Parlamentskorrespondenz Nr. 690 vom 15.07.2008

Vorlagen: Wirtschaft

60 Mio. € jährlich für den Ausbau von Fernwärme/kälteleitungen

Am 10. Juli 2008 hat das Nationalratsplenum auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) und Hannes Bauer (S) ein Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz samt Änderungen im Energie-Regulierungsbehördengesetz (853/A) verabschiedet. Der Gesetzentwurf zielt auf die Nutzung bestehender Energie- und CO2-Einsparungspotentiale. Ab 1.1.2009 werden Investitionen in die Errichtung von Wärme- und Kälteleitungsnetzen mit 60 Mio. € pro Jahr gefördert. Damit soll die kostengünstige Nutzung bestehender Wärme- und Abwärmepotentiale industrieller Art erleichtert, der Stromverbrauchszuwachs bei der Klimatisierung gedämpft und die Einbindung erneuerbarer Energieträger verstärkt werden. Während der nächsten 25 Jahre soll damit eine dauerhafte CO2-Emissionsreduktion von bis zu 3 Mio.t erreicht werden. Dazu kommt die Verringerung der Emission von Luftschadstoffen und eine Erhöhung der Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Energieträger. Schon bisher ist es durch massive Förderungen nach dem Fernwärmeförderungsgesetz gelungen, den Gesamtanschlusswert der Fernwärme von rund 3.500 MW im Jahr 1983 auf etwa 7.200 MW im Jahr 2006 zu steigern. Das in Österreich bestehende Fernwärmepotential beträgt nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit 10.000 bis 15.000 MW. Der Schwerpunkt der Förderungen soll auf der Forcierung von Fernkälteanlagen liegen, die Abwärme in Kälte umwandeln und so den Zuwachs beim Verbrauch von Primärenergie bremsen. (Schluss)


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