Parlamentskorrespondenz Nr. 735 vom 04.09.2008

Vorlagen: Gesundheit

Beihilfe für Rettungsdienst, Krankentransport und Blutspendewesen

Durch die Novellierung des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes wird gewährleistet, dass die bis 31. Dezember 2008 befristete Beihilfenregelung für den Krankentransport und Rettungsdienst sowie für das Blutspendewesen bis 31. Dezember 2013 verlängert wird. Die Beihilfen für den Krankentransport und Rettungsdienst sowie für Blutspendeeinrichtungen betragen rund 25 Mio. Euro jährlich. (675 d.B.)

Grüne für Anerkennung und Entschädigung aller Contergan-Opfer

In Österreich gibt es nur sehr wenige Menschen, die als "Contergan"-Opfer anerkannt sind und von der "Conterganstiftung für behinderte Menschen" eine Rente erhalten, zeigt G-Abgeordnete Theresia Haidlmayr in einem Entschließungsantrag (864/A[E]) auf. Sie fordert daher die Bundesregierung auf, dem Parlament bis 31.12.2008 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der folgenden Inhalt sicherstellt: Anerkennung durch die Bundesregierung, dass in Österreich Thalidomid im Umlauf war; Anerkennung aller in Österreich geborenen und durch den hier produzierten und vertriebenen Wirkstoff Thalidomid geschädigten Menschen als Opfer sowie Entschädigung aller Opfer durch eine gesetzliche Entschädigungsregelung. In einem weiteren Entschließungsantrag ihrer Fraktion (871/A[E]), der sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst, werden die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, auf EU-Ebene bis zum 31.10.2008 mit ihren deutschen Amtskollegen in Verhandlungen zu treten, um eine Aufhebung der Ausschlussfrist für Entschädigungen (Renten) der "Contergangeschädigten" und einen Entschädigungsanspruch für Geschädigte aus allen Mitgliedsländern der EU zu erreichen.

BZÖ für Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente

Die BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner und Sigisbert Dolinschek treten für eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Medikamenten auf 10 % ein, weil ihrer Ansicht nach damit ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Gesundheitskosten und zur Sanierung der Krankenversicherung geleistet werden könnte (879/A[E]). Im europäischen Vergleich liege Österreich mit einer 20-%igen Mehrwertsteuer auf Medikamente hinter Dänemark (mit 25 %) auf Platz zwei, argumentieren die BZÖ-Mandatare, die anderen Staaten Europas heben deutlich niedrigere oder gar keine Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ein. Außerdem weisen sie darauf hin, dass derzeit zwar für ein Essen in einem Luxusrestaurant oder für unverarbeiteten Tabak lediglich 10 % Mehrwertsteuer berechnet werden, für die Versorgung mit Arzneimitteln aber der doppelte Steuersatz zu zahlen ist.

BZÖ: Leistungsinformation soll rasch evaluiert werden

Bereits jetzt sehe Paragraph 81 Abs. 1 ASVG vor, dass die Krankenversicherungsträger die Versicherten einmal im Kalenderjahr über die Kosten der von ihnen und ihren Angehörigen in Anspruch genommenen Sachleistungen (ärztliche und zahnärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Transporte sowie Spitalstage) zu informieren haben, heißt es einleitend in einem BZÖ-Entschließungsantrag (881/A[E]). Anstelle der umstrittenen PatientInnenquittung, die viel zu hohe Verwaltungskosten verursache, sollte die bisherige Leistungsinformation evaluiert und verbessert werden, schlagen die Abgeordneten Ursula Haubner und Sigisbert Dolinschek vor. Ihrer Meinung nach sollte eine vierteljährliche Leistungsinformation eingeführt werden, die verständlicher formuliert und vollständiger aufgeschlüsselt sein soll. Dadurch könne jede Person feststellen, welche Leistungen tatsächlich bezogen wurden. Zudem werde zu einer Entlastung der Gesundheitskosten und zur Sanierung der Krankenversicherung beigetragen. (Schluss)