Parlamentskorrespondenz Nr. 599 vom 19.06.2008

Erleichterungen bei Zugang zur Berufsreifeprüfung

Abgeordnete sehen bildungs- und sozialpolitischen Qualitätssprung

Wien (PK) – Der Zugang zur Berufsreifeprüfung wird für Lehrlinge erleichtert. Sie sollen die Möglichkeit haben, die Berufsreifeprüfung bereits weitgehend während der Berufsschulzeit zu machen. Das sieht eine Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz vor, die den Unterrichtsausschuss einstimmig passierte (577 d.B.).

Der Zugang zur Berufsreifeprüfung wird auch für Personen mit wenigstens dreijähriger Berufstätigkeit, die über einen

erfolgreichen Abschluss zumindest des dritten Jahrganges einer Berufsbildenden Höheren Schule oder der dritten Klasse einer Höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung verfügen, sowie für Absolventinnen und Absolventen des 4. Semesters von Berufsbildenden Höheren Schulen für Berufstätige, einschließlich der jeweiligen Bildungsanstalten, geöffnet. Die Neuregelung gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie für jene einer mindestens 30 Monate umfassenden Berufsausbildung im Bereich des medizinisch-technischen Fachdiensts und des Sanitätshilfsdiensts. Schließlich umfasst die Novelle auch öffentlich-rechtlich oder vertragsrechtlich Bedienstete des Bundes.

Der Antrag des BZÖ für kostenlosen Zugang zur Berufsreifeprüfung (214/A[E]) wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit abgelehnt.

Die ins Auge gefassten Maßnahmen wurden von den Abgeordneten unisono als bildungs- und sozialpolitischer Qualitätssprung bewertet. Abgeordneter Franz Riepl (S) sprach davon, dass endlich eine "Bildungsendstelle" aufgelöst werde. Auch Abgeordneter Gernot Darmann (B) zeigte sich erfreut über das Modell auf Bundesebene, das es bereits deckungsgleich in Kärnten gibt. Damit werde eine große Ungleichbehandlung beseitigt, sagte er. Abgeordnete Anna Franz (V) verlieh ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die Attraktivität der Lehre durch die zusätzlichen Chancen nun verbessert werde. Abgeordneter Johann Georg Schelling (V) bezeichnete die Vorlage als einen absolut richtigen Schritt in Richtung Höherqualifizierung.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) äußerte sich ebenfalls zustimmend, meinte aber, dass die Möglichkeit, Teilprüfungen während der Lehre absolvieren zu können, zu einer übergroßen Belastung der Lehrlinge führen könnte. Diese Auffassung wurde von Abgeordnetem Gernot Darmann (B) geteilt. Er schlug vor zu überlegen, für diese Lehrlinge einen zweiten Schultag einzuführen und ihnen dafür auch die kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Dazu bemerkte Abgeordnete Anna Franz (V), die Ablegung von Teilprüfungen während der Lehre stelle nur eine Möglichkeit dar, die man nicht in Anspruch nehmen müsse. Abgeordneter Franz Riepl (S) wies auf das Bekenntnis der Sozialpartner zur Förderung der Bildung in der Wirtschaft sowie auf Kollektivverträge hin, wo bereits jetzt Freistellungen und Bildungsunterstützungen für Lehrlingen enthalten seien. Dieser Weg müsse fortgesetzt werden, was aber nicht von heute auf morgen gehen werde. Gegen einen zweiten Schultag auf Kosten der Lehre sprach sich Abgeordneter Martin Graf (F) aus.

Bundesministerin Schmied teilte den Abgeordneten mit, es gebe Förderungen für Lehrlinge und man trachte danach, ein flächendeckendes Angebot in den Bundesländern von entsprechender Qualität sicherzustellen.   

Prüfungstaxen: Anpassung an Pädagogische Hochschulen

Das "Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen", das die zuständigen Rektorate ermächtigt, Lehrenden an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen besondere Prüfungsprämien zu gewähren, fand einhellige Zustimmung (579 d.B.).

Anträge der Opposition

Schließlich standen weitere fünf Anträge der Opposition zur Diskussion, die mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt wurden.

So verlangt das BZÖ in seinem Initiativantrag zur Änderung der verschiedenen Lehrerdienstrechte (Nachhilfeunterrichtsgesetz), dass LehrerInnen in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend kostenlose Nachhilfe erteilen sollen. (301/A)

Wie das BZÖ ist auch die FPÖ der Meinung, dass LehrerInnen jenen Schülerinnen und Schülern, die das Klassenziel nicht erreicht haben, im Rahmen eines Förderunterrichts kostenlos zur Verfügung stehen sollen, und zwar in den letzten beiden Wochen der Hauptferien. Eine zusätzliche Entlohnung soll es dafür nicht geben. Die entsprechenden Änderungen finden sich in Anträgen zum Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (798/A und 800/A).

Die FPÖ wiederum vertritt die Auffassung, dass LehrerInnen, die eine dreiwöchige Kur bewilligt bekommen haben, diese in der Regel in den Hauptferien in Anspruch zu nehmen haben. Auch diese Änderungsvorschläge finden sich in Anträgen zur Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes sowie des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes. (797/A und 799/A)

Die Vertagung wurde damit begründet, dass es sich dabei teilweise um sozialpartnerschaftliche Materien handle, im Hinblick auf die Frage des Nachhilfeunterrichts gebe es zudem intensive Verhandlungen (Abgeordnete Beate Schasching – S, Abgeordnete Gertrude Brinek – V). Ausschussvorsitzender Fritz Neugebauer (V) wies darauf hin, dass mit Ausnahme von akuter Notwendigkeit die Kuraufenthalte schon derzeit in die Ferien verlegt werden. Abgeordneter Dieter Brosz (G) zeigte sich durchaus offen, über eine verpflichtende Nachhilfe zu diskutieren, er meinte aber, dass man dies nicht auf die letzte Zeit der Ferien konzentrieren, sondern Fördermodelle über das ganze Jahr entwickeln sollte. Abgeordneter Gernot Darmann (B) erläuterte nochmals das Solidarmodell des BZÖ und begründete dies mit dem Hinweis, Eltern würden oft mit den Schulproblemen allein gelassen und müssten dann noch zusätzliche Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht tragen.   

Abgelehnt wurden schließlich ein Antrag der Grünen sowie ein Antrag der Freiheitlichen.

Die Grünen sprechen sich in einem Entschließungsantrag dezidiert gegen die Wiedereinführung der Aufnahmeprüfung an der AHS aus, nachdem der Generalsekretär der ÖVP für die Wiedereinführung der Aufnahmeprüfung an der AHS eingetreten ist (369/A[E]). Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) verhehlte nicht, dass die SPÖ dem Antrag gerne beitreten würde. Die Aufnahmsprüfung stehe aber nicht im Koalitionsübereinkommen und sei daher nicht aktuell, argumentierte er die Haltung seiner Fraktion. Dazu meinte Abgeordneter Martin Graf (F), das Parlament könnte dennoch eine Willenskundgebung dazu abgeben. Der Antrag fand nur die Unterstützung der Grünen und des BZÖ.

Am Ende des Ausschusses stand der Entschließungsantrag der FPÖ zur Debatte, in dem diese die Initiative der Stadt Linz aufgreift und fordert, den Pflichtschulen die Kosten für Kopien, Werkmaterial und andere Lehrmittel zu ersetzen (645/A[E]). Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahme vor allem angesichts der herrschenden Teuerungswelle. Obwohl seitens der Abgeordneten Erwin Niederwieser (S), Barbara Zwerschitz (G) und Gernot Darmann (B) eine grundsätzliche Unterstützung für das Anliegen geäußert wurde, wies man darauf hin, dass diese Frage im Bereich der Länderkompetenz liege. Daher wurde der Antrag von den anderen Parteien abgelehnt. (Schluss)


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