Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 03.07.2008

Sportausschuss beschließt weitere Schritte gegen Doping

Unterausschuss soll Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen klären

Wien (PK) – Der Kampf gegen Doping stand einmal mehr im Mittelpunkt des Sportausschusses. Grundlage dafür bildete eine Änderung des Anti-Doping-Bundesgesetzes, die einstimmig angenommen wurde. Darin werden unter anderem alle Strafbestimmungen gegen Doping zusammengefasst. Als Experten geladen waren Gernot Schaar, Dopingbeauftragter des Österreichischen Radsportverbandes, Gerhard Postl von der Österreichischen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, Hannes Würkner, Vertreter der AGES, und Andreas Schwab, Geschäftsführer der neuen Anti-Doping-Agentur (NADA), die am 1. Juli ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Auf Grund der von den Experten vorgebrachten Anregungen beabsichtigen die Abgeordneten, bis zum Plenum einen Abänderungsantrag zu erarbeiten.

Inwieweit die bestehenden Anti-Dopingbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf das strafrechtlichen Verbot von "Blut- und Gen-Doping" sowie auf eine Besitzstrafbarkeitsregelung verschärft werden können, soll ein Unterausschuss zu einem S-V-F-B-Antrag (594/A[E]) eingehend klären. Der Beschluss dazu erfolgte mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder.

Den Abschluss bildete eine Diskussion über einen Antrag der Grünen, in dem die die Abhaltung von Workshops zu Menschenrechten in China mit ÖOC und Sportverbänden in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen gefordert wird. Dieser wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt.

Strafbestimmungen gegen Doping in einem Gesetz konzentriert

Die Änderung des Anti-Doping-Bundesgesetzes (561 d.B.) bringt die Zusammenfassung aller Strafbestimmungen gegen Doping im § 22a unter gleichzeitiger Einbeziehung von Blutdoping. Der Grundsatz, dass SportlerInnen, die selbst dopen, nicht strafbar sind, soll beibehalten werden. Gerichtlich strafbar soll auch weiterhin nur sein, wer Doping bei einer anderen Person anwendet oder auf der Verbotsliste stehende Substanzen in Verkehr bringt. Um der besonderen Gefährlichkeit von Anabolika, Hormonen und Stimulanzien Rechnung zu tragen, soll auch schon das bloße "Vorrätighalten" (Besitzen mit dem Vorsatz, dass sie in Verkehr gesetzt oder angewendet werden) strafbar sein. Ferner wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Namen der wegen eines Dopingvergehens gesperrten SportlerInnen veröffentlichen kann.

Die Gesetzesvorlage passierte den Ausschuss einstimmig und wurde von den Abgeordneten unisono als ein erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt, dem im Herbst ein weiterer folgen müsse. So meinten etwa die Abgeordneten Johann Maier (S) und Peter Haubner (V), es gehe jetzt einmal darum, durch den strafrechtlichen Aspekt der Vorlage gegenüber dem IOC ein Zeichen zu setzen. Peter Westenthaler (B) betonte die Notwendigkeit, das Gesetz weiter zu entwickeln, und hielt es für positiv, dass man die SportlerInnen nicht kriminalisieren will. Da jedoch viele Fragen offen bleiben, wie das Gen-Doping, kamen die Ausschussmitglieder überein, im Herbst in einem eigens dafür eingesetzten Unterausschuss umfassend und unter Beiziehung von ExpertInnen über Verbesserungen und Präzisierungen im Gesetz zu beraten.

Als ein Problem kristallisierte sich die uneinheitliche Regelung der Antidopingmaßnahmen auf europäischer Ebene heraus. Die Abgeordneten Johann Maier (S), Peter Westenthaler (B), Herbert Kickl (F) und Hannes Fazekas (S) sprachen sich daher für eine Harmonisierung auf EU-Ebene aus. Staatssekretär Reinhold Lopatka machte den Abgeordneten jedoch keine allzu großen Hoffnungen. Er habe dieses Thema mehrmals angesprochen, kein Mitgliedsstaat sei aber für eine harmonisierte Vorgangsweise eingetreten, sagte er. Lopatka verwies aber auf das UNESCO-Übereinkommen, das 80 Staaten unterzeichnet haben und gewisse Standards gewährleiste. Inzwischen gebe es eine Überarbeitung dieser Bestimmungen. Der Verweis auf die Bestimmungen der WADA (World Anti-Doping Agency) in nationalem Recht sei gesetzestechnisch jedoch nicht möglich.

Eine ausführliche Diskussion fand auch zum Gen-Doping statt. Hannes Würkner, Peter Haubner (V) und Abgeordneter Dieter Brosz (G) traten dafür ein, bereits bei dieser Novellierung das Verbot des Gen-Dopings hineinzunehmen. Staatssekretär Reinhold Lopatka führte dazu aus, dass sich das Justizministerium gegen die Aufnahme des Gen-Dopings ausgesprochen hat. Seitens des Justizressorts argumentiere man mit dem Hinweis, dass Gen-Doping in vielen Bereichen nicht nachweisbar und daher auch zu unbestimmt für einen gesetzlichen Tatbestand sei. Dem konnte sich Abgeordneter Brosz insofern nicht anschließen, als er meinte, man müsse bereits jetzt ein Signal setzen, zumal davon auszugehen sei, dass Gen-Doping in einigen Jahren nachgewiesen werden kann. Auch Abgeordneter Herbert Kickl (F) blieb bei seiner Auffassung, das Gen-Doping bereits jetzt in das Gesetz aufzunehmen. Gernot Schaar wies darauf hin, dass das Gen-Doping sehr wohl bereits definiert sei, und zwar in der Verbotsliste, weshalb man es aufnehmen sollte. Dem schloss sich auch Hannes Würkner an. Abgeordneter Peter Wittmann (S) erinnerte wiederum an die Uneinigkeit der WissenschafterInnen in Bezug auf den Nachweis des Gen-Dopings, hielt aber fest, dass diese Frage ein Teil der Novellierung im Herbst sein müsse.

Schaar vertrat außerdem die Auffassung, dass das Gesetz, bei allen positiven Aspekten, schwer umsetzbar sei, solange man die SportlerInnen selbst nicht belangt. Denn nur über diese komme man zu den Hintermännern. Ebenso argumentierte Abgeordneter Herbert Kickl (F), der auch auf das Problem des Doping-Tourismus hinwies.

Gerhard Postl begrüßte die Bestimmungen zum Blutdoping und regte an, bei Notfällen eine Hotline einzurichten. Seiner Meinung nach sind auch die Bestimmungen nicht ausreichend, um etwa Zutritt zu Minilabors zu bekommen. Er wurde darin von Hannes Würkner unterstützt.

Würkner forderte darüber hinaus, nach dem Vorbild des Lebensmittelgesetzes eine Beschlagnahmemöglichkeit vorzusehen. Auch sollten seiner Meinung nach die gefundenen Dopingmittel dem Verfall unterliegen. Er war auch dafür, Gewinne abschöpfen zu können, worauf Staatssekretär Lopatka auf die Meinung des Justizministeriums verwies, wonach dies durch das gerichtliche Strafrecht ohnehin gewährleistet sei. Weiters wünschte sich Würkner im Sinne eines effizienteren Vorgehens, den Zoll hereinzunehmen.

Die Anregungen der Experten wurden von den Abgeordneten positiv aufgegriffen. So sprachen sich die Abgeordneten Sebastian Eder (V) und Peter Wittmann (S) für die Einrichtung einer Hotline im Notfall aus. Wittmann urgierte auch die Sicherstellung des Zugangs zu den Minilabors und hielt die Integration des Zolls für eine wichtige Anregung. Abgeordneter Herbert Kickl (F) sprach darüber hinaus das Problem der Fitness-Center an und regte an, über ein Berufsverbot von TrainerInnen nachzudenken, die nachweislich Dopingmittel verabreicht haben. Dieser Vorschlag wurde von den Abgeordneten Peter Wittmann, Johann Maier (beide S) und Dieter Brosz (G) positiv aufgenommen. Maier bemerkte dazu, dass nunmehr Sachverständige gemeinsam mit der Polizei Fitness-Center prüfen können.

Abgeordneter Dieter Brosz thematisierte die Kennzeichnung. Er sei sich dessen bewusst, dass dies problematisch sei, da viele Arzneimittel, die Dopingmittel enthalten, eine sehr positive medizinische Wirkung haben. Eine eventuelle Kennzeichnung könnte PatientInnen davon abhalten, solche Medikamente zu nehmen. Er schlug daher vor, zu überlegen, ob man nicht besonders ausgebildete Ärzte zertifizieren sollte. 

Auf Anregung des Abgeordneten Herbert Kickl (F) wollen die Abgeordneten bis nächste Woche auch darüber diskutieren, gesperrte SportlerInnen, die ihren Rückzug erklärt haben, dann aber doch wieder einsteigen, etwa drei Monate vor der Teilnahme an Sportveranstaltungen einer Doping-Kontrolle zu unterziehen.

Nachdem Abgeordneter Peter Haubner (V) die neugegründete NADA und die Kontrollen vor Olympia angesprochen hatte, nahm Geschäftsführer Andreas Schwab dazu Stellung. Schwab betonte, dass alle qualifizierten österreichischen SportlerInnen mehrmals kontrolliert würden. Bei den Olympischen Spielen selbst würde die Kontrolle jedoch nur vom IOC durchgeführt und die Analysen nur ganz bestimmten Labors übertragen.

Er gab auch Abgeordneter Herta Mikesch (V) recht, die gemeint hatte, dass man in den Verbänden die Informationsarbeit intensivieren und man nicht nur ein besonderes Augenmerk jugendlichen SportlerInnen schenken müsse, sondern auch deren Eltern. Die NachwuchssportlerInnen stellten mit Sicherheit die wichtigste Gruppe dar, weshalb man auch die Idee aufgegriffen habe, so genannte Anti-Doping-Botschafter einzusetzen, stellte Schwab fest. Das seien SportlerInnen mit hoher Akzeptanz, die ihre Karriere bereits beendet haben. Die NADA werde im Informationsbereich auch eine enge Zusammenarbeit mit der Sporthilfe suchen.  

Grüne fordern Workshops zu den Menschenrechten in China

Die Anregung der Grünen, im Vorfeld der Olympischen Spiele die Möglichkeit zu geben, sich durch Gespräche mit ExpertInnen (etwa von Amnesty International oder dem Boltzmann-Institut für Menschenrechte) in Workshops umfassend über die aktuelle Lage der Menschenrechte in China zu informieren, wurde mit S-V-Mehrheit mehrheitlich vertagt (736/A[E]).

Abgeordneter Peter Wittmann (S) hielt die Zielsetzung des Antrags zwar für wichtig und richtig, meinte aber, dass man vorsichtig vorgehen müsse, da der Sport von der Politik getrennt bleiben sollte. Ähnlich äußerte sich Abgeordnete Astrid Stadler (V), die an den umfassenden Antrag erinnerte, der im Menschenrechtsausschuss angenommen worden ist. Diesen sollte man an alle Verbände schicken, regte sie an. Abgeordneter Herbert Kickl (F) wiederum vertrat die Auffassung, SportlerInnen, FunktionärInnen und SportjournalistInnen seien nicht die richtigen AnsprechpartnerInnen.

Diesen Argumenten brachte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) nur wenig Verständnis entgegen, sie bezeichnete diese sogar als Ausreden. Man brauche dafür überhaupt keine Öffentlichkeit, sondern es gehe um eine Information an interessierte SportlerInnen, erklärte sie.

Staatssekretär Reinhold Lopatka bekräftigte, er habe das Anliegen des Antrags gegenüber zahlreichen GesprächspartnerInnen vertreten. Er habe sogar eine Veranstaltung dazu geplant, es sei ihm aber nicht möglich gewesen, das notwendig breite Spektrum für das Podium zustande zu bringen. Sein Anliegen sei es aber, den SportlerInnen zu signalisieren, dass ihre Teilnahme an den Olympischen Spielen wichtig ist, und dass niemand ein schlechtes Gewissen haben sollte, der daran teilnimmt. Der Staatssekretär unterstrich, dass er nicht an den Eröffnungsfeierlichkeiten teilnehmen werde. (Schluss)