Parlamentskorrespondenz Nr. 626 vom 01.07.2008

Kampf gegen trans-Fettsäuren und hohe Roaming-Gebühren in Grenznähe

Ausschuss für Konsumentenschutz erörtert Risken der Nanotechnologie

Wien (PK) – Der Ausschuss für Konsumentenschutz setzte seine Beratungen mit Anträgen zu den Themen gesetzliche Grenzwerte für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln und Neufassung der europäischen Verordnung über Kosmetika fort. Auch ein Antrag betreffend Waschmittel, bei deren Produktion mit genmanipulierten Mikroorganismen gearbeitet wurde, stand zur Diskussion. Weitere Tagesordnungspunkte bildeten ein Antrag hinsichtlich Risken bei Nanotechnologie und eine Initiative gegen zu hohen Internet-Roaming-Gebühren in Grenznähe.

Anträge zu Grenzwert für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln vertagt

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurden die beiden Anträge der Grünen betreffend Einführung gesetzlicher Grenzwerte für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln vertagt (339/A[E] und 340A/[E]). Die beiden Koalitionsparteien wollten das derzeit laufende Monitoring-Verfahren und dessen Ergebnisse abwarten, bevor man weitere Schritte setzt.


Die Grünen fordern in ihren zwei Entschließungsanträgen die Einführung eines gesetzlichen und möglichst niedrigen Grenzwertes von trans-Fettsäuren, die in vielen Lebensmitteln wie Backwaren, Fast-Food-Produkten, Snacks, Keksen, frittierten Speisen und fetten Brotaufstrichen enthalten sind. Ebenso wie gesättigte Fettsäuren können trans-Fettsäuren den Gehalt an LDL-Cholesterin ("schlechtes" Cholesterin) im Blut und damit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Außerdem nimmt man an, dass trans-Fettsäuren zusätzlich den Anteil an HDL-Cholesterin ("gutes" Cholesterin) senkt und jenen an Triglyceriden steigern können. Darüber hinaus stehen trans-Fettsäuren im Verdacht, an der Entstehung von Diabetes beteiligt zu sein und eine ungünstige Wirkung auf Babys im Mutterleib zu haben.


Folgende Maßnahmen wären daher nach Ansicht der Grünen notwendig: die Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln wie z.B. in Dänemark, wo eine Obergrenze von maximal zwei Prozent festlegt wurde; die Einführung eines Nährwertkennzeichnungssystems für Kalorien, Fett, Zucker und Salz ("Ampelkennzeichnung") und die Verpflichtung für Anbieter von Fastfood-Produkten zur Auskunft über die wesentlichen gesundheitsrelevanten Daten ihrer Produkte (Kalorien, Fett- und Zuckergehalt).

Bundesministerin Andrea Kdolsky informierte die Ausschussmitglieder über eine Studie, die von ihrem Ressort 2005 in Auftrag gegeben worden war, und die zum Ergebnis gekommen ist, dass es generell zu einer Reduktion der trans-Fettsäuren in Produkten wie Snacks, Keksen, Streichfetten und süßen Brotaufstrichen gekommen ist. Eine Nachfolgestudie der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2007, die eine größere Produktpalette untersucht hat, habe festgestellt, dass es vereinzelt noch sehr hohe Werte gebe. Ein kürzlich ins Leben gerufenes Monitoring habe bei kritischen Lebensmitteln ein sehr differenziertes Bild ergeben. So seien die Werte in weiten Bereichen nur knapp über den dänischen Werten gelegen, bei Faschingskrapfen jedoch habe man beispielsweise einen sehr hohen Anteil an trans-Fettsäuren feststellen können. Das Gesundheitsministerium sei um Information bemüht und habe in diesem Sinne bereits eine Veranstaltung für die Backwarenhersteller abgehalten. In Planung sei eine Informationsveranstaltung für die Gastronomie. Auch habe man gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium im Rahmen der Aktion "Gesunde Schule" eine Aufklärungskampagne initiiert, wobei eine Arbeitsgruppe, die sich aus beiden Ministerien zusammensetzt, Inhalte erarbeite.

Das Anliegen der beiden Anträge wurde von den Abgeordneten grundsätzlich befürwortet. So meinte etwa Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S), man habe die Gefahr der trans-Fettsäuren bislang sträflichst unterschätzt. Sie begrüße die Strategie des Monitorings, erwarte sich aber, sobald Ergebnisse vorliegen, eine baldige Gesamtlösung im Sinne einer Mehrwertkennzeichnung. Als wesentlich erachtete sie auch eine unermüdliche zielgruppenspezifische Aufklärungsarbeit, zumal viele betroffene Produktgruppen stark von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden. Ausschussvorsitzender Johann Maier schloss sich dem an, wollte aber auch Würstelbuden kontrolliert wissen. Abgeordnete Ridi Steibl (V) wies darauf hin, dass man mit Gesetzen nicht alles regeln könne und man vermehrt die Eigenverantwortung unterstützen sollte.

Gegen eine Vertagung des Antrags sprachen sich die Abgeordneten Wolfgang Zanger (F) und Wolfgang Pirklhuber (G) aus. Pirklhuber hielt das Monitoring des Ministeriums zwar für eine richtige und gute Vorgangsweise, er vertrat aber die Ansicht, dass dies der Annahme der Entschließungsanträge nicht entgegenstehe. Er wies in diesem Zusammenhang auf den globalisierten Markt bei den Fetten sowie auf den Preiswettbewerb hin, weshalb eine gute Information für die KonsumentInnen notwendig sei. 

Abgeordnete für Neufassung der EU-Verordnung über Kosmetika

Einstimmig passierte der Antrag von ÖVP, SPÖ und BZÖ betreffend Neufassung der europäischen Verordnung über Kosmetika den Ausschuss. Die Abgeordneten nehmen den Plan der EU-Kommission, die diesbezüglichen Bestimmungen zu überarbeiten, zum Anlass, präzisere Formulierungen und Verpflichtungen einzufordern, um die Rechtssicherheit für Hersteller und Kunden zu gewährleisten. Die Einführung von Mindeststandards dürfe zu keiner Absenkung des bisherigen Niveaus führen, so die weitere Forderung des Antrags. Was die CMR-Stoffe (kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxische) betrifft, so sollten diese strikt begrenzt werden beziehungsweise verboten bleiben. Weitere Ziele des Antrags betreffen unter anderem die Erstellung eines regelmäßigen Berichts zur Sicherheit der Kosmetika und eine Meldepflicht aller nanoskaligen Stoffe. Auf nationaler Ebene soll sich nach dem Willen der Abgeordneten die AGES mit dem Thema Nanotechnologie in Kosmetika und Lebensmitteln beschäftigen und entsprechend informieren.

Abgeordneter Johann Maier (S) betonte, das Thema Kosmetika sei bislang unterschätzt worden. Die EU-Kommission habe bereits mehrere Haarfärbemittel verboten und derzeit stünden die Sonnencremen zur Diskussion. Da die freiwillige Kennzeichnung bei den Cremen kaum genützt wird, sprach sich Maier für eine verbindliche Kennzeichnung und eine bessere Kontrolle aus. Seiner Meinung nach sollte es auch für den Bereich der Kosmetika ein Schnellwarnsystem geben. Das Thema Nanotechnologie muss seiner Meinung nach wesentlich genauer und intensiver zu diskutiert werden.

BZÖ-Antrag für bessere Kennzeichnung von Waschmitteln vertagt

Nach eingehender Diskussion wurde der BZÖ-Antrag betreffend Kennzeichnung von Waschmitteln, bei deren Produktion mit genmanipulierten Mikroorganismen gearbeitet wurde, mehrheitlich mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP vertagt. Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wurde jedoch ins Auge gefasst, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium einen gemeinsamen Abänderungsantrag auszuarbeiten, in dem eine Studie zu dieser Problematik angeregt wird. Laut Ansicht der meisten Ausschussmitglieder wäre eigentlich der Wirtschaftsausschuss der zuständige Ausschuss für diesen Antrag gewesen. Dem konnte sich Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) nicht anschließen, da der Konsumentenschutz eine Querschnittsmaterie darstellt.

Wie die Abgeordneten Christian Füller (S) und Wolfgang Pirklhuber (G) warnte auch Johann Maier vor übertriebenen Kennzeichnungen. Pirklhuber meinte, man dürfe das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, und verwies auf die Chancen der Gentechnologie im Medikamentenbereich, trotz aller vorhandener Risken. Bis dato sehe er das Kernproblem nicht im Waschmittelbereich. Man sollte sich das Ganze daher im Rahmen eines Monitorings genauer anschauen, schlug er vor. Auch Füller meinte, das Hauptaugenmerk müsse auf dem Lebensmittelsektor bleiben und sah bei den Waschmitteln keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Grüne für Regulierung der Nanotechnologie zur Minimierung der Risken

Mit der Nanotechnologie, die als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts angesehen wird, beschäftigt sich ein Entschließungsantrag der Grünen. Dieser wurde jedoch nach eingehender Diskussion mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt. Ausschussvorsitzender Johann Maier hatte zunächst vorgeschlagen, zu diesem Thema einen Unterausschuss mit Abgeordneten anderer Ausschüsse, vor allem des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, einzusetzen. Dies wurde von den Grünen begrüßt, von der ÖVP jedoch abgelehnt.

Abgeordnete Michaela Sburny (G) ging auf die Chancen der Nanotechnologie ein, wies aber gleichzeitig auf die Risken hin, die mittlerweile durch Studien belegt werden. Man dürfe daher nicht abwarten, sagte sie, sondern es sei notwendig, sofort konkrete Schritte zu setzen, die Forschung zu verstärken und ein Moratorium festzulegen. Als PolitikerIn habe man die Verantwortung, bei Hinweisen auf vorhandene Risikofaktoren aktiv zu werden, unterstützte sie ihr Klubkollege Wolfgang Pirklhuber.

Im Antrag selbst wird der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend einen Gesetzesvorschlag bis 1. Oktober 2008 dem Nationalrat vorzulegen, in dem unter anderem eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht von Nanokomponenten ab 1.1.2009 insbesondere bei Lebensmitteln und Kosmetika vorgesehen ist und ein begründetes Vertriebsverbot für Produkte mit Nanokomponenten ermöglicht wird. Außerdem sollte ein Moratorium für Produkte im Lebensmittel- und Kosmetikabereich, die mit freien Nanopartikeln versetzt sind, verhängt werden. Zusätzlich müsse ein bundesweites Register eingeführt werden, um im Gefahrenfall auf Rezepturen und Produktdatenbanken zurückgreifen zu können und so Schaden von Verbraucherinnen und Verbrauchern schnell abwenden zu können. 

Auch Abgeordneter Johann Maier (S) teilte großteils die Bedenken der Grünen und stellte fest, die Risikoforschung halte mit der Marktentwicklung nicht Schritt. Auch sei zu hinterfragen, ob der Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Forschung ausreichend ist. Maier kritisierte in diesem Zusammenhang das Vorgehen der Kommission, die auf eine EU-Regelung verzichtet und den Schwarzen Peter auf die Mitgliedsstaaten abschieben möchte.

Bundesministerin Andrea Kdolsky kündigte eine wissenschaftliche Tagung zu dem Thema gemeinsam mit der Akademie der Wissenschaften für den 29. September an. Eine weiter Informationsveranstaltung werde es Ende Oktober geben.

Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) knüpfte daran an und meinte, man sollte diese Veranstaltungen abwarten. Sie machte aber deutlich, wie notwendig eine Sensibilisierung ist und dass man das Thema nicht auf die lange Bank schieben dürfe. Schließlich brachte sie den Antrag auf Vertagung ein.

In Gegensatz zu seinen VorrednerInnen sah Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) keinen Handlungsbedarf, sondern eher eine "prophylaktische Hysterie der Grünen".

Mehr Transparenz bei Internet-Roaming-Gebühren

Schließlich nahmen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig einen Antrag an, in dem sie sich für eine automatische Nachricht über einen etwaigen Wechsel des Anbieternetzes und die anfallenden Kosten beim Internetsurfen aussprechen (826/A[E]). Derzeit werden nämlich den Internet-Usern weder der Wechsel in ein fremdes Netz noch die neue Kostenstruktur angezeigt. Das Ergebnis sind hohe Roaming-Gebühren und extrem hohe Internet-Rechnungen. Miterledigt wurde dabei ein Antrag der Grünen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe (623/A[E]).

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) wies auf die oft anfallenden hohen Kosten im grenznahen Bereich hin, die, wie Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) näher erläuterte, durch die verschieden starken Netze entstehen, die nicht genau den Staatsgrenzen folgen. (Schluss)