Parlamentskorrespondenz Nr. 590 vom 18.06.2008

Sozialdienstleistungen müssen in nationaler Kompetenz bleiben

Bundesrat kritisiert scharf Pläne der EU-Kommission

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats beschäftigte sich heute mit einem wichtigen und sensiblen Thema, nämlich den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Diese Frage war ein wesentlicher Punkt in den Verhandlungen um den Vertrag von Lissabon, in dessen Protokoll Nr. 26 die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten im Bereich der nicht-wirtschaftlichen Daseinsfürsorge festgelegt ist. Auf die Dienstleistungen im allgemeinen Interesse bzw. Sozialdienstleistungen ist das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt anzuwenden.

Hintergrund für die Diskussion war die Mitteilung der Kommission unter dem Titel "Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts" mit dem dazugehörigen Begleitdokument "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement".

Darin wird betont, dass diese Dienstleistungen den Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags unterliegen und die Rechtsunsicherheit dabei in erster Linie auf mangelnde oder fehlerhafte Kenntnis des Gemeinschaftsrechts zurückzuführen ist.

Österreich steht dieser Initiative der Kommission sehr kritisch gegenüber. Vor allem wird die Auffassung der Kommission, wonach es sich bei der Rechtsunsicherheit um ein Informationsdefizit handelt, nicht geteilt. Primäres Ziel müsse es sein, Rechtssicherheit zu schaffen, die Besonderheiten der sozialen Dienstleistungen seien jedoch angemessen zu berücksichtigen und zu schützen, so die Position der Regierung.

Diese ablehnende Haltung wurde nicht nur von den Bundesrätinnen und Bundesräten geteilt, sondern auch von den Auskunftspersonen, die als Experten eingeladen worden waren. So hielt es Herbert Prucher, Landesamtsdirektor-Stellvertreter aus Salzburg, für besonders problematisch, dass in der gegenständlichen Mitteilung nicht zwischen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Dienstleistung unterschieden wird. Auch fehlte ihm eine Unterscheidung zwischen Gesundheits- und Sozialdiensten. Als nicht akzeptabel bezeichnete er den Plan der Kommission, den Europäischen Gerichtshof im Nachhinein entscheiden zu lassen, ob die Träger von derartigen Dienstleistungen den europäischen Bestimmungen entsprechen.

Johannes Schmid vom Österreichischen Städtebund teilte diese Sorge ebenso wie Nicolaus Drimmel vom Österreichischen Gemeindebund. Die Gemeinden trügen die Hauptlast der Daseinsfürsorge, betonte er, und sie gewährleisteten damit eine sozial ausgleichende Komponente. Drimmel wies die Ausschussmitglieder auch darauf hin, dass die Kommunen durch die EU bei ihren Bemühungen, sich zusammen zu schließen und zusammen zu arbeiten, behindert würden. Dieser interkommunalen Kooperation stehe in erster Linie das europäische Vergaberecht entgegen. Drimmel bezeichnete dies als einen Eingriff in die nationale Organisationsfreiheit.

Ausschussfeststellung einstimmig angenommen

Die Bundesrätinnen und Bundesräte griffen diese Kritikpunke in einer Ausschussfeststellung auf, die einstimmig beschlossen wurde. Darin betonen sie unter anderem die Notwendigkeit, insbesondere Sozialdienstleistungen als nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen zu definieren. Im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sei dem kommunalen Selbstbestimmungsrecht absolute Priorität vor allfälligen Liberalisierungsinitiativen der Kommission einzuräumen, lautet eine weitere Forderung. Daher seien besondere Ausnahmen von den gemeinschaftlichen Vergaberechtsregeln vorzusehen, um die interkommunale Zusammenarbeit bei der Finanzierung und Bereitstellung dieser Dienste zu ermöglichen und auch "in-house"-Vergaben praktikabel zu gestalten.

Allgemein beseitige die Mitteilung nicht die seit langem bestehende Rechtsunsicherheit, bekräftigen die Bundesrätinnen und Bundesräte. Dezidiert sprechen sie sich dagegen aus, die Entscheidungen, welche Organisationsform öffentlicher Sozialdienstleistungen EU-rechtlich zulässig ist und welche nicht, ausschließlich der ex post-Analyse durch den EuGH zu überlassen. Die Kodifizierung der Rechtssprechung des EuGH im Gesundheits- und Sozialbereich wird strikt abgelehnt. Die Mitglieder des Ausschusses halten abschließend fest, dass Sozialdienstleistungen stark subsidiär ausgestaltet sein sollen.

Sozialdienste nicht dem freien Wettbewerb unterwerfen

Der Vorsitzende des Ausschusses, Bundesrat Gottfried Kneifel (V) ergänzte, Österreich wolle nicht auf seine hohen Standards verzichten. Selbstverständlich sei man aber für einen intensiveren Erfahrungsaustausch innerhalb der Union, um eine Optimierung zu erreichen.

Bundesrat Erich Gumplmaier (S) äußerte den Verdacht, dass die EU-Kommission die so mühsam erarbeitete Dienstleistungsrichtlinie umgehen wolle. Die Gesundheitsvorsorge, der Pflegedienst und soziale Dienste seien allgemeine Aufgaben und dürften auf keinen Fall den Wettbewerbsregeln unterworfen werden. Dazu meinte der Experte aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Dienstleistungsrichtlinie sei sehr komplex. Gesundheit und Soziales seien von deren Anwendungsbereich ausgenommen, das habe Österreich damals durchgesetzt. Was sich nicht in einem Sekundärrechtsakt finde, werde der Entscheidung des EuGH unterworfen. Wie seine Kollegin aus dem Sozialministerium konnte er nicht abschätzen, ob die Mitteilung rechtlich verankert werden soll. Die Mitteilung lasse auch offen, durch welche Inhalte Rechtssicherheit erzeugt werden könnte.

Als einen "massiven Irrweg" bezeichnete Bundesrat Albrecht Konecny (S) die geplante fallspezifische Entscheidung durch den EuGH. Offensichtlich drücke sich die Kommission vor einer klaren Definition und Abgrenzung und wolle dies auf den Gerichtshof abschieben. Dies könne man nur als eine "interinstitutionelle Chuzpe" bezeichnen, bemerkte er. Man könne auch nicht akzeptieren, dass der EuGH möglicherweise zu einem Urteil kommt, das den nationalen Konsens untergräbt. Die öffentliche Hand müsse die Möglichkeit haben, unabhängig von der Rechtsform Dienste anzubieten. Es sei jedenfalls absurd, wenn die Kommission auf Informationsmängel hinweist, meinte Konecny.

Der Plan der Kommission, in erster Linie mit Informationsdefiziten umgehen zu wollen, wurde auch von der Expertin des Sozialministeriums kritisch hinterfragt. Sie begrüßte aber die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Rahmen des Ausschusses für Sozialschutz, die sich mit der Frage der Rechtsunsicherheit auseinander setzt. Noch in diesem Sommer soll ein Fragebogen ausgesendet werden, informierte sie die Ausschussmitglieder. Der EU-Kommission müsse bewusst sein, dass die Festsetzung von Qualitätskriterien Aufgabe der Nationalstaaten sei. Österreich wolle aber den Erfahrungsaustausch unterstützen, da über die Qualitätskriterien Zugangskriterien definiert werden können.

Die fehlenden Definitionen in der genannten Mitteilung wurden auch von Bundesrätin Eva Konrad (G), Bundesrat Günther Köberl (V) und Bundesrat Erwin Preiner (S) kritisiert. Preiner unterstrich insbesondere die Notwendigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit. Herbert Prucher stimmte dem vollinhaltlich zu, indem er bekräftigte, man brauche klare Strukturen, vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung.

Auf die Fragen der Bundesräte Jürgen Weiss (V) und Andreas Schnider (V) inwieweit die Position Österreichs von anderen Ländern geteilt wird und ob es diesbezügliche kommunale und regionale Vernetzungen gibt, antwortete Nicolaus Drimmel, Deutschland und Frankreich wiesen ähnliche Interessenlagen auf. Es gebe auch Kontakte mit Skandinavischen Ländern.

Regelungswut oder notwendige Standardisierung?

Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es um Vorschläge zu Richtlinien über technische Ausstattungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Ausschussvorsitzender Gottfried Kneifel (V) stellte dazu fest, man habe dieses Thema bewusst auf die Tagesordnung genommen, weil man als Mandatar und Mandatarin immer wieder auf die Regelungswut der EU-Kommission angesprochen werde. Der Ausschuss wollte daher die Richtlinienvorschläge zum Anlass nehmen, um in die Tiefe zu gehen und zu prüfen, ob die Vorschriften europäischer Regelungswut entspringen oder den Wünschen von Produzenten entsprechen, um im europäischen Wettbewerb bestehen zu können.

Dazu hielt der Vertreter des Verkehrsministeriums fest, die gegenständlichen Richtlinienentwürfe stellten lediglich eine Neukodifizierung des geltenden Rechts dar. Es gäbe keinerlei inhaltliche Änderungen. Alles sei bereits in nationales Recht umgesetzt worden. Aufgrund der mehrmaligen Änderungen der Richtlinien in Folge der technischen Weiterentwicklung habe man sich zu einer Neukodifizierung entschlossen, damit man es den Anwendern leichter mache. Inhaltlich gehe es um mehr Sicherheit und um eine einheitliche Wettbewerbssituation. Die Richtlinien basierten auf dem Wunsch der Hersteller nach einer gemeinsamen Vorgangsweise und nach gemeinsamen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Mit diesen Feststellungen wurde auch eine Frage von Bundesrat Friedrich Hensler (V) beantwortet.

Auch wenn sich durch die Darstellung der Experten die Nebel um die Richtlinien gelichtet haben, wie Bundesrat Gottfried Kneifel (V) bemerkte, wurde auf seinen Vorschlag die Diskussion darüber einstimmig vertagt. Die Bundesrätinnen und Bundesräte wollen vor weiteren Beratungen Stellungnahmen der Landwirtschafts- und Wirtschaftskammer einholen. (Schluss)  


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