Parlamentskorrespondenz Nr. 674 vom 10.07.2008

Energie-Dinosaurier oder Beitrag zum Klimaschutz?

Scharfe Oppositionskritik am Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz

Wien (PK) – Gegen scharfe Kritik der Opposition beschloss das Parlament mit der Zwei Drittel-Mehrheit der Regierungsfraktionen das Wäre- und Kälteleitungsausbaugesetz, das dem Plenum in Form eines Antrags vorlag.

Abgeordnete LICHTENECKER (G) meinte, es sei demokratiepolitisch gesehen eine Zumutung, innerhalb von wenigen Tagen die Vorlage mit einer Fristsetzung zu erledigen. Dem Gesetz können die Grünen nicht zustimmen, da echte Qualitätskriterien fehlen, nach denen die Mittel vergeben werden sollen. Zudem werden die fossilen Energieträger höher gefördert als die erneuerbaren.

Nach Meinung von Abgeordnetem KOPF (V) macht es Sinn, bestehende Förderregime mit dem vorliegenden Gesetz zu ergänzen und den Ausbau von Leitungen für Fernwärme und Fernkälte zu unterstützen, weil er sich an der Peripherie von Ballungszentren nicht rechne. Durch den Neuwahlantrag sei die für den Herbst gedachte Beschlussfassung nicht mehr möglich; man wollte trotz allem diesen Förderimpuls setzen, weil er ökologisch sinnvoll ist.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) betonte, die ÖVP betreibe unverhohlen Klientelpolitik, denn es gehe um Energiekonzerne und nicht um eine Dezentralisierung der Energie und die Förderung der erneuerbaren Energie, und die SPÖ spiele mit. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit werde eine "alte überholte Energie-Dinosaurier-Politik einbetoniert". Auch warf Klement der ÖVP vor, das Problem voest nicht in Angriff genommen zu haben, denn die voest überlege ernsthaft, sich aufgrund der schlechten Wirtschafts- und Energiepolitik aus Österreich zu verabschieden.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) betonte, die Vorlage leiste im Rahmen der Klimastrategie einen wichtigen Beitrag. Der Redner räumte ein, das Gesetz werde deshalb schnell vollzogen, weil eine Ergänzung des Klimastrategie-Gesamtpakets für Österreich notwendig sei. Das Energiesparen müsse als eine Gesamtaufgabe gesehen werden und stelle das wichtigste Ziel in der Energiepolitik dar, hob Bauer hervor.

Abgeordneter SCHALLE (B) meinte, der Antrag gehe in die falsche Richtung. Nach eineinhalb Jahren der Untätigkeit der Bundesregierung werde in einer "Nacht- und Nebel-Aktion" ein Gesetz mittels Initiativantrag und Fristsetzung durchgepeitscht. Hier würden Steuergelder der E-Wirtschaft "zugeschanzt". Mit dem neuen Gesetz sollen Investitionsfördermittel von 60 Mio. € bewegt werden – ohne Bedarfsprüfung, ob es genügend Abnehmer gibt.

Staatssekretärin MAREK machte darauf aufmerksam, dass es sich um ein in Begutachtung gewesenes Gesetz handelt und es eine Ergänzung zum Ökostromgesetz darstelle. Es gibt große bestehende Energie- und Co2-Einsparungspotentiale, die man nutzen könne; mit der Förderung wolle man eine dauerhafte CO2-Emissionsreduktion erreichen.

Abgeordneter GLASER (V) sieht in der Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzes einen wichtigen Schritt zur Erreichung des Kioto-Ziels. Die Kritik der Opposition am Gesetz verstehe er nicht, meinte er, wie könne man 60 Mio. € mehr für Fernwärme und Fernkälte kritisieren. Bedauern äußerte Glaser darüber, dass auf Grund des vorzeitigen Endes der Gesetzgebungsperiode das von Umweltminister Pröll geplante Klimaschutzgesetz nun nicht mehr in den Nationalrat komme.

Abgeordneter MUCHITSCH (S) wertete das vorliegende Gesetz ebenfalls als einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Er wies darauf hin, dass der CO2-Ausstoß in den letzten Jahren nicht nur im Verkehr, sondern auch im Bereich der Energieaufbringung gestiegen sei. Dem müsse man entgegentreten, unterstrich er und begrüßte in diesem Sinn den vorgesehen Ausbau des Fernwärmenetzes.

Auch Abgeordnete LUEGER (S) äußerte sich zum Ausbau des Fernwärmenetzes positiv. Fernwärme biete größte Versorgungssicherheit und hohen Komfort, betonte sie. Zudem sei Fernwärme eine umweltverträgliche Alternative zu herkömmlichen Heizanlagen. Lueger verwies auch auf die Notwendigkeit, dem steigenden Bedarf an Kühlenergie gerecht zu werden.

Das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und die Änderung des Energie-Regulierungsbehördengesetzes wurden unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrages mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. (Schluss Energie/Forts. NR)