Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 25.07.2008

Bundesrat gibt Grünes Licht für Rauchverbot in Lokalen

Vom Ökostrom bis zum Abgabenänderungsgesetz

Wien (PK) – Nach Bildung und Kultur standen u.a. Ökostrom, Arbeitszeitfragen und die neue Regelung über Rauchverbote in Gaststätten auf der Tagesordnung des Bundesrat.

2. Ökostromgesetz-Novelle

Bundesrätin KERSCHBAUM (oF) meinte, die Novelle zum Ökostromgesetz sollte wieder mehr "frischen Wind" in die Ökostromszene bringen, was leider nicht passiert sei. Es wurde zwar viel Gesetzestext geschaffen, aber im Großen und Ganzen bleibe alles beim Alten. Vom deutschen Erneuerbaren Energien-Gesetz, dessen Übernahme die Grünen immer gefordert haben, sei man weit entfernt, so Kerschbaum. Auch bemängelte sie die Höhe der Einspeisetarife für Photovoltaik und Geothermie, wies darauf hin, dass es in Österreich seit einiger Zeit einen Run auf Photovoltaik-Anlagen gibt, verstand aber nicht, warum man die kleinen Photovoltaik-Anlagen auf den Klimafonds verschiebt. Das angekündigte 10.000-Dächer-Programm sei zwar erstrebenswert, aber in Deutschland habe es bereits vor fünf Jahren ein 100.000 Dächer-Programm gegeben hat, strich sie heraus. In Österreich würde man langfristige Verträge für die Planungssicherheit und gerechtere Einspeisetarife brauchen, forderte die Bundesrätin.

Bundesrat WINTERAUER (S) hielt die Novellierung für ein "Gebot der Stunde", die Bestimmungen seien auf der "Höhe der Zeit" und daher könne er nur die Beschlussfassung empfehlen. Mit diesen Novellen soll es laut Expertenmeinung zu einer Reduzierung um 10 Mio. Tonnen Co2-Emissionen kommen; eine weitere Emissionsreduzierung werde durch den effizienten Leitungsausbau sowohl im Fernwärme- als auch im Kälteausbau erfolgen. Neu in der Vorlage sei die soziale Komponente, dass nämlich Ausgleichszulagenbezieher vom Ökostromzuschlag befreit werden.

Bundesrat KAMPL (oF) erläuterte die Neuerungen der Vorlage, warf in diesem Zusammenhang den Grünen vor, keine langfristige Perspektive zu haben, und verwies auf einen Entschließungsantrag des Kärntner Landtages betreffend Erhaltung und Ausbau der österreichischen Wasserkraft, gerichtet an den Bundeskanzler, und bemängelte, dass man die Bemühungen eines Bundesland, das rechtzeitig die Bundesregierung darauf aufmerksam macht, was man alles tun kann und sollte, nicht wirklich zur Kenntnis nimmt. Der Bundesrat zitierte umfassend aus dem Antwortschreiben des Kanzlers.

Bundesrat KNEIFEL (V) meinte, der Energiehunger der Welt sei enorm und werde immer größer. Der Strombedarf steige weiter an, der Zuwachs an erneuerbaren Energieformen decke nicht einmal den Bedarfszuwachs. Die Abhängigkeit der EU von Energielieferungen aus instabilen Regionen nehme ständig zu, denn Europa könne sich maximal nur zu 45 % selbst mit Energie versorgen. Daher setzen viele europäische Staaten auf Kernkraft, was nach Kneifels Meinung einen falschen Weg darstellt. In Österreich drohe eine Versorgungslücke; unser Land habe sich im vergangenen Jahrzehnt vom Stromexporteur zum –importeur gewandelt. Ohne eine vernünftige Strategie zum Ausbau der heimischen Erzeugungskapazität im Bereich Wasserkraft und thermischer Anlagen könnte sich die Situation weiter verschärfen, befürchtete er.

Staatssekretärin Christine MAREK warb für die Ökostromgesetz-Novelle, ein ihrer Meinung nach ausgewogenes Gesetz, das sowohl auf die Bedürfnisse der Wirtschaft als auch auf die Situation sozial schwacher Bevölkerungsgruppen Rücksicht nehme. Die Kritik der Grünen an einer zu geringen Ökostrom-Förderung wies die Redner zurück. Das Gesetz werde es ermöglichen, die Produktion stärker zu fördern als bisher und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, auch durch Ausbau der Fotovoltaik, unterstrich die Staatssekretärin und erläuterte das rasch und unbürokratisch umsetzbare "10.000 Dächer-Programm".

Das größte Potential für nachhaltige und klimaschonende Stromproduktion sieht Marek in Österreich bei der Wasserkraft. Als Beispiel für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung nannte Marek das Gesetz zur Förderung von Fernwärme- und Fernkälteleitungen, das dauerhafte CO2-Emissionsreduktionen ermöglichen wird. Beim Thema "soziales Kärnten" mahnte die Staatssekretärin die Verantwortung des Landes für seine Finanzen und damit für die Zukunft seiner jungen Generation ein.

Bundesrätin KEMPERLE (S) bekannte sich nachdrücklich zum Ausbau von Wärme- und Kälteleitungen, die insbesondere für Wien große Bedeutung haben, wo in den kommenden Jahren mit einem starken Bevölkerungszuwachs zu rechnen sei. Fernwärme biete eine sichere, bequeme und zudem nachhaltige Wärmeversorgung, weil zunehmend erneuerbare Rohstoffe bei der Wärmeproduktion eingesetzt werden. Das Gesetz nehme auch auf den wachsenden Bedarf an Kühlenergie Bedacht. Die Umwandlung von Abwärme in Kälte auf Basis neuer Technologien erlaube eine klimaschonende Versorgung der Konsumenten. Zudem schaffe das Gesetz die Voraussetzungen für den Bau neuer Kraftwerke, die Biomasse und Geothermik für die Produktion von Fernwärme und Fernkälte nutzen, argumentierte Bundesrätin Kemperle.

Bundesrätin KERSCHBAUM (oF) problematisierte den geplanten Ausbau der Wasserkraft, da die hydroenergetischen Kapazitäten ihrer Ansicht nach bereits weitgehend ausgeschöpft seien. Von Wasserkraft allein sie die Überwindung des Energieengpasses nicht zu erwarten. Auch der Bau von Gaskraftwerken sei nicht die richtige Antwort auf die zunehmende Energieknappheit, denn auch Gas sei ein fossiler Brennstoff.

Energiesparen und der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel seien richtige Ansätze, merkte die Bundesrätin an. Auch die Nutzung von Abwärme sei sinnvoll, räumte die Rednerin ein,  beim Wärme- und -kälteleitungsausbaugesetz werde aber zuwenig auf die Steigerung der Energieeffizienz geachtet, kritisierte Kerschbaum. Nicht einzusehen sei, dass Abwärme stärker gefördert werde als erneuerbare Energieträger. Es wäre wichtig, Ökostromproduzenten Einspeistarife zu bieten, die ihnen das Überleben sichern, verlangte die Bundesrätin.

Bundesrat PERHAB (V) hielt die Zeit für gekommen, die Ökostromgesetz-Novelle endlich zu beschließen. Die Kritik der Grünen sei weder neu noch nachvollziehbar. Auf 13 Jahre garantierte Einspeistarife seien eine gute Lösung, die sich auch andere Branchen wünschen würden, sagte der Redner und wies überdies auf die Anhebung der Förderungsbeträge hin. Das sei ein gutes Angebot für die Ökostromproduzenten, wenn man gleichzeitig auch das Ziel im Auge habe, die Strompreise niedrig zu halten. Zudem sorge das Gesetz für die Erhaltung der Biogasanlagen und biete Anreize für neue Technologien. Die Sicherung von Arbeitsplätzen im Raum Pöls sei Teil einer Win-Win-Strategie zugunsten des Industriestandortes und für die Produktion nachhaltiger Energie.

Bundesrat TIEFNIG (V) würdigte die Maßnahmen zur Existenzsicherung von Biogasanlagen und brach eine Lanze für die Förderung der Fotovoltaik, wobei er auf das Vorbild Bayerns bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Fotovoltaikbranche aufmerksam machte. Da künftig immer weniger Öl, Gas und Kohle zur Verfügung stehen, der Energiebedarf aber steige und Atomkraft nicht in Frage komme, müsse Österreich auf Fotovoltaik und Wind setzen, sagte Bundesrat Tiefnig.

Kein Einspruch gegen die 2.Ökostromgesetz-Novelle 2008, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, die Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes und gegen das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz. Die verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung des Bundesrates erfolgte jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes

Bundesrat SODL (S) erläuterte zunächst die Reparatur des Gesetzes nach einem Einspruch des Verfassungsgerichtshofes gegen pensionsrechtliche Bestimmungen und setzte sich dann aus der Sicht der Architekten und Ingenieure kritisch mit Entscheidungen bei Bundesvergaben auseinander. Oft werde nur nach dem Kriterium des Preises entschieden, statt den Bestbieter zu ermitteln. Damit könnte die öffentliche Hand sehr viel Geld sparen und Innovationen fördern, meinte Sodl und unterstützte die Forderung von Architekten und Ingenieure nach einer klaren Trennung der Vergaben von Planung und Ausführung bei Bauprojekten. Das Desaster beim Stadion Klagenfurt hätte so vermieden werden können. Das österreichische Baugewerbe und Baunebengewerbe profitiere weltweit vom guten Ruf der österreichischen Architekten und Ingenieure, gab Bundesrat Sodl zu bedenken.

Kein Einspruch.

Änderung von Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzen

Bundesrat Mag. KLUG (S) betonte das Interesse aller Menschen, im Spital nicht von übermüdeten, ausgepowerten Ärzten und Krankenschwestern behandelt zu werden. Daher sei es notwendig, aufeinander folgende Nachtdienste bei Ärzten und Pflegepersonal auszuschließen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden diesbezügliche Rechtslücken geschlossen und Antworten auf die Frage gegeben, wie Arbeitszeiten in Krankenhäusern kontrolliert werden können. In diesem Zusammenhang wandte sich der Sozialdemokrat generell gegen die "grausliche" Praxis, dass ArbeitnehmerInnen zwar immer früher an ihren Arbeitsplätzen erscheinen und immer länger bleiben müssen, ihre Überstunden aber oft nicht zur Gänze entlohnt werden.

Bundesrat MAYER (V) wandte sich der Umsetzung von EU-Bestimmungen zur Regelung von Arbeits- und Ruhezeiten für Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu. Nach Ansicht des Redners seien Vergleiche zwischen Flug-, Straßen- und Zugsverkehr nur bedingt möglich, weil etwa im Flugverkehr wesentlich höhere Sicherheitsanforderungen bestehen. Mit seinem Vorredner stimmte Bundesrat Mayer darin überein, dass geleistete Überstunden abzugelten seien und er begrüßte es, dass - nach Vorarlberger Vorbild - in den Krankenanstalten nun auch das Pflegepersonal in die Arbeitszeitregelung einbezogen werde. Das diene dem Schutz des Personals und der Patienten und sei zu begrüßen.

Bundesrat DÖNMEZ (oF) hielt es für wichtig, dass Lokführer, die für den sicheren Transport tonnenschwerer Züge verantwortliche sind, ihre Arbeit ausgeruht leisten können. In diesem Zusammenhang kritisierte der Redner die mangelnde Überprüfbarkeit der Arbeitszeit-Bestimmungen, die bei einer Novellierung des Gesetzes nachgeholt werden sollte. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten in den Pflegeberufen sah der Bundesrat als einen wesentlichen Grund für die mangelnde Attraktivität dieser Berufe bei jungen Menschen an und forderte diesbezügliche Verbesserungen.

Bundesrätin HLADNY (S) ging auf die Inhalte der vorliegenden Gesetzesmaterien ein und kritisierte, dass es für die Lenkzeiten keine Aufzeichnungspflicht geben soll. Dies stelle einen Mangel und ein Sicherheitsrisiko dar, meinte sie.

Staatssekretärin MAREK stellte aus ihrer Sicht fest, man sei mit den beiden Novellen ein gutes Stück weiter gekommen, zumal man den Rahmen klar fixiert und dem Gesundheitsaspekt besondere Beachtung geschenkt habe. Darüber hinaus hätten ArbeitnehmerInnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb und durch hohe Strafen sei dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben. Marek gestand aber Bundesrat Dönmez zu, dass man sich hinsichtlich der besonderen Belastungen im Pflege- und Hospizbereich weitere Unterstützungen für die dort Tätigen überlegen müsse. Marek dachte in diesem Zusammenhang unter anderem an Sabbaticals. Über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus hielt die Staatssekretärin aber auch eine Bewusstseinsbildung bei den Betrieben und Unternehmungen für unerlässlich. Es habe sich gezeigt und durch Untersuchungen bestätigt, dass sich Rücksichtnahme gegenüber MitarbeiterInnen rechne. So gebe es beispielsweise bei familienfreundlichen Unternehmungen weniger Krankenstände. Zunehmendes Burn Out verursache der Wirtschaft hohe Kosten, warnte Marek abschließend.

Bei der Abstimmung passierten die Novellen zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz sowie zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz den Bundesrat einhellig ohne Einspruch.

Änderung des Tabakgesetzes

Bundesrat HERBERT (oF) begrüßte zwar die Intention des Gesetzes, kündigte aber dessen Ablehnung an, weil er darin eine Bevormundung sah. Unter dem Deckmantel der Gesundheit würden der Gastronomie Kosten auferlegt, die derzeit nicht abschätzbar seien und die in keiner entsprechenden Relation zu den Zielen stünden. Herbert schlug vor, die Einnahmen aus der Tabaksteuer zweckgebunden für Therapie und Entwöhnung zu verwenden. Dies sei glaubwürdiger, effizienter und gesellschaftlich nachhaltiger.

Bundesrat EINWALLNER (S) bezeichnete die Novelle zum Tabakgesetz als einen Minischritt im Nichtraucherschutz und äußerte sich sehr kritisch dazu. Er hätte sich einen viel effektiveren Nichtraucherschutz gewünscht, angesichts der Tatsache, dass in der EU jährlich zirka 100.000 Menschen in Folge von Passivrauchen sterben. Der österreichische Staat wende zirka 20 % der Leistungen aller Versicherungsmittel für die Folgen von Erkrankungen aufgrund aktiven und passiven Rauchens auf. Das beweise, dass man mit den Mitteln der Tabaksteuer bei weitem nicht auskomme. Die vorliegende Novelle halte er für zu schwach, da sie zu viele Ausnahmen zulasse. Sie werde daher wenig bringen und kleinen Wirten wehtun, während es sich die Großen "richten können". Er bezweifelte auch, dass man die Bestimmungen entsprechend kontrollieren kann und vermisste vor allem Präventionsmaßnahmen gegen das Rauchen. Einwallner trat für ein klares Rauchverbot wie in Italien und Irland ein und konnte dabei keinerlei Bevormundung erkennen. Jeder, der bei einem Rauchverbot den Eindruck erwecke, dass man damit Freiheit entziehe, liege falsch, merkte er an, denn Nikotinkonsum sei eine Sucht und habe nichts mit Freiheit zu tun.

Bundesrat MITTERER (oF) teilte die Kritik seines Vorredners und befürchtete Auswirkungen auf die Betriebe, die er als Gastronom sehr gut einschätzen könne. Seiner Meinung nach hätte man es bei der Wahlmöglichkeit belassen sollen, da er davon ausgeht, dass die EU in zwei bis drei Jahren das absolute Rauchverbot verhängt. Die vorliegende Lösung werde nicht funktionieren, argwöhnte Mitterer, und bürde den Wirten einen hohen finanziellen und technischen Aufwand auf. Als praktisches Beispiel nannte er die Bestimmungen für Lehrlinge. Man werde kaum verhindern können, dass ein Lehrling Getränke an der Bar hole, und die Bar sei meist jener Bereich, wo geraucht werden darf. Mit der nun zur Diskussion stehenden Regelung habe sich die Politik aus der Verantwortung verabschiedet und diese an die WirtInnen abgeschoben.

Bundesrat MAYER (V) hingegen hielt die Novellierung des Tabakgesetzes für einen guten Kompromiss, der eine Stärkung des Nichtraucherschutzes unter Einbindung der gastronomischen Betriebe bringe. Wie wichtig Schutzmaßnahmen gegen das Passivrauchen seien, habe die WHO bestätigt, sagte er. Der sinkende Zigarettenabsatz in jenen Ländern, wo es bereits Rauchverbote gebe, beweise, dass restriktive Rauchergesetze Wirkung zeigen. Mayer begrüßte die im Gesetz verankerten Sanktionen und Verwaltungsstrafen sowie die seiner Meinung nach vorhandene Flexibilität.

Bundesministerin Dr. FEKTER wies in einer kurzen Stellungnahme darauf hin, dass die Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert werden. Was die baulichen Maßnahmen betrifft, so hätte die Gewerbebehörde Auflagen in den Anlagenbescheiden aufzunehmen und die Realisierung zu kontrollieren.

Bundesrätin KERSCHBAUM (oF) vermutete zwar, dass es zu Problemen kommen wird, und sie zweifelte auch etwas an den Kontrollmöglichkeiten, dennoch meinte sie, dass sich alles einspielen werde. Sie unterstützte den positiven Ansatz des Gesetzes, nämlich die Gesundheit von MitarbeiterInnen und Gästen zu schützen, und ging davon aus, dass die betroffenen Betriebe für die Umbaumaßnahmen Mittel aus der Wirtschaftsförderung erhalten.

Bundesrat KALTENBACHER (S) zeigte sich als Raucher mit dem Gesetz sehr zufrieden. Es stelle einen guten Kompromiss dar, sagte er, und in vielen Lokalen funktioniere die Trennung bereits jetzt. Den Kritikern hielt er entgegen, dass man bei kleinen Lokalen auch auf die Sicherung der Arbeitsplätze Rücksicht nehmen müsse.

Bundesrat PERHAB (V) schloss sich seinen beiden VorrednerInnen an und meinte, die Politik solle sich nicht allzu sehr in private Entscheidungen einmischen. Er begrüßte daher, dass die Ministerin nicht so manchen Lobbys gefolgt sei und man beim Prinzip der Wahlfreiheit geblieben sei. In Ländern mit rigorosem Rauchverbot habe es in mehr als zwei Dritteln aller Lokale Einnahmenseinbußen gegeben.

Bei der Abstimmung erhob die Mehrheit der BundesrätInnen keinen Einspruch gegen die Novellen zum Tabakgesetz, zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz.

Änderung des Suchtmittelgesetzes

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) wollte in der vorliegenden Novelle das Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" erkennen. Vor allem ortete sie datenschutzrechtliche Probleme. Es sei kontraproduktiv, so Kerschbaum, Daten von süchtigen Personen weiterzugeben, die sich an den Arzt wenden, um einen Entzug zu beginnen. Ähnlich verhalte es sich mit den Daten jener, die einmal mit dem Suchtmittelgesetz in Konflikt geraten sind.

Bundesrat EINWALLNER (S) hielt den kontrollierten Cannabisanbau für gerechtfertigt, weil man daraus bestimmte Wirkstoffe gewinnen könne. Der Anbau erfolge ohnehin nur im Rahmen der AGES und unterliege der Kontrolle des Gesundheitsministeriums. Was die Daten betrifft, so räumte er ein, dass es hier ein bestimmtes Spannungsfeld zwischen Datenschutz und notwendiger Kontrolle gebe. Er könne aber den Bestimmungen zustimmen, weil es hier um die koordinierte Betreuung von Suchtkranken gehe. Als Leitlinien der Drogenpolitik wollte Einwallner die Prävention und die Unterstützung von Suchtkranken verankern. Vor allem sollte man an einer Welt arbeiten, in der es Menschen nicht notwendig haben, in die Drogensucht zu schlittern, bekräftigte er.

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) unterstützte die Novellierungen und bemerkte, man habe damit einen Weg gefunden, der sowohl Datenschutz als auch Nutzen berücksüchtige. Die Modernisierung des seit 1950 bestehenden Suchtmittelregisters sei notwendig, und mit dem Substitutionsregister baue man ein Betreuungsnetzwerk auf und verhindere Mehrfachverschreibungen. Die KritikerInnen wies sie darauf hin, dass der Datenschutzrat keine Einwendungen erhoben hat. Diesner-Wais stimmte auch dem kontrollierten Cannabisanbau zu, weil erwiesen sei, dass Extrakte von Cannabis Heilwirkung haben. Daher müsse man weiter forschen. Es gehe darum, die Zahl der Drogentoten zu senken, sagte Diesner-Wais, und auch sie drängte darauf, mehr in der Prävention zu tun und vor allem in den Familien und Schulen anzusetzen.

Die SMG-Novelle 2008 passierte den Bundesrat ohne Einspruch mit Mehrheit.

Änderung des Lebensmittelgesetzes

Durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz kommt es zu einer Zusammenführung von unterschiedlichen Regelungen in diesem Bereich, wodurch das hohe Konsumentenschutzniveau in Österreich gewährleistet werden soll, betonte Bundesrätin VLADYKA (S). Vorkommnisse in der letzten Zeit zeigen jedoch, dass ein Gesetz nur so gut sei wie seine Vollziehung. Deshalb komme der umfassenden Lebensmittelkontrolle, die durch die vorliegenden Novelle gestärkt werden soll, eine besondere Bedeutung zu.

Kein Einspruch (Stimmeneinhelligkeit).

Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Kroatien

Bundesrätin MOSBACHER (S) begrüßte den Vertrag zwischen der Republik Österreich und Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit. Es werden nicht nur die Strategien besser abgestimmt und der Informationsaustausch vereinfacht und beschleunigt, es sollen auch

grenzüberschreitende Amtshandlungen ermöglicht werden. Gerade für Österreich sei eine Kooperation mit den Staaten Südeuropas im Rahmen der internationalen Verbrechensbekämpfung besonders wichtig, betonte Mosbacher.

Bundesministerin Dr. FEKTER merkte gegenüber ihrer Vorrednerin an, dass die Kriminalität nicht im Steigen, sondern im Sinken sei, und zwar um 5,9 % österreichweit. Richtig sei jedoch, dass es bei der Aufklärungsrate einen Rückgang von 38,5 % auf 38 % gab. 

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) dankte der Polizei für ihre hervorragende Leistung im Rahmen der EURO 2008. Was das Abkommen mit Kroatien angeht, so handle es sich dabei um einen Sicherheitsgewinn für Österreich und für die EU, war Kühnel überzeugt.

Bundesrätin VLADYKA (S) bezweifelte den Rückgang der Kriminalität und wies darauf hin, dass einzelne Tatbestände gar nicht mehr in die Statistik aufgenommen werden.

Mit Stimmenmehrheit kein Einspruch.

Bericht des Innenministers: Arbeitsprogramm der EU-Präsidentschaften

Bundesrat KALINA (S) übte Kritik daran, dass der Bericht über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission und über das Programm des EU-Vorsitzes sehr spät diskutiert wird.

Was die Amtsführung der neuen Ministerin Fekter angeht, so sei er der Meinung, dass sie schon nach drei Wochen vor einem kompletten Scherbenhaufen ihrer eigenen Politik stehe. Sie habe nicht nur den aktuellen Konflikt über die Abschiebung der Asylwerber aus Kärnten mit ausgelöst, auch die Auseinandersetzung mit Landeshauptmann Haider könne nur als ungustiöse Schlammschlacht bezeichnet werden. Es werde einem schlecht, wenn man im Fernsehen mitansehen müsse, wie Menschen, die in Österreich Hilfe suchten, kreuz und quer mit Bussen durch das Land gekarrt werden. Die Innenministerin erwecke zudem den Eindruck, dass es ihr Freude mache, mit Ausländern möglichst hart und kalt umzugehen, urteilte Kalina. Das Ziel dieser unsäglichen Inszenierung sei nicht nur das Buhlen um die Wähler am rechten Rand, argumentierte der Bundesrat, sondern es solle auch darüber hinweggetäuscht werden, dass es einzig und allein die ÖVP sei, die ständig mehr Ausländer ins Land lassen will, aber nur in Form von möglichst billigen und willigen Arbeitskräften.

Um aus dieser verfahrenen Situation herauszukommen, müssten statt der Halbwahrheiten endlich die Fakten auf den Tisch gelegt, eine seriöse Politik betrieben und eine Zusammenarbeit zwischen den besonnenen Kräften gesucht werden. Dringend notwendig sei auch eine bessere Kooperation zwischen - den seit vielen Jahren von der ÖVP geführten – Außen- und Innenministerium. Dass es hier eklatante Probleme gibt, habe etwa der Visa-Skandal aufgezeigt, erinnerte Kalina. Die SPÖ fordere seit Jahren, dass viel mehr Rückübernahmevereinbarungen abgeschlossen werden, damit straffällige Ausländer in ihre Heimat rücküberführt werden können. Die Innenministerin müsse endlich Probleme lösen statt sie aufzuschaukeln, forderte Kalina.

Es sei allgemein bekannt, dass sie lösungsorientiert vorgehe, erklärte eingangs Innenministerin Dr. FEKTER. Was den angesprochenen Artikel im Kurier angeht, so bitte sie darum, dass auch richtig zitiert werde. Sie habe sich darin wörtlich dagegen ausgesprochen, dass Kinder und Jugendliche eingesperrt oder vor Gericht gezerrt werden sollen. Bezüglich der Kritik an der zu späten Diskussion über den Bericht merkte die Ressortchefin an, dass das Innenministerium die Vorlage bereits im Februar an das Parlament weitergeleitet hat.

Zur Vorgangsweise des Landeshauptmanns Haider, der Flüchtlinge "in einen Bus verfrachtet", wie er dies selbst gesagt hat, und dann im Land herumverschickt, merkte Fekter an, dass es dafür überhaupt keine Rechtsgrundlage gebe. Wenn Haider nun der Auffassung sei, dass verdächtige Aslylwerber etwa nicht in Ballungsräumen oder an Hauptverkehrsrouten untergebracht werden sollen, dann müsse er entsprechende Quartiere woanders zur Verfügung stellen. Es sei aber rechtswidrig, diese Menschen, die sich in der Grundversorgung befinden, in ein anderes Bundesland zu schicken.

Haider könne auch nicht so einfach aus dem 15a-BVG-Vertrag über die Grundversorgung und die Quote aussteigen, da es eine Kündigungsfrist von 18 Monaten gebe. Außerdem könnten sowohl die Länder als auch der Bund Einspruch gegen eine solche Kündigung erheben. Fekter wies weiters darauf hin, dass es den Verdacht gibt, dass einzelne Asylwerber nicht ganz freiwillig in ein anderes Bundesland geschickt wurden. Nicht nachvollziehen könne sie daher die Kritik von Kalina, da es Aufgabe der Innenministerin sei, einer solchen unrechtmäßigen Vorgangsweise Einhalt zu gebieten. So habe sie u.a. auch den Bund-Länder-Koordinationsrat einberufen, um diese Konfliktsituation zu lösen. Hinsichtlich der Rückübernahmeübereinkommen stellte die Innenministerin fest, dass darin nicht das größte Problem liege. Viel öfter komme es vor, dass Asylwerber eine falsche Nationalität angeben und daher von den jeweils angeführten Staaten nicht aufgenommen werden.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) kritisierte die Rede von Kalina, da sie vor allem aus Halbwahrheiten und Halbzitaten bestanden habe; dies sei nicht der Stil des Bundesrates. Er wisse auch nicht, was Kalina damit bezwecken wolle. Kalina war zuletzt engster Berater von zwei Bundeskanzlern und habe beide "ruiniert", urteilte Kühnel. Sodann ging er noch auf wichtige Punkte in den Arbeitsprogrammen der Kommission und des EU-Vorsitzes ein, z.B. die Einführung eines gemeinsamen Asyl- und Verfahrensrechts in Europa, die Harmonisierung von diversen Richtlinie im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt, den verbesserten Austausch von Informationen über radikale und gewaltbereite Gruppen und die Inbetriebenahme des Visa-Informationssystems. 

Bundesrat BIERINGER (V) vermisste eine sachliche Darstellung der Fakten in der Rede von Kalina, da es nicht die Innenministerin war, die Kinder und Mütter in Bussen in Österreich umhergeschickt hat, sondern der Landeshauptmann von Kärnten. Bundesministerin Fekter habe völlig richtig reagiert und dies sehe auch die Bevölkerung so, war Bieringer überzeugt.

Bundesrat KAMPL (oF) hielt fest, die Diskussion im Bundesrat zeige, die Zusammenarbeit in der Bundesregierung habe "von Haus aus" nicht funktioniert. Die Arbeit der Regierung lasse zu wünschen übrig, meinte er, die österreichische Bevölkerung sei unzufrieden. In der Frage der Ausweisung von Asylwerbern aus Kärnten stellte sich Kampl auf die Seite des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider. Kärnten habe immer alle Vereinbarungen eingehalten, bekräftigte er.

Bundesrat MOLZBICHLER (S) führte in Richtung seines Vorredners aus, Österreich sei ein Rechtsstaat. Eine Ausweisung von Asylwerbern ohne ihre vorherige Anhörung sei nicht statthaft.

Der Bericht des Innenministers wurde vom Bundesrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.   

Finanzprokuraturgesetz

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) konstatierte, die Finanzprokuratur trete wenig in der Öffentlichkeit auf, umso wichtiger sei ihre Aufgabe. Sie sei quasi der Anwalt der Republik. Schimböck erachtete es für "ganz, ganz wichtig", die Finanzprokuratur zu stärken und ihre Rechte auszubauen.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) wies darauf hin, dass die vorliegende Gesetzesänderung auf Empfehlungen des Rechnungshofs beruhe. Die Finanzprokuratur werde dadurch wesentlich gestärkt. Bedauernd äußerte sich Kühnel darüber, dass keine finanziellen Anreize vorgesehen seien, um hervorragende Mitarbeiter in der Finanzprokuratur zu halten.

Staatssekretär Dr. LOPATKA machte geltend, in der Gesetzesvorlage sei allen Anregungen des Rechnungshofs Rechnung getragen worden. Es gebe keine Alternative zur Finanzprokuratur, betonte er. Sie stehe auch den Bundesländern zur Verfügung.

Mehrheitlich kein Einspruch.

Abgabenänderungsgesetz 2008

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) skizzierte, das vorliegende Abgabenänderungsgesetz erleichtere es Wirtschaftstreibenden erheblich, mit der Finanzverwaltung online zu kommunizieren. Generell sprach sich Schimböck für eine stärkere Besteuerung von Vermögen zugunsten einer Entlastung des Faktors Arbeit aus.

Bundesrätin ZWAZL (V) ging auf die einzelnen Punkte des Abgabenänderungsgesetzes ein und begrüßte u.a. die Vereinfachung des Verwaltungsablaufs. Die Verwaltungslast für Unternehmen werde dadurch um 1,3 Mio. € pro Jahr reduziert, rechnete sie vor. Auch insgesamt äußerte sich Zwazl positiv über das Funktionieren von E-Government in Österreich.

Einstimmig kein Einspruch.

Änderung des Glückspielgesetzes

Bundesrat GRUBER (S) erläuterte, die vorliegende Änderung des Glückspielgesetzes diene der Umsetzung der dritten Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union im Bereich der Casinos. Da die Frist zur Umsetzung der Richtlinie im Dezember 2007 abgelaufen sei, habe die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Große Versäumnisse ortet Gruber bei der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel in Österreich.

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) wies darauf hin, dass die dritte Geldwäscherichtlinie der EU bereits im Bankwesen und in der Gewerbeordnung umgesetzt worden sei. Nunmehr werde auch das Glücksspielgesetz an die EU-Vorgaben angepasst. In Bezug auf das "kleine Glücksspiel" hat Niederösterreich ihrer Meinung nach eine gute Regelung getroffen.

Bundesrätin KERSCHBAUM (oF) signalisierte Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle. Als beunruhigend bewertete sie die immer größere Verbreitung des "kleinen Glücksspiels".

Bundesrat MOLZBICHLER (S) hielt fest, die vorliegende Gesetzesänderung sei längst fällig. Sie diene der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Er werde ihr daher zustimmen. Für eine zukünftige Glücksspielgesetznovelle urgierte Molzbichler eine Ausweitung des Spielerschutzes und einen erschwerten Zugang für Jugendliche zum Glücksspiel.

Staatssekretär Dr. LOPATKA betonte, das Glücksspielmonopol und die hohen österreichischen Schutzstandards im Glücksspielbereich seien notwendig, da im Glücksspiel besondere Gefahren lauern. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass die Sportförderung zu einem guten Teil vom Glücksspiel lebe.

Einstimmig kein Einspruch.

Änderung des Anti-Doping-Bundesgesetzes

Bundesrat GRUBER (S) erinnerte an die "unrühmlichen Vorkommnisse" bei den Olympischen Winterspielen in Turin und bekannte sich klar zu verschärften Anti-Doping-Bestimmungen. Es sei gut, Gen-Doping und Blut-Doping in die Strafbestimmungen aufzunehmen und eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Namen gesperrter Dopingsünder zu schaffen, unterstrich er. Gruber hält aber auch Aufklärungsarbeit für notwendig, um das Unrechtsbewusstsein bei Betreuern, Trainern und Sportlern zu stärken.

Bundesrat MAYER (V) wandte sich dagegen, gedopte Sportler zu kriminalisieren, wie dies beispielsweise in Frankreich oder Italien getan werde. Die vorliegenden Gesetzesänderungen bewertete er als eindeutige Verbesserungen zum Ist-Zustand. Kritisch setzte sich Mayer mit Doping in einfachen Fitness-Centern auseinander. Dass bei der Euro 2008 kein einziger Fußballspieler positiv auf Doping getestet wurde, begrüßte er ausdrücklich.

Bundesrat DÖNMEZ (oF) meinte, mittlerweile seien die an die Profisportler gestellten Erwartungen dermaßen hoch, dass diese mitunter keine andere Chance sähen, als zu illegalen Mitteln zur Leistungssteigerung zu greifen. Mit dem nun in Aussicht genommenen Gesetzesregelung schiebe man dieser falschen Entwicklung einen wirksamen Riegel vor, zeigte sich der Bundesrat überzeugt, wenngleich auf diesem Gebiet noch weitere Fragen der Klärung harrten.

Bundesrat HERBERT (oF) schloss sich seinen Vorrednern an und wies dabei vor allem auf die kriminelle Komponente des Dopings hin. Umso notwendiger sei es, klar Stellung zu beziehen und entsprechende Schritte zu setzen. Doping dürfe nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden, entsprechende Sanktionen seien erforderlich.

Staatssekretär Dr. LOPATKA erläuterte die Inhalte der Vorlage und warb für deren Annahme, wobei er unterstrich, dass die Politik, die Sportverbände und die Wirtschaft ihre Verantwortung im Kampf gegen Doping wahrnehmen müssten.

Es wurde kein Einspruch erhoben.

Entschließungsantrag zur Sicherung der Religionsfreiheit

Bundesrat Dr. SPIEGELFELD-SCHNEEBURG (V) erläuterte die Inhalte des Antrags und zeigte sich erfreut darüber, dass dieser sich auf die breite Zustimmung des Hauses stützen könne. Es sei nachgerade eine Verpflichtung, sich für die Menschenrechte einzusetzen, um etwa bei der Religionsfreiheit sichtbare Verbesserungen zu erzielen.

Staatssekretär Dr. WINKLER unterstrich diese Ansicht und legte seitens der Bundesregierung ein Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte ab. Der Staatssekretär nutzte die Gelegenheit zur ausführlichen Darlegung des Standpunktes der EU in dieser Angelegenheit, um sich schließlich mit der Situation der Christenheit auf dem Weltenrund auseinanderzusetzen.

Bundesrat WINTERAUER (S) signalisierte gleichfalls Zustimmung.

Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Abhaltung einer parlamentarischen Enquete

Der Entschließungsantrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Rahmenbedingungen und Erfahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammenarbeit" wurde ohne Debatte einstimmig angenommen. Als Termin ist der 5. November 2008 in Aussicht genommen. (Schluss)


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