Bericht mit dem Titel "Gender Mainstreaming und geschlechtssensible Ansätze in der außerschulischen Jugendarbeit" lese, dann komme er zum Schluss, dass hier nur Geld verschleudert werde, das woanders dringend notwendig wäre. Dies zeige, dass man hier einen "Gender-Wahn" erlebe und eine rein feministisch geführte Gender-Diskussion im Vordergrund stehe, während man auf dem männlichen Auge völlig blind sei, urteilte Klement. Diese total überzogene Politik sei seiner Meinung nach gefährlich, weil durch die angestrebte Besserstellung der Frauen eine Schlechterstellung der Männer erreicht werde. Auch die Plakate gegen die Gewalt an Frauen unter dem Motto "Verliebt, verlobt, verprügelt" zeugen von einem "völlig verkorksten Männerbild" und seien eine "Schande für Österreich". Was den geplanten Leitfaden zum Thema diskriminierungsfreie Sprache angeht, so frage er sich, was dieser bringen soll und wie viel dieser Unsinn die Steuerzahler wieder koste. Sorgen bereitete Klement auch die zunehmende "Feminisierung der Schulen und Kindergärten", was eine Bildungsdiskriminierung der Knaben darstelle.

Die Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK erteilte dem Abgeordneten DI Klement (F) für die Ausdrücke "Gender-Wahn" und "Gender-Wahnsinn" insgesamt drei Ordnungsrufe.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung anerkannte Abgeordneter Dr. GRAF (F) grundsätzlich das Recht der die Sitzung leitenden NR-Präsidentin, Ordnungsrufe zu erteilen; es dürfe aber nicht so weit gehen, dass es sich um Willkür handelt. Wenn jemand das nächste Mal im Parlament über den Rinderwahn oder den Rinderwahnsinn bzw. den politischen Wahn oder politischen Wahnsinn spricht, dann sei das eine politische Wertung, die zulässig sein muss. Er ersuchte daher, dass sich die Präsidiale in der nächsten Sitzung des Themas annimmt.

In einer weiteren Wortmeldung erklärte Abgeordneter ÖLLINGER (G), dass er es für richtig halte, dieses Thema in der nächsten Präsidiale zu besprechen. Seiner Meinung nach war es ziemlich unerträglich, was Abgeordneter Klement in seiner Rede von sich gegeben hat. Eine bewusste Provokation war es auch, als F-Abgeordneter Graf dann noch einen Vergleich zwischen Rinderwahnsinn und Genderwahnsinn gezogen hat.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) unterstützte das Verlangen und war der Meinung, dass die Rede des Abgeordneten Klement gewisse Schmerzgrenzen vieler Abgeordneter überschritten hat. Ebenfalls diskutiert werden sollte aber auch das Verhalten des Abgeordneten Pilz.

Klubobmann Dr. CAP (S) sprach von einer einmaligen Situation bei der Rede des Abgeordneten Klement, da es wiederholt Ordnungsrufe gegeben hat, der Redner aber immer wieder das kritisierte Wort wiederholt hat; dies sei völlig inakzeptabel.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) konnte aus der Rede des Abgeordneten Klement, der sich kritisch mit dem Gender-Begriff auseinandersetzte, keine Frauenfeindlichkeit ableiten. Außerdem wehre er sich entschieden dagegen, wenn Abgeordneter Graf, der für eine Präsidialbesprechung eintrat, deswegen von den Grünen als Provokateur bezeichnet wird.

Abgeordnete WURM (S) warf Abgeordnetem Klement Frauenfeindlichkeit vor. Es sei nicht das erste Mal, dass Klement Frauen verunglimpfe, sagte sie. Dessen Ausführungen seien jedoch weder des Gleichbehandlungsausschusses noch des Nationalrats würdig. Wurm zufolge sollte Klement besser dagegen kämpfen, dass Frauen für gleiche Leistung nach wie vor um bis zu 40 % weniger Lohn erhalten.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) hielt Abgeordneter Wurm entgegen, man sei in Österreich noch lange nicht im "Metternich'schen Staat". Es liege am Wähler, zu entscheiden, wer für welche Einstellungen gewählt bzw. abgewählt werde. Der SPÖ warf Haimbuchner vor, die Geschlechter abschaffen zu wollen. Für ihn ist Gender Mainstreaming, wie er sagte, der Feind der freiheitlichen Gesellschaft. 

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) meinte, es gebe namhafte Psychiater, die die Ausführungen der Abgeordneten Klement und Haimbuchner unter dem Begriff "Kastrationsängste" subsummieren würden. Würde man der Bevölkerung Videos mit den Reden der beiden zeigen, würden noch weniger Frauen die Freiheitlichen wählen, zeigte sie sich überzeugt. Das Thema Gleichbehandlung und die vorliegende Gesetzesnovelle seien allerdings, so Rauch-Kallat, zu ernst für derartige Diskussionen.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) sprach die seiner Meinung nach ungerechte Vorgangsweise bei der Verteilung von Ordnungsrufen an. In Bezug auf die immer wiederkehrende Diskussion zum Thema "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" fragte er in Richtung SPÖ und ÖVP, warum nicht schon längst entsprechende gesetzliche Verpflichtungen beschlossen worden seien. Das vorliegende Gesetz stellt seiner Ansicht nach jedenfalls die "zivilisierte Rechtskultur" so auf den Kopf, das fast nichts von dieser übrig bleibe.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) sprach in Zusammenhang mit der Wortmeldung von Abgeordnetem Klement von "krudesten Vorstellungen". Das Lachen bleibe ihr aber im Halse stecken, meinte sie, sie fühle sich an vergangene Zeiten erinnert. Der FPÖ geht es nach Meinung Weinzingers darum, die Forderung nach Gleichberechtigung und nach gleichen Chancen von Männern und Frauen lächerlich zu machen.

Abgeordnete HAUBNER (B) betonte, sie teile die Ausführungen der FPÖ-Abgeordneten "absolut nicht". Die FPÖ kenne sich offenbar nicht wirklich aus, sagte sie und erinnerte daran, dass es das Gleichbehandlungsgesetz bereits seit 1979 gebe. Für Haubner hat der vorliegende Gesetzentwurf überwiegend positive Aspekte und ist ein Schritt weiter in Richtung Gleichbehandlung.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) äußerte die Befürchtung, dass Unternehmer künftig Probearbeitsverhältnisse mit Frauen nicht auflösen könnten, wenn die betroffene Arbeitnehmerin unterstelle, dass die Auflösung allein wegen ihres Geschlechts erfolge, und damit durchkomme. Gleiches drohe bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) wertete die Interpretation der Gesetzesvorlage durch die FPÖ in einer tatsächlichen Berichtigung als "juristischen Unsinn".

Frauenministerin BURES hielt fest, das vorliegende Gesetz ziele darauf ab, Menschen vor Diskriminierung zu schützen, etwa wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Ihrer Ansicht nach ist es ein wesentlicher Fortschritt, dass Personen, deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Diskriminierung beendet wurde, künftig nicht nur die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, sondern wahlweise auch Schadenersatz einklagen können. Bures verteidigte auch das Prinzip, im Falle von Gewalt in der Familie Opferschutz vor Eigentumsschutz zu stellen.

Staatssekretärin MAREK führte in Richtung FPÖ-Abgeordnetem Klement aus, diskriminierungsfreie Sprache sei "kein Unsinn". Sprache könne große Macht haben, konstatierte sie. Ebenso sei Frauenförderung nicht automatisch männerdiskriminierend. Für Marek ist es auch keine Privatsache, wenn jemand einen anderen zum Beispiel wegen des Geschlechts, des Alters oder wegen einer Behinderung diskriminiert.

In einer zweiten Wortmeldung bekräftigte Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) die Bedenken seiner Fraktion gegen das vorliegende Gesetz und wandte sich dagegen, "plakative Überzogenheit" als juristische Beurteilung zu interpretieren.

Abgeordnete STADLBAUER (S) fragte sich, warum "schlimmstes Machogehabe" im Nationalrat immer dann auftauche, wenn es um Frauenthemen und um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen gehe. Für sie enthält das vorliegende Gesetz eine Reihe von Verbesserungen.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) meldete sich ebenfalls ein zweites Mal zu Wort und unterstrich, niemand in der FPÖ wende sich gegen die Gleichbehandlung von Männern und Frauen oder habe sich dagegen gewandt.

Abgeordnete LENTSCH (V) wies darauf hin, dass die vorliegenden Verbesserungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf EU-Vorgaben zurückgehen. Das Gesetz sei ein schönes Beispiel dafür, zu welch positiven Beschlüssen die EU Österreich zwinge, sagte sie.

Abgeordnete Mag. KNOLL (S) erklärte, das vorliegende Gesetz hätte sich eine sachlichere Diskussion verdient. Ihrer Ansicht nach sind darin große Fortschritte verankert. Sexuelle Belästigung sei kein Kavaliersdelikt, betonte Knoll, sondern werde zu Recht als Tatbestand geahndet und habe Konsequenzen.

Abgeordnete SCHITTENHELM (V) forderte Abgeordnete auf, sich für Äußerungen zu entschuldigen, in denen PädagogInnen vorgeworfen werde, sie würden Buben im Unterricht diskriminieren. 

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) begrüßte einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und nannte es besonders wichtig, den Schadenersatz bei Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu erhöhen und Bestimmungen gegen sexuelle Diskriminierungen zu verschärfen. 

Abgeordneter ZWEYTICK (V) begrüßte die Verbesserung des Gleichbehandlungsgesetzes sowie die Erhöhung des Schutzes von ArbeitnehmerInnen gegen Diskriminierungen und sah sich veranlasst, sich von Äußerungen mancher männlicher Abgeordneter zu distanzieren.

Der Gesetzentwurf wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) stellte klar, die Freiheitlichen Männer seien keine "Männchen", sondern Männer, die sich trauten, gegen Social reengeneering aufzutreten und nannte als Beispiel dafür eine Pädagogik, in der Mädchen im Kindergarten lernen, Buben die Spielzeugautos wegzunehmen, Buben aber lernen, Prinzessinnenkleider zu tragen und sich die Fingernägel zu lackieren - dies werde nicht die Zustimmung der FPÖ finden.

Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte ihren Vorredner an das Ziel der Gleichberechtigung und riet ihm, sich davor nicht zu fürchten. Was vorliege, sei eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes für Frauen, vor der man sich nicht zu fürchten brauche. Erfreut zeigte sich die Abgeordnete über die fraktionsübergreifende Frauensolidarität, die sich in der heutigen Debatte stärker denn je gezeigt habe.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) hielt fest, Frauen wollten den Männern nicht nur ihre Spielzeuge wegnehmen, sondern auch Führungspositionen, Vorstandsverträge und Rektoratspositionen - die Männer sollen sich ruhig ein wenig fürchten. Denn bei den weiblichen Führungspositionen bestehe Nachholbedarf, im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft, sagte die Rednerin.

Abgeordnete HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ an und bekannte sich nachdrücklich zu einer entsprechenden Vertretung der Frauen in der Gleichbehandlungskommission. 

Abgeordnete  BINDER-MAIER (S) bekannte sich zu den Grundsätzen der Partnerschaft, der Gleichberechtigung, der Solidarität und der Wertschätzung anderer Menschen. Rassismus, Diskriminierung und jede Form der Ungleichbehandlung von Menschen dürfe keine Chance haben. In einem Abänderungsantrag der Rednerin ging es um redaktionelle Korrekturen am Gesetzentwurf.

Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) besprach das vorliegende Gesetz als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung und zeigte sich überzeugt, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz letztlich überwindbar sein werde. Kritik übte die Rednerin daran, dass weibliche Bewerberinnen bei der Besetzung des Rektors der Donauuniversität "verhindert" wurden.

Bei der Abstimmung passierte der Gesetzentwurf den Nationalrat unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrages mit mehrheitlicher Zustimmung. (Schluss Gleichbehandlung/Forts. NR)