Parlamentskorrespondenz Nr. 688 vom 15.07.2008

Vorlagen: Soziales

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt das erste weltweite zwischenstaatliche Vertragswerk dar, das sich ausschließlich mit der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen befasst. Es werden inhaltlich keine "neuen" Menschenrechte geschaffen, sondern die bestehenden Menschenrechte präzisiert und der diskriminierungsfreie Zugang zu diesen Menschenrechten gewährleistet. Das Übereinkommen enthält vor allem Diskriminierungsverbote in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Zugang zu Information und öffentlichen Einrichtungen; außerdem geht das Übereinkommen auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Behinderungen ein. (564 d.B.)

G für finanzielle Sicherstellung der Krankenkassen

Ein Antrag der Grünen beinhaltet all jene Bestimmungen  der Gesundheitsreform, die in den Verhandlungen unstrittig waren und ausschließlich der Sicherstellung der Krankenkassenfinanzierung dienen. Einzig der in der Regierungsvorlage verwendete Begriff "SV-Holding" wird durch das Wort "Hauptverband" ersetzt, heißt es in der Begründung des Antrages. (846/A) (Schluss)


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